Mein Freund und seine Ex haben einen 8jährigen Sohn. Die beiden haben sich getrennt, als der Kleiine 20 Monate alt war.
Zu Beginn war mein Freund jeden Tag dort, um Zeit mit dem Sohn zu verbringen (nachmittags oder vormittags einige Stunden). Als der Kleine älter wurde, wurde gemeinsam mit dem JA folgende Regelung getroffen:
Jedes 2. WE findet ein Besuch statt. An den BesuchsWEs findet abwechselnd je ein Sonntagsbesuch (von 10-19h) und ein Übernachtungsbesuch (von SA 10-SO 17h) statt.
In der Woche des BesuchsWEs gibt es DI einen zusätzlichen Nachmittagstermin. Dieser war früher von 15-19h, hat sich jetzt jedoch auf 16.30-19h verschoben, weil der Kleine bis 16.30h in der Schule ist.
Die Regelung mit dem SO-Besuch und dem Übernachtungs-Besuch im Wechsel hat sich ergeben, weil men Freund im 3-Schicht-System incl. WE arbeitet und nur jedes 2.WE frei hat, somit auch nur 4 Tage im Monat garantiert frei hat. Daher wurde vom JA der eine SA quasi als fester "Erholungstag" bewertet und blieb ohne Besuch.
Mein Freund und ich haben mittlerweile eine kleine Tochter, daher bin ich momentan in Elternzeit. Wenn die Kleine 1 Jahr alt ist, werde ich jedoch wieder arbeiten müssen, weil wir finanziell sonst einfach nicht über die Runden kommen. Ich arbeite dann auch wieder 3-Schichten. Wir werden gegenschichtig arbeiten müssen, um die Betreuung unserer Tochter gewährleisten zu können.
Nun meine Frage: wie stehen erfahrungsgemäß die Chancen den Nachmittagsbesuch (DI 16.30-19h) ersatzlos zu streichen? Mein Freund fürchtet nämlich, dass seine Ex dann das JA anstrengen wird, um zu erreichen, dass als Ersatz an beiden Besuchs-WEs Übernachtungen statfinden und ihm somit nicht nur der einzige garantiert freie Tag im Monat genommen wird, sondern auch der einzige arbeitsfreie Tag im Monat, an dem er Zeit nur mit seiner Tochter verbringen könnte.
Das ist jetzt aber nicht wirklich dein Ernst?
Nuja, zwingen kann ihn niemand sein Kind zu nehmen.
Üblicherwiese wären es jedes 2. WE von Fr-So und die Hälfte aler Schulferien.
Da du ja nun auch Mutter bist, soltlst du eigentlich wissen, das kein Elternteil, der mit dem anderen zusammenlebt wirklich jeden Monat einen absolut kinderfreien Tag hat. Warum willst du deinem Freund und seinem Kind die wenige Zeit, die die beiden zusammen haben auch noch beschränken? Ihr werdet ja sicher auch Urlab gemeinsam mit eurem gemeinsamen Kind verbringen, oder? Wo bleibt der Urlaub und die Zeit, die deinFreund ganz alleine mit seinem älteren Kind hat?
Was kann dieses kind dafür, das ihr ein weiteres Kind hat? Anstelle zu sehen wie man möglchst wenier Umgang hinkriegt solltet ihr/er dankbar sein, das er diese Nachmittage hat. Das ist nämich leider nicht selbstverständlich.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin PN,
wie weit wohnt Dein Freund und sein Sohn auseinander?
Jedes 2. WE findet ein Besuch statt. An den BesuchsWEs findet abwechselnd je ein Sonntagsbesuch (von 10-19h) und ein Übernachtungsbesuch (von SA 10-SO 17h) statt.
In der Woche des BesuchsWEs gibt es DI einen zusätzlichen Nachmittagstermin. Dieser war früher von 15-19h, hat sich jetzt jedoch auf 16.30-19h verschoben, weil der Kleine bis 16.30h in der Schule ist.
Das erscheint mir, was die Anzahl und die Dauer der Umgänge angeht nicht so besonders viel :exclam:
Daher:
wie stehen erfahrungsgemäß die Chancen den Nachmittagsbesuch (DI 16.30-19h) ersatzlos zu streichen?
:thumbdown:
zero points
Und ob hier jemand aus Erfahrung Aussagen dazu machen kann, ob man Umgänge ersatzlos streichen kann, kann ich mir nur schecht vorstellen.
Gruß
Jo
edit: MNW war schneller
Moin,
Nun meine Frage: wie stehen erfahrungsgemäß die Chancen den Nachmittagsbesuch (DI 16.30-19h) ersatzlos zu streichen? Mein Freund fürchtet nämlich, dass seine Ex dann das JA anstrengen wird, um zu erreichen, dass als Ersatz an beiden Besuchs-WEs Übernachtungen statfinden und ihm somit nicht nur der einzige garantiert freie Tag im Monat genommen wird, sondern auch der einzige arbeitsfreie Tag im Monat, an dem er Zeit nur mit seiner Tochter verbringen könnte.
das Jugendamt ist ein "zahnloser Papiertiger mit Beratungsfunktion"; es hat keinerlei Entscheidungsbefugnis und kann weder der Ex noch Deinem Partner irgendwelche Vorschriften machen. So etwas wie "Rechtssicherheit" gibt es im Zweifelsfall nur durch eine Umgangsklage. Aber will Dein Partner wirklich auf "weniger Umgang" klagen? Und nicht zuletzt: Will er das selbst - oder eher Du?
Was genau ist denn "schlimm" daran, wenn stattdessen jeden Monat zwei Wochenenden mit Übernachtung stattfinden? Das gilt gemeinhin als "Minimal-Umgang"; die überwiegende Zahl der Väter (ja, auch berufstätig) würde sich ein Bein ausreissen, wenn sie mehr Umgang mit ihrem/n Kind/ern bekämen. Euer eigenes Kind könnt Ihr ja auch nicht an zwei oder drei Wochenenden pro Monat irgendwo abgeben, nur um mal einen freien Tag zu haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das sollte jetzt nicht so rüberkommen, als wenn ich da irgendwas beschränken möchte... Ich frage lediglich. Der Ursprung dieser Überlegung liegt schon eine ganze Weile zurück und ist nicht erst jetzt aufgekommen, "weil wir ein weiteres Kind haben". Seit der Kleine in der Ganztagsschule ist (also seit 2 Jahren), machen ihm diese Nachmittagsbesuche zunehmend weniger Freude. Das liegt daran, dass sie so wie sie jetzt laufen, nicht funktionieren.
Mein Freund holt den Kleinen um 16.30 von der an die Schule angegliederten FussballAG ab. Die einzige Möglichkeit, sich zu beschäftigen besteht dann in gemeinsamem Spazierengehen. Zu uns fahren lohnt zeitlich nicht, weil die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln etwas mehr als eine Stunde dauert. Das Problem ist allerdings, dass der Kleine bereits seit 7 Uhr aus dem Haus und dementsprchend müde ist und dementsprechend wenig Lust auf das umherlaufen hat.
Gemeinsame Zeit mit seinem älteren Kind hat mein Freund ja jedes BesuchsWE. Ich bin ja derzeit noch daheim und kümmere mich während der Besuch allein um unsere Kleine, damit sein Sohn Papa in der eh begrenzten Zeit nicht auf einmal teilen muss.
Och ehrlich,
mein Mann ist auch jede Woche einen Nachmittag von ca 16.00 bis 18.00 Uhr unterwegs. Auch da gehts zum spazierengehen, mal ein kleines Eis oder so. Große Sprünge sind da auch nicht drin und die ist etwas älter als der Sohn deines LG.
Alternativ wäre eben, er nimmt ihn wie üblich alle 14 Tage von Fr.- So. Und wenn er da Schicht hat,bist du ja auch noch da.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Das sollte jetzt nicht so rüberkommen, als wenn ich da irgendwas beschränken möchte... Ich frage lediglich.
wir antworten ja auch nur. Und die bisherigen Antworten bezogen sich auf
Jedes 2. WE findet ein Besuch statt. An den BesuchsWEs findet abwechselnd je ein Sonntagsbesuch (von 10-19h) und ein Übernachtungsbesuch (von SA 10-SO 17h) statt.
von 30 Tagen im Monat ist der Kurze demnach gerade mal 2 Tage (0,5 und 1,5) bei seinem Vater. Das ist nicht eben viel für einen 8-Jährigen. Und seine Mutter ist offensichtlich weitsichtig genug, den terminlich schwierigen "unter-der-Woche"-Termin durch ein ganzes zweites Wochenende ersetzen zu wollen. Über solche Ex-Frauen würden sich die meisten Väter hier ein Loch in die Backe freuen, die für jede Stunde Umgang kämpfen müssen.
Wo genau ist also das Problem? Wenn "Eltern sein" mit persönlichen Freizeitbedürfnissen oder "arbeitsfreien Tagen" kollidiert, hättet Ihr Euch besser keinen weiteren Nachwuchs zugelegt. Denn Eltern ist man auf Jahre hinaus an genau 30 von 30 Tagen im Monat - ganz ohne jedes "Recht" auf kinderfreie Tage. Und wenn für "Dein" Kind jeden Tag Zeit ist - ist sein "anderes Kind" dann ein Kind zweiter Klasse?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich sehe es leider genauso wie die anderen hier. Normalerweise diskutieren wir hier im Forum, wie man mehr Umgang erreichen kann. Da schlackern einem die Ohren, wenn jemand fragt, wie es aussieht, wenn jemand weniger Umgang haben möchte. Die Zeit am Nachmittag könnte man sicher auch noch besser verbringen als mit bloßem Spazierengehen, damit der Kleine sich mehr darüber freuen kann.
Zu deiner Frage kann man, wie schon oben gesagt wurde, nur sagen, dass der Kleine zwar Anspruch auf Umgang hat, aber der Umgang nicht durchgesetzt werden kann, wenn der Vater nicht möchte. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, nachdem eine Mutter den Umgang für ihr Kind einzuklagen versucht hatte. Man wird deinen Partner nicht zwingen können, aber wenn er auf Dauer aktiv Vater bleiben möchte, sollte er zusehen, dass er sich anderweitig Zeit für seinen Sohn nimmt. Kinder sind nicht dumm. Wenn der Kleine merkt, dass er aufs Abstellgleis geschoben wird, weil er jetzt ein Halbgeschwisterchen hat, dann wird er sich irgendwann seinen Teil über seinen Vater denken.
Gruß,
Umgangsvater