Hallo zusammen!
Ich lebe seit 2009 von meiner Ex getrennt und bin auch zwischenzeitlich geschieden.
Wir haben eine gemeinsames Kind (8 J), das bei der KM lebt. Ich habe 14 tägiges Umgangsrecht + halbe Ferien.
Per Zufall habe ich heute von einer Bekannten erfahren, dass die KM seit Aug. 12 einen neuen Partner hat und sich mit dem Gedanken trägt, zu ihm zu ziehen.
Problem: einfache Entfernung 300 km, das heißt 3 Stunden Fahrtzeit für mich, Kind müsste Schule wechseln, und würde aus der gewohnten Umgebung gerissen.
Was kann ich tun, um den Umzug zu verhindern? Bestünde eine Möglichkeit das Kind zu mir zu holen?
Servus verzweifler!
Was kann ich tun, um den Umzug zu verhindern? Bestünde eine Möglichkeit das Kind zu mir zu holen?
Als GSR-Inhaber könntest Du zwar sagen, dass KM ohne Eurem Kind wegziehen kann, ob sie das macht, steht auf einem anderen Blatt.
Ist das ABR irgendwie gerichtlich geregelt? Wenn nein, könntest Du tehoretisch genau so viel über den zuküftigen Lebensmittelpunkt Eures Kindes bestimmen wie KM ... leider oft nur theoretisch! :exclam:
Arbeitet KM?
Wie gut kannst Du mit mit KM reden, wäre es denkbar, dass ihr Euch einig werdet, dass Euer Kind vorerst in dessen gewohnten Umgebung bleibt? Das ist m.E. der einzige Weg, welcher zu einer für Dich zufriedenstellenden Lösung führen könnte
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Verzweifler,
willkommen bei Vatersein.
Ich sehe es wie Marco82: Gerichtlich hast Du wohl eher geringe Chancen, in einem solchen Fall das Kind zu Dir zu holen, da bisher die Kindesmutter ganz klar der betreuende Elternteil ist und diese Kontinuität bei einem Kind in diesem Alter in aller Regel mehr zählt als die der Schule und des sonstigen Umfeldes.
Ich würde auch rasch das vermittelnde Gespräch mit der Mutter suchen - am besten moderiert, damit es vernünftig bleibt.
Gruss
Tarek
Vielen Dank für Eure Einschätzung! Ähnliches hab ich mir schon gedacht 😡
Macht es eigentlich einen Unterschied, wenn die Eltern der KM sehr aktiv bei der Betreuung involviert waren?
Zur Erklärung: Die KM arbeitet im Schichtdienst, deswegen hat sie das Kind nur an Tagen, an denen sie frei hat in ihrer Wohnung betreut. Die restliche Zeit verbringt das Kind bei den Großeltern. Bei Frühschicht übernachtet das Kind bei den Großeltern, bei Spätschicht i.d.R. auch. Würde diese Kontinuität auch zählen?
Grüße
verzweifler
Servus!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass KM bei Wegzug ihren Job behält; daher wäre eine Betreuung durch Grosseltern mütterlicherseits erst mal nicht erforderlich; es sei denn, sie würde dein Vorhaben unterstützen, dass Euer Kind in Eurer Nähe bleibt.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Huhu
auch von mir nochmal die Frage, wie gut kannst Du mit der KM reden? Kann nicht ihr Next zu euch in die Gegend ziehen? dann müsste das Kind auch nicht aus der Grundschule raus...
ist der Umgang so wie er ist festgelegt? oder geht da noch was?
Gruß Zwergnases Mama
Sorry mal wieder für meine "blaffige" Antwort aber da "zerreist" es wieder den nächsten Vater.
Da hast aufgrund des bislang geführten Residenzmodells ( Betreuung durch KM ) keine Chance das zu verhindern das die KM mit dem Kind wegzieht.
Alles andere wäre wieder falsche Hoffnungen geschürt. Tut mir leid für dich aber ist so. ;(
Über die praktikable wirtschaftliche künftige Durchführung des Mindestumgangs den du hast erlaube ich mir kein Urteil. Weiss aber das es ohne unmenschlichen Aufwand von Dir nicht durchzuführen ist.
DG, das Du mit der KM deines Kindes nicht reden kannst ist nicht verwunderlich für mich, aber hör bitte auf anderen Vätern jede Hoffnung zu nehmen, wenn du gar nicht weisst, ob Reden möglich ist.
Ich kann durchaus nachvollziehen bei deinem Sturkopf, dass die KM deines Kindes nicht mehr mit dir redet.
Gruß Zwergnases Mama
Hi,
noch ein anderer Gedanke: Die liebe Exe könnte den lieben und sympatischen Next auch mal fragen, ob er nicht zu Ihr zieht. So würden sich viele Probleme ersparen lassen. Auch wenn eine Kindsbesitzerin sicherlich nicht drauf eingehen wird, ein Versuch ist es auch wert. Gruß Ingo
Ich nochmal...
Wenn ich den Gedanken mal weiter spinne (unter der Vorraussetzung Du kannst mit der Ex reden), dann stellt sich auch die Frage, wie sie sich eine Finanzierung des
Umgangs vorstellt. Wenn sie die Entfernung schafft, ist sie auch an den Umgangskosten zu beteiligen, da sie diese verursacht hat.
Und schon könnte der Umzug für die Ex nicht mehr so ganz verlockend sein...
Gruß Zwergnases Mama
@82Marco: Die KM sucht einen neuen Job in der gleichen Branche, Schichtarbeit also weiterhin - so hab ichs überhaupt erfahren. Mit der KM reden ist ein Problem für sich. Wenn ich etwas erfahre, dann meistens vom Kind ....
@Zwergnases Mama: Das mit den Kosten ist vielleicht nicht die schlechteste Idee. Bei Geld hört bei ihr der Spass auf!
Das ich mich keine alzu großen Hoffnungen machen darf, ist mir klar! So ist das System. Mama kann tun was ihr gefällt, und Papa ist der Dooooofe. Kämpfen will ich trotzdem! Wenn dann muss ein Richter sagen, dass das Kind umziehen muss, sonst kann ich mich im Spiegel nicht mehr selber ansehen.
Wer ist in diesem Fall eigentlich zuständig? Solange sie noch nicht umgezogen ist, doch das Familiengericht am bisherigen Wohnort oder?
Nur mal zum Verständnis:
Du kannst den Umzug der Mutter nicht verhindern.
Sie hat das Recht, hin zu ziehen wo sie will.
Das Einzige, über das diskutiert werden kann, ist die Frage, wo das Kind nach einem Umzug lebt.
Damit diese Diskussion nicht endet, bevor sie angefangen hat, musst du dich fragen, ob du überhaupt willens und in der Lage bist, dein Kind selbst zu betreuen.
Wenn nicht, kannst du dir alles weitere sparen.
Dann lebt es weiter bei Muttern.
Egal wo.
Und wenn du dich doch als Betreuungselternteil in den Ring stellen willst, dann musst du Argumente finden, warum euer Kind besser beim Vater im Ort A als bei der Mutter im Ort B aufgehoben ist.
Das ist schwierig genug.
In der gerichtlichen Praxis gelten Väter immer noch bestenfalls als Notlösung.
Dennoch kann es sinnvoll sein, ein Verfahren anzustrengen, um zumindest einigermaßen günstige Konditionen heraus zu handeln.
Z.B. die erwähnten Umgangskosten, die du sonst auch noch alleine zu tragen hättest.
Das würde dann in etwa so ablaufen:
Richter:
"Herr Verzweifler, ich sehe leider keine Möglichkeit, Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind zuzusprechen.
Wollen Sie den Antrag nicht lieber zurück ziehen, sonst wäre ich gezwungen, Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen."
Du:
"Herr Richter, das würde ich ja tun, nur wie soll dann der regelmäßige Umgang sichergestellt werden? Ich kann mir das über die Entfernung weder zeitlich noch finanziell leisten und ich habe dieses Problem ja nicht verursacht."
Richter:
"Frau Mutter, wären Sie denn evtl. bereit, sich an den Umgangskosten und dem sonstigen Aufwand zu beteiligen"?
Naja und so weiter.
Du müsstest dann deine Haut so teuer wie möglich verkaufen.
Dafür legst du dir am besten ein paar gute Vorschläge parat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Huhu
Und ergänzend zu dem was Beppo sagte:
... dann kann noch eine Mediation dazwischen kommen
... KM hält sich im besten Falle an das was dort vereinbart wird
.... hält KM sich nicht dran, muss das ganze am neuen Wohnort des Kindes wieder neu aufgerollt werden
das kann lang und sehr anstrengend für dich werden (ich sehs bei Ole/ WE-Dad)
Die Frage ist inwieweit traust du dir zu der KM zu stecken (auf keinem Fall übers Kind), dass sie an den Umgangskosten irgendwie beteiligt wird? Sei es dadurch das ihr auferlegt wird das Kind die Hälfte des Weges zum Umgang zu bringen, oder sie dir jedes zweite UmgangsWE die Kosten erstatten muss.
Eleganter und stressfreier wäre sicher die Lösung der KM die Kostengeschichte zu stecken und dann muss sie nur noch darauf kommen, dass es ja vieeeel günstiger ist, wenn der Next zu ihr zieht.
Gruß Zwergnases Mama
Hallo Verzweifelter,
wie sieht es aus mit der Kommunikation zwischen Dir und Deiner Ex? Wenn Du mit ihr sprechen kannst, frag sie doch einmal wie es denn ist mit den Umzugsplänen. Denn "von einem Bekannten gehört" scheint mir nicht allzu zuverlässig. Vielleicht machst Du Dir ja auch umsonst einen Kopf. Wobei ich das durchaus nachvollziehen kann. Ich habe auch nur durch zufall von dem Umzug mitbekommen.
Wenn es um das ABR geht, musst Du Dir die Frage gefallen lassen, warum die Großeltern sich um die Betreuung gekümmert haben und nicht Du. Das Gericht wird dies dann wohl auch werten.
Gibt es schon einen Beschluss bezüglich des Umgangs? Ach ja, es ist immer das FG am Wohnort des Kindes zuständig.
Bei mir ist es so, dass die KM die hälftigen Umgangskosten tragen muss.
Gruß
Ole
***never give up***
@WEdad: Bzgl Umgang gibt es einen gerichtlichen Vergleich. Darin wurde geregelt, dass das Kind bei der KM lebt, sowie der Umgang alle 14 Tage und Ferien. Schichtarbeit der KM war dem Richter damals egal. Damals hat sie auch die Schichten so gelegt, dass sie ihr eigenes Kind auch wirklich betreut.
Seit ca. einem Jahr wird das Kind meiner Meinung nach zu den Großeltern abgeschoben. Ist ja praktisch, wenn die Oma die Hausaufgaben betreut und sich um das Kindswohl kümmert. KM hat zufälligerweise dann frei, wenn das Kind bei mir ist und an den Wochenenden wo sie mit der Betreuung dran wär, muss sie doch immer arbeiten - so ein Zufall aber auch.
Ich kann es nicht ändern. Sie bringt das Kind lieber zu den Großeltern, als zu mir. Betreuung wäre bei mir auch kein Problem! Ich bin da.
Grüße
verzweifler
Verzweifelter,
Nun ist es ja so, dass der Vergleich vor Gericht immer auch Ausnahmen zulässt.
Hast Du Dich um die Betreuung Deines Kindes zu den Schichtzeiten bemüht? Ist das nachweisbar?
So wie Du schreibst gehe ich ersteinmal davon aus, dass es mit der Kommunikation zwischen den Eltern nicht so weit her ist.
Nicht, dass Du mich falsch verstehst, ich möchte Dir nicht auf die Füße treten, sondern die Fakten klären.
Was Du vermutest, zb. bezüglich des abschiebens zu den Großeltern, ist zweitrangig. Das sind Dinge die in Deinem Kopf passieren.
Hast Du Kontakt zu den Großeltern, vermutlich die Eltern Deiner Ex?
Gruß
Ole
***never give up***
Wer ist in diesem Fall eigentlich zuständig? Solange sie noch nicht umgezogen ist, doch das Familiengericht am bisherigen Wohnort oder?
Wenn sie bei gemeinsamem ABR ohne Deine Zustimmung umzieht, kannst Du auch danach noch das Familiengericht am bisherigen Wohnort bemühen. Zumindest theoretisch.
Gruss von der Insel
Aus eigener Erfahrung aknn ich sagen, dass das FA die Zuständigkeit ganz schnell abgibt... Ich wollte hier am FG eine EA wegen Umgangs beantragen. Die wurde wegen Nichtzuständigkeit abgewiesen....
Bevor Du was über das Gericht machst, bitte erst die Zuständigkeit prüfen.
Aber noch ist der Umzug ja nicht vollzogen...
Gruß
Ole
***never give up***