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Umzug der KM

 
(@mschneid)
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Hallo,

Ich lese schon eine Weile mit und habe nun eine Frage.

Meine beide Jungs sind 7 Jahre alt und gehen nun in die zweite Klasse. Ich war mit der KM bis zur Geburt zusammen (aber nicht verheiratet).
Dann hat sie sich immer mehr von mir entfernt und es gab etlichen Streit. Zum Glück habe ich das GSR. Wir (ich mit meiner neuen Frau) wohnen
ungefähr 70 km von der KM und damit den Jungs entfernt und der Umgang findet (mehr oder weniger regelmäßig) alle 14 Tage am WE statt.
Ich hole die Jungs am Sa um 9:00 und bringe sie am So um 16:00 zurück.
Nun hat mich die KM informiert, dass sie mit den Jungs und ihren (neuen) Ehemann 550 km weit weg ziehen wird (und zwar bereits Mitte Oktober).
Da wir aber doch das gemeinsame ABR habe, muss ich doch zu stimmen??
was kann passieren, wenn ich nicht zustimme??
Die Kinder kann ich leider kaum zu mir holen.
Wie kann auf die Entfernung vernünftig den Umgang gestalten?

ciao

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2011 20:56
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo mschneid und willkomme hier

Wenn sie Fakten schafft und wegzieht, wirst du sie nicht daran hindern können, traurig aber wahr.

Ihr habt zwar das ABR noch nicht geregelt, aber seit 7 Jahren leben die Jungs bei der Mutter, damit ist das ABR schon in gewisserweise bei der Mutter.

Da wir aber doch das gemeinsame ABR habe, muss ich doch zu stimmen??

Auch wenn du ''Nein'' sagst, ändert das nichts.

Wie kann auf die Entfernung vernünftig den Umgang gestalten?

Den Umgang ausweiten, nicht von SA bis SO, sondern von FR Nachmittag bis SO abends, Ferienregelung ausweiten und soviel Umgang am Stück wie möglich fordern.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2011 21:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mschneid.

Viel machen kannst du wenig.

Zwar könntest du dem Umzug der Kinder widersprechen, nur gehört dazu zumindest schon mal dass du sie aufnehmen und betreuen könntest und sie dann nicht alleine auf ner Wiese zurück bleiben, denn den Umzug der Mutter kannst du nicht verhindern.

In der Praxis würde sie aber eher zum Gericht laufen und das ABR für sich beantragen und, vermutlich auch bekommen.

Die Logik dahinter ist folgende:

Die Mutter kann hinziehen, wo sie will und wenn sie auch am neuen Aufenthaltsort als besser für die Betreuung angesehen wird (und das sind Mütter in den Augen der Justiz fast immer, besonders nach so langer Zeit), dann wird das eben so fest gelegt.

Erschwerend kommt hinzu, dass du selbst 70 km vom jetzigen Wohnort der Kinder entfernt wohnst und nicht mal mit der Kontinuität bei Wohnung, Schule, Freunden, Familie, Sportverein etc. punkten kannst.

Traurig aber wahr.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2011 21:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Den Umgang ausweiten, nicht von SA bis SO, sondern von FR Nachmittag bis SO abends, Ferienregelung ausweiten und soviel Umgang am Stück wie möglich fordern.

was unabhängig vom geplanten Wegzug schon lange hätte erfolgen müssen. oder gibt es Gründe für diesen Minimalumgang?

Gruss toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2011 22:02
(@mschneid)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für die schnellen Infos, auch wenn sie nicht so gut sind.

Moin.
was unabhängig vom geplanten Wegzug schon lange hätte erfolgen müssen. oder gibt es Gründe für diesen Minimalumgang?

Die KM hat sich bisher immer, und das leider auch erfolgreich, gegen jede Ausweitung gewehrt und vielleicht habe ich auch nicht
genug Druck gemacht, weil ich befürchte, dass es dann mehr Boykott gibt. Bisher wurde Umgänge schonmal wegen Geburtstagsfeiern
der Urgrossmutter auf SO 9:00 bis 16:00 reduziert.

Ich habe aber euch noch Fragen zum Umzug.
Muss sich die KM an den dann viel höheren Kosten für den Umzug beteiligen, da Sie ja dafür verantwortlich ist?
Die KM hat mich jetzt erst informiert, dass der Umzug in 6 Wochen stattfinden soll. Ist das rechtlich angreifbar?

ciao and thanx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2011 22:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist theoretisch möglich aber schwierig durchzusetzen.

Die Richter haben die Regel, dass Väter alleine für die Umgangskosten aufzukommen haben quasi schon mit der Muttermilch eingesogen.
Und weniger als der Mindest-KU wird dabei vermutlich auch nicht rausspringen.
Zahlst du auch noch EU?

Gib mal ein paar Zahlen dazu.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2011 22:47
(@mschneid)
Schon was gesagt Registriert

Die Richter haben die Regel, dass Väter alleine für die Umgangskosten aufzukommen haben quasi schon mit der Muttermilch eingesogen.
Und weniger als der Mindest-KU wird dabei vermutlich auch nicht rausspringen.
Zahlst du auch noch EU?

Was ist mit EU gemeint? Ich zahlen den Unterhalt für die Jungs, und da ich nicht gut verdiene, auch nur den Mindestunterhalt.

Die zusätzlichen Kilometer werden es mir schwierig machen, alle 14 Tage die Strecke zu fahren. Da ich freiberuflich tätig bin,
habe ich mir überlegt, am neuen Ort der KM eine Ferienwohnung zu mieten und dann auch in der Schulzeit längeren Umgang
zu fordern. Bekommt man das durch?

ciao

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2011 23:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

EU=Ehegattenunterhalt.
Aber die Frage war auch Quatsch, da sie ja verheiratet ist.

Inwieweit könnt ihr denn überhaupt miteinander reden?
Du kannst sie ja mal testhalber fragen, wie sie sich denn zukünftig den Umgang vorstellt und ob sie denn dann die Umgangskosten übernimmt.

Die Antwort ließe Rückschlüsse auf ihren Informationsstand, ihre Kompromissbereitschaft und ihren Charakter zu.

Du könntest auch deine Zustimmung zum Umzug von der Übernahme der Umgangskosten abhängig machen.

Wieviel verdienst du?
Gibt es einen Unterhaltstitel?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2011 23:16
(@mschneid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Inwieweit könnt ihr denn überhaupt miteinander reden?
Du kannst sie ja mal testhalber fragen, wie sie sich denn zukünftig den Umgang vorstellt und ob sie denn dann die Umgangskosten übernimmt.

Die Kommunikation mit der KM ist sehr eingeschränkt und ich glaube nicht, das sie die Umgangskosten mittragen kann, da sie gerade schwanger
ist und damit bald nicht mehr arbeiten kann.

Du könntest auch deine Zustimmung zum Umzug von der Übernahme der Umgangskosten abhängig machen.

Und wenn ich nicht zu stimme, würde ich bestimmt eine Klage an den Hals bekommen. Die KM ist auf dem Gebiet wohl einigermassen
informiert.

Wieviel verdienst du?
Gibt es einen Unterhaltstitel?

Ich verdiene ungefähr 1500,- und zahle davon zweimal den Mindestunterhalt, bin also eigentlich schon unter dem Selbstbehalt.
Ja es gibt einen Unterhaltstitel, der auf 100 % des Mindestunterhalt lautet.

ciao MS

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2011 22:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm, dir bleiben 2 Möglichkeiten.

1. Nichts tun und akzeptieren oder
2. Klage auf Übertragung des ABR auf dich damit die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden.

Solange du selbst 70 Km davon entfernt wohnst sind die Erfolgsaussichten ziemlich gering und du müsstest eben auch deinen Willen und deine Fähigkeit, die Kinder zu betreuen glaubhaft machen.

Wenn du Glück hast, triffst du aber auf einen Richter, der den Vater für die Kinder auch wichtig findet und der darüberhinaus an einvernehmlichen Lösungen interessiert ist.
In diesem Fall könntest du in der Verhandlung die Frage in den Raum stellen, wie sich die Mutter den Umgang vorstellt und wie er denn zukünftig zu finanzieren sei.
Du machst dann auf deinen SB aufmerksam und erklärst, dass ansonsten die Umgangskosten nur zulasten des Kindesunterhalts aufzubringen wären.
Entsprechend der aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Vielleicht kommt es dann zu einer Verhandlungslösung.

Ob auf diesem Wege etwas zu erreichen ist, ist nicht vorhersehbar aber andererseits hast du auch nichts zu verlieren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2011 12:52




(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

muß mal kurz quer Fragen.
Meinst du das BGH Urteil von 23.02.2005 (XII ZR 56/02)?

Es gibt auch noch ein Urteil vom OLG Thüringen vom 25.05.10  1UF 19/10.

Frage nur wegen der anstehenden UH- Abänderungsklage.

Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2011 16:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne, es ist nicht so lange her.

Ich schätze einmal aus 2008 nachdem beim EU nicht mehr der Tabellenbetrag, sondern nur noch der Zahlbetrag abgezogen werden darf und dann nochmal ca. 2010.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2011 16:46