Hallo,
ich brauche mal einen Rat von euch.
Der Sommerurlaub mit meinem Kurzen ist ja leider ausgefallen, weil er krank geworden ist. Laut Besuch bei der Ärztin passt das soweit auch zusammen.
Jetzt steht im Oktober der nächste Urlaub an.
Das Hotel vom Sommerurlaub habe ich umbuchen können, aber nur in die zweite Ferienwoche, da die erste Woche bereits ausgebucht ist.
Das habe ich der KM mitgeteilt und gebeten, die zweite Woche zu bestätigen.
Sie bestätigt nur die erste Woche, weil es im Gerichtsbeschluss heisst: "Der Vater hat der Mutter bis zum 31.12. des laufenden Jahre die beanspruchten Ferienzeiten mitzuteilen, andernfalls ist er berechtigt, die jeweils erste Ferienwoche, wie auch im Jahr 2019, zu beanspruchen. Letztgenannte Regelung auch für den Fall, das eine Verständigung zw den Eltern nicht zustande kommt.
Darauf beruft sie sich nun.
Ich habe ihr die Umstände (Beschluss ist von Anfang Juni 2019) erklärt und auf die besondere Situation dieses Jahr hingewiesen.
Wenn sie sich weiter querstellt, habe ich ein Problem mit der Hotelreservierung. Wird eine solche Situation von der RRV abgedeckt?
Da keiner deinen Vertrag kennt, hilft nur bei der Versicherung anrufen, bzw. die AGBs lesen,
wobei ich bezweifle das sowas von der Versicherung abgedeckt wird.
Nein, das ist nicht versichert normalerweise. In dem Fall war es einfach eine Fahrlässigkeit Deinerseits, dass Du gebucht hast, wobei Du auf die Kulanz Deiner Ex spekuliert hast.
Abgedeckt sind normalerweise unvorhersehbare Ereignisse, die Du nicht beeinflussen könntest und die Du nicht selbst verursacht hast