Väter gesucht .....
 
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Väter gesucht .....

 
(@alex-c)
Schon was gesagt Registriert

...die genauso wie ich am Weihnachten 2005 (24.12.2005 + 25.12.2005) Papa WE hatten oder aber in Zukunft haben werden.

Es steht nirgendwo das der KM diese Tage RECHTLICH zustehen aber wir Väter es hinnehmen und dulden müssen weil irgend ein Richter der PERSÖNLICHEN Meinung ist das die Kinder an Heiligabend bei der Mutter sein sollen, OBWOHL die Kinder selber sagen das sie an Heiligabend lieber beim Papa wären.

Wenn diese Vorraussetzungen gegeben sind, bitte ich euch Väter, das IHR mit mir zusammen eine Sammelklage einzureichen.
Ich alleine werde wohl keinen Erfolg haben.
Mein RA hat mir zugesichert zusammen mit mir und euch das durchzuziehen.

Meldet euch bitte Zahlreich bei Alex@Alex-c.de

Ich benötige aber eueren vollständigen Namen sowie euere Adresse (wird natürlich Vertraulich behandelt)

Nur gemeinsam ist man(n) Stark !!!

LG
Alex

PS: Bitte sagt es weiter oder Kopiert den Text weiter. Ich benötige dringend UNTERSTÜTZUNG. Danke

[Editiert am 6/1/2006 von Alex-c]

[Editiert am 6/1/2006 von Alex-c]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2006 13:41
 elwu
(@elwu)

Hi,

so sehr ich dein Anliegen verstehe (ich hatte jetzt zu Heilig Abend das erste mal seit 1999 meine Tochter bei mir. Und ja, auch in dem von mir erstrittenen Umgangsbeschluß hat der unsägliche Richter diesen Tag generell der Mutter zugeschlagen): meines Wissens gibt es in Deutschland keine Sammelklage. Vor welchem Gericht will denn dein Anwalt eine solche einreichen, und auf welches Gesetz abzielend?

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 14:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
[list=1]

  • Dein Anliegen ist nachvollziehbar und soweit ok.
  • Es ist allen durch deine Wortwahl deutlich geworden, dass dir das Anliegen wirklich am Herzen liegt. Dies muss nicht auch noch durch Extremfarben unterstrichen werden. *nurmalso*
  • Unterlasse bitte künftig Doppelpostings.
  • Es gibt hier keien Vorbehalte gegen thematisch gleich/ähnlich gelagerte Web-Seiten. Diese allerdings in der Signatur grafisch und linkmäßig unterzubringen ist hier nicht erwünscht. Gib ggf. eine Linkempfehlung.
  • Eine Sammelklage ist meiner Meinung nach rechtlich nicht möglich. Vielleicht magst du das noch erklären.[/list=1]
  • DeepThought

    Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
    in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
    als "professionell anmutend".
    Meinen aufrichtigen Dank!

    AntwortZitat
    Geschrieben : 06.01.2006 14:07
     sky
    (@sky)
    Registriert

    Moin,

    Eine Sammelklage ist meiner Meinung nach rechtlich nicht möglich. Vielleicht magst du das noch erklären.

    richtig. Eine Sammelklage ist in Deutschland unzulässig. Wobei ich mich auch grad frage, wer hier der Beklagte sein soll.

    Gruss
    sky

    Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

    AntwortZitat
    Geschrieben : 06.01.2006 14:25
    (@strike)

    ...die genauso wie ich am Weihnachten 2005 (24.12.2005 + 25.12.2005) Papa WE hatten oder aber in Zukunft haben werden.

    Auch ich hätte "Weihnachten 2005/6 meine beiden Kinder bei mir gehabt, wäre es ein "normales Umgangswochenende" gewesen. Aber an Heilig Abend waren die Kinder bei meiner ExFrau und ihrem Mann.

    Natürlich hätte ich (bzw. meine Frau und ich) gerne die Kinder bei mir (uns) gehabt, deshalb hatten wir auch etwa 4 Wochen einen Briefwechsel zwischen unseren Anwälten.

    Nur soviel: Es war (auch unserer Meinung nach - meiner Frau und mir) "zum Wohl der Kinder" (Ich kann's wirklich nicht mehr hören, weil's zu oft "missbraucht wird", denn wenn meine Ex bisher was durchsetzen wollte, nutzte ihr Anwalt immer diese "Floskel" und letztendlich gab ich dann nach....), dass die Kinder Heilig Abend bei meiner ExFrau verbrachten. Sie waren dann am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag bei mir.

    Wenn es um "mein Wohl" gegangen wäre, (sag ich mal leichthin), dann wäre der Fall letztendlich noch kurz vor Weihnachten gerichtlich entschieden worden. Aber sind wir mal ehrlich:
    Wäre das dann noch "weihnachtlich" ?????

    So hatten wir eben 2 "Heilig Abende" und es war für alle schön. Vor allem war schön,das Leuchten in den Kinderaugen zu sehen....


    Es steht nirgendwo das der KM diese Tage RECHTLICH zustehen aber wir Väter es hinnehmen und dulden müssen weil irgend ein Richter der PERSÖNLICHEN Meinung ist das die Kinder an Heiligabend bei der Mutter sein sollen, OBWOHL die Kinder selber sagen das sie an Heiligabend lieber beim Papa wären.

    Meine Kinder sagten auch, sie wollten "Weihnachten mit uns (meiner Frau und mir) feiern", aber ich weiss, nicht, sie sind 5 und 7 Jahre alt und haben auch mit uns gefeiert, halt "einen Tag später." Ich denke, es kommt letztendlich nicht auf "den Tag genau" drauf an, sondern darauf, wie die Kinder das Weihnachten erleben. Mein Fazit war jedenfalls, dass ich mich davon gelöst habe, dass es "zum Wohl der Kinder" sei, wenn sie genau am 24.12. bei mir und meiner Frau sind, sondern dass es eher "zum Wohl der Kinder" ist, wenn sie ein harmonisches Weihnachtsfest erleben und sich auch später gerne noch daran erinnern, anstelle sich daran zu erinnern, dass "Mama und Papa schon ewig darüber streiten, wo wir nun sein sollen, an Weihnachten."...

    Übrigens hatte mein Anwalt damals für mich eine hohe Chance gesehen, "das durch zu bekommen", dass die Kinder am 24.12./25.12. bei uns sind. Ich war letztendlich der jenige, der das Weihnachtsfest nicht durch ein Gerichtsverfahren "versauen" wollte, weder für die Kinder, noch für mich....

    AntwortZitat
    Geschrieben : 06.01.2006 18:42
    (@schmusepapa)
    Registriert

    Leute,

    nun löst euch doch endlich mal vom 24. Dezember als "dem" Weihnachtstag. In einem anderen Post wurde es doch auch schon geschrieben:
    Die Kinder erleben dann halt 2 "Weihnachten", und haben normalerweise kein Problem damit. Nämlich genau dann, wenn die Eltern sich nicht darum streiten.
    Und genau das sind auch meine Erfahrungen als "Scheidungskind".

    Andere Länder (z.B. England / Spanien) feieren Weihnachten auch nicht am 24. Dezember.

    @strike: Deine Entscheidung war absolut vernünftig und richtig!

    Gruß

    Martin

    P.S. Und was macht Ihr, wenn Weihnachten nicht am Wochenende ist sonder "unter der Woche?" Hier sind doch vernünftige, am Kindeswohl orientierte Lösungen gefragt.

    AntwortZitat
    Geschrieben : 06.01.2006 21:27
     AJA
    (@aja)
    Registriert

    Mein Fazit war jedenfalls, dass ich mich davon gelöst habe, dass es "zum Wohl der Kinder" sei, wenn sie genau am 24.12. bei mir und meiner Frau sind, sondern dass es eher "zum Wohl der Kinder" ist, wenn sie ein harmonisches Weihnachtsfest erleben und sich auch später gerne noch daran erinnern, anstelle sich daran zu erinnern, dass "Mama und Papa schon ewig darüber streiten, wo wir nun sein sollen, an Weihnachten."...

    Danke strike :heartpump:

    Ich wollte schon direkt nach dem Ausgangspost schreiben, dass es wirklich nicht immer zum Wohl des Kindes ist, wenn alle möglichen oder unmöglichen Ansprüche von welchen Seiten und mit welchen Erfolgsaussichten auch immer gerichtlich gelöst werden.

    Deine Antwort zeigt mir, dass du tatsächlich ausschliesslich deine Kinder im Auge hast und gut wegstecken kannst, wenn die Mutter ihre "Machtgefühle" auslebt. Bravo!
    Gilt natürlich auch für Schmusepapa Martin 😉

    Solche Klagen, ob nun als Sammel-, Massen- oder Sonstwieklage verhärtet doch nur unnötig die Fronten. Was habt ihr dann von eurem "Recht"? Eine verbitterte Mutter, noch zerrissenere Kinder und den Rosenkrieg pur.

    Mal überspitzt: Die Weihnachtsklage geht durch, als nächstes rennt dann Muttern vor Gericht, weil sie möchte, dass die Kinder an ihrem und möglicherweise am besten auch am Geburtstag der Kinder bei ihr sind. Auch dafür werden dann Gerichte bemüht.
    Der nächste Termin steht dann an für die Geburtstage der jeweiligen Großeltern, Silvester nicht zu vergessen, der Osterhase lässt nebenbei auch noch grüßen.

    Ne, sorry, es gibt sicher Fälle, bei denen sich nichts einvernehmlich regeln lässt, aber wegen SOWAS eine Klage :dagegen:

    Vielleicht liegt das aber auch nur daran, dass ich ein absoluter Gegner der unnötigen Anwalts- und Richterbeschäftigung bin....

    Gruß AJA

    AntwortZitat
    Geschrieben : 07.01.2006 00:34
    (@schmusepapa)
    Registriert

    @Aja:

    Danke für folgendes:

    Vielleicht liegt das aber auch nur daran, dass ich ein absoluter Gegner der unnötigen Anwalts- und Richterbeschäftigung bin....

    Ich muss hier noch einen "draufsetzen": Ich war ja wegen meiner Scheidung beim Anwalt, wir sind während des Gespräches auch mal von meiner Scheidung "abgedriftet". Er meinte, dass Anwälte beim Thema "Umgang" sowieso nicht helfen könnten - was solle er als Anwalt denn machen? Das müssen die Eltern schon unter sich klären.
    Und wirklich schlimm wird es, wenn einer der Parteien einen Anwalt hat, der sein "eigenes Ding" fährt und dann noch "querschießt", wenn sich die Eltern eigentlich schon einig sind.

    Gruß

    Martin

    [Editiert am 6/1/2006 von Schmusepapa]

    AntwortZitat
    Geschrieben : 07.01.2006 00:59
    (@strike)

    AJA

    *reusper*...ähem...*rotwerd*:redhead: ...*verlegen-nach-unten-guck*

    Danke

    AntwortZitat
    Geschrieben : 18.01.2006 19:34
    (@kleinegon)
    Nicht wegzudenken Registriert

    Meine absurde Situation:

    vor ca. 4 Jahren verfügte der Richter, dass Knuddel bei mir am zweiten Weihnachtsfeiertag ist. Drei Jahre später klagte ich auf den hälftigen Umgang. Für die Ferienzeiten wurde er mir zugesprochen. In den Weihnachtsferien die erste Hälfte bei der Mutter, am 30.12. bis zum Schulbeginn beim Vater, und dies im jährlichen Wechsel. Also hat die Mutter das Kind nur alle zwei Jahre an den Feiertagen.

    Der Richter gab seinen Kommentar derart ab: wer hat denn diese Regelung mit dem zweiten Weihnachtsfeiertag damals gemacht, das mag ich sowieso nicht.

    Hat der Richter seine Meinung geändert oder weiß er nicht mehr, was er gesagt hat?? 😮

    Absurde Welt!!

    Zu den Richtern:
    Generell richtig: ich finde es sehr traurig, dass ich seit 7 Jahren fast ununterbrochen vor Gericht bin. Aber ohne Gericht hätte ich Knuddel nie mehr gesehen! Es gibt wohl solche und solche Fälle.

    Gruß
    Kleinegon

    [Editiert am 18/1/2006 von kleinegon]

    Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

    AntwortZitat
    Geschrieben : 18.01.2006 20:16