Vater-Kind-Kur?
 
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Vater-Kind-Kur?

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(@sturm)
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Hallo!

Meine Frau ist derzeit mit den Kindern zur Mutter-Kind-Kur.
Sie ist zur Kur, die Kinder sind "nur" als kostenlose Begleitpersonen mit.
Die Kur war schon lange vor der Trennung besprochen.
Die Kinder wohnen normalerweise bei ihr.

Meine eigentliche Frage:
Kann ich eine Vater-Kind-Kur mit beiden beantragen, obwohl die Kinder bei ihr wohnen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2014 22:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö.
Soweit ich weiß, geht das nicht.
Jedenfalls nicht ohne weiteren Grund.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2014 23:10
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi und willkommen,

beantragen kannst Du sicherlich fast alles, aber ob Du es bekommst, steht auf einem anderen Blatt. Da die Kinder nicht bei Dir leben sehe ich da leider schwarz, denn eine Eltern-Kind Kur dient zur Erholung von dem gemeinsamen Alltag, den ihr aber leider nicht wirklich lebt.

Du solltest froh sein, dass Du Deine Kids so oft siehst und nicht an eine Kur denken (das ist nämlich kein von der Kasse finanzierter Urlaub).

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2014 23:27
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

Dass das kein kassenfinanzierter Urlaub ist, ist mir schon klar.
Mein Hausarzt hat nur mal angedeutet, das ich wegen diverser Atemwegsprobleme
ja mal evtl. irgendwann zur Kur könnte. Auch Übergewicht ist ein Kur-Thema.
Von medizinischer Seite wäre eine Kur problemlos möglich. Punkt.

Mir ging es jetzt nur um das Grundsätzliche, ob Kinder als Begleitpersonen
mitdürfen, wenn sie nicht fest beim entsprechenden Eltenteil wohnen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2014 08:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kinder werden normalerweise nur als Begleitpersonen mitgezahlt, wenn die "kurende" Person keine andere Betreuungsmöglichkeit hat. das ist beim Umgangselternteil ja nicht der Fall. In der Theorie hätte deine Ex für ihre Kur auch erstmal abklären müssen, ob die Kinder nicht durch dich betreut werden können.

Anders wäre es bei einer echten Eltern-Kind-Kur bei der eben auch die Kinder behandelt werden und nicht nur als Begleitung mitfahren

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 09:10
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

In der Theorie hätte deine Ex für ihre Kur auch erstmal abklären müssen, ob die Kinder nicht durch dich betreut werden können.

Natürlich haben wir das vorher besprochen. Die Kur wurde ja noch vor der Trennung, ja sogar noch vor dem Beginn
der Eheberatung quasi beschlossen, Anfang letztes Jahr schon. Und auch da war schon klar, das ich die Betreuung
für drei Wochen nicht übernehmen kann, jobbedingt. Soviel Urlaubstage oder Gleitzeit habe ich dann doch nicht,
das ich die noch zusätzlich nehmen könnte...  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2014 09:23
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Soviel Urlaubstage oder Gleitzeit habe ich dann doch nicht,das ich die noch zusätzlich nehmen könnte.

Guten Morgen, Sturm!

Vor dem Hintergrund deiner grundsätzlichen Unentbehrlichkeit am Arbeitsplatz ist eine Vater-Kind-Kur auch unrealistsisch. Wie soll ein Arbeitgeber, der nicht einmal drei Wochen lang einen pünktlichen Feierabend und/oder 11 Tage Sonderurlaub zur Kinderbetreuung (steht jedem Vater und jeder Mutter gesetzlich zu und wird von der Krankenkasse bezahlt) plus 4 Tage Erholungsurlaub realisieren kann, drei Wochen lang auf deine Dienste verzichten, während du selbst zur Kur fährst. Mit 15 Urlaubstagen (davon nur 4 Erholungsurlaub) hättest du drei Wochen mütterliche Abwesenheit problemlos abgedeckt - wenn dein Vorstellungsvermögen in dieser Richtung auch nur rudimentär entwickelt wäre.

Tatsächlich nehme ich hier die augenzwinkernde Kumpanei vieler Mütter und Väter mit allen Männern und Frauen wahr, die sich unausgesprochen und flächendeckend einig sind, dass
1. Ehefrauen, Mütter und erwachsene Töchter stets nur soviel außer Haus arbeiten können, wie es die Betreuung von Säuglingen, Kleinkindern, Greisen und Kranken in der Familie zulässt. Und dass
2. Ehemänner, Väter und erwachsene Söhne stets nur soviel Zeit für die Betreuung  von Säuglingen, Kleinkindern, Greisen und Kranken in der eigenen Familie aufbringen können, wie ihre Erwerbstätigkeit ihnen lässt.

Vor diesem gesellschaftlichen Dogma ist der Equal Pay Day ebenso Augenwischerei wie die kurzfristige väterliche Fantasien vom Wechselmodell (das nach einer Trennung auf den ersten Blick als Unterhaltssparmodell verführersich wirkt) das in der Realität (mit zwei berufstätigen, wirtschaftlich unabhängigen Elternteilen in zwei Haushalten) von exakt dieser Art zu Denken, zu Organisieren und zu Handeln geprägt ist, die du hier ebenso entrüstet wie augenzwinkernd weist.

Mein Eindruck ist, dass du deiner Ehefrau die Kur neidest und schlichtweg die Rosinen aus dem Kuchen "Muttersein/Vatersein" picken willst, ohne dich jemals ernsthaft für den 7/24-Betreuungsbedarf deiner Kinder verantwortlich gefühlt zu haben. Mit dieser konsequenten Weigerung stehst du nicht allein. Sie ist gesellschaftlicher Konsens. Allerdings könnte ich kotzen, wenn dieselben Schlaumeier, die laut eigener Aussage keine drei Wochen Betreuung für den eigenen Nachwuchs neben einem Vollzeitjob stemmen können, nach einer Scheidung plötzlich den § 1569 BGB als ihr heiliges Mantra entdecken.

Denkt mal drüber nach, Jungs! Die Unentschlossenheit und unrealistischen Fantasien über finanzielle und materielle Zusammenhänge, die zahlreiche meiner Geschlechtsgenossinnen an den Tag legen (unübertroffen zusammengefasst von United  :rofl2: ) 

Meine Ex wollte:
- nicht ausziehen (andere Wohnungen zu teuer)
- nicht im Haus wohnen bleiben (zu teuer)
- nicht an mich verkaufen (zu billig)
- nicht von mir kaufen (zu teuer)
- nicht an Dritte verkaufen (zu billig)
... und das alles auf einmal.

ist das exakte Spiegelbild der Fantasie- und Ahnungslosigkeit treusorgender Familienväter, deren Fürsorge sich im Spielen mit satten, sauberen Kindern in einem aufgeräumten Kinderzimmer äußert, in der Viertelstunde zwischen Heimkehr aus dem Büro und bevor sie sich an den gedeckten Tisch setzen - oder am Wochenende, damit Frau dann ohne Kinder Zeit für ihre Hausarbeit hat. Bügeln, auf der Leiter stehend Fenster putzen oder mit scharfen Reinigern für ein makelloses WC zu sorgen, ist mit Krabbelkind unter Woche deutlich gefährlicher, als wenn Vati am Wochenende mit den Kindern auf den Spielplatz geht, damit Mutti dafür auch mal Zeit hat.

Ich finde es unendlich schade, dass aus dem Nicht-Wahrnehmen-Können was der/die Andere für die Familie tut (weil man/frau davon selbst wegen der kulturellen Prägung oft zu wenig Ahnung/Erfahrung hat), öfter als nötig Trennungen und Scheidungen erwachsen. Auch deshalb, weil viele Frauen tatsächlich glauben, dass die Hälfte vom Familieneinkommen X in zwei Wohnung plötzlich 2X sein muss. Und wenn dem nicht so ist (was ihnen jeder halbwegs begabte Drittklässler mühelos erklären könnte), dass dann der böse Ex daran schuld ist.

Familieneinkommen X - generiert in der klassischen Hauptverdiener-Hinzuverdienerin-Arbeitsteilung in Steuerklasse III/V - ist nach der Scheidung grundsätzlich (X-Y)/2 wobei Y für
- Steuernachteile,
- Umgangskosten
- doppelte Haushaltsführung (Miete, Gas, Strom, Wasser etc.)
- trennungsbedingten Mehrbedarf (Gerichts- und Anwaltkosten Makler, Kaution, Möbel, Renovierungsarbeiten)
u.v.m. steht.  Sodass am Ende beide Haushalte (der der geschiedenen Ehefrau und der des geschiedenen Ehemannes) deutlich weniger Geld zur Verfügung haben, als sie gemeinsam hatten.

Außer, die Familie ist sehr arm oder sehr reich.

Eine HartzIV-Familie in zwei Haushalten hat tatsächlich einen höheren Bedarf als sie als Bedarfsgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt hatte/hätte.
Wessen Einkommen/Vermögen so groß ist, dass er/sie noch nie veranlasst war, auch nur ansatzweise jeden Monat das gesamte Einkommen für den Lebensunterhalt auszugeben, wird auch nach einer Trennung genug Spielraum haben, um dem gemeinsamen Nachwuchs den gewohnten Lebensstil in zwei (oder mehr) getrennten Haushalten ebenso komfortabel wie in einem (oder drei oder mehr ) gemeinsamen Haushalt(en)  zu gestalten.

Für alle anderen wird es nach einer Trennung/Scheidung eng. Für viele sogar so eng, dass sie plötzlich doch auf HartzIV angewiesen sind - was während des Zusammenlebens unvorstellbar erschienen war. Lieber Sturm, eine Mu-Ki-Kur ist in deiner aktuellen Lage das allergeringste Problem, das deine Ehefrau und du zu bewältigen habt.

Ein Spaziergang wird das für euch Erwachsenen nicht - und für die Kinder wird es richtig schlimm. Kinder, die aus großbürgerlichen in kleinbürgerliche Verhältnisse - oder aus einer kleinbürgerlichen Spießeridylle in einen sozialen Brennpunkt - wechseln, müssen erhebliche Anpassungsleistungen erbringen.

Das sind die Baustellen, auf denen ihr in den kommenden Monaten und Jahren unterwegs sein werdet - und nicht die Frage, wer mit wem wie lange in Kur fahren darf. Wenn ihr diese Herausforderungen mehr oder minder erfolgreich gemeistert habt, ist es sehr wahrscheinlich, dass nicht nur deine geschiedene Frau, sondern auch du tatsächlich reif für eine Rehabilitationsmaßnahme zum Erhalt der Arbeitskraft bist. Mit Urlaub auf Kassenkosten hat das i.d.R. wenig zu tun.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 12:46
(@sturm)
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Der Ton in deinen Beitrag ist stellenweise sowas von unter
der Gürtellinie, deshalb ignoriere ich das mal geflissentlich.
Was da stellenweise in Absichten, Leben oder
Arbeit von mir oder meiner Frau reininterpretiert wird, finde ich
schon fast beleidigend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2014 14:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich finde Biggis Beitrag mal wieder hervorragend.
Er ist auch nicht unter der Gürtellunie sondern einfach treffend.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 16:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch mir stiess die Diskrepanz zwischen "ich kann mich arbeitsbedingt keinesfalls drei Wochen um meine Kinder kümmern!" und "es steht mir doch bestimmt zu, drei Wochen lang in Kur gehen und meine Kids mitnehmen zu dürfen" störend auf. Vor allem, weil es dabei offenbar gar nicht um die Kinder zu gehen scheint.

Etwa so, als würde jemand bei der Verteilung von Gratis-Steaks besonders laut "hier!" rufen - obwohl er eigentlich Vegetarier ist.

Grüssles
Martin
(der die Darstellungen von @Biggi ebenfalls sehr bemerkenswert und treffend fand)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 03:42




(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

Die ursprüngliche, ganz einfache, Frage war, ob eine Vater-Kind-Kur möglich ist, wenn die Kinder bei der Mutter gemeldet sind.
Dies wurde verneint. Fertig.

Kann mal bitte ein Mod dieses Thema endgültig schliessen? Ich hatte es über den Button "sperren/freigeben" bereits
gesperrt, anscheinend funktioniert der nicht. Denn ich glaube kaum, das ein Mod diese Sperrung zurück nimmt, damit
er selber seine Meinung in einem gesperrten Thema nochmal kund tun kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 08:50
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 09:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann mal bitte ein Mod dieses Thema endgültig schliessen? Ich hatte es über den Button "sperren/freigeben" bereits
gesperrt, anscheinend funktioniert der nicht. Denn ich glaube kaum, das ein Mod diese Sperrung zurück nimmt, damit
er selber seine Meinung in einem gesperrten Thema nochmal kund tun kann.

warum sollte man das Thema "endgültig schliessen"? Bei vatersein.de werden keine Diskussionen abgewürgt, nur weil irgendwem die Antworten nicht gefallen.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 11:37
(@sturm)
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Darum geht´s nicht. Die ursprüngliche Frage wurde beantwortet. Aso kann das Thema zu.
(So kenne ich das aus anderne Foren...)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 12:37
(@gardo)
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Die ursprüngliche Frage wurde beantwortet. Aso kann das Thema zu.

Du kannst Dich ja mit der Beantwortung Deiner Frage begnügen und einfach nicht mehr mitlesen?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 12:39
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

Wie gesagt, ich kenne das so aus anderen Foren, das der Threadersteller das Thema schliessen lässt,
wenn die Frage aus seiner Sicht beantwortet wurde.
Wenn das hier anders geregelt wird, okay...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 13:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sturm,

Wie gesagt, ich kenne das so aus anderen Foren, das der Threadersteller das Thema schliessen lässt,
wenn die Frage aus seiner Sicht beantwortet wurde.

Als Freund sachlicher Kommunikation möchte ich Dir kurz erläutern, wieso das in diesem Forum anders ist:
Gerade im Familienrecht basiert sehr viel auf Einzelfallbetrachtung, deshalb gibt es häufig kein "ja" oder "nein" bzw. "richtig" oder "falsch".
Deshalb ist es hier eher unüblich und häufig auch im Sinne des Fragestellers nicht empfehlenswert, Themen mal eben zu schliessen.

Es kommt durchaus häufiger vor, dass noch eine andere, durchaus sinnvolle, ergänzende Sichtweisen hinzukommen.
Diese Möglichkeit nimmst Du potenziell hilfreichen Mitnutzern.

Meine vorformulierte Antwort in Bezug auf diesen Thread habe ich gestern jedenfalls verworfen (bzw. verwerfen müssen) und meine Motivation dieses nochmals formvollendet zu formulieren hält sich in Grenzen ...

... dennoch kurz gefasst:
Es ist nicht grundsätzlich unmöglich, gesunde Kinder als Begleitperson zu einer Kur mitzunehmen.

<Hier> geht es zwar um die Beihilferechtliche Betrachtung, dennoch indiziert das Merkblatt "Mutter-Kind oder Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme" unter welchen Bedingungen gesunde Kinder als Begleitperson mitkommen können:

[...] eine Versorgung des Kindes/der Kinder zu Hause ausgeschlossen ist bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist [...]

Diese Formulierung findet sich bei einigen Krankenkassen so wieder ...
... aber bei einem dreiwöchigen Kuraufenthalt des Umgangselternteils, müssten schon sehr spezielle Gründe vorliegen, damit der Hauch einer Chance bestünde.

Auch wenn das Fazit in der Tat keine neue Erkenntnis bringt, finde ich nett, dass ich´s noch schreiben konnte.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 13:41
(@biggi62)
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Hallo Sascha,

Wie gesagt, ich kenne das so aus anderen Foren ...

Wenn du im wahren Leben ebenso schwerfällig auf Veränderungen und so abweisend auf Menschen reagierst (die hier in ihrer knappen Freizeit als berufstätige Eltern anderen Menschen unentgeltlich Unterstützung und Erfahrungsaustausch anbieten), dann liegt vor dir und deiner Familie eine sehr, sehr harte Zeit. Besonders vor euren kleinen Töchtern. Wenn ich mir vorstelle, wie ein umsatzorientierter Anwalt deine bisherigen Fragen beantwortet hätte, wird mir um deine Mädchen Angst und Bange.

Ich wünsche dir, dass die Teilnahme hier im Forum für dich weiterhin nur kostenlos - und nicht völlig umsonst - sein wird. Der Ton hier ist manchmal etwas rau - die Anteilnahme ist jedoch echt und die Vielfalt der Antworten ist von sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven geprägt. Für die Schlüsse, die du aus dem Erfahrungsaustausch ziehst, für dein Verhalten im wahren Leben und für die Folgen dessen, was du selbst tust oder lässt bist am Ende des Tages nur du selbst verantwortlich. Hier ist auf jeden Fall Gelegenheit, aus den Fehlern anderer zu lernen, ohne dafür teures Lehrgeld bei Gericht oder beim Anwalt zu lassen.

Ich wünsche dir und deiner Familie, dass ihr als Eltern euer freundschaftliches Verhältnis erhalten könnt. Es gibt einen bitterbösen Witz über scheidungswillige Eheleute, in dem - wie so oft - mehr als nur ein Fünkchen Wahrheit steckt: "Redet ihr noch miteinander? Oder habt ihr schon Anwälte?"

Kann ich eine Vater-Kind-Kur mit beiden beantragen, obwohl die Kinder bei ihr wohnen?

Falls ihr auch nach der Scheidung noch gut miteinander auskommt, können deine geschiedene Frau, der Kinderarzt der Mädchen und du dem medizinischen Dienst der Krankenkasse übereinstimmend erklären, dass die Mädchen Anpassungsschwierigkeiten beim Umgang haben und ihr drei die Familienkur ohne Mutter dringend nötig habt, um eure Vater-Kind-Bindung zu festigen. Dann sind die Mädchen die Kur-Patientinnen und du bist als Vater der notwendige Begleiter zur Verbesserung der Bewältigung der Scheidungsfolgen.

Das Ding bekommst du aber nur mit Unterstützung deiner DEF und des Kinderarztes hin. Wenn bei dir infolge des zurückliegenden Scheidungsverfahrens noch nervöse Erschöpfungszustände, Schlafprobleme und Konzentrationschwierigkeiten dazu kommen (was bei den meisten Menschen während und nach einer Scheidung der Normal-Zustand ist) dann seit ihr alle drei Patienten und könnt während der Maßnahme adäquate Unterstützung finden.

Bei AE-Müttern sind diese Diagnosen (Anpassungsstörungen und Infektanfälligkeit der Kinder, Erschöpfung etc. bei der Mutter) nach einer Trennung / Scheidung Klassiker für die Beantragung und Gewährung einer Mu-Ki-Kur. Dass ein frisch geschiedener, umgangsberechtigter  Vater mit seinen anpassungsgestörten Kindern auf diesem Ticket reist, kommt zwar selten vor, sollte dem Buchstaben der Gesetze nach aber kein Problem darstellen.

Falls deine DEF tatsächlich ihre Erwerbstätigkeit ausweiten sollte und falls du sie tatsächlich bei der Betreuung der Mädchen wirksam und zuverlässig entlasten solltest, ist das für euch vier als Familie eine solche Umstellung, dass eine Kur nach Abschluss des Scheidungsverfahrens zum Erhalt deiner Arbeitskraft und zur Festigung der Vater-Kind-Bindung mit Unterstützung der Mutter und des Arztes möglich sein könnte. Das kommt im Einzelfall sehr auf die Kasse an.

Bis eure Familie eine solche ReHa-Maßnahme glaubhaft und ohne Verdacht auf Sozialbetrug beantragen kann, liegt noch sehr viel Veränderung vor dir, deiner Frau und den Mädchen. Ein Spaziergang wird das nicht ...

In diesem Sinne: Alles Gute!  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 14:20
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

Moin Sturm,
Als Freund sachlicher Kommunikation möchte ich Dir kurz erläutern, wieso das in diesem Forum anders ist:
Gerade im Familienrecht basiert sehr viel auf Einzelfallbetrachtung, deshalb gibt es häufig kein "ja" oder "nein" bzw. "richtig" oder "falsch".
Deshalb ist es hier eher unüblich und häufig auch im Sinne des Fragestellers nicht empfehlenswert, Themen mal eben zu schliessen.

Es kommt durchaus häufiger vor, dass noch eine andere, durchaus sinnvolle, ergänzende Sichtweisen hinzukommen.
Diese Möglichkeit nimmst Du potenziell hilfreichen Mitnutzern.

Wie gesagt, ist ja okay. Ich kenne eben die andere Methode, Themen auf Wunsch des Erstellers zu schliessen,
wenn dieser für sich die Frage beantwortet sieht. Damit soll verhindert werden, das uralte Themen aus der Versenkung
hochgeholt werden. Beide Methoden haben eben Vor- und Nachteile. Und FÜR MICH war die Frage eben
eindeutig beantwortet, deshalb wollte ich das Thema aus alter Gewohnheit schliessen lassen.

Was ich aber auch schon im anderen Thema geschrieben habe, möchte ich hier auch nochmal einbringen,
um hier mal wieder etwas Ruhe einkehren zu lassen:
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Irgendwie ist das hier alles aus der Bahn geworfen worden...
Ich habe nur gesagt, das ich JETZT wegen der Arbeit keine Kur in Anspruch nehmen könnte.
Hängt damit zusammen, das ein Projekt, in dem ich ziemlich tief involviert bin, kurz vor dem
Serienstart steht. Nur deshalb kann ich IM MOMENT nicht von der Firma freigestellt werden.
Da ich bereits in der Firma abgeklärt habe, das ich danach nur noch 35 Std. arbeiten werde
und auch nicht mehr so große Verantwortung in Projekten übernehmen möchte, eben damit ich
mehr Zeit für meine Kinder habe, ist dann IRGENDWANN (nicht jetzt sofort und auch nicht im
nächsten halben Jahr) VIELLEICHT mal eine Kur sinnig.
Die derzeitige Situation hat nichts mit "hinter dem Job verstecken" zu tun, sondern hängt
noch damit zusammen, das ich mich für dieses Projekt gemeldet habe, BEVOR die Trennung
überhaupt zu erahnen war, weil damit auch langfristig eine höhe Gehaltseinstufung
möglich wäre. Durch die Trennung ist die Situation natürlich komplett anders,
ich benötige einfach mehr Zeit für die Kinder, weil ich die Zeit mit ihnen verbringen möchte.
Und deshalb möchte ich in der Firma Verantwortung abgeben, um einen freien Kopf zu haben.

Also nochmal: Die ursprüngliche Frage "Vater-Kind-Kur - ja/nein?" war eher allgemein gehalten.
Die Sache mit dem "Warum hast du jetzt nicht deine Kinder übernommen, während deine
Frau zur Kur ist?" und alles damit im Zusammenhang stehende wurde nicht von mir eingebracht, sondern
von jemand anderem. Und da mir dabei die übelsten Dinge vorgeworfen wurden, konnte ich
LEIDER nicht ruhig bleiben und habe eben ein wenig überreagiert. Inzwischen habe ich auch gesehen,
das die gleiche Person sehr nett und hilfsbereit antworten kann... :thumbup:
Einerseits wird mir vorgeworfen, das ich es versäumt habe, mit ein bisschen Willen
die Zeit gefunden zu haben, um die Kinder jetzt während der Kur betreuen zu können,
andererseits bekomme ich gesagt, das mein Wunsch nach einer "VaKiKu" nur Rosinenpicken
wäre und ich neidisch auf meine Frau wäre.

Dabei wurden hier 2 Dinge durcheinandergeworfen:
JETZIGE Situation: MuKiKu läuft & und ich bin derzeit arbeitstechnisch nicht frei (s.o.)
ZUKÜNFTIGE Situation: Ich bin nicht mehr so eingebunden in der Arbeit und hätte deshalb Zeit für VaKiKu.

Und wenn man dann in zwei Themen so angegangen wird durch Sachen, die bestimmte Personen
aus meinen Beiträgen herauslesen, hat dann das Fass zum Überlaufen gebracht.

Deshalb schlage ich vor, hier erstmal wieder Dampf abzulassen, alle kommen wieder runter
und wir fangen nochmal von vorne an.  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 17:50
(@Brainstormer)

Moin Sturm,

Irgendwie ist das hier alles aus der Bahn geworfen worden...

Das sehe ich ähnlich, denn ein subjektiver Eindruck:

Mein Eindruck ist, dass du deiner Ehefrau die Kur neidest und schlichtweg die Rosinen aus dem Kuchen "Muttersein/Vatersein" picken willst, ohne dich jemals ernsthaft für den 7/24-Betreuungsbedarf deiner Kinder verantwortlich gefühlt zu haben.

...wurde im nächsten Satz mal eben zur Wahrheit erkärt:

Mit dieser konsequenten Weigerung stehst du nicht allein.

...um sich dann im weiteren Verlauf über:

§ 1569 BGB

..."auszukotzen" zu können ... wohlwissend dass dieser sowie durch § 1570 BGB eingeschränkt wird.

Bemerkenswert und treffend finde ich daran gar nix.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 18:52




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