Guten Tag
Am 10.12.15 erfahre ich über den geplanten Wegzug der Km. Am 26.01.2016 verfügt die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) Bern, dass die Km nach D ausreisen darf. Ich werde als Vater entsorgt und das Dossier wird per sofort nach D exportiert.
Kind 8 jährig. Bis anhin Umgangsrecht jedes zweite WE von Do-Mo resp. Fr-Mo. Km möchte mir (nun 600km entfernt) nur noch 6 Wochen Ferien plus Pfingst WE pro Jahr gewähren. Ich kann mir vorstellen in der "Mitte" (drei Fahrstunden entfernt) ein Zimmer für die WE zu nehmen.
Wie stehen meine Chancen dies in Deutschland zu bekommen?
Habe im Forum von "JA" gelesen. Was ist das? Wie was wo??
Danke für Tipps
Hallo Entfremdung,
Willkommen im Forum.
Deine Chancen, einen geregeltem Wochenendumgang in D zu bekommen, stehen ziemlich gut. Du kannst dich an das Jugendamt (JA) des neuen Wohnortes deines Kindes wenden und dort um Vermittlung bitten, falls die KM sich nicht gütlich mit dir einigen kann. Es ist sicher sinnvoll, wenn du erst mit der KM versuchst eine Regelung zu finden. Klappt das nicht, dann Vermittlung über das Jugendamt. Schlägt auch das fehl, bleibt der Weg zum Gericht.
Die Gerichte in Deutschland urteilen immer häufiger zum Wohle des Kindes, welchen ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem abwesenden Elternteil hat. Besonders da es vor dem Umzug bereits eine funktionierende Regelung gab, hättest du auch da sehr gute Chancen.
Verstehe ich es richtig, dass du dir die halbe Wegstrecke mit der KM teilen willst, sie also dein Kind bringt und dann wieder holt? Wenn dem so ist, so stehen in Deutschland deine Chancen auch ziemlich gut, denn der, der die Distanz schaffft, hat normalerweise auch eine Hol-und Bringpflicht, zumindest anteilig. Wie das dann real umgesetzt werden kann, ist eine andere Frage.
Zwecks Unterkunft kannst du dich an ein Netzwerk hier in Deutschland wenden, welches "Mein Papa kommt" heißt (einfach in Google eingeben) und kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten für Umgangseltern und ihre Kinder vermittelt.
Alles Gute dir,
Gasti.
Moin Entfremdung,
die Theorie hat Gasti Dir schon geschildert.
Aus der Forenerfahrung ist es nur halt leider so, dass mir kein Fall bekannt ist, bei der eine KM freiwillig Fahrdienste über solche Distanzen übernimmt. Dazu kommt, dass Fahren Geld kostet. Und auch dazu haben viele KMs keine Lust. Denn in dieser Zeit kann man nicht die "heile Familie" leben, die man ja mit dem Umzug (oft zum neuen Partner / der mütterlichen Familie) anstrebt.
Aus der Beobachtung wird der Umzug über so eine Distanz immer dann gewählt, um den Umgang zum Erliegen zu bringen. Das geht auch sehr leicht. Es reicht, dass Euer Kind auf einmal "nicht transportfähig Krank" ist, "keine Lust hat" oder eine plötzliche Mutter-Kind-Kur auf Krankenschein eingeschoben wird. Und schon fährst Du die 600 km unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Du kannst Dir selber ausrechnen, wie oft Du solche Leerfahrten finanziell hinkriegst.
Dazu passt auch die Aussage, dass Dir die KM nur noch begrenzten Umgang gewähren will (welcher ein Witz ist).
Wir empfehlen den Umgangsdreisprung.
1. Schreib einen Brief per Einschreiben Einwurf an die KM und schreib Deinen Umgangsplan auf. Bitte um Rückmeldung innerhalb von einer Woche.
2. Klappt das nicht, führt Dein Weg zum JA am Wohnort des KIndes. Bitte um ein Vermittlungsgespräch. Problem: Niemand ist verpflichtet, daran teilzunehmen.
3. Klappt auch das nicht, führt Dein Weg mit einem guten Anwalt für Familienrecht zum FamGericht. Dort wird der Umgang verbindlich festgelegt. Bei dieser KM sollten auch Sanktionsmittel gleich aufgenommen werden. Ein Umgang alle 2 Wochen sollte weiterhin möglich sein.
Ansonsten teil der KM mal mit, dass Du in nächster Zeit an ihren Wohnort nachziehen wirst. Schau Dir einfach mal die Reaktion an 🙂 Gruß Ingo
Vielen Dank Gasti und Ingo30 für die Tipps und Einschätzungen.
JA scheint telefonisch schwer erreichbar zu sein. Hat jemand gute Erfahrungen mit einem guten Anwalt in Bonn? Ich denke, dass das JA in Bonn ebenso langsam arbeitet wie bei uns die KESB in Bern. Wie hoch sind die Stundenansätze der Anwälte in DE? Bei uns nur so zur Abschreckung.... CHF 230.- / Std.
Km lehnt jedes 2.WE kategorisch ab. Darf ja nicht sein, dass sie absichtlich wegzieht um mich als Kv loszuwerden und ich daraufhin unsere Tochter mehr sehe würde als vorher.
Somit ist der Dreisprung schon bei Punkt 2. JA.
Entfremdung
Moin Entfremdung,
Du kannst auch das Unterforum RA-Suche nutzen. Dort kannst Du Deine Suche einstellen.
In der Zwischenzeit solltest Du ein Gesprächstermin beim JA vereinbaren. Prüf mal ab, ob dort neutral beraten wird. Solltest Du an die "mütterfreundliche" JA-Version gelangen, wirst Du das sehr schnell merken "Kind muss erstmal zur Ruhe kommen / Umgang fällt erstmal 3 Monate aus". Dann umgehend zum Rechtsanwalt.
Die JA-Station solltest Du schon ablaufen, da es Dir sonst vor dem FamGericht passieren kann, dass Du dorthin wieder zurückverwiesen wirst. Gruß Ingo
Moin Entfremdung,
als erstes brauchst Du einen Plan, wie Du den Umgang über die Strecke organisieren willst.
Dieser Plan sollte unabhängig von der KM sein bzw. nur minimale Mitarbeit (z.B. Kind bringen
zum nächsten Bahnhof o. Flughafen) erfordern. Alles andere ist nicht realisierbar und auf
längere Zeit nicht durchsetzbar.
Wenn Dein Konzept steht, versuch mit der Mutter dieses zu besprechen. Ist keine Einigung möglich,
sofort Antrag ans Gericht. Den Jugendamtsquatsch vergiss; niemand hilft Dir. Außerdem ist das JA am
Wohnort des Kindes zuständig. Willst Du 600 km reisen, um bla, bla zu hören? Mach Nägel mit Köpfen.
Aus meiner praktischen Erfahrung (KM ist auch 600 km mit Kind verzogen) und ich habe 14tägigen Umgang
gerichtlich durchgesetzt, hat sich folgendes bewährt:
1. Einmal im Monat reist Du in die Nähe des Wohnorts des Kindes an, nimmst eine Ferienwohnung o. Hotel
und verbringst da das WE. Vorteil: Kind hat keine lange Reisezeit.
2. Einmal im Monat reist das Kind zu Dir und verbringt dort das WE. Vorteil: altes Zimmer, Kontakte etc.
bleiben erhalten.
Jeder von Euch hat nur einmal im Monat die Strecke zu überwinden.
Die Realisierung habe ich hauptsächlich mit dem Flieger gemacht. Kind kann begleitet reisen. Das alles ist nicht
billig und kostet Nerven, vor allem wenn immer noch nebenbei geklagt werden muss, um Sinnvolles durchzusetzen.
Ich hatte einen Richter, der meine Ideen und Vorschläge gut fand und die Mutter z.B. verdonnert hat, das Kind zum
(120 km entfernten) Flughafen zu bringen. Außerdem gab es noch eine Kostenbeteiligung von 100 € obendrauf.
Das alles hat aber nur geklappt, weil ich einen Plan hatte, diesen konsequent umgesetzt habe, alle Beteiligten überzeugt
habe und last not least genug Kohle hatte. 600 km sind echt kein Pappenstiel und anstrengend zu realisieren. Eine Vereinbarung
mit Deinem Arbeitgeber ist auch noch nötig, z.B. Arbeitszeitverlagerung, um einen Freitag im Monat freizuschaufeln, damit Du
vernünftig anreisen kannst.
Bleib dran.
Viel Glück,
Mux
Hallo Mux
Danke für den Plan. Ich bin mir schon etwas am aushecken was der Km leider nicht gefallen wird. Wie Du sagst einmal im Monat Bonn (Tipp von Gasti, "Mein Papa Kommt") ein zweites Mal Abholen in Karlsruhe mit Weiterfahrt nach Bern.
Ich arbeite "nur" 50% in Anstellung. Ungerade KW frei. Somit ist jede 2. Woche kein Problem.
In Bonn sei das Problem vor Gericht: 7 Frauen / 2 Männer
Mein kontaktierter RA in Bonn meint zuerst das JA abwarten. Meine Ansprechperson ist diese Woche noch in Urlaub! Ist es nicht so, dass wenn ich vor Gericht gehe und das JA noch nicht kontaktiert worden ist der Fall direkt wieder ans JA zurück geht?
Entfremdung
Hallo Entfremdung,
Das JA ist definitiv eine gute Option. Jeder Richter(in) dieses Landes wird in Familienrechtlichen Angelegenheiten das JA/ASD/Beratungsstelle involvieren wollen, zwecks Vermittlung zwischen den Eltern und auch um zu schauen, ob es den Kindern bei Mama und Papa gut geht. Denn der Richter, der dann entscheidet, kennt euch ja nicht, nur eure Akten. Wenn du zeigen kannst, dass es von deiner Seite her Kommunikationsbereitschaft gibt, dann ist das vor Gericht immer ein gues Zeichen.
LG,
Gasti
Hallo,
ein JA Versuch musst Du schon machen, auch wenn Mux recht hat, dass Du davon im Prinzip nichts zu erwarten hast, da das JA nur vermitteln kann.
Auch solltest Du Dich in Geduld üben, Urlaub und sonstige ungeplanten Terminverschiebungen kommen auch vor Gericht recht häufig vor. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dir so wie Mux es beschrieben hat, einen Plan machst wie der Umgang stattfinden soll und diesen dann auch immer ins Spiel bringen kannst.
VG Susi
Moin Entfremdung!
Mein kontaktierter RA in Bonn meint zuerst das JA abwarten. Meine Ansprechperson ist diese Woche noch in Urlaub! Ist es nicht so, dass wenn ich vor Gericht gehe und das JA noch nicht kontaktiert worden ist der Fall direkt wieder ans JA zurück geht?
Ja, abwarten ist immer gut, wenn man die Entfremdnung maximieren will. Zum Verhältnis zwischen Gericht und JA: Das JA kann nichts beschließen oder durchsetzen, rechtlich haben die soviel zu bestimmen, wie dein Milchmann. Dein Fall wird bei Gericht per Antrag eröffnet und bleibt da auch. Erst wenn Du deinen Antrag stellst, ist das Umgangsverfahren offiziell eröffnet. Das JA wird dann vom Gericht um Stellungnahme gebeten. Die laden euch dann zu einem Gespräch ein. Danach schreiben die einen Bericht ans Gericht. Ein Vertreter des JA wird bei Gericht i.d.R. zum mündlichen Termin auch geladen und anwesend sein. Daneben bestellt das Gericht noch einen Verfahrensbeistand (= Anwalt des Kindes). Auch der VB wird mit dem Kind und mit euch sprechen und schreibt auch einen Bericht ans Gericht.
In jeden Schritt versuchen alle Beteiligten mit möglichst wenig Arbeit und ohne etwas zu entscheiden aus der Sache zu kommen. Es wird immer wieder kolportiert, dass ein Einigungsversuch über z.B. das JA zwingend ist, weil sonst der Antrag abgewiesen werden kann. Das ist totaler Humbug. Viele halten es für sinnvoll vor dem gerichtlichen Antrag einen Einigungsversuch über das JA zu unternehmen, um anschließend vor Gericht nicht als "Streithansel" dazustehen. Oder es wird gar behauptet, das würde den Richter milde stimmen oder verärgern wenn nicht.
Da bist ja schon gegen den ersten Stolperstein gerannt. Du wartest darauf, dass die JA-Mitarbeiterin aus dem Urlaub kommt :puzz:. Kennst Du von Kafka "Das Schloss"? Da ist beschrieben, was dich ungefähr erwartet. Ne, im Ernst...Du kannst natürlich einen Einigungsversuch unternehmen, dafür brauchst du aber das JA nicht. Da gibt es bessere und geeigneter Vereine oder Dienste, die das anbieten. Das Gericht unternimmt sowieso einen Einigungsversuch, also versucht euch in eine Beratung zu zwingen = Fall weg, ruht = keine Entscheidung und so weiter. Wenn Deine Ex nicht blöd ist, schafft die ohne große Anstregung dein Verfahren so über ein Jahr in die Länge zu ziehen, ohne dass Du irgendwas in den Händen hälst, wenn Deine Ex Dir sagt: Du kannst mich mal.
Ich habe vor der Eröffnung meines Verfahrens wirklich versucht, mit meiner Ex zu reden. Dann habe ich meine Einschätzung getroffen, dass weitere Versuche sinnlos sind und habe ab da versucht, immer konsequent zu einem Abschluss zu kommen. Triotz dieser Haltung hat mein letztes Umgangsverfahren über ein Jahr gedauert - obwohl ich jegliche Mediations- und Vermittlungsangebote etc. abgelehnt habe.
Mein Tipp: Versuche mit Deiner Ex eine außergerichtliche Einigung hinzubekommen, das ist wirklich das beste, wenn ihr reden könnt, eine Einigung findet und euch daran haltet. Such dir ggf. einen geeigneten Mediator. Wenn Du aber selbst zu der Einschätzung kommst, du beißt auf Granit, du kannst über die Ex für Dein Kind keine vernünftige Lösung finden, zieh das ganz gerichtlich straight durch. Und verlier nicht das Ziel aus den Augen: das heißt dann nämlich: einen vollstreckbaren Umgangbeschluss! Und zwar noch vor Weihanchten!
LG,
Mux
......
es geht was? Eine Zuständige des JAs rief heute an und will sich mal bei der Km umhören. RA kontaktiert um erste Infos/Aussichten zu erhalten. Vielen Dank für die wertvollen Tipps und Gedanken.....
Antwort JA. Es sei vom Kindswohl ausgehend fraglich alle zwei Wochen ein Umgang in Mannheim wahrzunehmen..... Ich meinerseits denke, dass zwei Std. Zugfahrt pro Weg alle 14Tage drin liegen sollten und unserer Tochter nicht schaden. Sie fährt gerne Zug.
JA meint, dass die von der Km vorgeschlagenen 6Wochen Ferien pro Jahr definitiv zu wenig seien! Uff. Mal schauen was ich mit der Km in den nächsten Tagen aushandeln kann. Bis anhin musste ich in der CH für jede einzelne Std. kämpfen. 12 Std. mehr an Tag X gab 12 Std. Abzug an Tag Y!!! Hat wohl mit dem Kindswohl zu tun???
Hallo,
2 Stunden in einfacher Richtung alle 14 Tage ist kein Problem. Wenn Du in Mannheim wohnen würdest wäre das normal! Nicht verrückt machen lassen. Aber wie gesagt das JA kann sowieso nur vermitteln, wenn die KM nicht will, dann bewegt sich erst einmal gar nichts. Trotzdem denke ich, dass das JA zumindest vermittelt, dass ihre Vorstellungen von Umgang nicht ok sind ist auch etwas.
VG Susi
So mal weiter?
Die Mutter weigert sich ganz einfach auf meinen "Plan" zu anworten. Schweigen ist ganz ihr Stil. Schweigen=Zeit vergehen lassen. 1 mal im Monat Bonn/ 1 mal im Monat Mannheim sollte drinliegen. Morgen mal den Anwalt aktivieren und per Gericht etwas erwirken. Nur vier mal im Jahr an sechs Wochen das Kind sehen ist mir als Vater definitiv zu wenig!
Hat jemand von Euch da draussen Erfahrungen mit länderübergreifenden Unterhaltszahlungen. Düsseldorfer Liste kenne ich schon. Denke nur schon mal weiter an Inkassodienste. Solange ich keine Entscheidung betreffend häufigerem Umgang erhalte habe ich hierfür eben auch keine Eile....
Vielen Dank
Hallo,
die Berechnung von Unterhalt ist in Deinem Fall vermutlich nicht ganz so einfach, da ein Kaufkraftausgleich mit Deinem Einkommen möglich wäre. Also nicht nur eine Wechselkursumrechnung sondern eben ein Kaufkraftausgleich.
Da Du nur eine unterhaltsberechtigte Person hast (Kind), wird in aller Regel in der DDT eine Stufe höher berechnet, da die DDT für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist. Außerdem wird von Zahlbetrag das halbe Kindergeld abgezogen.
Prinzipiell kannst Du Dich mit der KM auf jeden Betrag einigen, ich denke aber nicht, dass das hier funktioniert.
Die KM kann zum JA gehen und für sie kostenfrei eine Beistandschaft einrichten. In diesem Fall wird Dich das JA zu einer Einkommensauskunft auffordern und danach Unterhalt berechnen. Diese Berechnung ist ein Service an die KM und ist kein Beschluss, d.h., wenn Du damit nicht einverstanden bist, dann musst Du es nicht akzeptieren.
Eine Unterhaltspfändung in der Schweiz auf der Grundlage eines deutschen Titels ist nicht einfach siehe <a href="http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?48374-Vollstreckung-Unterhaltstitel-in-der-Schweiz>hier</a>." Wie aktuell/korrekt die Ausführungen sind kann ich nicht beurteilen.
VG Susi
Hallo
Stand der Dinge:
Km weigert sich einer Umgangsregelung welche über die 6 Wochen Schulferien hinausgeht.
Hatte ein Gespräch mit der Lehrerin unserer Tochter, mich der Zuständigen des Jugendamts vorgestellt, meine Gastgeberfamilie von "meinpapakommt" kennengelernt sowie meinen RA aufgesucht.
Ein Gang ans FamGericht steht nächste Woche bevor.
Mein Plan ans Gericht:
einmal alle 4 W Bonn Do Schule bis Sa Mittag
einmal alle 8 W Bern Fr-So / Übergabe in Basel, im Wechsel einmal alle 8 W Bonn Fr-So
Somit alle 14 Tage.
Fix Bonn Do-Sa alle 4 Wochen / Umgangs alle 14 tage fällt bei Ferien dahin.
Ich denke so sollte ich Chancen haben. Begründen kann ich dies auf jeden Fall.
Ist da noch was an Tipps und Tricks von Euch? Etwas was ich nicht vergessen sollte?
Vielen Dank
Moin Entfremdung,
wie sehen bei Deinem Modell die Anforderungen an die KM konkret aus? Was soll sie leisten? Fahrten / Flüge mit dem Kind nach Basel durchführen? Das Kind zum Flughafen bringen, ein Ticket kaufen und es dann ins Flugzeug setzen? Zum begleiteten Bahnfahren abgeben? Die Strecke mit dem Auto fahren?
Aus der persönlichen Forenbeoachtung ist mir kein Fall bekannt, in der eine KM auf Dauer sich auf solche Distanzen eingelassen hat. Der Vorteil für die KM ist ja gerade die Distanz um den Umgang zum Erliegen zu bekommen.
Aus der Beobachtung wird eigentlich alles abgelehnt, was eine neue Beziehung gefährdet (Zeit die man für Fahrdienste aufbringen soll) oder was Geld kostet (Flugtickets / Sprit / Bahnticket). Selbst wenn ein Gericht das anordnen sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass es länger als 1-2 Monate gut gehen würde. Spätestens dann ist das Kind auf einmal "transportunfähig krank" / "das Kind ist an dem WE zum Geburtstag eingeladen" / "das Kind möchte das nicht und ich werde das Kind zu nichts zwingen. Frag es doch selber" kommt, hast Du ein Problem..
Eine Manipulation ist für eine geschickte KM sehr einfach. Das krasseste Beispiel was ich hier mal im Forum gelesen habe, hing mit dem Kauf eines Vogels für das Kind zusammen. KM zu Kind :"Natürlich kannst du am WE zum Papa fahren. Dein Vögelchen ist dann halt allein und muss verhungern".
Du solltest diese - oft gesehenen Verhaltensmuster - mit Deinem Modell gegenprüfen. Auch wenn die KM in Deiner Realität "total kooperativ" sein sollte, schadet ein Durchspielen des "worst cast" Szenarios nicht. Was willst Du also tun, wenn das Modell von Seiten der KM nicht akzeptiert wird? Gruß Ingo
Danke der Beurteilung
Die Km will ja nur die Hälfte der Schulferien. An diesen ist sie bereit die Fahrt nach und von Mannheim resp. Karlsruhe zu übernehmen. Mein worst case Szenario ist, dass ich alle 14 Tage nach Bonn fahre.
Begleitetes DB-fahren ist bei mir im Kopf. Kostenbeteiligung der entstehenden Zugkosten aufgrund der herbeigeführten Mehrkosten werde ich fordern.
Die Km hat ja schon explizit zwei Katzen und Schildkröten für ihr Anliegen angeschafft. Hatte das Kind schon weinend bei mir als per Telefon blablabla...... Schildkröte ist abgehauen blablabla... (Schlafen übrigens noch in der CH sind ja nun nicht mehr so wichtig) Wird vielleicht durch Vogel ersetzt....
Dadurch, dass ich in D weniger Unterhalt zahle als in der CH bin ich trotz allem gut dran......
Danke für die Einschätzung.
Begleitetes DB-fahren ist bei mir im Kopf.
Dürfte auf dieser Strecke kein Thema sein.
Gruss von der Insel
Hallo
Mit Unterhaltsberechnung CH- DE kennen wir uns ein wenig aus.
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-20093.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-13163.html
Ansonsten Fragen, ich helfe gerne wenn ich kann...
Auch wir hatten eine Distanz von 900km zu dem Kindern. Unsere waren jedoch schon etwas grösser und konnten alleine Bahnfahren.
Von daher kann ich da nicht wirklich viele Tipps geben.
Liebe Grüsse
Andrea