Umzug der Ex und AB...
 
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Umzug der Ex und ABR

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(@attax23)
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Hallo in die Runde,

das Familiengericht hat eine Stellungnahme vom Jugendamt gefordert und ich wurde diesbezüglich vom Jugendamt zu einem Gespräch eingeladen. Ich werde die Tage mal in Erfahrung bringen, ob es Einzelgespräche sind oder zusammen mit der KM. Worauf kommt es bei solch einem Gespräch an? Muss ich etwas besonderes beachten? Wie viel Wert hat die Stellungnahme vom Jugendamt beim FG?

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Themenstarter Geschrieben : 24.06.2024 00:28
(@samson1978)
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Geschrieben von: @attax23

Worauf kommt es bei solch einem Gespräch an? Muss ich etwas besonderes beachten? Wie viel Wert hat die Stellungnahme vom Jugendamt beim FG?

Wichtig ist die Ruhe und Kompromissbereitschaft die du ausstrahlst. Sei freundlich und (möglichst) unaufgeregt beim Vortragen deiner Argumente und Punkte. Das Jugendamt interessiert nicht die dreckige Wäsche, die interessieren sich für das Kind. Daher kann es ein guter Unterstützer sein, wenn sie sehen wer im Sinne des Kindes argumentiert und wer nicht. Das Gericht hört gern auf die Stellungnahme des JA (bzw. des VB). Die arbeiten jeden Tag mit "solchen Fällen" und können vielleicht eher vermitteln.

Das JA kann aber nichts bestimmen oder festlegen.

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Geschrieben : 24.06.2024 17:18
(@attax23)
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Es gibt ein Urteil. Der KM wurde das ABR übertragen, obwohl JA und VB klar gegen einen Umzug sind. VB hat KM als bindungsintolerant bezeichnet, einen Familienrat (den KM ablehnt) und ein familienpsychologisches Gutachten auf Erziehungsfähigkeit der KM empfohlen. Obwohl Bindung zu beiden Eltern gut ist und KV Bindungstoleranz zeigt und auch ein Modell zur Betreuung vom Kind hat, trotz der massiven Kooperationsverweigerung der KM (auch in der Vergangenheit Missachtung des gemeinsamen ABR und GSR), wird der KM das ABR übertragen. Dabei stützt sich die Richterin auf das Kontinuitätsprinzip. Ich werde jetzt vors Kammergericht. Richterin ist unerfahren und war ihre erste Verhandlung. Ich komme mir echt veräppelt vor, bei allem was vorgetragen wurde. Wie können JA und VB so ignoriert werden?

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Themenstarter Geschrieben : 15.10.2024 13:39
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@attax23, wenn es so ist wie du schreibst und auch der neue Wohnort voller familärer Belastungen ist + psych. Probleme der KM, du seitens der VB/JA positives Feedback erhalten hast, so würde ich nicht zögern in die Revision zu gehen (Eilantrag?!?). Dann können wir doch 1+1 zusammen zählen wie labil das neue Umfeld sein wird und welch wunderbares Vorbild die KM für das Kind sein wird.

Wenn es hier um das Wohl des Kindes geht, dann gehört das neue Umfeld und die Belastungen der KM mit auf den Tisch. Fakten sind nunmal Fakten, nur gut begründen bzgl. vorher weggelassen solltest du das schon. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Tagen von Brave
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Geschrieben : 15.10.2024 14:29
(@attax23)
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@brave das werde ich auf jeden Fall machen. Meine Anwältin prüft nun, ob bis zur Verhandlung vorm Kammergericht das aktuelle Urteil vom Amtsgericht ausgesetzt werden kann..

Die Richterin war wohl von meinen Ausführungen nicht ganz überzeugt. Ich habe Chats, wo KM extrem über ihre eigene Familie herzieht und sogar ihren minderjährigen Bruder aus diesem Umfeld rausholen möchte. Ich habe ein Video, wie die KM Spielzeug, welches das Kind aus meinem Haushalt mitgenommen hat, wegtritt und dem Kind wegnimmt, obwohl das Kind weint. Ich habe eine Voice Mail, wo KM mich und meine Familie extrem beleidigt. Der Vater von KM ist seit Jahren wegen schwerer Depression in Behandlung. 
Ich habe Buchungen für Hotels aus der gemeinsamen Ehezeit, wo die KM nicht bei ihren Eltern schlafen und lieber ins Hotel wollte. Sie hat einen Mietvertrag vorgelegt und vor der Klage eine Wohnung angemietet, um Fakten zu schaffen. Die Wohnung ist die Wohnung der Eltern, der Mietvertrag wurde auf KM umgeändert. Sie hat keine eigene Wohnung gemietet. Ihre Unterschrift war gefälscht, selbst das habe ich nachgewiesen mit einem Unterschriftenvergleich und meine Anwältin hat den Mietvertrag beim Gericht für ungültig erklärt. Einen Familienrat und Gespräch der VB mit Eltern von KM hat KM abgelehnt. 

Die Richterin stützt ihr Urteil auch darauf, dass ich vor der Klage ja auch einverstanden gewesen wäre, dass das Kind bei KM bleibt. Das hatten wir hier im Forum vor 5 Monaten thematisiert.. die Richterin ist der Meinung, dass Kind würde sich gut entwickeln und es gebe keine Bedenken. Ja, psychische Probleme zeigen sich beim Kind auch noch nicht mit 2 Jahren.

Ich verstehe nicht, wie die Richterin Aussagen der VB, dass KM den KV loswerden wolle ignorieren kann. Dass KM Umgänge nach eigenem Ermessen absagt wird von der Richterin als „die Trennung ist noch nicht lange her und die Mutter ist zwar unkooperativ, aber es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor, es ist nur ein emotionales Thema“ bezeichnet. Dass die KM in der Verhandlung die VB als „übergriffig“ und „mutterfeindlich“ bezeichnet und die VB die KM als Lügnerin bezeichnet. Dass die KM nur ihre eigenen Interessen für einen Umzug vorgetragen hat und nichts im Interesse des Kindeswohls. Die KM keine Antwort auf den Umgang nach Wegzug hat. Die VB mehrmals die Woche Umgang in dem Alter und Übernachtungsumgang empfiehlt, aber KM Übernachtung ohne Begründung ablehnt und erst auf Nachfrage zum Umgang nach Wegzug mit „ja er DARF alle 2 Wochen kommen und das Kind sehen“ einfach als normal sieht. Bin ja mal gespannt, in 2 Wochen habe ich bei derselben Richterin das Umgangsverfahren. 

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Themenstarter Geschrieben : 15.10.2024 15:37
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