Hallo an alle
Ich habe heute wieder Verhandlung wegen Umgangsrecht ,hatte in der ersten Anhörung im Juli ein Urteil was in meinen Augen sehr gut für mich war. Ich habe 2 mal die Woche 2 Stunden Umgang zugesprochen bekommen. Zwa in Begleitung von KM aber egal mir war der Kontakt zu meinem Kind wichtig. Am Anfang hat sie versucht diesen zu verhindern . Nach 14 Tagen hat sie damit aber aufgehört und mit mir das Gespräch gesucht und sie sagte sie liebe mich und möchte wieder mit mir zusammen kommen. Am Anfang war ich skeptisch aber dann habe ich mich darauf eingelassen und es fing eigentlich alles super an . Wir unternahmen was mit den Kinder ( eins nicht von mir ) . Meine Forderung aber eine Beratungsstelle mit ihr zusammen aufzusuchen hat sie die Termine immer kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen . Dann hat der Umgang wieder immer seltener statt gefunden und Rückblickend gesehen habe ich von 30 mal Umgang die mir zuständen von Gericht nur 15 mal gehabt. Da ich diese Beratungsstelle die uns vom JA empfohlen wurde auch ohne sie Besuchte , wurde mir dort klar gemacht das ich eine eventl. Neubeginn mit der Kindsmutter und den Umgangsrecht total trennen müsse. In der Beratungsstelle wurde mir gesagt ich müsse der KM klar machen das ich mein Umgangsrecht haben möchte .
Als ich das tat war dann ganz aus und es gab gar keinen Umgang mehr ( über 6 Wochen krank oder keinen für das große Kind zum aufpassen weil es schlagartig nix mehr von mir wissen will)
In der Zwischenzeit wurde ich vom Gericht um eine Stellungnahme zum Umgang der letzten 3 Monate aufgefordert . Da ich dies erst über meinen Anwalt zum Gericht gegeben habe hatte der mir geraten die Hauptverhandlung zu fordern . Also ging dann die Klage raus .
Jetzt zu meiner frage mein Vorschlag war beim JA und soll auch heute bei Gericht sein 2 mal die Woche einmal Nachmittags und anderemal am Wochenende , in der Woche 2 Stunden und am Wochenende 6 Stunden und alle zwei Wochen eine Übernachtung ( Kind wird im Januar 1 Jahr). Ist die Forderung zu groß????
Was kann ich machen wenn sie einfach sagt es ist Krank? Vor kurzen war es so sie hat mir geschrieben Umgang muß ausfallen Kind ist Krank und Bekannte haben sie getroffen beim einkaufen 50 km entfernt von ihrer Wohnung und sah nicht Krank aus .
Moin biker,
deine Idee zur Umgangshäufigkeit ist in meinen Augen ok. Es sollte der Passus aufgenommen werden, dass ausgefallene Umgänge nachgeholt werden und nicht schlicht unter den Tisch fallen. Ferner aufgrund der gemachten Erfahrungen würde ich eine Zwangsgeldandrohung aufnehmen lassen. Dies kannst du resp. dein RA aber im Termin beantragen, wenn die Ex sich zu sehr quer stellt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
also das mit dem nachholen von ausgefallen Termin hatte ich im ersten Verfahren auch schon drin aber hat nix genutzt KM hatz sich daran nicht gehalten.
Na mal sehen was raus kommt , es soll ja die gleiche Richterin sein wie beim ersten mal und diese hatte ja die 1/3 Studie erwähnt . Ich bin wirklich sehr gespannt und etwas aufgeregt.
was ist denn die 1/3 Regelung? finde bei google nix
Moin Biker!
Und hau noch diesen Passus rein:
Wegen Krankheit fällt Umgang nur dann aus, wenn das Kind transportunfähig ist. Ausgefallener Umgang wird in der darauf folgenden Woche nachgeholt.
Denn eine Grippe kann das Kind auch bei Dir kurieren...
Grüße,
Milan
Hay Biker, Milan,
Km von mir macht das auch.
Wegen Krankheit fällt Umgang nur dann aus, wenn das Kind transportunfähig ist.
Wie sieht es denn aus ein ärztliches Artest zu verlangen?
Ich weis, gerade wenn transportunfähig noch einen Arztgang verlangen ist sch......, aber gerade wenn so krank, ruft man doch einen Notarzt.
Und noch ein Aber, es ist doch eine Form von Kindesmissbrauch das Kind einzubehalten, ohne dass es krank ist?
Wie kann man sowas handhaben?
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo und guten morgen
kann nur eins sagen 1 Richterin und zwei Urteile . Diesmal war alles ganz anders KM hat mich voll ausgebotet und verlangt begleiteten Umgang an einen unabhängigen Ort .
Aber habe Anwalt sofort davon in kenntniss gesetzt und gesagt das heute Berufung eingeleitet wird .
Die KM und ihr anwalt sind der Meinung das Kind würde bei mir Streßneurodermitis bekommen und der Umgang alleine würde dem Kind schaden. Brauche dringen hilfe wie ich mich wehren kann
Moin biker,
die KM kann ja zunächst beantragen, was sie möchte. Die Richterin entscheidet über die Anträge. Sind deine Worte so zu verstehen, dass die Richterin den begleiteten Umgang bestätigen wird? Dies ist nicht zulässig, da von dir keine Gefahr aus geht. Zum Thema lies dir >hier< die Aufsätze durch.
Hat die KM zum (angeblichen) Vorliegen von Stressneurodermitis (gibt's die überhaupt?) Beweise vorgelegt oder ist die Richterin dem mündlichen Vortrag gefolgt?
Der Weg der Beschwerde kann gegangen werden, wenn der Beschluss/das Urteil vorliegt.
DeepThought
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Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Biker!
Wenn KM den BU beantragt heißt das noch lange nicht, daß der auch angeordnet wird. Und falls doch, umgehend in die Beschwerde gehen, wenn der Beschluss da ist. Ich bin da ein sehr gebranntes Kind und musste diesen Horror selbst erleben. Aus meiner Sicht kann ich nur sagen - sollte ein Kind tatsächlich beim Vater Stressneurodermities ...oder was auch immer... bekommen, so wird es das im BU erst recht bekommen!!!
Lies dazu bitte auch hier:
http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-110.html
Grüße,
Milan
Hallo habe heute mit JA telefoniert und bin zu keiner Einigung gekommen .
Dort wurde mir nur gesagt das Gericht hat gesagt es sollte BU erfolgen aber der nicht notwendig ist da keine Kindeswohl Gefährdung vorliegt, das JA sollte einen Träger finden und wir müssten die Kosten selber tragen da wir keine Einigung zwischen uns hin bekommen so die aussage bei Gericht. Ich habe dem JA mit geteilt das ich BU eventl. Zustimmen würde aber nur bei mir zuhause und ohne anfallende Kosten. Da die Kindsmutter aber es ablehnt Umgang bei mir stattfinden zulassen weiß ich nicht weiter.
Was macht eigentlich eine Verfahrenpfleger kann der dort helfen ?
Weiß jemand eine Lösung wie ich weiter kommen kann um den Umgang zu realisieren ?
Moin
Streßbedingte Neurodemitis soll es angeblich geben. Ist aber zu einer Modekrankheit wie ADS (ärztliche Kaffeekränzchen Lizens) verkommen. Hat irgendwas damit zu tun, das sich Streß aufs Imunsysthem auswirken soll. Aber ich bin kein Arzt. Ich würde hier beantragen einen Arztbericht von einem durchs Gericht bestimmten Arzt einzuholen.
Gruß
Martin
edit: Kaffee schreibt man ja mit 2 e's :knockout:
Danke für den Tipp werde morgen den Anwalt dazu eine Mail schicken
Moin,
die Situation ist insofern verfahren, als durch das Gericht BU angeordnet wurde. Das Urteil hierzu würde mich interessieren. Wie weit ist die Berufung beim OLG gediehen?
Das JA muss sich an die Weisungen des Gerichts halten. Machen sie das nicht, bekommen die vom Gericht mächtig eins auf den Deckel.
Was ich nicht verstehe: Wenn Stressneurodermitis vorgeschoben wird, als Grund der Umgang genannt wird, wie kann dann trotzdessen Umgang erlaubt werden? Zudem: Es kann doch nicht sein, dass auf Gerichtsebene ärztliche Diagnosen gestellt werden.
Beim OLG wird's anders laufen, da bin ich mir ziemlich sicher.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin!
Bei mir war es ähnlich, würde mich nicht wundern wenn es hier einen der extrem mutterorientierten Richter gibt.
Bei mir wurde BU nicht per Beschluss sondern per Zwischenbeschluss (der nicht angefochten werden kann) angeordnet. Auf Wunsch der Mutter. Ich ging aber nicht (mehr) hin, weil ich zu der Zeit bereits 5x da war und BU als menschenunwürdig kennen gelernt hatte. Mein RA sandte unverzüglich Schriftsatz ans Gericht mit dem Vorwurf der richterlichen Prozessverschleppung. Kurz danach bekam ich meinen ersten freien Umgang und es wurde nie mehr über BU gesprochen.
Milan
Hallo
Also laut aussage meines RA gibt es kein Urteil und damit kann ich nix machen beim OLG.
Das Gericht hat nur festgestellt das wir uns als Eltern nicht Einigen können . Es wurde vom Gericht festgestellt das keine Kindeswohlverletzung stattfindet aber da wir uns nicht einigen soll durch den BU ruhe rein kommen. Da keine Kindeswohlverletzung vorliegt müssen wir auch die Kosten Tragen . Und die KM forderte ja einen neutralen Umgangsort.
Ich habe dem JA mit geteilt das BU meinerseits nur zugestimmt wird bei mir zuhause und ohne anfallen Kosten da ich nicht einsehe für was zuzahlen was mir von Gesetzeswegen zusteht . Wir sind ja noch im Anhörungsverfahren laut meiner Information kann ich jetzt auch wieder eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen . Habe auch Dienstag dazu einen RA Termin.
Ich versteh ja bloß nicht im ersten Verfahren hat die gleiche Richterin einen Vergleich geschlossen wo drin steht das ich zwei mal die Woche zwei Stunden Umgang bekomme. Zwa in Begleitung der KM, Kindsopa oder Kindsoma. Des weiteren hat diese Richterin gesagt das es eigentlich zu wenig ist . Diese Richterin hat damals auch mit der Studie vom OLG Brandenburg angefangen .
Mir wird nur zur last geworfen das ich mich wieder auf eine Beziehung eingelassen habe. Aber es schien ja wieder alles gut zuwerden.
Nur wo wieder die lügen mit dem Geld aufkamen ging nix mehr .
Und jetzt ist wieder alles verfahren .
Und das mit der Streßneurodermitis wo wir uns die Woche zweimal zwei Stunden gesehen hatten gab es keine Streßneurodermitis .
Moin!
Also laut aussage meines RA gibt es kein Urteil und damit kann ich nix machen beim OLG.
Also ähnlich wie bei mir. Ein übler Trick ist sowas. Pfuiteufel.
Hier steckt doch eine Ungereimtheit drin:
Es wurde vom Gericht festgestellt das keine Kindeswohlverletzung stattfindet aber da wir uns nicht einigen soll durch den BU ruhe rein kommen. Da keine Kindeswohlverletzung vorliegt müssen wir auch die Kosten Tragen .
BU kann nur angeordnet werden, wenn eine Kindeswohlverletzung vorliegt. Wenn selbst die Richterin das verneint gibt es keine Grundlage diesen anzuordnen. Hier wird einfach nur der Wunsch der KM erfüllt und ein versteckter Umgangsboykott -zumindest eine Umgangserschwerung- durchgeführt.
Ruhe käme rein, wenn das Gericht einen normalüblichen Umgang festlegt und die KM somit ihres Streitgrundes beraubt wird. Das geschieht aber nicht und somit zieht das Gericht unnötig das Verfahren in die Länge.
BU ist nicht dazu da den Eltern zu einer Kommunikationsebene zu verhelfen. Während Du mit Kind in einem abgeschlossenen Raum unter Beaufsichtigung eines Betreuers spielst, wartet KM in einem anderen Raum. Nach ner Stunde zieht sie mit Kind wieder ab und jeder geht seiner Wege. Im Klartext - Ihr kommunizert nicht.
Wie erwähnt hatte ich exakt dasselbe. Ich bin nicht zum BU gegangen und habe dem Richter über meinen RA Druck gemacht. Denn es ist die Pflicht des Familiengerichtes Umgang sicher zu stellen.
Milan
PS: Lies mal im Forumlexikon unter BU nach....
Hallo
Also hatte heute wieder mal Gespräch mit JA und sogar mit KM , ich kann euch nur sagen da würde ich schon wieder am liebsten ….. :gunman: :crash:
Also das JA sagt es wird jetzt erstmal nichts unternehmen um eine Einigung zu erzielen da die KM ja nicht wirklich will und somit wird erst mal gewartet bis das Gericht was sagt. Die KM hat nur gesagt sie wünscht begleiteten Umgang und sie zahlt die hälfte ich habe dazu gesagt ich werde nicht für was bezahlen was mir von Gesetz aus zusteht und das Gericht hatte damals festgestellt das keine Kindeswohlverletzung vorliegt sonder nur der Streit zwischen KM und mir. Ich hatte in zwischen dem JA einen Vorschlag unterbreitet das sie der KM vorschlagen sollen das wir für eine Eingewöhnungsphase von 3 Wochen den Umgang 2 mal die Woche 2 Std Wechselseitig bei ihr und bei mir machen. Aber denn scheint die KM abgelehnt zuhaben.
Kann sich das JA so einfach aus der Verantwortung ziehen und sagen bis zur Gerichtsverhandlung nichts zutun??
Moin
Jetzt mal ehrlich?? Wo liegt das Problem????
Deine Ex macht sich gerade sowohl vor dem JA als auch bei dem Richter unbeliebt. Und du springst auf den fahrenden Zug auch noch auf????
Ist hier mal jemand auf die Idee gekommen, das der Richter hier den Weg für ein ABR Antrag geebnet hat????
Dann würtd es in der Verhandlung wie bei mir laufen. KV ist Kooperativ und hat das Kindeswohl am besten im Blick also...
Konflicktverhalten ist ausschließlich bei der KM zu sehen...
Verdammt noch mal. Nimm den BU an und die Begleitung sagt auch vor Gericht aus: Keine Kindeswohlgefährdung.
Was willst du mehr????
Wenn du weiter rumjammerst: "Die böse Ex hat mich im Griff und das will ich nicht, heul buhuuuuuuuu." Dann ist der Zug weck und du guckst in die Röhre.
Gruß vom Kopfschüttelnden
Martin
Hallo
Ich brauche einige Tipps für meine dritte Verhandlung wegen Umgang. Die KM hat jetzt ein Jahr mit mir gespielt und vieles ausgenutzt.
Im Januar hat sie zweimal Umgang gemacht wo einmal sogar Geburtstag vom kleinen war.
Letzte Wochen bei einen kurzen Umgang der allerdings anders geplant war als dann durch geführt. Dort sagte sie das der kleine nur Streß hätte beim Umgang im Januar und nur geweint hätte sogar an seinem Geburtstag . Das stimmt aber nicht es war alles super der kleine hat sehr viel spaß gehabt. Sie sagt sie würde Atteste vom Arzt bringe das immer wenn Umgang ist die Streßneurodermitis wieder aus bricht. Jetzt meine frage was kann ich dagegen machen .
Moin
Mach gar nix. Deine Ex arbeitet doch gerade schon für dich. Warte einfach die Verhandlung ab. Sollte sie wirklich so ein Atest bringen laß deinen RA ein Artest von einem vom Gericht benannten Arzt beantragen.
Deine Ex stellt sich gerade so hin, das sie diejenige ist, die mit allen Mitteln den Umgang vereilteln will. Fazit Konflicktverhaltewn ist allein bei der KM zu suchen.
Ich würde noch die Überlegung anstellen, ob man aus diesem Grund nicht ein gerichtspsychologisches Familiengutachen beantragt zwecks ABR.
Gruß
Martin