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Urteile Umgang Kleinkind mit Übernachtung

 
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe bald Verhandlung zur Umgangserweiterung. Der Richter hat im Vorfeld bereits angekündigt, dass mein Sohn (2 1/2) zu klein ist für Übernachtung. Das Maximum wäre Samstag und Sonntag alle 2 Wochen, aber zum Schlafen soll er nach Hause. Leider habe ich im Netz recht wenige Urteile gefunden und diese waren meist durch große Entfernung zwischen Mutter und Vater begründet. Ich habe allerdings schon mitbekommen, dass hier einige Väter Umgang mit Übernachtung bei Kleinkindern haben.

Ist es möglich, mir anonymisierte Urteile zu schicken? Oder darf man das nicht? Wenn ich was Verbotenes mache, bitte löschen!

Ich möchte so viel wie möglich vorlegen und meine Chancen dadurch vielleicht erhöhen. Es ist mir sehr wichtig dieses Urteilzu erhalten, weil bisher durch konsequente Umgangsvereitelung im letzten halben Jahr nur alle 4 Wochen ein paar Stunden Umgang war und das Verhältnis zwischen meinem Kleinen und mir schnellstmöglich wieder intensiver werden soll.

Vielen Dank!
Willi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2011 00:08
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Willi!

Mein Kurzer war 2 als die KM mit ihm durchgebrannt ist und fast 3, als er das erste Mal wieder bei mir übernachtet hat. In der Zeit dazwischen habe ich ihn nur sporadisch gesehen.

Ich bin gerade umgezogen und mein Prozessordner liegt irgendwo in den Tiefen meiner Umzugskartons. Aber ich glaube nicht, dass Dir andere Urteile helfen werden. Die Schwarzkittel beim Amtsgericht machen ohnehin was sie wollen und belehren lassen die sich schon gar nicht. Meistens wissen sie auch sehr früh was sie wollen. Nicht selten nach Lesen des ersten Schriftsatzes. Wenn Dein Richter jetzt schon andeutet, dass er keine Übernachtungen beschliessen wird, dann wird er wohl auch dabei bleiben. In meiner ersten Umgangsverhandlung hat nicht einmal das Veto der JA-Mitarbeiterin den Richter umstimmen können.

Vielleicht solltest Du lieber nach vorne blicken. Es liegt noch ein ganzes Stück Weg vor Dir bis zu einem annehmbaren Ende. Die kommende Verhandlung ist dabei nur einer von mehreren Schritten. Offensichtlich soll aber wenigstens eine 14-Tages-Regelung beschlossen werden. Ein guter erster Schritt. Die gilt natürlich nicht ewig, sondern muss relativ bald nachgebessert werden. Will sagen - diese Sa und So sind nur der Anfang. In absehbarer Zeit werden dann die erste Übernachtungen anstehen. Dein Kurzer wird nämlich täglich älter und seine Bedürfnisse wachsen entsprechend schnell. Bald gibt es keine Argumente mehr gegen eine Übernachtung.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2011 02:40
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

schau mal hier:

http://gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/omm/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE100053164%3Ajuris-r03&documentnumber=8&numberofresults=196&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint

Da wird z.B. ausgeführt:
"Wie bereits ausgeführt, stellt eine Umgangsregelung, die Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil nicht zulässt, einen Eingriff in dessen Grundrechte dar."

Ich selbst habe ein Umgangsurteil mit Übernachtungen am Wochenende und unter der Woche, als mein Sohn etwa vier
Jahre alt war. Die Übernachtung am Wochenende war nie strittig und mein Sohn hat schon immer bei mir übernachtet, insofern
wird es Dir nicht viel nützen.

Dein Fokus muss wie bei all diesen Verfahren auf dem Kindeswohl liegen. Du bzw. Dein Anwalt (by the way: Hast Du eigentlich einen?)
müssen aus Deiner Geschichte heraus aufzeigen, dass die Übernachtungen nicht dem Kindeswohl schaden und die Vater-Sohn-beziehung stärken werden.

Wenn ich die Äußerungen des Richters im Vorfeld der Verhandlung lese, wirst Du voraussichtlich einen schweren Stand haben. Wenn absehbar ist, dass das Verfahren gegen Dich läuft, stimme unter keinen Umständen einem faulen Vergleich zu, da Dir dann der Gang vors OLG verwehrt ist.

LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2011 09:49
(@jeanswilli)
Registriert

Moin, klar hab ich einen Anwalt und der hat gestern in der Strafgeldverhandlung immerhin schon mal erreicht, dass eine Umgangserweiterung überhaupt verhandelt wird. Dies wurde bisher abgelehnt, weil ich ja schon 2x Anträge wegen Umgang und Erweiterung gestellt habe und das letzte Verfahren erst im Frühjahr letzten Jahres war.
In der Verhandlung gestern hat KM dem gekoppelten Umgang mit den Großeltern (ich bin Schichtarbeiter) zugestimmt, allerdings nur Sonntags wie bisher. Damit ist wenigstens ein geregelter Umgang wieder gesichert.

Meinem Anwalt hat das aber nicht gereicht und der Richter hat einen (sogar relativ kurzfristigen) neuen Termin gemeinsam mit meinen Eltern festgelegt.

Ich werde auf jeden Fall probieren, wenigstens einen Versuch mit Übernachtung zu erreichen. Meine Ex wohnt nur 2 Straßen von mir entfernt. Was hält den Richter also von einem Versuch ab? Der Kleine wäre innerhalb von 2 Minuten bei Mama, wenn es nicht funktionieren sollte. (Natürlich wird es funktionieren  😉 )
Das Argument der KM, der Kleine hätte noch nie woanders geschlafen kann ja wohl keine Begründung sein. Vielleicht findet er es ja ganz toll und freut sich dann immer auf das WE beim Papa. (Das wird natürlich auch so kommen.)

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2011 11:19
(@viktor)
Schon was gesagt Registriert

Himmel, warum machen die Richter so ein Riesenproblem aus einer Übernachtung beim Papa?
Weil wir alle pädophil, gewalttätig und Alkoholiker sind?
Einem Kind mit 2,5 Jahren fallen doch die Augen fast von alleine zu (außer sie leiden wie meiner unter einer "Schlafallergie" :wink:) ,  und es bekommt von der Übernachtung erst etwas mit, wenn es am nächsten Morgen aufwacht!
Ein Kind in dem Alter bräuchte eigentlich, nach Stand der Wissenschaft (die seit 20 Jahren bekannt ist) TÄGLICH Kontakt mit dem anderen Elternteil!
Alle 14 Tage ist ein Witz und ein Verbrechen am Kind!
Man öffnet PASenden Elternteilen Tür und Tor!
Die Auswirkungen auf Kinder, die nur mit einem Elternteil aufwachsen sind auch bekannt!
Aber interessiert das auch nur einen Richter?

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Geschrieben : 19.03.2011 11:36
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Leider habe ich im Netz recht wenige Urteile gefunden und diese waren meist durch große Entfernung zwischen Mutter und Vater begründet.

Hallo Willi!
Die würden mich brennend interessieren !!!
Abendgruß
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 00:38
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

"Wie bereits ausgeführt, stellt eine Umgangsregelung, die Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil nicht zulässt, einen Eingriff in dessen Grundrechte dar."

Hallo Mux!
Nachdem der von Dir gepostete Link bei mir nicht funzt, hab ich das besagte Urteil mal gegoogelt - konnte aber die von Dir erwähnte Passage dort nicht finden. Hilf mir doch bitte mal auf die Sprünge.

Danke und Grüßung
PdG

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Geschrieben : 23.03.2011 00:59
(@jeanswilli)
Registriert

Moin PdG, ein meiner Meinung nach super Urteil ist das vom Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 29.12.2009, 10 UF 150/09. Ich hab noch eins gefunden vom OLG Zweibrücken vom 21.7.2008 (das steht hier bei den Urteilen im Forum), eins vom OLG Frankfurt vom 27.11.2001 Az: 2 UF 262/01. Interessant ist auch das Urteil vom BVerfG vom 18.2.1993 Az: 1BvR 692/92.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 11:51
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060926_1bvr182706.html

http://lexetius.com/2008,3877

RTFM = Read the fucking manual

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Geschrieben : 23.03.2011 11:53
 coto
(@coto)
Schon was gesagt Registriert

DER Kv und ich haben den Umgang alleine geregelt(sind seit der Schwangerschaft)getrennt. Unser Sohn war in dem Alter alles 2 Wo bei Papa,auch über nacht plus 2 nachmittage  in der wo 3 h.Ab den 3ten lebensjahr: di nach der kita bis mi früh,fr nach der kita bis mo früh,do nach der kita bis fr.früh und dann wieder di usw. es hat ihn nicht !!!!geschadet,er hat heute,mit fast 10 ein sehr enge bindung zu seinem papa.
alles Gute!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 14:20




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nachdem der von Dir gepostete Link bei mir nicht funzt, hab ich das besagte Urteil mal gegoogelt - konnte aber die von Dir erwähnte Passage dort nicht finden.

Das von Mux erwähnte Urteill AZ 10 UF 150/09 vom 29.12.2009 ist umgezogen. Die Textstelle findest Du im Abschnitt "Gründe" Absatz 20. Falls die URL zum Urteil generisch erzeugt wird mit Hilfe des AZ (Aktenzeichen) und dem Datum in der Urteils-Datenbank vom OLG Brandenburg direkt suchen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 23.03.2011 17:59
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Kleine schläft seitdem sie ca. 20 Monate alt ist, alle 2 Wochen von Samstag bis Montag bei mir und jede Woche von Dienstag bis Mittwoch. Hatte sie auch schon fast 2 Wochen am Stück bei mir als Mutti von Kur wieder kam und ich den Umgang nachgeholt habe der uns ausgefallen ist.
Hab am 11.04. Verhandlung zwecks Umgangserweiterung. Verfahrensbeistand, selbst Mutter von Zwillingen, spricht sich für das Wechselmodell aus. Habe auch schon von damals ein Gutachten von ihr, in dem sie das Wechselmodell vorschlägt und dies auch nun wieder bekräftigen wird.
2 1/2 ist definitiv nicht zu jung zum Übernachten. Schließlich hat euer Kind damals auch mit euch gemeinsam geschlafen und da hat auch keiner verlangt, dass du gefälligst die Wohnung verlassen sollst....

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 21:35