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Verschoben: Eigentlich habe ich meinen Sohn zum WE aber jetzt wieder nicht

 
(@justin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ! Eigentlich hab ich meinen Sohn jetzt zum WE vom 06.-08. 01. 2012 Eigentlich, denn jetzt bekomme ich Ihn doch nicht  :exclam:Ich habe das GS beantragt und das ABR ... Jetzt dreht meine Ex durch, und der kleine soll darunter leiden (wie ja immer, sind die Kinder die leidtragenden)  :thumbdown: Sollte ich mein Antrag auf das GS zurückziehen (was ich nicht machen werde) dann wäre es überhaupt kein Problem und hab Ihn sofort... Diese Spielerei der KM ist einfach nur sch... Kinder als Druckmittel einzusetzen geht gar nicht. Wann wird dieses endlich mal verstanden ? Warum wird ein Kind immer, und immer als Spielball mißbraucht ?  :question:
Also, was mach ich jetzt ? Anwalt anrufen ? JA anrufen ? Abwarten wie es weiter geht ? Mit der KM habe ich kurz telefoniert. Ergebniss- kein Kontakt mehr zu meinem Sohn. Das ist einfach  😡 letzte Woche, zw. Weihnachten und Neujahr hat er 6 Tage und 5 Nächte bei mir verbracht.
Was soll man da machen  :question:

Danke für Antworten, die ich dringend benötige  :thumbup:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2012 13:47
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Justin,

Dir ist ja schon sleber klar, dass Du nicht auf die Forderungen der KM eingehen darfst. Gut so

Auf welcher Basis ist denn der Umgang momentan geregelt?
Absprache mit der Ex? Oder eine gerichtliche Regelung?

Warum hast Du GS und ABR beantragt?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2012 14:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Justin
Ich habe diesen Faden, welcher in erster Linie den Umgang behandelt, ins passende Forum verschoben.
Ich möchte Dich und die helfenden User bitten, hier nur die Umgangsthematik, ++dort++ die GSR und ABR-Problematik zu diskutieren, damit es übersichtlich bleibt. 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2012 14:55
(@justin)
Schon was gesagt Registriert

Eine gerichtliche Regelung gibt es noch nicht ! Meiner Ex ist jedoch klar dass das allg. BR alle 2 Wochen von Fr.-So. stattfindet. Dass gemeinsame SR habe ich beantragt, da meine Ex ein großes Problem mit dem JA hat. Die haben einen Sachverständigen beauftragt. Es läuft momentan ein Verfahren zw. JA und KM. Das ABR habe ich ebenfalls beantragt, weil mein Sohn (den ich über alles Liebe !) bei mir haben möchte. Die Aussage vom Sachverständigen sieht für meine Ex überhaupt nicht gut aus. Ich kann hier nicht in genaue Details gehen, aber es wurde die Erziehungsfähigkeit ausgeschlossen. Auch das Wohl des Kindes wird als gefährdet angesehen. Wie es letztendlich ausgeht entscheidet das FG. Ich hoffe sehr, dass er zu mir kommt, nur bevor das ABR in Kraft treten kann, muß vorher mindestens das gemeinsame SR beschlossen werden. Ich kann behaupten dass ich mit meinem Sohn sehr gut zurecht komme. Es gibt von Geburt aus an regelmäßigen Kontakt, zeitweise habe ich Ihn in der Vergangenheit auch mehr gehabt wie die KM. Nur dieses ist von Ihr natürlich vergessen, und das einzige Problem was ich habe ist das JA. Warum ? Das JA sieht das gemeinsame SR nicht als Ideal Lösung an. Das JA sieht es so, dass ich gemeinsame Entscheidungen, bezügl. meines Sohnes, nicht mit der KM treffen kann...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2012 15:58
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wie Beppo schon sagte, darfst Du SR, ABR und Umgang nicht miteinander vermischen. Nicht hier im Forum, nicht im wahren Leben und vor allem nicht in Deinem Kopf! Das eine hat mit dem anderen absolut nix zu tun. Und wenn Du da keine Trennung vollziehst, kommst Du in Schwierigkeiten und verlierst die Orientierung.

Zum Umgang:
Umgang ist ein Grundrecht. Die KM kann darüber nur so lange die Hoheit behalten, wie Du es zulässt. Wenn Du eine verlässlich umgesetzte Regelung haben möchtest, dann musst Du bei Gericht eine Umgangsregelung beantragen. Alle 14 Tage Fr.-Mo. plus alle 14 Tage 1 Wochentag inkl. Übernachtung plus alle Ferienhälften plus alle grossen Feiertage im Wechsel.

So in etwa "steht Dir das zu" und so in etwa sollte auch Deine Forderung der Exe gegenüber aussehen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2012 20:52