Umgangswillkür, KM ...
 
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Umgangswillkür, KM diktiert und manipuliert. Wie in Zwickmühle reagieren?

 
(@max121)
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Hallo Zusammen,

ich bin neu und habe hier tolle Beiträge gelesen, die mir schon sehr geholfen haben. Dafür erst einmal unbekannterweise vielen Dank!

Kurzfassung meiner Story: seit rund 2 Jahren getrennt, im ersten Jahr klappte der Umgang recht gut, meine Kinder (7,13) kamen regelm. jeden Mi und jedes zweite WE. Dann bin ich mit meiner aktuellen Partnerin zusammen gezogen. Dafür wollte die KM mich abstrafen und hat den Kindern eingeimpft: „Die neue Frau hat unsere Familie kaputt gemacht“. Jetzt kommt der Große gar nicht mehr, wenn „die Neue“ da ist und meine Tochter wird als Spielball benutzt. Sie kommt, aber immer nur mit Schikanen und Auflagen usw… Das Spiel kennt Ihr ja fast alle hier.

Mein aktuelles Anliegen:
Was die Kleine angeht, habe ich hier schon heraus gelesen, dass da wohl nur gerichtliche Titel und Ordnungsstrafen eine zumindest geringe Aussicht auf einen Erfolg gegen KM-Willkür haben. Aktuell sieht es so aus, dass trotz der mündlichen Vereinbarung, die Ferien aufzuteilen, das von der KM in den Weihnachtsferien ignoriert wurde. „Die Kinder wollen nicht zu Dir“. Entsprechend werden die Kinder auch manipuliert, wenn sie bei ihr sind. Obwohl sich die Kleine (7) immer pudelwohl fühlt und super mit meiner neuen Freundin zurecht kommt, heißt es dann gelegentlich aus der Ferne, sie wolle nicht kommen. Mails und Anrufe von mir wurden genervt abgetan und stattdessen bestimmt: Die Kinder dürfen an den letzten beiden Ferientagen (Mo, Di) zu mir kommen. Offenbar passt das der KM ganz gut in den Kram. Der Clou: Am Mi sind die Kinder ohnehin bei mir bis Donnertag früh. Jetzt dürfen sie aber nicht durchgehend bei mir bleiben, sondern sollen Dienstag Abend zu ihr gebracht werden, damit sie Mittwoch von Ihr aus zum ersten Schultag gehen und ich sie dann wieder Mittwoch abholen darf. Dann wären sie wieder eine Übernachtung bei mir. Selbstverständlich macht dieses Hin und Her im Sinne des Kindeswohls keinen Sinn. Aber vermutlich hat sie Angst, dass sie sich dann zu wohl fühlen bei mir. Wie dem auch sei; was soll ich tun? Sie wird bei der Übergabe am Montag die Schulsachen nicht raus rücken. (Wechselklamotten, die ich teilweise gekauft habe, werden übrigens auch selten mitgegeben). Was passiert, wenn ich die Kinder für diese eine Nacht einfach einbehalte? Was ja bei dem halben Sorgerecht und der verkorksten Feriengestaltung nur Sinn machen würde. Ich könnte dann Mittwoch früh bei Ihr klingeln und die Schulsachen einfordern. Wäre ein schöner Gegenschlag, aber dann macht sie wieder Terror vor den Kindern. Oder soll ich mal wieder des lieben Friedens willen nachgeben?

Viele Grüße Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 23:28
(@fruchteis)
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Hallo Max,

wie sieht die schriftlich fixierte Umgangsregelung aus?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 23:49
(@max121)
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Hallo W.,

äh!? Es gibt nur ne mündliche Umgangsabsprache.
Sollte ich eine schriftliche anstreben?
Das wollte ich dann demnächst den "Anwälten überlassen", zumal die KM sich auf meinen Wunsch aktuell nicht einlässt. Ich möchte die Kleine nach Wochenenden Montags in die Schule zu bringen, damit sie nicht so viel Terror bei der Übergabe mitbekommt. Die KM gibt vor: Nein, die Tochter hat Sonntag Nachmittags bei ihr zu sein. (Tochter würde natürlich längst schon dahin gehend manipuliert)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 00:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Max und Willkommen hier!

was Wildlachs angedeutet hat und Du ja auch schon kommen siehst: es braucht eine schriftlich fixierte und vermutlich vom Gericht zu beschliessende wasserfeste Umgangsregelung. Alle zwei WEs, ein Tag unter der Woche, halbe Ferien sollte das mindesteste sein, was Du erwarten kannst, insbesondere da ihr ja bereits jetzt schon mehr (zB die Übernachtung unter der Woche) praktiziert. Achte vor allen Dingen darauf, dass alles möglichst detailliert festgehalten wird, so dass ein Auslegungserfordnis nicht anfällt. Und nicht vergessen: Regelungen zu Feiertagen und  zum Nachholen ausgefallenen Umgangs sowie Sanktionen (Ordnungsgeld!).

Zur aktuellen Anfrage: Ich denke nicht, dass es zielführend ist, jetzt den Konflikt mit der KM zu eskalieren, in dem Du die Kids einfach einbehältst. Daran wird sie vermutlich zukuenftig jede Argumentation aufhängen (Unzuverlässigkeit, Vertrauensmissbrauch, Angst vor Entführung und all das was diesen Kindesbesitzerinnen so einfällt...) und Deine guten Argumente für einen großzügigen Umgang und ihre Reaktion darauf , mit der sie sich wahrsch um Kopf und Kragen redet werden untergehen. So albern es ist die Kids für eine Nacht zurückzubringen, ich würde es tun, um keinen Angriffspunkt zu bietet. Aber gleichzeitig auch schnell eine Umgangsregelung fixieren.

Gruß Toto

PS: achja, um das Kindeswohl zu wahren und die Kids nicht weiter in einen Loyalitätskonflikt zu stürzen (das tut KM schon zu genügen  :mad:), verkneife Dir ggü den Kids auch jede Bemerkung über die Unsinnigkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 01:49
(@max121)
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Hallo Toto,

vielen Dank für die griffigen Anregungen. Die Sache runter zu kochen, aber juristisch Fakten zu schaffen, ist wohl das Sinnvollste.

Hast Du/ Habt Ihr Erfahrungen mit der ORDNUNGSSTRAFE? Was muss man im Scheidungsverfahren beachten, damit diese aufgenommen wird? Wie sieht es dann in der Realität aus, wenn die "Kinderbesitzerin" dann weiter fröhlich die Kinder aufhetzt, damit diese dann selber sagen, sie wollen nicht mehr kommen oder nur nach Lust und Laune kommen?

Unser Problemfeld mit der Kleinen (7) sieht so aus, dass sie sich bei uns und bei allen Aktionen, die nicht mit dem Dunstkreis der KM zu tun haben pudel wohl fühlt und sobald Menschen aus dem KM-Umfeld (Schule, Sportverein, Nachbarin, Verwandte etc.) auf der Bildfläche auftauchen, ist meine Tochter völlig verunsichert, versteckt sich und wird extrem angespannt. Ihr wurde von KM, teilweise Bruder und Umfeld erfolgreich vermittelt, dass sie sich bei uns nicht wohlfühlen darf und sie eine Verräterin ist, weil sie überhaupt kommt.
Entsprechend werden dann auch nach einem Gerichtsurteil die Manipulatuionsversuche weiter gehen, oder was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 14:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Max,

also ich würde bei Eurer Geschichte erstmal die großen Kanonen zu Hause lassen und mal langsam anfangen. Ansonsten verschießt Du deine "Munition" hier zu schnell.

Was mir auffällt: Was ist denn mit Deiner Next? Auch wenn es natürlich Deine Angelegenheit ist, kommt aus meiner Erfahrung so manchem/er (und wiedermal: nein es trifft nicht auf alle zu) Nexts doch eine sehr "aktive" Rolle in der Trennungszeit zu. Hier kannst Du Dich auch selbstkritsch fragen, ob Du bzw. Deine Next der KM schon "Steilvorlagen" geliefert habt.

Ich würde Euch auch erstmal empfehlen, einen geregelten Umgangsplan zu erstellen. Dafür brauchst Du auch zunächst mal keinen Anwalt, sondern solltest das Gespräch mit der KM suchen. Die verbreitete KM-Masche "Umgang nur wenns mir passt, damit ich meine Tratsch- und Shopping-Touren organisieren kann", gehen halt nicht. Hier müsst ihr verbindlich und fest ausmachen, wann die Kinder bei welchem Elternteil sind.

Klappt das nicht, ist Dein nächster Anlaufpunkt das Jugendamt (JA) wo Du um einen Vermittlungstermin ersuchen solltest. Da ein Gericht Euch in vielen Fällen eh an diese Stelle zurückverweisen würde, mache also zunächst diesen Schritt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 14:43
(@diskurso)
Registriert

Hallo Max,

Hast Du/ Habt Ihr Erfahrungen mit der ORDNUNGSSTRAFE? Was muss man im Scheidungsverfahren beachten, damit diese aufgenommen wird?

"Ordnungsmittel" ist der richtige Begriff:
http://www.die-alleinerziehenden.de/node/1022
http://dejure.org/gesetze/FamFG/89.html

Wie sieht es dann in der Realität aus, wenn die "Kinderbesitzerin" dann weiter fröhlich die Kinder aufhetzt, damit diese dann selber sagen, sie wollen nicht mehr kommen oder nur nach Lust und Laune kommen?

Bei dem Großen dürfte da nicht mehr viel zu machen sein.
Anders bei der Kleinen, suche hier mal nach Kindeswille im Zusammenhang mit Umgang - da wurde schon viel geschrieben.
Ein 7-jähriges Kind kann unmöglich das Ausmaß fehlender Papa-Kontakte erfassen, genau darum darf einem so kleinem Kind nicht die Verantwortung dafür übertragen werden.

Ihr wurde von KM, teilweise Bruder und Umfeld erfolgreich vermittelt, dass sie sich bei uns nicht wohlfühlen darf und sie eine Verräterin ist, weil sie überhaupt kommt.

Denkbar wäre da ein Gutachten, welches die Manipulationen aufdeckt und so eine von der KM ausgehende Kindeswohlgefährdung nachweist.
Das dann der Richter auch noch entsprechend sanktionierend reagiert: Chance: 50%

Entsprechend werden dann auch nach einem Gerichtsurteil die Manipulatuionsversuche weiter gehen, oder was habt ihr für Erfahrungen gemacht?

Kann sein, muss aber nicht.
So manche KM benötigt zur Orientierung einen richterlichen Beschluss.

Also:
- schriftliche Umgangsvereinbarung an die KM senden, Frist zur Antwort setzen
- bei Blockade JA um Vermittlung bitten, bei Scheitern:
- Eilantrag an das Gericht

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 15:15
(@max121)
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Hallo Ingo,

was meinst Du mit Steilvorlagen? Die KM schafft sich im Zweifel selber Steilvorlagen.
Nach Ihrer Meinung hätten wir nciht zusammen ziehen dürfen und schon gar nicht in den Urlaub fahren dürfen.
Abgesehen davon wird Ihr neuer Partner in allen Belangen vor den Kindern eingeführt und meine neue Partnerin als "Familienzerstörerin" verbrannt.
Reden und Absprachen treffen dienen eigentlich nur dem Zweck, dass die KM ihre Macht und Willkür demonstrieren kann. Deshalb bleibt bei diesem Kalieber wohl nur noch der juristische Weg. Zum JA würde sie niemals gehen, ist unter ihrer Würde. Es geht ja auch nur um das Wohl der Kinder, nicht um Ihr Wohl.

Apropos Ja. Ich war dort und man sagte mir, die Familienberatungen seien zuständig. Dort war ich dann auch, einmal kam sogar die KM dazu und hat vor der leicht zu beeindruckenden Familienbaraterin ihre Show abgezogen. Ist vielleicht nicht in jedem Bundesland das JA noch Ansprechpartner?
VG Max

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 15:22
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Max!
Normalerweise ist das Jugendamt der erste Ansprechpartner. Sollten die überlastet sein, verweisen die natürlich gerne auf die "freien" Beratungsstellen. Diese müssen nicht unbedingt schlecht sein.

Ich habe nach meiner Trennung damals zunächst Hilfe beim Jugendamt gesucht und um ein persönliches Gespräch gebeten. Erst danach wurde die Kindesmutter in einem zweiten, gemeinsamen Termin ins Boot geholt. Ich mußte mich auch zusammenreissen, dort nicht alle "Schlechtigkeiten" meiner Ex rauszuhauen, die mir gegen den Strich gingen, es half aber immens, sich tatsächlich nur auf den Blickwinkel der Kinder zu beschränken. Nicht zu sagen, ich habe Angst, meine Kinder nicht mehr zu sehen - sondern zu argumentieren, daß Du Sorge hast, daß sie den Bezug zum Vater verlieren.
Wenn es Dir gelingt, in diesem ersten Termin Verständnis der Sachbearbeiterin zu bekommen, hast Du eine Menge gewonnen. Es wird dann sicherlich ein oder zwei Elterngespräche geben, in denen alles weitere besprochen wird. Du hast dann in Ruhe Zeit, die eine vernünftige Umgangsregelung zu überlegen und diese vorzuschlagen. Sollte deine Ex, so wie bei mir, kategorisch alles ablehnen, wird dir ohnehin der Weg zum Gericht geraten.
Nur: Warte nicht zu lange mit Bemühungen, da keiner mehr etwas richten kann, wenn tatsächlich eine Distanz zwischen Dir und den Kindern eingetreten ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 16:18
(@max121)
Zeigt sich öfters Registriert

Also:
- schriftliche Umgangsvereinbarung an die KM senden, Frist zur Antwort setzen
- bei Blockade JA um Vermittlung bitten, bei Scheitern:
- Eilantrag an das Gericht

Vorgehen grundsätzlich verstanden, aber wie würdest Du in meinem speziellen Fall vorgehen? Die Zusendung der Scheidungspapiere steht in demnächst ohnehin an. Im anschließenden "Verfahren" wird der Umgang geklärt. Auf meinen Wunsch hin, auch dass die Sache mit den Ordnungsmitteln. Sollte ich trotzdem jetzt noch eine schriftliche Umgangsvereinbarung anstreben? Es ist abzusehen, dass wir uns hier nicht einigen, weil ich möchte, dass meine Tochter nicht Sonntag Nachmittag, sondern Montag früh von mir in die Schule gebracht wird, um KM Terror zu entgehen. Trotzdem alles auf den Weg bringen oder gleich die Anwaltsnummer durch ziehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 21:45




(@diskurso)
Registriert

Die Zusendung der Scheidungspapiere steht in demnächst ohnehin an. Im anschließenden "Verfahren" wird der Umgang geklärt.

Wann das sein wird, kannst Du nicht wissen.
Bis dahin solltest Du die Zeit nutzen und wie dargelegt handeln, aufgrund der Boykotthaltung der KM ist Eile geboten.
Bis das Scheidungsverfahren terminiert wird, liegt durchaus ein Eilbedürfnis zum Umgang vor. (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2011 01:00
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Der bereits vorgeschlagene Dreisprung ist die einzig moderate Möglichkeit hier weiter zu kommen. Diese Freiheiten, die die KM sich in Sachen Umgangsgestaltung heraus nimmt, stehen ihr nicht zu. Während Deiner Umgangstermine "ruht" ihr ABR gewissermassen und liegt alleinig bei Dir. Insofern hat sie keinerlei Mitspracherecht was Du an besagten Tagen mit den Kids machst, wo sie sind noch mit wem sie sind.

Hast Du/ Habt Ihr Erfahrungen mit der ORDNUNGSSTRAFE? Was muss man im Scheidungsverfahren beachten, damit diese aufgenommen wird? Wie sieht es dann in der Realität aus, wenn die "Kinderbesitzerin" dann weiter fröhlich die Kinder aufhetzt, damit diese dann selber sagen, sie wollen nicht mehr kommen oder nur nach Lust und Laune kommen?

25.000€ Strafe oder alternativ Ordnungshaft bei wiederholter Umgangsvereitelung.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2011 14:33
(@max121)
Zeigt sich öfters Registriert

Also:
- schriftliche Umgangsvereinbarung an die KM senden, Frist zur Antwort setzen
- bei Blockade JA um Vermittlung bitten, bei Scheitern:
- Eilantrag an das Gericht

Wie sieht eine schriftliche Umgangsvereinbarung aus, wenn das aktuelle Besuchsverhalten der Kinder stark von einander abweicht? Tochter (7J.) kommt alle 2 WE und Mi zu Do, Sohn (13J.) kommt am liebsten gar nicht mehr, alles sehr unregelmäßig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2012 00:31
(@max121)
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Moin!

Der bereits vorgeschlagene Dreisprung ist die einzig moderate Möglichkeit hier weiter zu kommen. Diese Freiheiten, die die KM sich in Sachen Umgangsgestaltung heraus nimmt, stehen ihr nicht zu. Während Deiner Umgangstermine "ruht" ihr ABR gewissermassen und liegt alleinig bei Dir. Insofern hat sie keinerlei Mitspracherecht was Du an besagten Tagen mit den Kids machst, wo sie sind noch mit wem sie sind.
25.000€ Strafe oder alternativ Ordnungshaft bei wiederholter Umgangsvereitelung.

Greetz,
Milan

Verstehe die grobe Richtung, wie aber die schriftliche Umgangsvereinbarung jetzt (möglichst dicht  an der Realität) gestalten, wenn später noch der Umgang im Scheidungsverfahren geklärt wird. Da ist doch immer das Motto "mehr fordern, um zumindest halbwegs das zu bekommen, was man will". Könnte es dann icht später heißen, wenn ich dann mehr fordere; aber sie haben doch damals schon weniger zugestimmt, warum wollen sie plötzlich mehr. Konkret geht es bei uns um den Ausklang des WE´s. Ich möchte meine Tochter jeweils Montags in die Schule bringen, damit sie den Elternterror nicht so mitbekommt und das all-sonntägliche-KM-Gerangel um die Rückbringzeit. Soll ich also jetzt auch schon mehr fordern? Dann werden wir uns nicht einig und dann geht es zum JA, dann ggf zum Gericht, aber ich hab nie was in der Hand.

Also meine Frage, jetzt etwas unterschreiben lassen, was zumindest festhält, dass ich meine Tochter jedes zw. WE und immer mittwochs und die halben Ferien + halbe Feiertage habe oder lieber mehr fordern und ewig nicht einig werden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2012 00:38
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Erstmal: Umgang wird nicht im Scheidungsverfahren geklärt. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Für eine gerichtliche Umgangsregelung macht man ein eigenes Umgangsverfahren auf. Grundsätzlich fordert man dann immer mehr, als man eigentlich haben will. Dann kann die Gegenseite was streichen und man freut sich trotzdem:-)
Eine Umgansgregelung steht Dir und den Kids sowieso zu. Die werdet Ihr bekommen. Wenn nicht einvernehmlich mit der KM, dann eben per Gericht. Letzteres würde ich vorziehen, wenn die KM eh ständig rumbockt. DENN: Eine unter den Eltern "privat" geschlossene Umgangsregelung ist nicht vollstreckbar. Wenn einer nicht mehr will, dann macht er einfach nicht mehr mit. Bei einer gerichtlichen UR sieht das dann ganz anders aus. Die ist verbindlich für alle.

Deine Idee wegen der Montagsrückgabe wird jedes Gericht befürworten. Stressen die Eltern, beschliessen die Schwarzkittel solche Rückgabe oft von selbst, damit die Eltern nicht so oft aufeinander treffen und die Kids den Ärger nicht mitbekommen.

Als realistische Grundlage kann man folgende Regelung nehmen:
Alle 14 Tage Fr.-Mo.
Alle 14 Tage 1 Wochentag inkl. Übernachtung
Alle Ferienhälften
Alle grossen Feiertage im jährlichen Wechsel

Mehr kann man immer verlangen ... wird es aber nur selten bekommen.

Privat unterschreiben würde ich nichts, was diese Grundlage unterschreitet. Ich wäre mit weniger einfach nicht einverstanden und würde auch nicht meine Unterschrift darunter setzen. Dann lieber vom Gericht regeln lassen, weil dann die Chancen grösser sind, dass man diese Grundlage auch bekommt.

Nun scheint Deine Exe mit dieser Grundlage allerdings einverstanden zu sein. Insofern würde ich mir die Unterschrift überlegen. Man kann so eine Elternvereinbarung auch einfach zum Gericht schicken, wenn beide unterschrieben haben, und sie dort dann verbindlich eintüten lassen ohne vorherige Gerichtsschlacht.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2012 22:04
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Moin!
Welche Kosten kommen denn auf einen (mehr oder weniger) zahlungsfähigen KV und auf die KM (ncht berufstätig) zu aufgrund einer gerichtlichen Umgangsregelung ?

MfG

L3NNOX

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 08:45