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Umzug Mutter mit Kind - 600km Entfernung

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(@kurti0815)
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Hallo liebe Forengemeinde,

folgender Sachverhalt:

- gemeinsames Kind 4 Jahre alt
- Trennung im Jahr 2016, nicht verheiratet
- erweiterter Umgang: 1x Übernachtung unter der Woche und jedes zweite Wochenende Fr. bis Mo.
- es wird 115% titulierter Kindesunterhalt gezahlt, befristet bis 18.
- gemeinsames Sorgerecht

Die Mutter plant mit Kind einen Umzug aus beruflichen Gründen (öffentlicher Dienst, Beamtin) - Entfernung 600km.

Die Mutter erwartet meine Zustimmung für den Umzug mit Kind. Diese würde ich ihr nur geben, wenn Sie mir entgegenkommt - entweder finanzielle Beteiligung Reisekosten oder Wegstrecke.
Der Umgang würde sich meinerseits auf vielleicht 6x im Jahr reduzieren (Feiertage, Ferien).

Nach vielen Gesprächen mit Hilfe einer Mediation kein Ergebnis, da die Mutter alle meine Vorschläge ablehnt.
Die Mutter will nun eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Hat jemand für mich weiterführende Informationen oder Ratschläge?
Auf Antworten freue ich mich.

Schöne Grüße
Kurti0815

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2019 12:16
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Willkommen im Club - hab gerade das gleiche vor mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2019 12:22
(@kurti0815)
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Hallo Christian,

ich hoffe für uns das Beste und wünsche Dir ganz viel Glück und Erfolg.

Schöne Grüße
Kurti0815

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2019 12:31
(@susi64)
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Hallo,

Deine Forderungen sind vernünftig. Kind bringen ist immer schwierig, da es dann einfacher ist das Kind als "krank" zu definieren und der Umgang findet nicht statt. Im Moment wirst Du um ein Abholen und Bringen nicht herum kommen, wenn das Kind aber groß genug ist, dann kann es u.U. auch einen Teil der Strecke alleine zurücklegen.

Wenn es schon zum Gericht geht, dann solltest Du auch überlegen wie eine Umgangsregelung aussehen könnte. Welche hohen Feiertage könnte das Kind bei Dir mit einem erweiterten Umgang verbringen (z.B. Ostern) oder auch Tage um Silvester. Es könnte auch Frühlings- und/oder Herbstferien bei Dir verbringen und im Sommer z.B. 14 Tage. Die einzige Grenze dabei ist Dein Urlaubsanspruch.
Solange das Kind noch nicht in die Schule geht ist es relativ einfach zu regeln, dass das Kind auch mal eine Woche bei Dir verbringt, wenn es dann in die Schule geht, dann sind die Ferien natürlich maßgeblich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2019 13:28
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kurti,

"halbe Wegstrecke" wird schlecht machbar sein, denn bei der Strecke kommt ja nur fliegen in Betracht. Macht mein Partner bei seinem Kind (3 Jahre alt) auch. Klappt ganz prima. Mutter übergibt das Kind am Flughafen und holt es von dort ab. Noch fliegt mein Partner selbst, um das Kind am Flughafen von der Mutter entgegen zu nehmen. Aber ab fünf Jahre kann das Kind auch mit Betreuung der Fluggesellschaft reisen. Dann reicht es, wenn jeweils ein Elternteil das Kind zum Startflughafen bringt und der andere Teil es vom Zielflughafen abholt.

Macht mein Partner alle drei bis vier Wochen. Ein Kind gewöhnt sich sehr schnell daran.

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Geschrieben : 31.01.2019 13:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Kind ist noch nicht schulpflichtig, deshalb könnte es problemlos verlängerte Wochenenden oder eine Woche im Monat bei dir verbringen, wenn du die Betreuung leisten kannst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2019 13:32
(@kurti0815)
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erstmal vielen Dank für die Antworten.

Könnte man die Mutter z.B. dazu verpflichten, das sie das Kind zum Flughafen bringt und abholt? Könnte man die Mutter finanziell beteiligen - vielleicht 50€ pro Umgang, gedeckelt vielleicht auf 1000€ im Jahr?
Wie sieht hierzu die aktuelle Rechtssprechung aus?

Ich habe nächste Woche einen Termin bei meiner (kompetenten) Anwältin. Ich werde berichten...

Kurti0815

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2019 14:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip ist das alles möglich und wenn ihr euch darauf einigt, dann wird es auch eine Weile funktionieren. Schwieriger ist das Problem, wenn die KM eben nicht mehr will. Aber ich würde erst einmal darauf bauen, dass es mit Hilfe des Gerichts ein Lösung gibt, die dann auch erst einmal eine Weile hält.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2019 15:57
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

genau der Klassiker, Prinzip Hoffnung, ist das was wieder einmal bleibt.

Die Hoffnung darauf, dass die KM einigermaßen entgegenkommend ist.

Denn auch wenn Du die Entfernung nicht geschaffen hast, wirst Du am Ende für die hieraus entstehenden Kosten
aufkommen müssen. Oder halt den Umgang stark einschränken.

VG

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Geschrieben : 31.01.2019 16:34
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kurti0815,

das Problem in dieser Angelegenheit ist, dass Du bei dieser Entfernung wirklich auf die aktive und wohlhabende Unterstützung der Mutter angewiesen bist. Von daher solltest Du Dir überlegen, ob Du es wirklich auf eine Klage wegen ein paar hundert Euro Beteiligung ankommen lassen willst.

Wenn Du mit dem Flugzeug Euer Kind abholen willst, gibt es einige Eventualitäten, die auftreten können, bei denen Du die Unterstützung der Mutter benötigst. Dazu gehören beispielsweise Verspätungen oder Flugausfalle. Wenn die Mutter an dieser Stelle nur genau das macht, wozu sie per Beschluss verpflichtet ist, kann es sein, dass Du umsonst kommst. Ein anderes Beispiel ist, dass es gerade am Anfang schon ihrer aktiven Unterstützung bedarf, wenn das Kind problemlos ins Flugzeug steigen soll. Bei meinem Partner hat das Kind einmal ein solches Geschrei veranstaltet, dass er das Kind bei der Mutter gelassen hat.

Wie gesagt, das mit der Fliegerei ist kein Problem, wenn beide Elternteile kooperationsbereit sind und eine gewisse Flexibilität zeigen. Dies kannst Du aber nicht gerichtlich erzwingen. Du sitzt hier einfach am kürzeren Hebel. Ich würde Dir empfehlen, die Stimmung nicht durch ein Gerichtsverfahren zu belasten.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2019 17:42




(@kurti0815)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe ihr nun den Vorschlag unterbreitet, dass man den Kindesunterhalt gemeinsam mit dem Jugendamt auf 100% reduziert (ein paar hundert Euro mehr zu haben macht sehr viel aus - jedenfalls für meine Verhältnisse) und sie das Kind zum Flughafen bringt und wieder abholt. Anders kriege ich das zeitlich und finanziell nicht gebacken.

Aber mal ganz ehrlich, ich sehe schwarz bei der ganzen Sache. Wenn die Mutter nicht mitspielt und kooperiert, dann muss ich wohl sehr stark den Kontakt zu meinem Kind reduzieren. Ich bin am Ende mit meinen Nerven.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2019 21:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kurti,

mal eine völlig andere Idee - besteht die Möglichkeit, dass du in absehbarer Zeit selber in die Gegend ziehst, wohin es jetzt deine Ex verschlagen hat?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2019 22:09
(@kurti0815)
Schon was gesagt Registriert

ein Umzug ist meinerseits ausgeschlossen - ich habe eine tolle Lebenspartnerin, Haus und einen guten Job. Das möchte ich nicht alles aufgeben.

- würde das Jugendamt einfach so den Kindesunterhalt neu titulieren lassen mit Zustimmung der Mutter?
- die Mutter möchte, dass ich ihr eine Vollmacht für das Sorgerecht gebe (Anmeldungen/Ummeldungen Kita, Schule etc).
- nach ihrer Aussage würde sie das Kind zum Flughafen bringen/abholen und mich sonst über höhere Dinge informieren.

Wie soll ich jetzt am Besten vorgehen? Sie erwartet meine Zustimmung bis nächste Woche.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2019 09:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die KM die Zustimmung bis nächste Woche haben möchte, warum setzt du nicht ein Papier mit den neuen Umgangsmodalitäten, Reduzierung des Unterhaltes (Zustimmung der KM zum geringeren Titel) etc. und schickst ihr das ganze. Und schlägst dann ein Treffen in 3-5 Tagen vor, damit ihr dann gegenseitig diesen Part besprechen und unterzeichnen könnt?

Sprich:
KM kann wegziehen, ab...
KM erklärt sich bereit das Kind x an den Umgangswochenenden, Umgangstagen beim KV zum Flughafen xy zu bringen und abzuholen
KM erklärt, dass aufgrund der von ihr geschaffenen Entfernung von 600 km sie einverstanden ist, dass der Titel über den Kindesunterhalt auf den Mindestunterhalt festgelegt wird, von Stufe x auf Stufe 1. Damit die für den KV deutlich erhöhten Umgangskosten damit kompensieren kann.

Es wird für das Jahr 2019 folgende Umgangsregelung festgelegt:
1. Umgangswochenende Fr.-So
danach folgende Umgangswochenenden:
Ferienwochen beim KV:

Der KV informiert die KM frühestmöglich über die gebuchten Flüge.

Der KV erklärt seine Zustimmung zur Abmeldung/Neuanmeldung des Kindes am neuen Wohnort. Der KV erklärt sein Einverständnis zur Abmeldung des Kindes von der Kita am alten Wohnort und der Anmeldung des Kindes an einer Kita am neuen Wohnort.

So ein privatrechtlicher Vertrag hat nicht unbedingt die Wirkung wie ein Vertrag, der notariell beglaubigt ist bzw. vom Gericht festgelegt ist. Aber wenn das etliche Male geklappt hat, dann ist das auch ein Zeichen für ein evtl. Gerichtsverfahren, wie das von euch geplant und durchgesetzt war.

Vermutlich sollte hier dann auch noch rein, was mit den Kosten passiert, wenn das Kind nicht von der KM herausgegeben oder nicht zum Flughafen gebracht wird. Aber da tue ich mich momentan ein wenig schwer. Das könnte dafür sorgen, dass die KM das nicht unterschreibt.
Ich habe bewusst nichts zur Schulanmeldung geschrieben, weil das Kind erst 4? ist und noch Zeit hat. Wenn sie danach fragt, würde ich sagen, dass das dann später problemlos über ein Schreiben geregelt werden kann und das es bei der Grundschule im Regelfall auch keine Wahl gibt, weil die ja festgelegt ist.
Eine pauschale Anmeldungsgenehmigung für eine Schule würde ich nicht geben, dann sie könnte das Kind auch an einer Privatschule anmelden, wo du dann die Kosten für zahlen müsstest. Wenn sie unbedingt darauf besteht, würde ich es so formulieren: Die KM ist berechtigt, das Kind an der örtlich zuständigen, staatlichen Schule anzumelden.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2019 09:51
(@kurti0815)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank für den konstruktiven Input. Ich werde über die weitere Entwicklung in dieser Thematik berichten.
Ihr habt mir auf jedenfall schon geholfen 👍. Finde das Forum klasse!

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Themenstarter Geschrieben : 02.02.2019 11:21
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich weiß nicht, ob ich hier etwas alleine sehe, was alle anderen übersehen, oder falsch mit meiner Ansicht bin:

Deine Ex will 600 Km umziehen und du bist bereit dem zuzustimmen? Das reduziert deinen Umgang mit den Kindern und glaubst du allen Ernstes, dass die Kinder mit 14 noch Lust haben regelmäßig in den Flieger zu steigen? Ich kenne deine jetzige Entfernung nicht, aber wenn es nicht 100km+ sind, würde ich deine Ex darauf hinweisen, dass der Umzug zum Nachteil der Beziehung zwischen dir und deinem Kind ist und somit nicht dem Wohl des Kindes entsprechen kann. Ich persönlich würde nicht zustimmen und das auch in Ruhe und sachlich begründen. Sie soll drüber nachdenken, ob der Umzug im Sinne des Kindes ist. Über Unterhalt würde ich gar nicht erst reden, das wirkt ja so als würdest du den Umzug zum Handeln nutzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2019 18:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur fürchte ich, dass in diesem Fall, da die Mutter aus beruflichen Gründen umziehen muss, der TO in einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterliegen würde

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 18.04.2019 18:29
(@maxmustermann1234)
Registriert

Muss sie das? Sie ist Beamte, d.h der Dienstherr muss soziale Aspekte bei Versezungen beachten. Vielleicht hat sie sich auch versetzen lassen. Alles nicht geklärt. Ist sie Kommunal-, Landes- oder Bundesbeamtin?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2019 00:08
(@inselreif)
Moderator

wenn ein Beamter über 600km versetzt wird, beantwortet sich die Frage von selbst.

Da der TO aber schon seit 2 Monaten nicht mehr online war, müssen wir das kaum weiter diskutieren.

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Geschrieben : 19.04.2019 09:26
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn ein Beamter über 600km versetzt wird, beantwortet sich die Frage von selbst.

Da der TO aber schon seit 2 Monaten nicht mehr online war, müssen wir das kaum weiter diskutieren.

Deine Aussage ist aber falsch... gerade bei Bundesbeamten wird vor Versetzungen das "soziale Umfeld geprüft". Ich bin selbst Bundesbeamter und habe tagtäglich mit "betroffenen" Beamten zu tun. Hier sollte schon geprüft werden (wenn das möglich ist), ob es eine Zwangsversetzung durch den Dienstherrn ist, oder ob sich die KM nicht einfach auf eine bundesweite Ausschreibung beworben hat und damit freiwillig die 600km Trennung des Kindes zum KV in Kauf nimmt. Bei einer Landesbeamtin kann ich mir die Versetzung 600km weit weg überhaupt nicht vorstellen, solch große "Bundesländer" haben wir nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2019 20:34




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