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Unterhalt/Arbeitswechsel

 
(@anfree72)
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Mein Freund wurde vor 2  1/2 Jahren von seiner Frau verlassen die damals zu ihren neuen gezogen ist. Inzwischen hat sie dessen Wohnung Mietvertraglich übernommen und bekommt Hartz 4 obwohl er Wochenendens dort noch wohnt(unter der Woche auf Montage).Seit der Trennung zahlt er Unterhalt für seine Beiden Töchter 5 und 8 Jahre (1oo% des Regelsatzes der Altersstufe Titel vom Jugendamt vorhanden).Wir haben uns vor etwa 1 1/2 Jahren kennengelernt vor etwa 8 Monaten ist er zu mir und meinen Kindern gezogen da er alleine das gemeinsamme Haus nicht mehr halten konnte.Jetzt beträgt die Entfernung zu seinem Arbeitsplatz einfach 92 km.
Der Unterhalt wurde damals berrechnt Nettoeinkommen minus 5 % Pauschale. Kann man eigentlich die tatsächlichen Berufsbedingtenausgaben geltent machen( Fahrtkosten ect.) Auch ist seine Ex 350 km weit weg gezogen wodurch ihm auch alle 4-6 Wochen hohe Umgangskosten entstehen. Netto hat er im Moment an die 1650 € € ,Spritkosten von monatlich an die 600€ dann noch Unterhalt.
Er möchte seine Arbeitsstelle wechseln da er die 2 Stunden Fahrt zur Arbeit und seinen eigentlichen Job zwischen 8 manchmal 12 Stunden LKW fahren nicht mehr schafft.
Jetzt hat er hier in der Nähe ein Jobangebot bei dem er aber weniger verdient und eventuell den Regelbetrag an Unterhalt nicht mehr komplett zahlen kann(Selbstbehalt 900 €).Ich selbst verdiene um die 450€ Netto + Kindesunterhalt(2 Kinder) + Kindergeld. Darf er seinen Job wechsleln wie ist das mit dem Selbstbehalt und dem Kindesunterhalt. Wird mein Einkommen berücksichtigt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 10:08
(@furbie30)
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Hallo
Den Job wechseln darf er, aber den Ku muss er so weiter zahlen wie es in dem Titel steht, da er ja von sich selber aus sein netto gekürzt hat was er wenn er KU Pflichtig ist nicht darf.
Ansonsten müsste er sich noch einen Mini Job suchen, wo er noch nach Arbeitsende hin gehen kann.
Oder er beisst in den sauren Apfel und zahlt weiterhin den KU der auf dem Titel steht auch wenn er dann unter seinem SB liegt.

Warum habt ihr nicht versucht die hälftigen Umgangskosten bei Gericht einzuklagen, wenn seine EX die entfernung geschaffen hat, müsste sich seine Ex wenigstens etwas dran beteiligen.

Wie gesagt KU muss so weiter gezahlt werden wie es in dem Titel steht.

Lg

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 14:14
(@anfree72)
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das haben wir uns schon fast gedacht.Hilft aber alles nichts den er ist am Ende seiner Kraft er sagt schon irgentwann lantet er an einem Baum....
Habe da aber noch eine frage sein Titel ist ja über den 100% Regelunterhalt der Alterstufe. mit seinem alten Job ist er gerade noch so über den SB wenn sich der Unterhalt erhöht wegen der Altersgruppierung und er darunter fällt hätte er das auch zahlen müssen? Wenn ja warum gibt es denn dann einen SB macht irgentwie keinen Sinn...
Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 14:23
(@furbie30)
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HAllo
Ist es ein Dynamischer Titel, dann muss er soviel wie ich weiss auch weiter zahlen, würde aber dann eventuell auf Abänderunsklage tendieren.
Bei nicht Dynamischen Titel müsste die EX auf erhöung des Unterhaltes pochen, ansonsten wenn nichts kommt, so weiter zahlen wie bisher.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 14:36