Hallo zusammen,
ich habe in Kürze eine kurzfristige Verhandlung zum Thema Umgang, bei der es um die Fortsetzung der Arbeit des Umgangsbetreuers geht. (Gesundheitsprobleme?)
Außer dem Tema weiß ich nichts und habe mich bisher auch immer selbst vertreten. Kann ich Akteneinsicht bekommen oder hätte man mir die Korrespondenz zusenden müssen?
Meine Frage dazu: Ich würde gerne die Regelung der Oster- und Herbstferien flexibler gestalten und einen Vorschlag unterbreiten. Ist die Verhandlung (nicht meine erste in diesem Thema) der richtige Zeitpunkt oder sollte ich noch schnell einen schriftlichen Antrag an das Familiengericht stellen mit Kopien für die KM, den Umgangsbetreuer und die Verfahrensbevollmächtigte?
Oder sollte ich lieber erst abwarten und im Nachhinein das mit dem Umgangsbetreuer klären, so wir dann noch einen haben, besprechen?
Dann denke ich seit längerer Zeit schon über eine Änderung des Umgangs zum Wechselmodell nach. Statt 10 Tage im Monat dann die Hälfte.
Gleiche Frage: Soll ich dies noch schnell beantragen oder lieber noch etwas warten?
Auf Grund der Entfernung zur Schule, würde ich gerne das Wechselmodell im Winter aussetzten und die bisherigen 10 Tage im Monat nehmen. Kann man so etwas vereinbaren? Auch gegen den Willen der KM?
Meine Tochter ist zwölfeinhalb und ich würde gerne mehr Zeit mit ihr verbringen und dafür auch meine Arbeitszeit reduzuieren. Außerdem kann ich Homeoffice machen.
Thema Wechselmodell: Kleidung, Schuhe und Schulutensilien sind auch bei mir vorhanden, Krankheitfall kann abgedeckt werden.
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Viele Grüße
Bruno
hi,
ich halte es ja mit Verlaub für totalen Quatsch, bei einer quasi-Jugendlichen Umgang regeln zu wollen. In diesem Alter beginnen die kids, den Umgang eher nach ihren eigenen Bedürfnisses wahrzunehmen, Treffen mit Freunden etcpp werden wichtiger als die Ellies.
Und wenn WM, dann bitte richtig und nicht Rosinenpickerei als "im Sommer kann ich aber im Winter isses doof"
Wenn deine Tochter mehr Zeit mit dir verbringen will wird sie das in absehbarer Zeit kommunizieren und einfordern.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
ich sehe eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
1) Du lebst das Wechselmodell immer und es wird auch so vor Gericht bestätigt, dabei können auch kleinere Änderungen bei der Ferienregelung aufgenommen werden, oder
2) es gibt eben keine Wechselmodell und man einigt sich auf die 10 Tage plus Ferien und Feiertage.
Alles andere funktioniert nur, wenn man miteinander kann. Wenn Du eine gerichtliche Entscheidung brauchst ist das nicht gegeben.
Im vorliegenden Fall solltest Du Dir aber auch klar machen, dass Deine Tochter keine kleines Kind mehr ist und an einem Wechselmodell nicht interessiert ist, da ihre Freundinnen ihr wichtiger sind als die Eltern.
Vermutlich kann(will) die Umgangspflegschaft nicht mehr den Umgang regeln und es steht die Frage, ob eine Umgangsbegleitung notwendig ist oder ob die Eltern den Umgang alleine auf die Reihe kriegen.
VG Susi
Danke für die Antworten.
Die beste Freundin wohnt auf einem Bauernhof in meiner Nachbarschaft - also auch mit eigenen Pferden, Hund und Katzen ...
Da muß die KM sie dann bringen und abholen, während sie bei mir dann gemeinsam Hausaufgaben machen und Gassi gehen.
Das Problem mit dem Winter wäre, dass es bei mir bergig ist. Aber Eure Argumente waren überzeugend - entweder ganz oder gar nicht.
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Viele Grüße
Bruno