Hallo Leute,
ich befinde mich in der Scheidung. Unser Kind ist 16 Monate alt und lebt bei KM. KM möchte nun 700km weit weg ziehen in ihre Heimat und hat beim Familiengericht einen Antrag auf alleiniges ABR gestellt. Ich übe dreimal die Woche Umgang aus (Samstag und Sonntag je 9 Stunden und unter der Woche ein Tag für 5 Stunden). Wir haben keine feste Umgangsvereinbarung, aber das hat sich die letzten Monate mehr oder weniger so eingespielt. Jegliche Vorschläge zu fester Umgangsvereinbarung und auch bzgl. Mediation usw. werden von ihr und ihrem Anwalt ignoriert. Stattdessen kam nun der Antrag auf alleiniges ABR und KM hat wohl schon ab Juli eine Wohnung angemietet.
KM versucht schon seit Monaten massiv Kind von KV zu entfremden. Permanente Lügen, Drohungen, Beleidigungen, Anschuldigungen usw.
Welche Möglichkeiten habe ich den Wegzug zu verhindern? Mein Anwalt sagt Widerspruch einlegen und ebenfalls ABR beantragen, aber dass meine Chancen als Vater schlecht stehen (Kontinuität, Kind zu jung, noch kein Übernachtungsumgang usw). Ich bin berufstätig und zahle Unterhalt (sogar mehr als ich muss). Ich kann meine Arbeit anpassen, da ich selbstständig bin und die Betreuung vom Kind gewährleisten. KM gefährdet Kindeswohl und hat psychische Probleme, aber leider kaum etwas protokolliert (außer eine Krankschreibung über 2 Jahre mit therapeutischer Behandlung + Reha Aufenthalt). Außerdem hat KM lange Zeit Cannabis konsumiert und ist nun seit 6 Monaten clean. KM hat schwierige familiäre Verhältnisse zu ihren Eltern, wo sie jetzt hinziehen möchte. Ihr geht es nur darum, mir den Umgang zu erschweren und das Kind zu entfremden.
ich wäre für jeden Tipp dankbar vielen Dank!
Hallo,
hat die Mutter begründet warum sie wegziehen will?
und hat sie erläutert, wie sie den Umgang zwischen dir und eurem Kind gewährleisten will?
Ich würde versuchen zu erläutern, dass du gern das Kind nimmst und den Umgang zwischen ihr und dem Kind gewährleisten wirst. Sprich zu zahlst ihr die Fahrtkosten bis zu einer bestimmten Höhe oder stellst eine Unterkunft etc.
sollte das alles vor Gericht nicht fruchten würde ich dem Umzug unter bestimmten Bedingungen zustimmen. Das aber und Sorgerecht bleibt bei beiden, weil es ja nur selten die Notwendigkeit gibt, dass hier schnell allein Entscheidungen getroffen werden müssen. Du erhältst ein umfangreiches umgangsrecht. Sprich 1 woche bei dir, dann bringst du das Kind wieder zur Mutter. Dann nach 2 Wochen Mama kommt das Kind wieder zu dir. Feiertage wie Pfingsten und Ostern verbringt das Kind bei dir. Weihnachten wird abwechselnd gefeiert, sprich ein Jahr bei der Mutter, das nächste Jahr bei dir.
dazu kommt, dass diese hohen Fahrtkosten bei der Bereinigung deines Einkommens berücksichtigt werden, sprich dein Einkommen reduzieren, so dass kein/kaum noch Platz für betreuungsunterhalt ist.
und aufgrund der Entfernung sollte die Mutter nicht bereits im Juli umziehen, sondern erst im Herbst, damit sich das Kind dann an die Ausweitung des Umgangs gewöhnt hat. Sprich es ist dann erst mal 3 Tage die Woche bei dir. Damit es sich an diese Zeit ohne Mutter gewöhnt.
ach ja, und du willst die Zustimmung zur Anmeldung zum Zweitwohnsitz bei dir und die Anmeldung zur Kita bei dir. Dann kann das Kind in der Woche bei dir auch. Mal in die Kita gehen.
Das mit den Erkrankungen und Cannabis würde ich nicht erwähnen. Weil Cannabis ist ja jetzt legal.
ich würde aber noch die Frage stellen, wie die Mutter sich finanzieren will. Sprich sie gibt hier leichtfertig ihren Job auf. Und versuchen, dass jeder seine kitakosten fürs Kind selbst zahlt. Nicht dass sie dann noch mit. Mehrbedarf um die Ecke kommt.
sophie
Moin,
tatsächlich ist es in deiner Konstellation ziemlich schwierig, den Wegzug der KM zu verhindern.
Die angeführte Kindeswohlgefährdung wird Dir mMn nicht helfen, da nicht protokolliert.
Zudem kramst du die usgerechnet jetzt raus, warum war die vorher kein Thema? Warst du damit beim Jugendamt und hast versucht, das Kind zu Dir zu holen?
Wenn du das nicht gemacht hast und die KWG doch so schlimm ist, warum hast du tatenlos zugesehen?
So soeht es so aus, als wenn du das hervorkramen würdest um mie KM mit Dreck zu bewerfen.
Psychische Probleme in der Vergangenheit sind völlig egal. Jeder hat mal psychische Probleme.
Cannabiskonsum ist ebenfalls völlig egal, solange sie das nicht ekzessiv macht oder mit dem Kind unter Einfluss Auto fährt.
Ich konsumiere auch Cannabis.
Überleg mal, wieviel Eltern dann eine KWG unterstellt werden würde. Und rechne mal die Alkoholkonsumenten dazu.
Ich stimme deinem Anwalt zu. Ich würde Widerspruch einlegen, mir aber keine allzu großen Hoffnungen machen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Servus attax,
700 km ist viel Holz, da wird die Umsetzung einer etwaigen Umgangsregelung schwer, aber nicht unmöglich.
Der empfohlenen Vorgehensweise des RA würde ich auch folgen, auch wenn die Aussichten auf Erfolg -auch wegen dem Alter Eures Kindes- wirklich gering sind.
Ich würde mir einen Plan B für den Fall des Wegzugs überlegen: wäre es im Rahmen Deiner Selbständigkeit für Dich denkbar, in die Nähe von KM zu ziehen (damit wäre die Notwendigkeit des alleinigen ABR bei KM nicht zwingend notwendig, wenn Du Wegzug zustimmst)?
By the way: wovon würde KM im Fall von Wegzug leben wollen (für ´ne Wohnung braucht sie doch einen Einkommensnachweis, oder?)?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Noch liegt mir der Antrag und somit die Begründung nicht vor. Ich tippe entweder wegen Finanzen oder familiäre Unterstützung, wobei Letzteres Schwachsinn ist, weil die Familie sie null unterstützt. Die waren sie in 4 Jahren keine fünfmal hier sie besuchen. Ihre psychischen Probleme sind verursacht durch ihre eigene Familie.. der Vater ist auch schwer depressiv und seit Jahren in Behandlung. Finanziell zahle ich bereits mehr als ich muss und bei einem Wegzug wird es deutlich weniger. Oder sie blufft nur mit dem Wegzug, um mehr Geld zu „erpressen“.
Bzgl. Umgang: Sie hat ja noch nicht einmal zum aktuellen Umgang Stellung genommen und unsere Schreiben dazu ignoriert. Lediglich den Übernachtungsumgang (Kind zu klein) und zukünftig Wechselmodell (ohne Begründung) abgelehnt. Da hat mein Anwalt auch geschrieben, dass hier fehlende Bindungstoleranz vorliegt.
Einem umfangreichen Umgangsrecht wird in dem Alter des Kindes doch kaum vom Gericht zugestimmt oder?! Also KM wird es auf jeden Fall nicht wollen mit der Begründung Kind zu klein. Wie sieht es das Gericht in dem Alter vom Kind? Das sind jede Woche 1.400km Fahrt hin und zurück..
KM arbeitet nicht. Sie lässt sich alles durch mich finanzieren und hält es für selbstverständlich, weil ich sie und das Kind im Stich gelassen hätte.
ich habe bzgl. Kindeswohl und den psychischen Problemen meinen Anwalt oft darauf aufmerksam gemacht, aber leider wurde er sehr zögerlich tätig. Das letzte Schreiben adressierte diese Dinge und forderte eine Ausweitung des Umgangs, ggfs. Betreuung durch KV und auch evtl. ein psychologisches Gutachten. Nur ging das dann nicht mehr raus, weil am selben Tag das Schreiben wegen dem Wegzug einging..
Jugendamt habe ich jetzt auch kontaktiert, aber leider können die bei einem laufenden Verfahren nicht mehr beraten, außer es wird gerichtlich angeordnet.
Wir sind jetzt seit ca. 5 Monaten getrennt. Da war unser Kind noch nicht einmal ein Jahr alt. Warum ich erst jetzt tätig werde? Weil ich vorher Angst hatte, das ABR zu verlieren und der Umgang gekürzt wird. Ich habe doch keine Chance gehabt das Kind in dem Alter zu mir zu holen, zumal ich kaum was gegen die KM in der Hand hatte..
aktuell zahle ich Trennungs- und Kindesunterhalt. Sie sagt bereits, dass ich zahlen muss, bis das Kind 3 Jahre ist. Vorher wird sie nicht arbeiten. Ansonsten möchte sie aufstocken durch Sozialleistungen. Ich vermute der Mietvertrag ist entweder ein Untermietvertrag mit ihren Eltern oder sie hat eine Wohnung gemietet und der Vermieter hat sich drauf eingelassen, weil die sich seit 20 Jahren kennen (die Adresse ist die gleiche wie die ihrer Eltern, ist ein Mehrfamilienhaus).
Zum Umgang:
Ihr Anwalt möchte über den Umgang erst nach Klärung des ABR sprechen. Ich vermute da kommt dann sowas wie alle 2 Wochen für paar Stunden.
Wegen meiner Selbstständigkeit: ich habe hier einen laufenden Betrieb mit 7 Mitarbeitern. Ansonsten hält mich hier auch nichts. Meine Überlegung war auch eine Zweitwohnung und z.B. Donnerstag bis Sonntag dort zu verbringen und den Umgang entsprechend auszuweiten. Ein kompletter Umzug kommt wegen dem Betrieb nicht in Frage. Die Zweitwohnung und eine Hauptwohnung in Berlin (beides dann zur Miete) wird auch happig, dementsprechend müsste der Unterhalt drastisch reduziert werden.
Hallo attax23,
Deine Chancen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht dürften extrem schlecht sein: Die Kindesmutter ist seit Geburt nicht berufstätig und die Hauptbezugsperson. Die Aufteilung, wonach Du das Geld verdienst und sie die Familienarbeit erledigt, war also seit Geburt festgelegt. Jetzt mit Argumenten zu einer vermeintlichen psychischen Störung zu kommen, ist recht durchsichtig. Man wird durchaus fragen, weshalb Du mit einer drogenabhängigen und psychisch kranken Frau vor nicht einmal zwei Jahren ein Kind gezeugt hast (das ist kein Vorwurf meinerseits, sondern das, was als naheliegende Frage im Raum stehen wird).
Es wäre eher zu empfehlen, dass Du unter der Bedingung dem Umzug zustimmst, dass gleichzeitig eine verbindliche Umgangstegelung festgelegt wird.
ja das verstehe ich auch alles und ist mir bewusst. Die Frage, warum ich ein Kind mit ihr gezeugt habe? Es war nicht geplant. Ich wollte mich scheiden lassen, sie hatte „eigentlich“ die Pille genommen. Bzgl. Scheidung wurde ich von ihr emotional erpresst, dass sie dann Selbstmord begeht. Die Ehe war schon seit 3 Jahren bzw. seit Beginn eine Katastrophe und eine Achterbahn Fahrt. Ich hatte mich dann auch von einem Therapeuten beraten lassen, der als „Ferndiagnose“ (was natürlich nicht sehr professionell ist anhand meiner Erzählungen eine Diagnose zu stellen) auf BPS oder mindestens starke narzisstische Persönlichkeitsstörung getippt. Es ist jetzt leider wie es ist und ich kann es nicht ändern. Ich versuche nur meine Tochter zu schützen und ihr so viel Zeit wie möglich mit dem Papa zu ermöglichen, damit sie sich psychisch stabil entwickelt. Daher bin ich auch während der Schwangerschaft und die ersten 11 Monate nach der Geburt in der Ehe geblieben, habe aber gemerkt, dass es so einfach nicht weitergeht.
Danke für eure zahlreichen Tipps. Ich warte auf Rückruf meines Anwalts, um das weitere Vorgehen und die Strategie zu besprechen.
über kurz oder lang wirst du aber über einen Umzug nachdenken müssen.
Wenn die Ex keinen Umgang will lässt die dich umsonst da antreten (und sagt dir 10km vorm Ziel, dass das Kind leider krank ist).
WF
nicht mein Zoo
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@wasserfee jap, so wie heute mal wieder. 10 Minuten vor Beginn vom Umgang heißt es, dass das Kind eingeschlafen ist und ich jetzt warten muss. Handy aus, Klingel aus und ich darf wie ein Depp warten, bis sie sich erbarmt mir den Umgang zu gewähren. Gestern und vorgestern war KM angeblich krank und ich bin eingesprungen. Im Nachhinein heißt es dann, dass dafür der Umgang am Wochenende gestrichen werden soll, weil ich meine Stunden für diese Wochen schon aufgebraucht hätte. Zufälligerweise hat sie Pläne fürs Kind am Wochenende gehabt und findet es „richtig unfair“, dass ich das Kind jedes Wochenende habe 🤡
Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte.
Hallo,
wenn es sich dann vor Gericht abzeichnet, dann mit aufnehmen, dass ausgefallene Umgänge am darauffolgenden Wochenende nachgeholt werden, das ein Attest über die transportunfähigkeit benötigt wird vom Kinderarzt, wenn der Umgang wegen Krankheit des Kindes abgesagt werden soll. Und das , wenn Umgang zu häufig abgesagt wird, dies ein Ordnungsgeld nach sich zieht. Und ggf. Überlegen, ob sie dann die Kosten für Fahrt und Unterkunft zu erstatten hat.
und Abholung im Regelfall, wenn das Kind dann in die Kita geht von der Kita und bringen zur Kita inkludiert. Dann müsste sie das Kind nämlich immer zu Hause lassen, wenn sie den Umgang boykottieren will.
Sophie
das funktioniert mMn nur in der Theorie. Ordnungsgeld von was? Sie arbeitet nicht.
Und da sie nicht arbeitet und in der Nähe der Eltern wohnt wird es ein Leichtes sein, das Kind zuhause zu lassen, wenn es angeblich krank ist.
Und wenn der Umgang häufig MIT Attest abgesagt wird, kann man sie auch nicht mal theoretisch in Regress nehmen.
Wenn ein ET den Umgang nicht will, ist das auf 700km ganz fix erledigt. Egal, was in irgendeinem Gerichtsbeschluss steht.
Und auch wenn der Vater sich zunächst dagegen wehrt (Ordnungsgeld, Attestpflicht, Regress) ist der nach ein paar Monaten so mürbe (den Job und die Unterhaltspflicht gibts ja auch noch9, dass der sich die Karten legt.
Keine Chance, wenn das Kind erstmal weggezogen ist.
My 2 cents
nicht mein Zoo
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@wasserfee so traurig es ist, aber wohl leider die Wahrheit. Selbst bei „regelmäßigen“ Umgang würde solch eine KM das Kind vom KV entfremden. Sie redet ja jetzt schon die ganze Zeit davon, dass ich unser Baby im Stich gelassen hätte.
Habe ich denn nun gar keine Chance etwas dagegen zu tun, außer jahrelang kämpfen und zu hoffen, dass sich irgendwann mal die Gesetze ändern oder ich Glück habe und auf einen Staatsbediensteten mit Herz treffe? Oder die Mutter einfach irgendwann überfordert ist und das Kind zu mir abschiebt, weil sie vielleicht einen neuen Typen kennenlernt und das Kind sie ständig an ihren Ex erinnert?
Wie schaut’s eigentlich finanziell aus? Also Kindesunterhalt ist klar muss ich weiter zahlen, aber Trennungs- und Ehegattenunterhalt dann auch, bis das Kind 3 Jahre alt ist?
In Bezug auf das Finanzielle: Ja, Unterhalt an Deine Ex bis das Kind 3 Jahre alt ist (ob länger, das kommt noch darauf an, wie lange die Ehe dauerte und ob sie außer der Kinderbetreuung noch ehebedingte Nachteile hatte).
Bezüglich des Kontakthsltens würde ich nicht ganz so schwarz sehen. Du hast ja momentan einen sehr umfangreichen Umgang. Das deutet darauf hin, dass Ihr schon miteinander reden könnt und sie keine „Totalverweigerin“ ist.
Und es ist sicher auch leichter, wenn die finanziellen Verhältnisse so sind, dass Du nicht so streng auf den Cent achten musst.
Wenn Ihr beide in Großstädten wohnt, ist fliegen ja auch gut möglich und das reduziert die Pendelzeit ganz erheblich.
Letztendlich ist es aber ganz stark zu empfehlen, mit der Kindesmutter ein einigermaßen gutes Verhältnis zu pflegen (auch wenn man das eine oder andere Mal Kreide futtern muss). Es erleichtert die Situation halt ungemein.
Leider keine Großstadt. Die nächste Großstadt wäre 1,5h von ihr entfernt. Ich müsste 7h mit der Bahn oder 6h mit dem Auto fahren.
Sie ist keine Totalverweigerin, aber eine Realitätsverweigerin. Da ist es halt echt schwierig, sich gut zu stellen, da sie mich ständig beschuldigt, Vorwürfe macht etc., also selbst wenn ich meine Klappe halte findet sie irgendwas um zu stressen.
Der Antrag vom FG ist noch immer nicht eingegangen. Ihr Anwalt hatte am Montag geschrieben. Wundert mich jetzt ein wenig, vielleicht es dann kein Eilantrag? Habe mit meinem Anwalt die Sachlage noch einmal besprochen und wir werden uns wehren, auch wenn die Chancen schlecht stehen. Ein gemeinsames ABR bringt mir letzten Endes auch nichts, wenn KM mit Kind 700km weit weg lebt. Ich weiß bei ihr, dass es mit einem Wegzug sowieso noch nicht getan ist und sie selbst bei einer Umgangsvereinbarung weiterhin den Umgang sabotieren und das Kind entfremden wird. Sie wird einem umfangreichen Umgang eh nicht zustimmen. Der bisherigen Umgangsregelung mit dreimal pro Woche hat sie ja auch nicht zugestimmt, sondern nur auf Druck meinerseits geduldet, ohne eine rechtsverbindliche Vereinbarung. Es könnte aber auch möglich sein, dass sie gar nicht wegziehen möchte und versucht mehr Geld zu „erpressen“. Ohne den Antrag lässt sich aktuell noch nicht viel machen.