Vermittlungsverfahr...
 
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Vermittlungsverfahren 165 FamFG -

 
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammmen,

ich habe immernoch einen Sohn (9) mit meiner Ex, GSR.  300km Abstand.

Wir haben seit 2009 einen Umgangsbeschluss:
Jedes zweite WE, von Freitag nach dem Unterricht bis Sonntag 19 Uhr, Osterferien, hälftige Sommerferien, Weihnachtsferien ab 25.12. bis Ende
dazu: 1x wöchentlich ein Telefonat: Donnerstags 17 Uhr für 30 Minuten.

Ich habe den Umgang seit 8 Jahren stabil und zuverlässig fürs Kind wahrgebommen, die KM versucht ständig etwas abzuknabbern, bzw. Telefonate willkürlich ausfallen zu lassen etc.
Soweit nichts ungewöhnliches. .

Nachdem sie nun seit Februar

  • den Kinderausweis für GB/DK Urlaub verweigerte
  • die Telefonate immer mehr verhinderte
  • die Sommerferien um zwei Tage kürzen wollte

stellte ich Antrag auf Vermittlung gem 165 FamFG. (Gespräch mit/beim JA wird von ihr bereits seit 4 Jahren komplett verweigert, ausser natürlich Unterhaltsvorschusskasse. . . )

Das JA rief mich kurz vor dem Termin an, und fragte, was los sei, da sie nur die Einladung, aber keine Akte erhalten hätte. . .
ich berichtete ihr lediglich, was im Antrag stand. . . sie sagte, das die KM da wohl etwas durcheinander würfelt, denn Leistungsunfähigkeit habe mit Umgang nix zu tun. . .
KM hätte ihr mitgeteilt, das sie einem Auslandsaufenthalt nicht zustimmen würde, auch wenn das Gericht es anders sieht. . .

Nun kam es dicke:
Am Verhandlungstag blieb ich in einer Autobahnvollsperrung stecken, konnte nicht erscheinen (Habe dem Gericht rechtzeitig Bescheid geben können. . . )
Das Gericht hat noch versucht, den Termin auf den Nachmittag zu verlegen, aber die "anderen Beteiligten" konnten nicht mitziehen. . .
so fand der Termin ohne mich statt. . . .
Am darauffolgenden Tag erfuhr ich vom Gericht telefonisch, das ein neuer Termin angesetzt sei: 01.09. . . . das ist zwei Wochen nach meinem Ferienbeginn (15.8.) , sodaß ein GB/DK Urlaub (ohne Kinderausweis) kaum möglich ist. . .
Absagen darf man den Termin nur bei schwerer Krankheit oder langfristig gebuchtem Urlaub (ich hatte dem Gericht mitgeteilt, Einladung nach DK ab dem 20.08. zu haben)
Richterin ist nun in Urlaub. . .
Das JA erzählte mir, das das Gericht im Termin der KM mitgeteilt habe, das sie ihr den Teil des Sorgerecht, was den Pass angeht entziehen würden, wenn sie ihn nicht rausrückt . . .
KM hat auch der Richterin gesagt, das sie keineswegs bereits sei, auch bei Gerichtsbeschluss, den Kinderausweis mir zu geben. . .
Das Gericht hat die anderen Punkte nicht angesprochen. . .

Das Jugendamt sagt prompt: Dann machen sie doch mit dem Kind in D Urlaub . . .worauf ich entgegnete:

Nun , zwei Wochen vorher den kostenlosen DK Ferienwohnung sausen lassen, und teuer in D einkaufen geht wohl zu Lasten der KM und des Gerichts oder ?

Was würdet ihr machen ?

Grüsse

E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2011 12:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

KM hat auch der Richterin gesagt, das sie keineswegs bereits sei, auch bei Gerichtsbeschluss, den Kinderausweis mir zu geben. . .

Es würde mich doch sehr interessieren, wie die Richterin auf diese Aussage reagiert hat?

Wenn sie nicht spätestens hier der KM eine vor den Latz geknallt hat, dann ist eh Hopfen und Malz verloren.

Gibt es denn keine Andere Möglichkeit, kurzfristig an ein gültiges Reisedokument für das Kind zu gelangen?
Eine Art Ersatzausweis?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 13:14
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nun , zwei Wochen vorher den kostenlosen DK Ferienwohnung sausen lassen, und teuer in D einkaufen geht wohl zu Lasten der KM und des Gerichts oder ?

Nun ja, zu Lasten des Gerichts wird das wohl nicht gehen, die könnenn ja auch nichts dafür, das du im Stau standest.

Was würdet ihr machen ?

Ich würde KM einen klaren Brief schreiben in dem du ihr mitteilst, das du wenn du den Urlaub stornieren musst, die zusätzlichen Kosten bei Ihr geltend machst.Mit einer Fristsetzung, wann sie dir den Ausweis zu übergeben hat.
Ob es was bringt weiss ich nicht, andere Möglichkeiten hast du m.E. nicht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 13:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde mich schlicht ins Auto setzen und mit Junior auch ohne Ausweispapiere nach DK fahren. Dort gibt es seit ein paar Tagen zwar wieder sporadische Grenzkontrollen (und deswegen Ärger mit der EU), aber das sind Zoll- und keine Personenkontrollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 13:44
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
@Staengler:  Nein, Personalausweisgesetzt regelt das explizit. . . .keine Chance . . .

@Brille:      Ja, sicher ist, das es nur sporadische Kontrollen sind. . . wenn ich ihn am 15. abhole, und am 21. nach DK fahre, dann extra von DK abbrechen um den Termin 01.09. wahrnehmen zu können?!?!?  Grrrr....
das Problem dabei ist, das ich nciht weiss, wie die Richterin auf die KM im Termin reagiert hat. . . .bzw. wie sie reagiert, wenn ich entgegen dem Willen der KM doch mit ihm nach DK schiggel . . .
aber klar ist: Verbieten kann die KM es nicht. . .

@wedi:      Den DK Urlaub zu stornieren kostet nix, da ich auch dem Gericht mitgeteilt habe, das ich eingeladen bin. . . Ersatzurlaub in "D" würde kosten, aber kaum einklagbar. . .

verzwickt  verzwickt

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2011 16:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Brille:       Ja, sicher ist, das es nur sporadische Kontrollen sind. . .

es sind ZOLLkontrollen. Wenn Du keine Schnapskisten im Kofferraum hast, passiert auch nix.

wenn ich ihn am 15. abhole, und am 21. nach DK fahre, dann extra von DK abbrechen um den Termin 01.09. wahrnehmen zu können?!?!?  Grrrr....

dann bittest Du eben um Terminverschiebung; für diesen neuen Termin kann Deine Ex ja nichts, und in Stein gemeisselt ist er auch nicht. Oder fährst gleich am 16. nach Dänemark und bist am 1.9 wieder zurück; das sind dann auch 2 Wochen am Stück.

Es gibt immer Lösungen - wenn man sie finden möchte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 16:53
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich würd auch nach DK fahren. Und wenn es an dem einen Grenzübergang wider Erwarten nicht klappt, dann würde ich zum anderen fahren oder mir ne grüne Grenze suchen. Und wenn selbst DAS nicht klappen sollte, was ich mir echt nicht vorstellen kann, dann machste ein paar nette Tage im hohen Norden.

Greetz,
Milan

PS: 1993, als es noch Passkontrollen gab, wollte ich nach DK mit nem Kofferraum voller Spraydosen und einem Irokesen auf dem Kopf. Sie liessen mich nicht rein. Bin ich kurzerhand zum anderen Grenzübergang gefahren, und dort winkte man mich freundlich rein ins Land und wollte nicht mal den Pass sehen...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 21:10
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wegbegleiter/innen,

erstens kommt es anders, zweitens als Papa denkt. . . .

Die Jugendamtsdame scheint in einem anderen Termin gewesen zu sein, denn das was sie mir sagte steht so überhaupt nicht im Protokoll,
und das ein Beschluss erging hat sie mir nicht gesagt. . .

Hier das Protokoll:

  • 1)Gelogen, per Mail war KM informiert, das es mit der gesamten Familie an Weihnachten nach DK gehen sollte
  • 2)Erfunden, es gibt eine Strafanzeige, wegen haltlosem Vorwurf von ihr, das ich leistungsfähig gewesen sei. . . Verfahren läuft noch
  • 3)Gelogen, ich habe einmal 200 € Strafe wegen Unterhaltspflichtsverletzung gezahlt, als ich in 2009 zwei Monate im Job war und nicht gleich geleistet habe, gabs erstmal ne Strafanzeige vom JA
  • 4)Der Dame vom JA hatte ich im Gespräch sehr wohl mitgeteilt, das ich die Adresse jederzeit geben kann. . .
  • 5)Gelogen, Beweis Mails habe ich
  • 6)Da hat ein Richter während des ersten ABR Verfahrens meinen Antrag auf einstweilige Anordnung nicht bearbeitet, sodaß ich (noch im FamRecht unbewandert) den Sohn bei mir behielt, bis dann der Beschluss kam, das Kind solle bis zur Hauptverhandlung zur KM zurück. . .
  • 7)
    mit meinem JA habe ich die Übergabe in Eisdiele abgesprochen, da ein solcher neutraler Ort Eskalationen vermeidet, und es fürs Kind am angenehmsten ist. . . KM wollte mir aber Gesichtsverzieher und Polizei auf den Hals schicken, die mangels Beschluss nicht mitspielten . . . woraufhin KM sich (dann mit Beschluss) ins Auto setzte und den Sohn selber abholte. . . weil meine Zugfahrt ihr zu lange gedauert hätte. . .
  • 8)Wie kann das Gericht beschliessen, was ich gar nicht beantragt habe????? Ich hab doch Vermittlung zwischen den Eltern beantragt und nicht, Herausgabe des Ausweises per Beschluss. . .
  • 9)Wenn die KM nicht kommuniziert, sondern bestimmt, das die zweiten 3 Wochen unsere sind. . . dann darf gekürzt werden, und der alte Beschluss ist nix Wert? Wenn KM den Wunsch hat, das er sich vor Schulbeginn einleben soll (was kinderpsychologischer Müll ist) kann sie doch grundsätzlich meine 3 Wochen an den Anfang legen. . .als nächtes kürzt sie unser Wochenende um einen tag, damit er sich einlebt ?!?!?

Hier der Beschluss:

Auch hier meine Anmerkungen für Euch:

  • 1Ich habe zwei mal das ABR beantragt. . . das letzte in 09 (Beschluss die selbe Amtsrichterin: ABR bleibt bei der KM) wurde rechtskräftig, da meine Anwältin Beschwerde zu spät reingereicht hat. . . RAin geschasst. . Als ich den zweiten ABR Antrag abgab, hat es 4,5 Montae Umgangsboykott gehagelt, der erst mit Umgangsbeschluss beendet werden konnte. . . denn KM weigerte sich mit JA zu sprecehn. . .Wir haben uns nicht auf Umgang geeinigt, sondern einen Beschluss erhalten, da sie den Sohn nur alle vier Wochen zu mir lassen wollte. . . und telefonieren ganz untersagen wollte. . .
  • 2Ich habe zahlreiche Störungen dem Gericht gezeigt, und kann 30 nachliefern. . .
  • 3Ich habe Vermittlung beantragt. . .
  • 4, und die Richterin sagt sich: Nö, er hat den Pass beantragt und ich will das nicht ?!?!?!
  • 5Anfang des Jahres hätte nwir noch nach USA gekonnt. . .da sie da bereits pauschal den Pass verweigert hat, habe ich eingelenkt, und schlussendlich dann lediglich GB und DK gewählt. . .u.a. weil ich ja nicht buchen konnte. . .
  • 6In der Mail habe ich ihr gesagt, das für das friedlich europäische Ausland nicht ihre Zustimmung, wohl aber ein Pass erforderlich ist. . .und ich ihr die Adressen vor Reiseantritt noch sagen werde. . . . da sie mir den Pass aber gänzlich verweigerte, konnte ich ja auch keine Adresse angeben. . . kann sie aber jederzeit natürlich haben . . .Hey, das Gericht hat die Mail vorliegen, in der ich der KM schrieb, das sie die Adressen VOR Reiseantritt bekommt. . .
  • 7Ich habe aber avisiert die Adresse zu liefern. . . wenn ich denn buchen darf. . .
  • 8Informationspflicht??? Wo steht die denn geschrieben ? . . .und ja, ich kann einer diagostizierten Borderlinerin, die Umggangsboykott als Strafe nutzt nicht trauen. . .
  • noch 8Zahlreiche freundlich aber bestimmt gehaltene Mails von mir an sie, und zahlreiche völlig patzige Antworten, Störungen des Umgangs ihrerseits zeichnen mir ein anderes Bild. . . Die Richterin hat die Mail, in der ich die Herausgabe der Urlaubsadresse avisiert habe nicht gelesen, und schlussfolgert, das ich nciht kommunizieren kann. . .
  • 9Wegen der Kürzung der Sommerferien hat die Richterin nicht beschlossen, wohlaber daraufhingewiesen, das sie die Gründe der KM für stichhaltig hält. . .wie aber kann ich z.B. innerhalb Niedersachsens meine 3 Wochen Ferien mit dem Kind planen, wenn ich heute nicht weiß, obs nur 2,5 Wochen sind ?!?!?

Gegen den Beschluss werde ich am 08.08. erstmal Beschwerde einlegen, Begründung kann ich dann ja nachreichen.
Ach und am 01.09. ist neuer Vermittlungstermin. . .

Klar ist, das die BL-KM mal wieder einen showreifen Auftritt hingelegt hat, und die Richterin ihr aufgesessen ist.
Klar ist auch, das das die letzte Verhandlung der Richterin vor ihrem eigenen Urlaub war. . . nach Diktat verreist. . .

so, sorry für die Menge. . .aber Klarheit Euch gegenüber war nur damit zu erreichen. . .
Wie würdet ihr reagieren?

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 16:56
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier noch die E-Mail, die das Gericht zitierte . . .

zu dem Zeitpunkt hatte ich aber die Adresse selbst auch noch garnicht. . .

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 17:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

lade die Dokumente doch bitte als PDF bei einem kostenfreien Hoster hoch. Dann stellst du einfach den Link ein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2011 17:50




(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Ey Ey Sir:

Das Protokoll

https://rapidshare.com/files/2340726377/20110728AGP.pdf

Der Beschluss:

https://rapidshare.com/files/793947610/20110728AGB.pdf

Die E-Mail an KM

https://rapidshare.com/files/806495883/20110525EMAIL.pdf

Bin jetzt aber mit Next Gassi gehen. . .

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2011 18:07
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Bin sprachlos.
:kinnrunter:
Gute N8! Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 00:03
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hab noch ein paar Infos vergessen:

  • Die Richterin ist die Direktorin des Amtsgerichts
  • Die Richterin ist keine Familienrichterin, sondern nimmt im Familienbereich Verfahren an, da der Fam-Bereich unterbesetzt war.
  • Der Verhandlungstag (28.7.) war der letzte Arbeitstag der Richterin vor ihrem Urlaub, sie komtm am 15.8. wieder zur Arbeit
  • Der Verhandlungstag war der 28.7. . . . die Justizangestellten haben eine Woche gebraucht, um mir das Protokoll/den Beschluss zuzusenden (Eingangsstempel 6.8. hier) . . . auf meine telefonische ANfrage am 29.7. und 5.8. wurde mir lediglich mitgeteilt, das ein neuer Termin angesetzt sei. . . das etwas beschlossen wurde, teilte man mir telefonsich nicht mit. . .
  • Beim Vermittlungsverfahren nach 165 FamFG ist Vertretung durch RA nicht möglich.
  • Die Gefahr, das die Richterin die angebliche beiderseitige Zerstittenheit der Eltern ggf. nutzen will, um das gemeinsame Sorgerecht aufzulösen ist mir bewusst
  • Ziel sollte deshalb sein, entweder im Kopf der Richterin eine Einstellung zur Weiterbildung im FamFG zu erreichen, was ja glaub ich etwas vermessen ist. . .
  • Ich habe letzte Woche durch Zufall erfahren: Die Schwester der KM war an diesem Gericht Schöffenrichter! Von 2005 bis 2008. . . Diese Direktorin kam zwar erst im Mai 2009 ans Gericht, wird sich aber über die Historie des Amtsgerichts und seiner Richter informiert haben . . . da wird ihr der (seltene) Familienname aufgefallen sein, und verankert haben, das dieser (seltene) Familienname eine gewisse Solidität mit sich bringt. . . aber ob das für einen Befangenheitsantrag gegen eine Direktorin eines Amtsgerichts reicht ?!?!? denn die Bigotterie im 40km von Köln entfernten Städtchen ist . . . ach . . .

um es mit Martins Worten zu sagen

just my €

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2011 01:09
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Beim nächsten Mal fährste so rechtzeitig los, dass auch ein brennender LKW Dein Erscheinen vor Gericht nicht verhindern kann. Bei Anwesenheit hättest Du vieleicht das eine oder andere gerade rücken können.

Dumm gelaufen. Wirst Du wohl schlucken müssen.

In einem muss ich der Richterin allerdings bedingt Recht geben - Dein Schreiben an Deine Exe klingt tatsächlich nicht nach einem vertraulichen Kontakt zwischen Dir und Deiner Exe. Zwischen den Zeilen klingt es für mich auch, als seist Du gar nicht an einem Austausch auf Augenhöhe interessiert. Zumindest ist dies mein Eindruck. Wenn ich meiner Exe Emails in dieser Tonart schicken würde, dann hätte ich auch wieder die Kacke am dampfen und würde garanitiert nicht den Perso von meinem Kurzen ausgehändigt bekommen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 01:11
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

@Milan

Ich bin 5 Stunden vor Termin losgefahren, für 300km. . . in 99 Prozent der Fahrten schaff ich die unter 4 Stunden. . .
Alternative war, einen tag vorher anzureisen und im Hoitel zu übernachten, was ich aus Sicherheitsgründen nicht erwägung zog. . .und finanziellen Gründen zu aufwendig gefunden hätte

Es wird vorwärts gelebt und rüclwärts betrachtet  . . .

Meine Mail war eine Reaktion auf diese Mail der KM:

Umgangsregelung für Lxxxxxx bei Dir bis zu den Sommerferien 2011.

01.06. - 05.06.
17.06. - 19.06.
01.07. - 03.07.
16.07. - 18.07.

Schulferien

ab dem 15.08. bis 04.09. bei Dir.

Einer Reise, für die ein Pass erforderlich ist, stimme ich ausdrücklich nicht zu.

Dafür bedarf es eines vertrauensvollen Umgangs zwischen uns, der nachhaltig zerstört wurde.

Die Mail ist vollständig, inklusive aller Anreden, Begrüssungen und . . . der vertrauensvolle Umgang zwischen uns wurde durch UMGANGSBOYKOTT der KM zerstört. . . und durch mein beharrliches Wahrnehmen des Umgangs. . .
Sie hat schon an Lehrerin, Richterin und JA mehrfach mitgeteilt, das sie mich am liebsten ganz aus dem Leben des Sohnes verbieten würde. . .

1€

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2011 01:56
(@Inselreif)

Hi m,

  • Der Verhandlungstag war der 28.7. . . . die Justizangestellten haben eine Woche gebraucht, um mir das Protokoll/den Beschluss zuzusenden

Das ist ganz normal. Auch dass telefonisch keine detaillierten Auskünfte gegeben werden, ist normal und richtig. Da könnte ja jeder anrufen und die Nichtöffentlichkeit aushebeln...

  • Beim Vermittlungsverfahren nach 165 FamFG ist Vertretung durch RA nicht möglich.

Die anwaltliche Vertretung ist schon möglich. Allerdings erfordert das Vermittlungsverfahren Deine persönliche Anwesenheit im Termin, sonst bleibt es erfolglos, § 165 V FamFG.

Die Schwester der KM war an diesem Gericht Schöffenrichter! Von 2005 bis 2008. . . Diese Direktorin kam zwar erst im Mai 2009 ans Gericht

Das wird selbst an einem kleinen Amtsgericht absolut keine Rolle spielen. Die Frau Direktorin wird sich nicht im entferntesten dafür interessieren, wer an ihrem tollen Amtsgericht im Jahr vor ihrer Ernennung in die Schöffenliste eingetragen war, noch so weit um die Ecke denken, dann noch eine Namensgleichheit festzustellen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 08:27
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich denke, wie Inselreif, dass da keine "höheren Kräfte" oder Vitamin-B eine Rolle gespielt haben und auch nicht, dass da jemand etwas gegen Dich hat.

Deine Abwesenheit wird zum Teil eine Rolle für die Klatsche gespielt haben und mit Sicherheit die Stimmung, die zwischen Dir und Deiner Exe nach all den Jahren noch immer herrscht. Eure beiden Emails sind gruselig. Die von Exe ebenso wie Deine. Man merkt allein aus den beiden Emails, dass es tatsächlich keine vertrauensvolle Basis gibt bei Euch und Du somit auch keine Basis hast, auf der Du rechtlich etwas durchsetzen kannst.

Ich meine, dass Du zuerst dafür sorgen musst, dass Ihr einen vernünftigen Kontakt und eine vernünftige Kommunikation miteinander habt. Den Anfang wirst Du machen müssen, weil Deine Exe gar keinen Grund hat sich (von allein) zu ändern. Sie will ja nichts von Dir. Aber Du von ihr.

Wenn Du es geschafft hast, dass Ihr wieder vernünftig miteinander redet und schreibt, wird sie Dir wohl ganz freiwillig Pässe o.ä. geben. Und wenn nicht, dann wäre Deine Situation vor Gericht wenigstens eine bessere.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 13:57