Forumsmitglieder und -leser,
In zwei Wochen bin ich zur Anhörung geladen, damit mein Antrag auf "normalen" Umgang verhandelt wird.
Zuerst ein wenig zum Hintergrund:
Vor etwas über einem Jahr wurde das Umgangsrecht durch ein FamFG geregelt, nach dem KM mir die Kleine wegen angeblicher Grenzüberschreitung nicht mehr gegeben hat. Die Vorwürfe wurde vom Gericht zweimal als nicht haltbar erkannt, Umgang (ohne Übernachtung, die Kleine war damals bereits das erste Mal durch KM verängstigt worden) festgelegt, und eine Mediation auferlegt. Tenor des Gerichtes war, durch die Mediation in gegenseitigem Einvernehmen die Umgangsregelungen auszuweiten. Das Ergebnis könnt Ihr Euch sicherlich vorstellen - KM war nicht zu geringsten Abweichungen vom Gerichtsbeschluss bereit, selbst nachdem das Gericht das deutlich von ihr forderte. Also habe ich jetzt nach etwas über einem Jahr eine recht umfangreiche Neuregelung beantragt: Freitag nach der Schule bis Sonntag, hälftige Ferien, Nachholung von Umgangsausfall und abwechselnd die hohen Feiertage. Der zusammenhängende Umgang ist für mich auch notwendig, um der Kleinen den Stress bei der täglichen, zweimaligen Übergabe zu ersparen...
Als ich jetzt das Schreiben der Gegenseite auf meinen Antrag gelesen habe, hat es mich fast vom Hocker gehauen:
- die bereits in den beiden vorigen Verhandlungen abgewehrten Vorwürfe der Grenzüberschreitung wurden nochmals aufgegriffen (mit den selben Beispielen und den selben Begründungen)
- Es wird eine Begutachtung (= Sachverständigengutachten) angeführt, nach dem die Kleine gar nicht zu mir will bzw. nie zu mir wollte, und sich nur nicht traute das zu sagen
- weitere haltlose Vorwürfe, die ich recht leicht entkräften kann...
- Womit ich nicht umgehen kann, sind die Behauptungen, meine Kleine würde nie zu mir wollen, sie kommt nur, weil sie gezwungen wird etc... Fakt ist, KM hat ihr Angst gemacht, daß ich sie der Mama ganz weg nehmen will. Dazu kommt, daß - als vor kurzem meine Schwester starb - KM als einzigen Kommentar dazu zur Kleinen meint: sowas kann mir auch passieren - vielleicht bin ich ja morgen nicht mehr da... Ihr könnt Euch vorstellen, was da mit der Lütten los war! Ich bin mir jetzt nicht mehr so sicher, ob sie Übernachtungen bei mir aushält, wenn sie jetzt so sehr Angst um Mama hat. In drei Tagen ist Termin beim Verfahrensbeistand - ich hab keine Ahnung, wie ich erklären soll, dass die Kleine und ich Übernachtungen meistern werden. 🙁
- Was ich auch nicht verstehe ist, warum Vorwürfe, die bereits vor Gericht verhandelt und entschieden wurden, nochmal aufgegriffen werden. Ist das überhaupt zulässig? Oder kann ich diese Seiten "innerlich" sofort ignorieren?
- Muss eine Begutachtung (im Schreiben auch Sachverständigengutachten genannt) nicht von jemandem beauftragt werden? Kann das KM veranlassen? Oder muss das eine Behörde tun? Und müsste dieses Gutachten mir nicht auch zugänglich gemacht werden?
Vielleicht hat der (oder die) eine oder andere einen Rat - ich bin doch recht durch den Wind momentan...
Beste Grüße,
Tabaluga
Besiege Eile mit Langsamkeit.
Hi Tabaluga,
wie alt ist denn Deine Tochter? Bist Du anwaltlich vertreten?
Oder hast Du selbst Deinen Antrag gestellt?
- Es wird eine Begutachtung (= Sachverständigengutachten) angeführt, nach dem die Kleine gar nicht zu mir will bzw. nie zu mir wollte, und sich nur nicht traute das zu sagen
Was ist das für ein Sachverständigengutachten? Stammt das noch aus der letzten VErhandliung und war vom Gericht angeordnet? Dann muss es Dir auch vorliegen.
Ansonsten gilt: Die gegenerische Seite kann viel anführen. Interessieren muss Dich das erstmal nicht.
Bleib ruhig und konzentrier Dich auf das, was Du erreichen willst.
Ich bin mir jetzt nicht mehr so sicher, ob sie Übernachtungen bei mir aushält, wenn sie jetzt so sehr Angst um Mama hat. In drei Tagen ist Termin beim Verfahrensbeistand - ich hab keine Ahnung, wie ich erklären soll, dass die Kleine und ich Übernachtungen meistern werden. 🙁
Hier solltest Du mit sehr viel mehr Selbstbewußtsein auftreten. Laß Dir nichts einreden. Du möchtest, dass Deine Tochter bei Dir übernachtet. Dies ist das Selbstverständlichste der Welt.
Da braucht es keine besondere Begründung. Wenn Du aber mit Selbstzweifel da aufläufst, schießt Du Dir ein Eigentor. Es heißt dann, der Vater selbst sieht eine Übernachtung als kritisch an.
Mach Dir bewußt, dass die Gegenseite alles tun wird, um Übernachtungen und einen ausgeweiteten Umgang zu verhindern.
LG,
Mux
Hallo Mux,
Ja, ich bin anwaltlich vertreten.
Das so genannte Gutachen oder auch Begutachtung (weiss der Himmel, was da der Unterschied ist) wurde NICHT durch das gericht in Auftrag gegeben. Die Kleine ist in sozialpädiatrischer Behandlung, wobei ich aber den Eindruck habe, dass Mama sich diese Einrichtung vor den Karren spannt und sich das "Sachverständigengutachten" erstellen liess.
Was will ich erreichen...? Eigentlich ganz einfach - regelmäßigen Umgang, ohne daß die Kleine jeden Tag zweimal neu andocken muss. und ohne, daß KM jedes mal, wenn wir gute Laune haben, der Kleinen ordentlich einen auf den Deckel gibt. Ich will erreichen, daß KM nicht immer wieder das Vertrauensverhältnis zwischen meiner Kleinen und mir auf das Schlimmste untergräbt... Ich glaub, das ist auch nicht zuviel verlangt.
Was ich befürchte ist, daß sie Kleinen so viel Angst gemacht hat und ihr die innere Erlaubnis verweigert, dass sie zur Zeit wirklich nicht traut und das auch so vor Gericht aussagt. Ich bin mir dagegen recht sicher, daß, wenn das gericht ihr eben diese Erlaubnis erteilt, wir recht schnell wieder das vertraute, weil ja bereits erlebte Tochter-Vater-Verhältnis haben werden, dass wir uns beide wünschen. Ich hoffe, daß beistand und Richter das auch so sehen und zwischen der der momentanen Situation geschuldeten Angst der Kleinen und dem eigentlichen Wunsch, auch beim Papa zu sein, unterscheiden können. Die Richterin aus den beiden früheren Verfahren hat KM´s Rolle bei diesem "Spiel" durchaus erkannt und auch benannt; sie ist aber leider erkrankt und mittelfristig nicht mehr im Gericht. Wie der neue Richter die Problematik aufnimmt, wird sich in 14 Tagen zeigen... :question:
Dazu kommt noch eine andere Fragestellung - ich wohne bei meinen Eltern, und habe dort zwei Zimmer nebst Bad. Bis jetzt war das eigene Zimmer zwecks Übernachtung also überhaupt kein Problem. Wie ich oben ja schon erwähnt habe, ist vor einem Monat meine Schwester gestorben ;( , so daß wir ihre beiden Mädchen (8+10, mit beiden versteht sich meine Kleine sehr gut) zu uns genommen haben. Damit ist aber ein Zimmer belegt, so dass für Tochter und mich nur noch das andere (ca 20 qm) bleibt. Hoffentlich wir das nicht zum Problem...
LG Tabaluga
Besiege Eile mit Langsamkeit.
Hallo Tabaluga,
wie alt ist denn nun Deine Tochter? Das Alter spielt vor Gericht eine wichtige Rolle bzgl.
des geäußerten Willen des Kindes.
Über ein Gutachten, dass das Gericht nicht angeordnet hat, über das Du nichts Konkretes weißt,
und Dir nicht im Wortlaut vorliegt, solltest Du Dir keine Gedanken machen. Was rät denn Dein
Anwalt? Reagiert er noch vor der Verhandlung mit einer Erwiderung auf das gegnerische Schreiben?
Wichtig ist souverän und ruhig, aber konsequent in der Sache zu agieren. Du bist der Vater, der sehr
genau weiß, was gut für seine Tochter ist. Und nicht durch Nachfragen der gegnerischen Seite
in tiefe Selbstzweifel stürzt. Argumentiere aus der Sicht des Kindes. Es ist für das Kind wichtig
unbeschwerten Umgang mit Dir zu haben. Dazu sind Übernachtungen nötig. Zweimalige Übergaben
belasten das Kind, etc.
Viel Glück,
Mux
Moin Tabaluga,
ich kann @Mux nur beipflichten: Ein Gutachten, das nicht vom Gericht angeordnet wurde, ist etwa so viel wert wie die Oma, die dem Gericht als Zeugin dafür aufgedrängt werden soll, dass irgendwer ein schlechter Mensch ist: Nichts. Du selbst hast es allerdings in der Hand, zu vermeiden, dass dieses "Gutachten" Deine Gedanken vergiftet. Denn auch das kann das Ziel einer solchen Aktion sein. Betrachte es einfach als wertlos.
Ein erfahrenes Familiengericht wird überdies Aussagen wie "Kind will nicht" richtig zu gewichten wissen. Zum einen, weil nicht das Kind über den Umgang bestimmt (so wenig wie über den Schulbesuch) und der "Kindeswille" keine bestehende Umgangsregelung ausgebelt; zum anderen, weil dort bekannt ist, wie leicht sich eine solche Aussage herbeimanipulieren lässt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey, so etwas habe ich auch - man kann nichts dagegen tun - es ist wirklich so - selbst wenn die KM nachhaltig und vorsätzlich den Umgang vereitelt - den Vater jahrelang schlecht macht - und das Kind in tiefste Loyalitätskonflikte stürzt - wird es immer einen vom Gericht bezahlten Gutachter geben, der genau das rechtfertigt. In meinem Fall gibt es nach sieben Jahren Umgangsvereitelung den dritten Gutachter, der irgendwas wichtiges zu sagen hat - was kann der schon sagen, außer das, was ihm die KM so vorlügt. Finde Dich damit ab, Du wirst Dein Kind nicht mehr wieder sehen. Komm über den Punkt hinaus, dass Du Dich darüber ärgerst - es lohnt sich wahrlich nicht.
Guten Morgen,
Die Kleine ist inzwischen 10, das Theater geht jetzt seit anderthalb Jahren.
Mein Anwalt war leider vor kurzem krank geworden, erst Freitag habe ich wieder einen Termin - aber...: im Schreiben vom Gericht stand drin, "...daß ich nach meinem Antrag keine weiteren Unterlagen einreichen brauche. Und nicht befürchten soll, dass dies meine rechtliche Position schwächen würde..." Da lag die Antwort (iegentlich ja eher "Anklage") der Gegenseite schon vor. Was immer das bedeuten mag...
Übermorgen ist Termin beim Rechtsbeistand der Kleinen. Macht es Sinn, Fotos mitzunehmen, die zeigen, wie "schlecht" ihr es bei mir geht? Oder ist das schon zu aufdringlich bzw. zu zielgerichtet vorbereitet? Ich hab da wenig Erfahrung... Der Rechtsbeistand aus dem ersten Verfahren hatte mich nur telefonisch interviewt, aber übermorgen ist das halt ein persönliches Treffen.
@Mux & Martin: Danke für den Appell an das Selbstvertrauen. Eigentlich weiss ich das selber, aber wenn man fortwährend so "angeschossen" wird und dann auch noch sieht, daß die Kleine leidet, kann man auch schon mal an der Richtigkeit des eingeschlagenen Weges zweifeln. Aber Eure Worte haben mich wieder etwas bestärkt.
@VerusGrond: Ich sehe es regelmäßig (mehr oder weniger) - aber so, wie es jetzt abläuft, ist nur einer glücklich: die KM. Und genau das will ich ändern - das Recht auf Glück haben schließlich wir alle! Oder?
Besiege Eile mit Langsamkeit.
Moin VG,
Finde Dich damit ab, Du wirst Dein Kind nicht mehr wieder sehen. Komm über den Punkt hinaus, dass Du Dich darüber ärgerst - es lohnt sich wahrlich nicht.
die Tatsache, dass Du persönlich - aus welchem Grund auch immer - schlechte Erfahrungen gemacht hast (oder vermutlich eher: Bockig oder untätig warst), ist kein Anlass für solche tumben Pauschalurteile.
Eine Umgangsregelung zu bekommen und umzusetzen ist zwar kein Selbstläufer, aber im deutschen Familienrecht relativ einfach, wenn man strukturiert und zielorientiert vorgeht. Was für einen Zweck soll es haben, wenn Du andere User hier mit solchem Unsinn verunsicherst? Eine späte Absolution für Dein eigenes Scheitern?
Wenn Du zum Thema nichts beizutragen hast: Man MUSS hier nichts schreiben...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ja, meine ist auch inzwischen 10 Jahre alt - und wurde mir mit ziemlich unlauteren Mitteln entzogen. Nebenbei gibt es vom Staat natürlich auch jede Menge Betreuungsunterhalt zugesprochen. Das Kind tut mir leid - aber die Kriminellen drum herum nicht länger.
leider kein Unsinn - es gibt solche Fälle - ich wünsche niemandem diesen Status zu erreichen - bei mir ist es so - natürlich muss es nicht allen so ergehen.
Moin Tabaluga,
Macht es Sinn, Fotos mitzunehmen, die zeigen, wie "schlecht" ihr es bei mir geht? Oder ist das schon zu aufdringlich bzw. zu zielgerichtet vorbereitet? Ich hab da wenig Erfahrung...
nein, das ist durchaus eine gute Idee: Wenn die Gegenseite in der Verhandlung herumtönt, dass Deine Tochter nicht zu Dir wolle oder sich immer so schrecklich fühle, nachdem man sie dazu gezwungen hat, sind zwei, drei halbwegs aktuelle Fotos von Dir und Deiner lachenden Tochter, die Du mit einem lässigen "sieht so ein unglückliches Kind aus?" auf den Richtertisch legst, eine ziemliche Klatsche für Deine Ex. Das kann man im Familienrecht übrigens auch durchaus machen, ohne es vorher schriftsätzlich anzukündigen.
das Recht auf Glück haben schließlich wir alle! Oder?
theoretisch ja; juristisch ist es nicht einklagbar. Du solltest also keine Argumentation auf einem "Recht auf Glück" aufbauen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
Das mit dem "Recht auf Glück" war eher rethorisch an VerusGrond gerichtet. Dass ich damit keine Argumentation aufbauen kann, glaub ich gern.
VerusGrond - es tut mir leid für Dich, dass Du an einem solchen Punkt angekommen bist. Aber genau da will ich nicht hin - deshalb nochmal Danke an alle, die mich dabei unterstützen, das zu vermeiden!
Beste Grüße,
Tabaluga
Besiege Eile mit Langsamkeit.
Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg und eine halbwegs vernünftige KM - die einsieht, dass ein Kind zwei Eltern braucht.
Ein erfahrenes Familiengericht wird überdies Aussagen wie "Kind will nicht" richtig zu gewichten wissen.
... weil dort bekannt ist, wie leicht sich eine solche Aussage herbeimanipulieren lässt.
Sicher weiss ein Familiengericht um die Manipulationsmöglichkeiten.
Das heisst aber noch lange nicht, dass es diese auch als solche benennt und entgegen dem Bestreben der KM den Umgang dennoch durchsetzt.
Gerade in letzter Zeit habe ich 2 Fälle im Bekanntenkreis, bei denen der Richter beide Augen und Ohren ganz fest verschlossen hielt.
Der sogenannte Sachverständige war auch dort nur willfähriger Diener des mutterorientierten Richters.
Dennoch:
Finde Dich damit ab, Du wirst Dein Kind nicht mehr wieder sehen. Komm über den Punkt hinaus, dass Du Dich darüber ärgerst - es lohnt sich wahrlich nicht.
kann ich solche Positionen nicht unterstützen.
Wer - aus welchen Gründen auch immer - für sich entschieden hat, aufzugeben, sollte trotz allen real existierenden Widerständen andere engagierte Väter nicht derart verunsichern.
ich mache von meinem Recht der freien Meinungsäußerung aufgrund der Erfahrungen die ich gemacht habe gebrauch - und zwar unabhängig davon was andere meinen, was ich vielleicht sollte.
ich mache von meinem Recht der freien Meinungsäußerung aufgrund der Erfahrungen die ich gemacht habe gebrauch - und zwar unabhängig davon was andere meinen, was ich vielleicht sollte.
sieh es statistisch: 99,9 Prozent der Trennungsväter, die ihre Kinder sehen WOLLEN, schaffen das auch. Meistens problemlos, in relativ wenigen Fällen mit gerichtlicher Hilfe. Dieses Forum ist nicht repräsentativ hierfür, denn wer mit dem Ex-Partner vernünftig umgeht, braucht es nicht.
Wenn das auf Dich nicht zutrifft, kann es dafür vielfältige Gründe geben, die bei weitem nicht nur an der Familiengerichtsbarkeit oder der (behaupteten) Schlechtigkeit Deiner Ex liegen müssen; auch Deine Person und Dein (Des-)Interesse können dabei eine tragende Rolle spielen. In keinem Fall berechtigen sie zu plumpen Pauschalaussagen wie
Finde Dich damit ab, Du wirst Dein Kind nicht mehr wieder sehen.
denn diese trifft ausschliesslich auf Dich und ganz wenige andere Väter zu.
Komm über den Punkt hinaus, dass Du Dich darüber ärgerst - es lohnt sich wahrlich nicht.
echtes Engagement sieht jedenfalls anders aus; über den Verlust eines Kindes "ärgern" sich wirkliche Väter und Mütter nicht nur - und sie hören schon gar nicht an irgendeinem Punkt damit auf, sondern leiden darunter oft viele Jahre oder ein ganzes Leben lang.
Just my 2 cents
Martin
(der sich fragt, warum Du überhaupt hier herumturnst, wenn Du das Thema für Dich abgehakt hast. Der grundlosen Demotivierung anderer Väter mit Stammtischparolen werde ich jedenfalls nicht unkommentiert zusehen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Du magst das gerne kommentieren - wie Du möchtest - ich wünsche den anderen wirklich mehr Glück ! Und Du hast wirklich Recht - ich sollte hier niemanden demotivieren - das ist auch nicht meine Absicht - also viel Erfolg den anderen !!!
Hallo zusammen,
Jetzt ist es soweit... - die Stellungnahme des Rechtsbeistandes liegt nun vor. Und was Kind da erzählt hat, ist ein echter Tiefschlag. In der Summe kommt sie eigentlich nur unter Zwang zu mir, und es ist sowieso "alles für die Katz´"...Irgendwie steht das in krassestem Widerspruch zu dem, was ich im normalen Umgang erlebe... Da hat wohl "Mama" ganze Arbeit geleistet. Hatte ja auch ein Jahr Zeit...
Mal sehen, was bei der Anhörung rauskommt - ich muss schon sagen, daß mich der Mut ein wenig verlässt... 🙁
LG Tabaluga
Besiege Eile mit Langsamkeit.
Hallo Tabaluga,
Habe soeben den Thread durchgelesen und kann gut nachfühlen, was Du durchmachst.
Mein LG und ich waren auch immer total fertig, wenn wieder ein Papier voller Mist von der Gegenseite geschmissen wurde und die selben Lügen immer und immer wieder aufgewärmt wurden...
Ich hoffe für euch, dass das Gericht die Manipulation durchschaut, die da abläuft!
Mich macht die Aussage des Kindes, es wäre "alles für die Katz" irgendwie stutzig...
Wünsche Dir alles Gute und viel Kraft!
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Ja, waren noch mehr solcher Formulierungen drin... - ich hoffe, dass das Gericht das auch entprechend werten kann. Sontan: "Papa soll öfter anrufen!" - kurzes Nachdenken: "lieber doch nicht..." etc. 🙁
Am Wochenende steht Umgang an, mal sehen, wie das wird.
Besiege Eile mit Langsamkeit.