Hallo zusammen,
ich bin beim Umgang von Sohnemann in einer entscheidenden Situation angelangt und möchte Euch um Rat und Hilfe bitten.
Eckdaten: - nicht verheiratet, kein GSR
- Sohnemann 4-3/4 Jahre alt
- Unterhalt regelm. nach DDT (der Vollständigkeit halber erwähnt)
Vorgeschichte: Anfang 2010 habe ich einen Antrag auf Umgangsregelung beim FG gestellt, nachdem KM einer Erweiterung des stundenweisen
Umgangs nicht zustimmen wollte.
In der Sitzung habe ich einem Vergleich zugestimmt, welcher folgende Regelung beinhaltet:
Umgang alle 2 Wochen am WE, jeweils Sa + So 9-17 h und Abholung des Kleinen, Mittwochs aus der KiTa, anschließend Umgang
von 15:00 h - 17:30 h
Fällt ein Umgangs WE aus, wird der Um gang am darauf folgenden WE nachgeholt, allerdings nur 1 Tag.
Desweiteren soll der Umgang ab Oktober 2010 mit Ubernachtung stattfinden.
Ich dachte nun wäre erst einmal alles geregelt und es kehrt Ruhe ein. Doch weit gefehlt. Es hat 6 Wochen gedauert bis KM die KiTa Abholung zugelassen hat bzw. dort Bescheid gesagt hat. In der Zeit von April bis August fanden dann insgesamt nur 4 Abholungen unseres Sohnes durch
mich von der KiTa statt. Der Rest fiel aus, weil KM Dinge vorschob, wie Urlaub, Krankheit usw. (Nachholtermine waren nicht vorgesehen)
Ich habe jeden, auch wenn noch so kurzfristig angesagten bzw. verschobenen Umgang wahrgenommen und dabei auch noch meinen Job gefährdet.
Was die WE's betrifft, hat KM immer wieder abgesagt und dann die Regelung angewandt, dass der Nachholtermin für WE's nur an 1 Tag
stattfindet. Der Umgang fand also nur eingeschränkt und unregelmässig statt.
Im August eskalierte es dann, als KM wieder einmal auf einen Freitag den Umgang für's WE absagte. Ich wollte mich mit dieser Absage nicht
abfinden und versuchte KM zurück zu rufen. Sie legte auf. Ich probierte es noch 3 mal, ohne Erfolg.
Dann passierte das Unglaubliche, dass KM mich bei der Polizei wegen Belästigung, Beleidigung unf Bedrohung anzeigte. Was soviel heisst, dass ich
es plötzlich mit einem Gewaltschutzverfahren zu tun hatte. Desweiteren schrieb sie persönlich einen Brief an die für uns zuständige Richterin am FG,
in dem Sie behauptete ein Polizeibeamter wäre Zeuge der Beleidigungen und Bedrohungen am Telefon gewesen und ich sei drogenabhängig, Alkoholiker und gewalttätig. Es wäre ab Oktober vorgesehen, dass IHR Kind beim KV übernachten soll und sie davor massive Angst hätte.
Ich sei nicht in der Lage mich um ein 4-jähriges Kind zu kümmern.
Aufgrund dieses Briefes von KM beraumte das FG innerhalb von 10 Tagen einen Anhörungstermin zum Umgang an.
In diesem Termin war die Richterin gegenüber KM äusserst skeptisch und fragte was sie denn von ihr wolle. Die stattgefunden Umgänge seien doch alle gut verlaufen. Dem stimmte KM auch zu, nur eben wolle Sie nicht das Kind beim KV übernachte weil dieser Drogen usw nehme.
Ich könnte die ganzen Vorwürfe soweit glaubhaft ausräumen. Die Richterin sagte zu mir: "Sie sehen überhaupt nicht so aus, wie KM es darstellt. Die UP wird nun feststellen was an der ganzen Geschichte wirklich dran ist."
Mit Einführung der UP kehrte dann endlich Ruhe ein. Es gab ein erstes gemeinsames Treffen mit KM, UP und mir um sich kennen zu lernen.
KM äusserte hier, dass Sie einer Übernachtung erstmal nicht zustimmen möchte, da sie erstmal wieder Vertrauen zu mir aufbauen müsse.
Die UP schlug vor, die Umgangstermine wie bisher vereinbahrt bis Dezember in einem Kalender festzulegen um zu sehen wie sich die Situation entwickelt. Ich willigte ein.
Seit diesem Zeitpunkt ist kein Termin mehr ausgefallen, bzw. wurde alles eingehalten was vereinbart wurde. Es gab sogar den einen oder anderen
zusätzlichen Umgang (von der KiTa abgeholt) und auch vor Weihnachten 2 zusätzliche ganze Tage. 🙂
Die Anzeige (Gewaltschutzverfahren) gegen mich wurde bereits im September eingestellt.
Zwischendurch war die UP während eines Umgangs bei mir Zuhause um sich ein Bild von meiner Wohnung und der Beziehung zwischen Sohnemann
und mir zu machen. Nach einer Std. fragte Sie ihn dann ob er auch mal beim Papa übernachten wolle und er antwortete mit seinem breitesten Grinsen: "Jaaaa, heute !" 🙂 Ich hätte am liebsten laut los gelacht und mir fiel ein Stein vom Herzen.
Die eingetretene Regelmässigkeit tat unserem Sohn bzw. der Beziehung zwischen ihm und mir sehr gut. Im Dezember fanden besonders viele Umgänge statt und er fragte einmal grinsend. "Komme ich jetzt jeden Tag zu dir ?" Auch sagte er plötzlich von sich aus Papa zu mir. Selbst KM wurde mit der Zeit die Freundlichkeit in Person und ich dachte wirklich alles wird gut.
Nun zum aktuellen Stand der Dinge.
Diese Woche war der gemeinsame Abschlusstermin bei der UP. Zuerst wurde KM befragt ob sie noch etwas anzumerken hätte oder ob man die
Umgangspflegschaft aus ihrer Sicht nun beenden könnte. Km äusserte, alles sei in Ordnung und die UP nicht mehr nötig.
Darufhin stellte die UP mir die selbe Frage. Ich sagte, ich sehe die Entwicklung der letzten Monate sehr positiv und es war auch deutlich zu spüren, dass es dem Kleinen gut tut.
Weiterhin merkte ich dann an, es gehe ja immer noch um Umgang mit Übernachtung und ich fände das man sich darüber nun unterhalten könnte, ab
wann die Übernachtung stattfindet.
Nachdem ich dies ausgesprochen hatte, war KM plötzlich wie verwandelt und ist im wahrsten Sinne des Wortes, total ausgerastet.
Wieder die ganzen Vorwürfe, von Drogen, ich würde für den Kleinen nichts Kochen, hätte ihm nichts zu Weihnachten geschenkt usw.
Ausserdem würde sie ihren LG dieses Jahr heiraten und dann wäre die Familie komplett. Es war geradezu lächerlich und unglaublich zu gleich. Der Gipfel war dann, dass KM äusserte wenn Sie den Kleinen fragt ob er bei mir übernachten wolle, will er das ja gar nicht.
In diesem Moment ist der UP dann der Kragen geplatzt und Sie hat KM ein paar ordentliche Takte erzählt, dass KM Sohnemann in einen Loyalitätskonflikt stürzt wenn sie ihn so etwas fragt. Als KM müsste sie eine Haltung annehmen und nicht die Verantwortung auf das Kind abladen.
Für mich und auch UP ist nun klar, dass KM überhaupt nichts kapiert hat.
Die UP stellte dann auch fest dass die Pflegschaft an diesem Punkt nicht beendet ist und weitergeführt werden muss.
Der Termin wurde von der UP abgebrochen und KM solle zusehen dass der nächste Umgang stattfindet.
Gestern habe ich dann einen Anruf von der UP erhalten bei sie mir folgendes mitteilte:
Die Situation mit KM sei sehr schwierig und es gibt nun 2 Möglichkeiten. Die eine ist, ich gebe nach und bin mit den Umgängen wie bisher
ohne Übernachtung zufrieden.
Die andere wäre, zu veruchen die KM langsam an die Übernachtung heran zu führen. KM solle sich selbst ein Bild von meiner Wohnung machen
und die Drogenvorwürfe solle ich mit einer Haaranalyse ausräumen.
In ihrem Bericht an das Gericht sagt UP, wird sie erwähnen, dass aus ihrer Sicht nichts gegen eine Übernachtung spricht. Allerdings habe sie erhebliche Bedenken um das Wohl des Kindes, wegen der Haltung von KM.
UP stellte auch fest, es würde nichts bringen jetzt einen Kampf anzufangen, da dies meinem Sohn nicht gut tun würde und er evtl. ein Trauma
erleidet.
Ich hatte eigentlich vor, nach der Koontiunität der letzten Monate, beim FG das Maximum an Umgang (inklusive Feiertage, Ferien usw.) zu
beantragen um dann zu sehen was übrig bleibt.
Wie soll ich handeln ?
Ich danke Euch für eure Aufmerksamkeit.
Gruß lillimann
P.S. sorry, für evtl. Rechtschreibfehler
Hi
Die Situation mit KM sei sehr schwierig und es gibt nun 2 Möglichkeiten. Die eine ist, ich gebe nach und bin mit den Umgängen wie bisher ohne Übernachtung zufrieden.
Genau Du sollst nachgeben Die KM wird gar nicht in Erwägung gezogen. Nein kein Stück
Die andere wäre, zu veruchen die KM langsam an die Übernachtung heran zu führen.
Wie langsam denn noch das Kind ist alt genug für eine Übernachtung!
UP stellte auch fest, es würde nichts bringen jetzt einen Kampf anzufangen, da dies meinem Sohn nicht gut tun würde und er evtl. ein Trauma erleidet.
Wer hat den Kampf angefangen? JA das Kind kein ein Trauma erleiden aber nur wenn solche Mütter weiter wie Klucken auf den Kindern sitzen., über den Vater schlecht reden und ihm wie in deinen Falle aus ihren Leben haben wollen weil sie andern eine Familie vorspielen. Da passt du nicht mehr rein. Es wird immer über Kindswohl geredet aber alle aussagen des UP sind doch mehr auf das wohl deiner EX ausgelegt. Es hat im geringsten nichts mit dem Kindswohl zu tun. Die einzige Lösung und den Kindswohl zuträglich wäre solchen Müttern das Handwerk zu legen und die alleinige Sorge den Vater zu übertragen.
OSR
Hallo Lillimann,
Ich hatte eigentlich vor, nach der Koontiunität der letzten Monate, beim FG das Maximum an Umgang (inklusive Feiertage, Ferien usw.) zu beantragen um dann zu sehen was übrig bleibt.
Genau so. Und der Richter möge in seinen Beschluss gleich mit aufnehmen, mit welchen Ordnungsmaßnahmen die KM zu rechnen hat, wenn sie die Übernachtungen sabotiert (was vorhersehbar passieren wird).
Im übrigen, nur eine Sache:
und die Drogenvorwürfe solle ich mit einer Haaranalyse ausräumen.
Völliger Blödsinn. Eine unbewiesene Behauptung braucht man nicht zu widerlegen. Wenn du dich auf dieses Spielchen einlässt, dass du jede noch so verrückte Anschuldigung der KM zu entkräften versuchst, dann kommt nach dem Drogenvorwurf als nächste Eskalationsstufe durchgeknallter KMs üblicherweise die Behauptung, du würdest dein Kind sexuell missbrauchen - und dagegen gibt's dann keine Haaranalyse o.ä. mehr, mit der du die Geschichte aus der Welt räumen könntest. Deine Strategie muss daher lauten: Die KM möge ihre Drogenvorwürfe beweisen, oder ansonsten ihr ungewaschenes Maul halten. Etwas höflicher formuliert, du knüpfst genau hier an:
Die Anzeige (Gewaltschutzverfahren) gegen mich wurde bereits im September eingestellt.
Die ganzen damaligen Vorwürfe waren frei erfunden, und Madame hat seitdem nichts Neues mehr an Argumenten geliefert. Ende der Diskussion.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Ich würde der UP vielleicht schriftlich höflich aber bestimmt mitteilen, dass du auf Einhaltung der gerichtlichen Regelung bestehst und die Mutter jetzt genug Zeit hatte sich auf die Übernachtung einzustellen und dass sie bitte darauf hinwirken möge, das Umgangsrecht in dem festgelegten Umfang durchzusetzen.
Und das es auch keinen Grund gibt, auf die erneuten unsubstantiierten und haltlosen Unterstellungen einzugehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Moin,
vielen Dank für eure Einschätzungen. Ich habe schon beim ersten gemeinsamen Treffen der UP zum Thema Drogen mitgeteilt, mich auf die Vorwürfe nicht einzulassen, da es keine Anhaltspunkte dafür gibt und ich Bedenken habe, dass wenn ich dies ausgeräumt habe ein evtl. noch schwerwiegender Vorwurf kommt.
Mich irritiert nun die Haltung der UP. Obwohl Sie gegenüber KM geäussert hat, es gäbe bei mir keine Anhaltspunkte für Drogen und sie würde bei Gericht auch eine Übernachtung befürworten, legt sie mir nahe mit einem Test die Vorwürfe zu auszuräumen. Sie begründet es damit, ansonsten bei KM nicht weiter zu kommen was Übernachtungen von Sohnemann bei mir betrifft. Das kann es nicht sein.
Zuerst werde ich morgen der UP also mitteilen, wie von euch beschrieben, auf die erneuten unsubstantiierten bzw. haltlosen Unterstellungen nicht einzugehen und die Umsetzung der bestehenden Regelung fordern.
Was die Anzeige vom August von KM gegen mich betrifft, liegt meiner Meinung nach ein Missbrauch des Gewaltschutzverfahrens vor. siehe http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1500.html
Ich möchte, dass dies alles was Madame letztes Jahr angeleiert hat, erneut beim zur Sprache kommt und nicht im Sande verläuft.
Ihr geht es einzig und allein nur darum, eine engere Bindung von unserem Sohn zu mir zu verhindern. Stichwort Bindungstoleranz.
Wird nach dem Abschlussbericht der UP zum 1.3. ans FG automatisch ein Termin anberaumt ?
Kann ich nun so einfach gleichzeitig einen Termin zur Erweiterung/Neuregelung des Umgangs (Maximalforderung) beantragen, bei dem KM Ihren
Ausführungen freien Lauf lassen kann ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß lillimann
Hallo lillimann,
zunächst einmal zum UP.
In diesem Moment ist der UP dann der Kragen geplatzt und Sie hat KM ein paar ordentliche Takte erzählt, dass KM Sohnemann in einen Loyalitätskonflikt stürzt wenn sie ihn so etwas fragt. Als KM müsste sie eine Haltung annehmen und nicht die Verantwortung auf das Kind abladen.
Diese Erkenntnis finde ich äußerst bemerkenswert und werde sie für mich selbst als Argumentationshilfe verwenden. Danke 😉
Es offenbart eine grundsätzlich fehlende Verbindlichkeit/ Durchsetzungsvermögen bzw. -willen der KM, die das Kind automatisch in einen Loyalitätskonflikt drängt.
Hinzu kommt hier offensichtlich fehlende Bindungstoleranz:
KM äusserte hier, dass Sie einer Übernachtung erstmal nicht zustimmen möchte, da sie erstmal wieder Vertrauen zu mir aufbauen müsse.
Das kenne ich selbst nur zu gut ...
Umso weniger ist diese Aussage des UP schlüssig:
UP stellte auch fest, es würde nichts bringen jetzt einen Kampf anzufangen, da dies meinem Sohn nicht gut tun würde und er evtl. ein Trauma
erleidet.
Anstatt sich konsequent - auch vor Gericht - für eine Umgangsregelung mit Übernachtungen einzusetzen (die auch vollstreckbar ist), wird das Kind weiterhin dem Loyalitätskonflikt ausgesetzt. Nicht etwa Deine Bemühungen um Stabilität bergen die Gefahr eines "Traumas", sondern vielmehr wohl doch das ungebremste (angebliche) Misstrauen der KM.
Mir ist auch der Zeitraum dieses ganzen Vorgangs unverständlich.
Im September 2010 wurden alle Vorfürfe gegen Dich entkräftet und erst im März 2011 soll es den Abschlussbericht der UP geben ?
6 Monate Wartezeit ?
Kann ich nun so einfach gleichzeitig einen Termin zur Erweiterung/Neuregelung des Umgangs (Maximalforderung) beantragen, bei dem KM Ihren
Ausführungen freien Lauf lassen kann ?
Mir fehlt ein wenig der zeitliche Überblick, ich würde wohl sofort per einstweiliger AO Deine Vorstellungen bezüglich des Umgangs (natürlich mit Übernachtungen) beantragen und zwar gekoppelt mit einem Antrag auf Verhängung von Ordnungsgeld im Falle der Zuwiderhandlung der KM.
Der Antrag auf Verhängung von Ordnungsgeld ist rein rechtlich wichtig, da Du sonst - nach Zuwiderhandlung der KM erneut diesen Antrag stellen musst = Zeitverlust.
Hallo Diskurso,
hier zu:
Mir ist auch der Zeitraum dieses ganzen Vorgangs unverständlich.
Im September 2010 wurden alle Vorfürfe gegen Dich entkräftet und erst im März 2011 soll es den Abschlussbericht der UP geben ?
6 Monate Wartezeit ?
Die UP wurde im August vom FG hinzu gezogen und endet am 1.März mit einem Abschlussbericht ans FG.
Das Gewaltschutzverfahren wurde zwischendurch eingestellt und wenn ich jetzt nicht aufpasse, geht das unter was KM damals zu Unrecht
an Vorwürfen erhoben hatte.
Schon richtig:
ich würde wohl sofort per einstweiliger AO Deine Vorstellungen bezüglich des Umgangs (natürlich mit Übernachtungen) beantragen und zwar gekoppelt mit einem Antrag auf Verhängung von Ordnungsgeld im Falle der Zuwiderhandlung der KM.
Meine Frage ist nach wie vor, ob das FG nach dem Bericht der UP automatisch einen Termin zum Umgang anberaumt ?
Bzw. ich einen entsprechenden Antrag mit Maximalforderung stellen kann ?
Gruss lillimann
Meine Frage ist nach wie vor, ob das FG nach dem Bericht der UP automatisch einen Termin zum Umgang anberaumt ?
Das nehme ich doch mal stark an.
Bzw. ich einen entsprechenden Antrag mit Maximalforderung stellen kann
Natürlich kannst Du das.
Wenn Du keinen Antrag stellst, hat das Gericht auch keine Kenntnis über Deine Forderung.
Ergo: mit einem Antrag stellst Du sicher, dass 1. terminiert wird und 2. über Deine Forderung verhandelt/entschieden wird.
Hast Du keinen Anwalt ?
Hast Du keinen Anwalt ?
Hab ich selbstverständlich 😉
Ich werde meine RA morgen auch kontaktieren und einen Termin machen um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
An Vatersein.de wende ich mich um in dieser für diffizilen Angelegenheit für mich und Sohnemann möglichst keinen Fehltritt zu begehen.
Vielen Dank erstmal. Ich werde weiter berichten und fragen, sobald sich etwas tut.
Gruss lillimann
Genau.
Vielleicht solltest du der UP vorsichtshalber schreiben, dass du nicht an einer Übernachtung der KM bei dir interessiert bist.
Und auch nicht an einer "Heranführung"! :rofl2:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Und auch nicht an einer "Heranführung"! :rofl2:
Exakt! Sonst endet das womöglich noch im "Beischlaf"! :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Grüße
Ariba