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Urlaubsregelung ohne Umgangskind

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(@nienili)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bin ganz neu hier.
Ganz kurz ein paar Infos als Hintergrund,
Ich weiblich, 1 Sohn 10 Jahre , getrennt
Mein Partner, getrennt, Sohn 2 Jahre.

Mit meinem Ex gibt's 0 Probleme, haben ein prima Verhältnis und besprechen alles ganz unkompliziert.
Problem liegt bei meinem Partner und seiner EX. Gemeinsames Sorgerecht, geschieden seit 1/2 Jahr, getrennt seit 1,5 Jahren.
Seit Trennung regelmäßiger Umgang mit seinem Sohn.
Seit ich dazu gekommen bin versucht die KM aus allem ein Problem zu machen.
Zu wenig Unterhalt, schlechte Erziehung, meine Gegenwart Zuviel...
Sie geht in Schichten arbeiten und sichert die Betreuung des Kindes durch Ihre Mutter ab, soweit so gut.
Wollte das Kind immer spontan zum Vater geben wie es ihr passt.
Er wollte eine Umgansvereinbarung, um Tage,Wochen und wichtige Termine planen zu können. Führte kein Weg hin.
Also mit Anwalt verfasst und ihr 3 Möglichkeiten geschickt, alle 3 abgelehnt ohne eigenen Vorschlag.
Sie zum AW und beide AW haben es dann geregelt.

KInd ist wie folgt beim KV
alle 2 Wochen von Freitag bis Dienstag Abend 19.00 Uhr. Dazwischen der Montag Nachmittag bis 19.00 Uhr damit nicht so lange Zeit dazwischen liegt.
Geburtstag jährlich wechseln, Vortag bis MIttag, oder ab Nachmittag bis Folgetag.
24.12.+01. Weihnachtstag genauso. Ostern hälftig wechseln.
Jedes Elternteil stehen 2x8 Tage Urlaub zu.

Was wir vergessen haben, 1x im Jahr machen wir zusammenhängend 2 Wochen Urlaub mit meinem Sohn.
Da darf dann sein Sohn nicht mit, auf Grund der 8 Tage und weil sie es nicht möchte.
Steht nun auch nicht in der Vereinbarung. Ich weiß nicht ob sie ihm daraus einen Strick drehen kann?

Beschuldigungen dass er kein Interesse an seinem Kind hat und deshalb allein fährt kommen natürlich.
Kind darf aber auf einmal nicht  mehr bis den Abend vor Urlaub bis 19.00 Uhr  zu uns, da wir ihn am Abholtag eine Stunde eher geholt haben damit er meinen Sohn mit ins Ferienlager bringen darf.
Er wäre dann zulange bei uns.
Sie hat definitiv noch nicht abgeschlossen mit der Sache, es gibt ständig Ärger wegen jeder Kleinigkeit weil sie es nicht ertragen kann. Ist halt sehr belastend.

Darf er allein in der Umgangszeit verreisen oder gibt das Probleme?
Sachen die wir für den kleinen gekauft haben behält sie ein und verkauft sie online, gibt sie nach mehrmaligen Fragen nicht raus.
Will zusätzlich Geld wegen Kindergartenvertrag. War ursprünglich von den beiden so besprochen dass der Kleine von 6-17.00 Uhr in die Kita geht. Sie will die Stunde von 16 bis 17.00 Uhr bezahlt haben.
Wir bringen ihn um 8 und holen ihn bis um 4 ab.

Habt Ihr da Erfahrung?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2017 13:33
(@susi64)
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Hallo,

das eine neue Frau im Leben von Ex zu Problemen führt ist leider keine neue Erkenntnis.
U.U. wird es mit der Zeit aber besser, wenn Ex Next hat bzw. ihr wird klar, dass der Stress nicht lohnt.
Nun zu den Fragen.

Zwar habt ihr nur eine Vereinbarung unter Eltern, aber letzlich müsste sie im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden damit der 14tägige Urlaub möglich wird. Ist einfach dumm gelaufen. Aber vielleicht gibt es ja auch eine Änderung an der die KM interessiert ist?

Was der Vater mit dem Kind in der Umgangszeit unternimmt ist ganz alleine sein Problem. Den 10jährigen alleine, ohne Einverständnis der KM reisen zu lassen, würde ich nicht machen. Gibt nur zusätzlichen neuen Streit und wenn es das kleinste Problem gibt wird daraus ein riesen Theater werden.

Hinsichtlich Umgang, Unterhalt und auch Kiga können sich Eltern frei einigen. Prinzipiell sind Kindergartenbeiträge (ohne Essengeld) Mehrbedarf des Kindes und wären nach Einkommen gequotelt zu bezahlen. Aber wie gesagt, es geht hier auch um eine Einigung unter Eltern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 14:01
(@nienili)
Schon was gesagt Registriert

Ja das verstehe ich auch, auch aus eigener Sicht. Mein EX hat nur keine neue...
Sie hat vor Ihm einen neuen Partner gehabt....das spielt nur alles keine Rolle weil der Mittel zum Zweck sein sollte (Eifersucht)

Eine Änderung der Regelung wird sie nicht zustimmen, sie gönnt Ihm einfach keinen Urlaub mit der Neuen.
Sie wird sagen dann muss er verzichten.

Der 10 jährige ist mein Sohn, das ist schon ok mit dem Ferienlager  🙂 hast du sicher falsch verstanden.

Unterhalt bezahlt er nach Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle + 25 Euro freiwillig für Bastelsachen und Getränke Kita...
+ gekaufte Sachen die sie nicht wollte da sie von meinem Sohn sein könnten....

Vielen Lieben Dank für deine Antwort

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2017 14:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok, ich habe es so verstanden, dass das Kind alleine verreisen soll und da gibt es schon Probleme.
Was Papa in der Umgangszeit macht geht KM nicht an. ER darf alleine (aber auch mit Kind  :wink:) verreisen.

Mehrbedarf ist zusätzlich zum Unterhalt zu bezahlen, da nicht mit dem Unterhalt der DDT abgedeckt. Die Kita-Beiträge können also zusätzlich zum Unterhalt (zumindest anteilig) anfallen.
Bastelsachen und Getränke im Kiga wären wiederum im Unterhalt enthalten (sowie das Essen prinzipiell).

Das gekaufte Sachen nicht wieder herausgegeben werden kommt aus vielerlei Gründen vor. hier hilft nur die klare Linie, es gibt Papa-Sachen und Mama-Sachen und was zu Papa gehört bleibt dort auch. Auch wenn es doof klingt, Kind bei Ankunft neu einkleiden und wenn wieder zu Mama geht wieder umziehen. Ist blöd aber offensichtlich so gewollt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 14:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das mit den 2x8 Tagen Urlaub ist freilich eine dumme Regelung, zumal realitätsfern. Vielleicht war es auch dem Alter des Kindes bzw. den Möglichkeiten der Eltern geschuldet. Inzwischen - mit 2 Jahren des Kindes - sollte die verbreitete Form der hälftigen Teilung der Ferien Einzug halten (Schulferien gelten allgemein als Richtwert für die Bemessung von Anzahl, Länge und Zeitpunkt von 'Urlaub' als kleinster gemeinsamer Nenner).

Und mal perspektivisch geschaut: aktuell geht es um einen 14-tätigen jährlichen Urlaub, aber später kommen vielleicht auch weitere Wünsche hinzu. Da sollte das gleich mitbedacht werden. Schpn wäre eine gemeinsame Gesprächsbasis mit der KM.
Nur wenn die KM nicht kooperieren will, bleiben Lösungsmöglichkeiten per Elternberatung, RA, JA (neue/erweiterte Umgangsvereinbarung) oder Gericht.

Gruss oldie

PS: Dir darüber den Kopf zu zerbrechen, warum die KM so und nicht anders handelt, das sollte Dich nicht beschäftigen. Das bringt nichts außer sich ärgern.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 15:26
(@nienili)
Schon was gesagt Registriert

Oldie,

den Umgang erweitern...meinst du das ist bei einem 2 jährigem Kind machbar? Hätte ich jetzt nicht dran geglaubt dass einem schon solch lange Urlaubstage zugesprochen werden könnten?
Wir denken schon einige Zeit über das Wechselmodell nach, trauen uns aber ehrlich gesagt nicht richtig, aus Sorge, den Umgang (der schon recht häufig ist) zu verlieren, also dass es weniger wird.
Das wollen wir auf keinen Fall. Das mit den Urlaub, tja mehr haben wir uns ehrlich gesagt nicht getraut, zu dem Zeitpunkt war das Kind gerade 1 Jahr alt.
nur macht eigentlich fast jeder einmal im Jahr 14 Tage Erholungsurlaub. MIt darf er solange nicht, aber alleine weg soll der Vater auch nicht  :thumbup:
Der Hintergrund ist berufsbedingt bei uns eigentlich besser falls das eine Rolle spielt.
Sie und ihr Partner 4 Schichtsystem,
KV Büro von 8-17.00, ich Gleitzeit von 7-16.00 Uhr. bei uns geregelter Tagesablauf.
Bei ihr durch die Schichten nicht gegeben.

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2017 16:41
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nieni,

die Intention der Ex ist doch ganz klar: Euer Beziehungsleben durch so viele Nadelstiche wie möglich torpedieren. Das "dem Ex das Glück nicht gönnen" ist eine weitverbreitete "Unsitte".

Lösen könnt ihr das Ganze nur durch noch mehr Stringenz. Wenn die KM nicht kooperiert und auf einer vernünftigen Elternebene Kommunizieren will, gibt es von Euch / Deinem Partner keine "goodies" mehr. Die 25 Euro drüber würde ich hier knallhart streichen. Für solche "Nettigkeiten" besteht - auch in einer gesunden Elternbeziehung - kein Grund. Die Versorgung mit Essen ist im KU bereits enthalten.

Ansonsten ist Euer Umgangsplan eigentlich gut durchdacht. Die Urlaubsgeschichte ist halt etwas schwierig. Sobald es in die Kita / Schule geht, müsst ihr Euch an Kita-Schließzeiten / Schulferien halten. Sinnvoll wäre daher, wenn ihr Eure Vereinbarungen jährlich zu einem Stichtag gemeinsam überprüft (geht dann einfach schriftlich, wenn ihr auch den Umgangsplan erstellt) und solche Punkte dann gemeinsam anpasst.
Wenn sie dies nicht akzeptieren will beginnt leider wieder der Weg durch die Instanzen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 17:35
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nie.

Als KV in dieser Situation würde ich  im Wesentlichen versuchen möglichst zu deeskalieren. Und zwar, weil ihr eine recht auskömmliche Umgangsregelung habt  :thumbup:, diese offensichtlich im gegegnseitigen Einverständnis zustande gekommen ist und an die KM offensichtlich z Zt mit Argumenten eh kein herankommen ist.

Im Einzelnen:

Ich würde den freiwilligen Zuschuss iHv 25 EUR nicht unmittelbar streichen. Allerdings der KM einmal kurz & knapp verdeutlichen, dass ihr gerne prüfen wollt, ob der Kita-Mehrbedarf für die Stunde überhaupt anfällt. Damit wäre allerdings der freiwillige Zuschuss ab sofort hinfällig. Soll es doch ihre Entscheidung sein. Anders übrigens die Situation, wenn ihr hierzu etwas in der Vereinbarung stehen habt.

Die Urlaubsregelung ist in der Tat blöd. Allerdings hat auch KV diese offensichtlich einmal für gut befunden und unterschrieben. Deshalb sollte es gute Gründe haben, dies jetzt wieder zu ändern. Und die KM muss es auch wollen. Was könnte sie im Gegenzug bekommen wollen? Hilft ihr zB Flexibilität wg der Schichtarbeit? Ist sie überhaupt offen für eine einvernehmliche Änderung? Konkret würde ich es für diesen Sommer nicht anfassen. Evtl. rechtzeitig für den kommenden. Vielleicht ist aber auch die Einschulung der Punkt, an dem man die Urlaubsregelung vernünftig an die Gegebenheiten anpasst.

Jetzt die Brechstange auspacken halte ich für verfrüht. Damit riskiert ist mE nur, dass die ganze, letztlich weitgehende Regelung in sich zusammenfällt. Das macht m.E nur Sinn, wenn ihr in Sachen WM aufs Ganze gehen wollt. Ist aber ein Selbstgänger!

toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 09:09
(@nienili)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Tipps!

Die Umgangsregelung finde ich vom Grunde her auch völlig i.O. Eigentlich wurde dabei an alles gedacht.
Daran wollen wir auch nicht pfeilen, da wir befürchten wir verlieren Tage wie Geburtstag, Weihnachten usw, da ihr das im letzten Jahr bewusst geworden ist was sie dort unterschrieben hat.

Uns geht es nur um 2 Punkte, der 14 tägige Urlaub ist nicht erfasst (gern mit dem Kind, wenn nicht machbar ohne) und die Übernahme der Kleidung.
Sie packt nach Lust und Laune ein, Regenbekleidung gibt's gar nicht, sowie Schlafanzug....mittlerweile liegt ein Übergabebuch mit drin, wo dann immer etwas drin steht womit sie uns das Leben schwer machen will....
sie ist halt emotional sehr unreif.

Hat denn hier jemand Erfahrung mit dem WM? Oder sollten wir die Vereinbarung lieber dabei lassen?

Und bei WM oder Umgangserweiterung auf + 2 Tage im Monat, stimmt dass das man dann keinen Unterhalt mehr zahlt? Wegen hälftiger Monatsbetreuung?
Der Kleine ist ja jetzt 13 Tage im Monat bei uns, bei vollem Unterhalt.
Wir würden sehr gern die Kleidung selber kaufen und uns dafür am Kitabeitrag beteiligen, geht so etwas?
Dann könnten wir uns die Übergabe der Kleidung ersparen und ihn nur in der Kita übergeben.

LG Nien

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2017 12:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Nienili!

Wir würden sehr gern die Kleidung selber kaufen und uns dafür am Kitabeitrag beteiligen, geht so etwas?
Dann könnten wir uns die Übergabe der Kleidung ersparen und ihn nur in der Kita übergeben.

Am besten ist, Ihr deckt Euch mit einer Papa-Ausstattung an (second Hand, etc.). Bei Abholung legt Ihr die Mama-Klamotten in den Schrank und werden erst wieder abgezogen, wenn Kind zurückgebracht wird. Damit gips keinen Streit mehr über die Ausstattung wahrend des Umganges.

Erweiterten Umgang an den KU zu verbinden ist meist eine schlechte Idee, da viele KM´s sich schon deswegen sperren, weil weniger Unterhalt fliesst.
Wenn nicht genau 50:50-Teilung vorliegt, muss in Eurem Fall KV den vollen KU-Betrag leisten.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 13:26




(@nienili)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marco,

naja, für 5 Tage sind das schon ein paar Sachen die man braucht. Fr-Die Abend...

Ich denke, dass sie da nicht von allein drauf kommt mit dem weniger Unterhalt. Das müsste Ihr ein Anwalt sagen....
wie das mit dem 50:50 ist weiß ich nicht. Fr-DI plus Mo dazwischen sind wir bei 12-13 Tagen im Monat.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2017 13:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es sind 9 Tage, wenn man den Montag 1/2 rechnet, da er in der einen Woche morgens und abends bei der KM ist, Freitag morgens bei der KM, Di abend bei der KM.
Und die KM hat ihn dann 21 Tage, wenn man die anderen Tage bei ihr rechnet.

Ja, er ist von Fr abend bis Dienstag nachtmittag bei euch. Das ist blöd mit der Kleidung. Aber das lässt sich in dem Alter noch locker mit second hand-Klamotten regeln.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 13:54
(@nienili)
Schon was gesagt Registriert

HI,

ich denke nicht ganz.
Es steht ja nirgends dass er ab Freitag auch früh zu uns kann (er ist ab 6 in der Kita)
Dienstag geht er nur noch ins Bett. Montag könnte man ihn auch morgens aus der KIta holen wenn man das will.

Aber ich denke, das ist wieder Auslegungssache.
Wegen der Kleidung, aus Prinzip kaufen wir keine Sachen mehr.
Ich hatte noch viele Sachen von meinem Sohn, das darf er nicht tragen. Ich habe immer alle Sachen gewaschen und gebügelt wieder mit gegeben.
Auch da wurde gemeckert wenn mal ein Tshirt mit Fleck ungewaschen vom letzten Tag dabei war.
Mach ich nicht mehr, kann sie wahrscheinlich selber besser  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2017 14:03
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hab das so berechnet:

ganze Tage KM: Di, Mi, Do, Mi, Do, Fr, Sa, So
geteilte Tage Mo, Fr, Di
ganze Tage KV: Sa, So, Mo
geteilte Tage Mo, Fr, Di

  Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
morgens KM KM KM KM KM KV KV KV KV KM KM KM KM KM
nachmittags KV KM KM KM KV KV KV KV KM KM KM KM KM KM
abends KM KM KM KM KV KV KV KV KM KM KM KM KM KM

Unabhängig ob es ein Wechselmodell geben wird oder nicht, werden im Zweifelsfall Zahlungen von einem zum anderen fließen, weil geschaut wird, wer wieviel verdient und ob es ein Delta gibt, was ausgeglichen werden muss/kann.
Und die, die das WEchselmodell haben, sagen, dass es nicht unbedingt preiswerter ist, weil vieles doppelt vorhanden ist, damit das Kind idealerweise nur mit Schulranzen und Fahrrad wechseln muss.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 14:19
(@nienili)
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Wie das genau festgelegt wird was als halbe und ganze Tage zählen,. weiß ich nicht.
Für sind es ganze Tage, da uns an diesem Tag die Fürsorge unterliegt/Betreuung.
Und Kita bringen oder ins Bett bringen, das zählt für mich nicht. Aber wie gesagt, für mich.

Für uns wären die Kosten für das Wechsemodell kein Unterschied.
Sachen wären genug vorhanden, bzw kaufen wir anders wie sie, wir legen keinen Wert auf Marken bei 2 jährigen schon gar nicht.
Verpflegung ist gering mehr.
Ansonsten mussten wir alles neu kaufen wie Buggy,Kinderwagen,Autositz,Laufrad da sie nichts raus gibt.
Und das wäre ja in Zukunft nicht anders.

LEIDER

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2017 14:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Sachen wären genug vorhanden, bzw kaufen wir anders wie sie, wir legen keinen Wert auf Marken bei 2 jährigen schon gar nicht.
Verpflegung ist gering mehr.
Ansonsten mussten wir alles neu kaufen wie Buggy,Kinderwagen,Autositz,Laufrad da sie nichts raus gibt.
Und das wäre ja in Zukunft nicht anders.

Naja, da würde ich mich halt fragen, ob mir das den ganzen Ärger wert ist oder ob ich der KM ´ne lange Nase zeige und meine Unabhängigkeit von Ihren Allüren zementiere, in dem ich das Zeug eben selbst besorge.
Wenn sie Euch damit nimmer ärgern kann, habt ihr schon eine Baustelle weniger...und sie vielleicht eine mehr. 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 14:42
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nachts muss das Kind aber auch betreut werden. Es kann ja niemand einen Zweijährigen allein in der Wohnung lassen.
Deswegen denke ich, dass dies mitgezählt werden muss.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 15:16
(@nienili)
Schon was gesagt Registriert

Ja da hast du vollkommen recht. Eigentlich sollte man auf so etwas nicht reagieren, auf viele Dinge nicht.
Aber es ist eben echt schwer....

Ich danke euch für eure Antworten.
Nur weiß ich jetzt immer noch nicht so richtig weiter  😉

seit einem Jahr benutzt sie das Kind als Machtinstrument, wie so viele andere auch.
Und kein Ende in Sicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2017 16:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Umgangsregelung besteht jetzt wie lange?
Ihr habt das Risiko schon erkannt, dass es auch Änderungswünsche der KM geben kann, wenn ihr was neues fordert.
Insofern würde ich persönlich das ganze erst mal noch so lassen.

Fliegt ihr weg oder hätte der KV die Möglichkeit das Kind nach einer Woche wieder zur KM zu bringen?
Hat die KM schon mal Urlaub mit Kind gemacht, der länger als eine Woche war (seit Bestehen der Umgangsregelung)? Wenn ja, wie war das mit dem festgelegten Umgang?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 16:45
(@nienili)
Schon was gesagt Registriert

UR ca seit 1 Jahr.
Dieses Jahr fahren wir mit dem Auto , ansonsten fliegen wir immer.
hatte ich auch schon überlegt das Kind einfach nach 1 Woche zu bringen und den rest alleine.
Sie fährt nur mit Ihren Eltern zusammen, allein ist ihr zu viel nehmen wir an und dann nur eine Woche.
Sie gönnt es uns einfach nicht mit dem Urlaub.
Daher wollten wir Ihr anbieten uns ihren Urlaub vorzuschlagen damit wir die Woche nutzen und ein paar Tage dranhängen.
Sie hält aber nichts von Planung...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2017 16:53




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