Hallo zusammen,
es ist langsam eine never ending Story...
Kurzvita für die, die mich noch nicht kennen:
Getrennt 2012
Geschieden 2014
Kindesunterhalt zahle ich vollumfänglich (sogar etwas mehr), Unterhalt an sie aber nicht mehr
Exfrau lebt in neuer Partnerschaft mit zweitem Kind
Das Verhältnis zwischen Kindsmutter und mir ist aufgrund einiger Spitzen ihrerseits in der Vergangenheit ziemlich zerrüttet. Aktuell findet kaum Kontakt zu ihr statt, sachliche Gespräche über Dinge, die unseren Sohn betreffen, sind kaum möglich.
Nun die aktuelle Situation:
Unser Sohn (6) ist im letzten Jahr eigentlich dauerverschnupft. Beinahe zu jedem Aufenthalt bei uns (mir und LG) kommt er keuchend, rotzend oder sonst wie kränklich an. Neuerdings hält sich bei ihm ein Magen-Darm-Virus bereits seit zwei Wochen. er hat ca. 3 Kilo abgenommen (vorher 22kg, jetzt 19kg) und war leicht dehydriert, als er bei uns ankam. Wir haben ihn soweit aufgepäppelt, er hatte zwar noch etwas Magendrücken, Suppe und Tee blieben aber zumindest drin.
Nun haben wir die Regelung, dass er in den Wochen zwischen den Umgangswochenenden einen Tag bei uns verbringt (Abholung vom KiGa bis zum KiGa am nächsten Morgen). Dies hat seine Mutter bereits vor zwei Wochen ausfallen lassen mit der Begründung, er fühle sich krank und wolle zu Hause bleiben. dieses eine Mal habe ich es akzeptiert. Nun will sie es diese Woche wieder ausfallen lassen mit der Begründung, der "Wechsel" könne einen Rückschlag auslösen. Ist natürlich nur vorgeschoben, sie versucht da was ganz anderes, darüber sind wir uns klar. Ich habe ihr nun geschrieben (telefonieren lehnt sie weitgehend ab, es sei denn, sie muss sich mal wieder über mich auskotzen...), dass er sich auch bei uns erholen kann (in den KiGa geht er momentan eh nicht) und dass ich, wenn sie das nicht will, einfach an diesem Tag zum spielen zu denen nach Hause komme und bis zur Bettzeit bleibe (Kind ist ja angeblich geschwächt, rausgehen ginge ja nicht 😉 ). Darauf kam bislang keine Antwort.
Mir geht dieses hin und her ziemlich auf den Sack. Die bisher getroffenen Vereinbarungen, alle auf freiwilliger Basis, hält sie nur eine kurze Zeit lang ein, dann geht das Spielchen wieder von vorne los. Ich möchte eine gerichtsfeste, strafbewehrte Vereinbarung haben, die dem zumindest größtenteils einen Riegel vorschiebt.
Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu und worauf sollte ich achten, damit ich mir nicht ins eigene Bein schieße?
Danke für Eure Antworten.
Gruß, Kitefan
Moin Kite,
schwierig, da der Umgang ja ansonsten wohl läuft. Ob hier gleich die Eskalationsstufe FamGericht sachgerecht ist würde ich bezweifeln.
Wichtiger sind doch folgende Punkte:
- Gesundheit des Kindes: Was sind die Ursachen für di e Dauererkrankung? Ist hier das Immunssystem runter? Wird der junge beim Kinderarzt ordentlich behandelt? Hast Du dir selber schon mal Infos beim Arzt eingeholt?
- Mail an Deine Exe: "Liebe Exe, wie Du weisst habe ich letzte Woche als Ausnahme einem Ausfall des Umgangs zugestimmt. Ich bitte Dich jedoch zu berücksichtigen, das Umgang geplant und verlässlich ablaufen muss. Dies ist für unseren Sohn, für Dich und auch für uns von großer Bedeutung.
Einem weiteren Ausfall des Umgangs werde ich nicht zustimmen. Sollte unser Sohn nicht transportfähig sein, bitte ich Dich freundlich um ein Attest. Ich möchte Dich auch darauf hinweisen, dass ausgefallener Umgang umgehend nachzuholen ist.
Gerne unterstütze ich Dich in allen Punkten, die die Gesundheit unseres Kindes stärken. Ich biete Dir gerne an, unseren Sohn bei seinem nächsten Arztbesuch zu begleiten, damit ich mir selber ein Bild machen kann und unseren Sohn bei seiner Gesundung unterstützen kann.
Ich bitte Dich nochmals um Einhaltung unserer Umgangsregelung. Solltest Du damit nicht einverstanden sei, werde ich bei Frau XY einen Termin für ein Vermittlungsgespräch anregen, damit wir über unseren Umgang nochmal moderiert sprechen können. MfG Kitefan"
So hast Du den Dreisprung eigentlich ganz gut gelöst. Wenn die KM auch auf Vermittlung vom JA nicht reagiert, steht Dir der Weg zum FamGericht offen. Gruß Ingo
Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu und worauf sollte ich achten, damit ich mir nicht ins eigene Bein schieße?
Familienrechtsfragen werden meist mit einem Streitwert von 3000,00 Euro bewertet. Da kannst Du leicht Deine Kosten ergoogeln. In der Regel werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, so dass jeder seine eigenen Kosten trägt - sofern nicht VKH beantragt wurde.
Geschätzt, mit Gerichtskosten; um die 900,00 Euro.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Sind das schon die Bruttokosten, also Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammengenommen? Hm, doch mehr, als ich erhofft hatte. Aber es wird sich wohl nicht umgehen lassen...
Ingo: Diesen Dreisprung habe ich schon mehrmals versucht. Einen eigenen Kontakt zum Kinderarzt habe ich auch. Dort habe ich jüngst (also Anfang der Woche) erfahren, dass sie ihn zwar vorgestellt hat (darum habe ich sie gebeten, von sich aus hätte sie es nicht gemacht), die Dauer der Erkrankung jedoch verschwieg. Ebenso, dass er soviel abgenommen hat. Die Kinderärztin war daraufhin erstaunt und hat mir Tipps gegeben, wie ich selber für eine Stärkung des Immunsystems sorgen kann. Ebenso empfahl sie mir, beim nächsten Mal einfach selbst mit ihm zu kommen und ihn komplett durchchecken zu lassen. Das wollte seine Mutter wohl nicht.
Ich sehe derzeit, dass sie mit zwei Kindern, eigenem Job, Hausbau und ehrenamtlichem Engagement ziemlich überlastet ist. Warum sie das alles tut, ist mir ein Rätsel, geht mich aber auch nichts an. Fakt ist aber, dass ihr Erstgeborener (unser Sohn) ziemlich hinten dran steht. Das merkt und äußert er auch ("Mama schickt mich immer spielen und kümmert sich nur um das Baby", "kann ich nicht bei Euch wohnen?" etc.)
Das freundliche Angebot, seine Termine zu übernehmen oder ihn vielleicht gar für eine Zeit ganz zu uns zu nehmen, hat sie rigoros abgelehnt. Sie möchte auch, da er ja ab Sommer ein Schulkind ist, den Umgang neu regeln. Mein spontanes Angebot eines Wechselmodells hat sie derart schroff zurückgewiesen, dass es beinahe verbal eskaliert wäre. Meinen eher sachlichen und ruhigen Umgangston verträgt sie nicht gut...
Wegen verschiedener Aktionen ihrerseits habe ich vor einiger Zeit mal das örtliche JA zu Rate gezogen. Die Leute sind hier bei uns sehr neutral eingestellt und wir haben vor Ort ein Familiengericht, dass ohne große Vorbehalte auch Vätern das Sorgerecht zuspricht, Gottseidank. Sie hat die gemeinsame Beratung aber abgelehnt, ebenso die kürzlich von mir nochmal vorgeschlagene Mediation. Sie lässt sich selbst von einer Freundin beraten, die Grundschullehrerin ist, selbst Scheidungskind und einen gewalttätigen Vater hatte. Mehr muss ich wohl nicht erzählen, entsprechend fällt natürlich deren fachunkundige "Beratung" aus.
Alle Aktionen und Blockaden der Vergangenheit deuten stark darauf hin, dass sie arge Probleme mit der Bindungstoleranz hat. Und es zeigt beim Sohnemann auch erste Wirkung. Manchmal haut er Formulierungen raus, die definitiv auf ihrem Mist gewachsen sind und nicht auf seinem.
Klar, im Großen und Ganzen funktioniert der Umgang. Sie kann aber ihre Probleme mit mir nicht bei sich behalten und verlagert die auf die Elternverantwortung. Unserem Sohn lastet sie damit eine Verantwortung auf, die er nicht tragen sollte. Ein Gespräch meinerseits mit einer Kinder- und Jugendtherapeutin hat für große Augen und Kopfschütteln gesorgt, ich musste dabei nicht mal emotional werden. Es hat gereicht, die Vorfälle faktisch zu schildern...
Momentan sehe ich daher das Ende der Fahnenstange erreicht. Sie reagiert nur auf massiven Druck. Dass es ihr dabei wirklich um den Sohn geht, wage ich zu bezweifeln. Also doch Gericht.
Kosten sind wohl geklärt, aber welche Fallstricke müsste ich beachten? Kann da jemand Rat geben?
Sind das schon die Bruttokosten, also Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammengenommen?
675,78 wenn alles normal läuft und Du keinen Vergleich eingehst. Mit Vergleich etwa 250 mehr.
Gruss von der Insel
Tag zusammen.
Die nächste Runde läuft. Wir hatten ja im März einen Termin beim JA, in dem der Umgang vereinbart wurde (ich weiß leider nicht mehr, wo und ob ich das hier schon mitgeteilt hatte). Dieser Termin lief top, all ihre Begehren wurden abgebügelt. Dann war zwei Monate Ruhe. Im Juni bekam ich einen Brief ihrer Anwältin, in dem mir die altbekannten Vorhaltungen gemacht wurden: Ich würde den Jungen manipulieren, schlecht über seine Mutter reden, Termine nicht einhalten etc. Alles wirklich vollkommener Quatsch, im Gegenteil. Sie machte mir all die Dinge zum Vorwurf, die sie selbst fabriziert. Daher habe ich gegenüber ihrer Anwältin alle Vorwürfe in vollem Umfang als haltlos zurückgewiesen. Schriftlich. Dann war wieder ein paar Wochen Ruhe und nun ist die Abschrift eines Antrages bei Gericht bei mir eingetrudelt. Dieser Antrag enthält genau die gleichen Vorwürfe, wie bereits beim JA besprochen und abgebügelt. Eine Äußerung des Gerichts ist noch nicht erfolgt, allerdings kenne ich den Richter vom Hörensagen. Er soll sehr vaterfreundlich sein. Zudem ist mir von verlässlicher Quelle ein Anwalt empfohlen worden, der als sehr harter Hund gilt.
Wie allerdings komme ich um etwaige Gerichtskosten rum? Auch Anwaltskosten will und kann ich mir eigentlich nicht Leisten. Hat jemand grundsätzlich einen Rat für mich, wie ich aus der Sache heil rauskomme? Ich will mein Geld lieber für die Zukunft meines Sohnes investieren, anstatt es für solche Dinge wegzuwerfen. Gibt es da vielleicht spezielle Beratungsstellen,für Väter in solchen Situationen?
Servus Kitefan!
Dann war wieder ein paar Wochen Ruhe und nun ist die Abschrift eines Antrages bei Gericht bei mir eingetrudelt. Dieser Antrag enthält genau die gleichen Vorwürfe, wie bereits beim JA besprochen und abgebügelt.
Davon ausgehend, dass Du die Abschrift vom FamGer erhalten hast und Du um Stellungnahme gebeten wirst:
Du beantragst die Abweisung des Antrages, da sämtliche darin formulierten Anschuldigungen falsch und damit gegenstandslos sind (mit Verweis auf Euer Gespräch im März beim JA ...).
Damit wäre m.E. die Messe erst mal gelesen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
und vielleicht noch darauf verweisen, dass der Anwalt ein Schreiben geschickt hat, dass du beantwortet hast und auch dort auf die Gespräche beim Jugendamt verwiesen hast und das alle Anschuldigungen haltlos sein.
Evtl. gehst du sogar so weit die Klage als mutwillig zu bezeichnen, da du gerne bereit wärst ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt zu führen wie das vom xx.xx.2016, wo genau die gleichen Vorwürfe besprochen wurden. Und das Jugendamt als Vermittler tätig war und erklärt hat, dass diese Vorwürfe nicht zutreffend seien.
Sophie
(...) nun ist die Abschrift eines Antrages bei Gericht bei mir eingetrudelt. Dieser Antrag enthält genau die gleichen Vorwürfe, wie bereits beim JA besprochen und abgebügelt. Eine Äußerung des Gerichts ist noch nicht erfolgt, allerdings kenne ich den Richter vom Hörensagen. Er soll sehr vaterfreundlich sein.
Was wurde denn überhaupt beantragt?
Umgangsausschluß?
ABR?
aSR?
... das Du diese Äußerungen sein lassen sollst?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Guten Morgen,
in dem Brief der Anwältin sowie auch in dem Antrag wird eine Reduzierung des bisherigen Umgangs verlangt.
Momentan sind es alle 14 Tage Freitag Mittag bis Montag morgen und in den Zwischenwochen Donnerstag Nachmittag bis Freitag Morgen. Sie möchte nun reduzieren auf Freitag Mittag bis Sonntag Abend und Donnerstag 16-19 Uhr. So würde er je eine Nacht weniger bei uns verbringen (wir sind meine LG und ich). Als Begründung dafür wird genannt, dass ich angeblich dem Jungen Versprechungen mache und nicht einhalte, dass ich angeblich schlecht über die KM rede und ihn damit beeinflusse, dass er den Zwist zwischen seinen Eltern ahnt und ihn das krank macht und dass ich angeblich oft Termine nicht einhalte und damit das Familienleben der KM durcheinanderbringe. Diese Vorwürfe sind allesamt Behauptungen und treffen eher umgekehrt zu.
Bereits zu dem Termin beim JA im März brachte sie genau diese Forderung mit und die Dame vom JA bezeichnete den Wunsch als unsinnig. Sie schlug sogar im Gegenzug ein Wechselmodell mit Aufhebung des Unterhalts vor. Dies lehnte die KM vehement ab und auch ich kann dies derzeit nicht leisten, weil ich dann meine Arbeitszeiten reduzieren müsste und unterhaltstechnisch zum Mangelfall würde. Genau so ist dies beim JA auch protokolliert worden.
Zunächst mal Danke für den Hinweis mit der Abweisung des Antrags. Das werde ich zunächst versuchen. Allerdings werde ich mich parallel dazu anwaltlich beraten lassen. In dem Antrag der KM ist nämlich auch der Wunsch enthalten, auf eine Befragung unseres Sohnes zu verzichten mit der Begründung, es würde ihn irritieren. Das sehe ich allerdings anders. Er ist bald 7 und kann sehr wohl Wünsche und Meinungen äußern. Ich würde daher einen Verfahrensbeistand für ihn haben wollen.
Hinsichtlich einer Stellungnahme wird von mir gar nichts verlangt. Ich habe gestern bei der zuständigen Rechtspflegerin angerufen und die teilte mir mit, dass zunächst die Verfahrenskosten geklärt werden müssten, bevor der Richter über Annahme oder Abweisung entscheidet. Die KM beantragt Verfahrenskostenhilfe. Und da muss ich nochmal nachhaken, denn:
Die KM ist seit einigen Monaten mit dem Vater ihres zweiten Kindes verheiratet. Die beiden leben bereits seit mehr als drei Jahren in einer festen Beziehung und haben das Elternhaus der KM frisch saniert und gemeinsam bezogen. Er ist ein gut verdienender Unternehmer, die KM übt einen Minijob aus, erhält zweimal Kindergeld und den Unterhalt von mir (derzeit 328 Euro monatlich), d.h., sie verfügt über mehr als 1.100 € eigenes Einkommen zzgl. des fiktiven Unterhaltsanspruchs gegen ihren Mann (dessen Höhe ich allerdings nicht kenne, ich gehe aber mal von deutlich mehr als 1.000 € bei 3/7-Regelung aus). Hat sie da überhaupt einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe? Die Rechtspflegerin meinte zu mir, dass ich mich schriftlich äußern könne, wenn ich die Vermutung habe, dass die KM keinen Anspruch hätte, es sei sogar gewünscht, dass ich zur Klärung der Kostenfrage beitrage.
zzgl. des fiktiven Unterhaltsanspruchs gegen ihren Mann (dessen Höhe ich allerdings nicht kenne, ich gehe aber mal von deutlich mehr als 1.000 € bei 3/7-Regelung aus).
In der intakten Ehe gibt es keinen "fiktiven Unterhaltsanspruch" sondern ganz realen Familienunterhalt, der allerdings nach völlig anderen Regeln und in erster Linie eben nicht durch Barzahlung zwischen den Gatten bestimmt wird.
Von daher solltest Du in Deiner Stellungnahme höchstens erwähnen, dass der Mann nach Deiner Kenntnis deutlich mehr verdient als Deine Ex. Die weitere Ermittlung und Bewertung (hier eventuell Anspruch der Ex auf Prozesskostenvorschuss gegen ihren Gatten) ist dann Sache des Gerichts.
Gruss von der Insel
Moin.
Ich glaube nicht, dass Du bei der Ex auf Dauer um einen Anwalt herumkommst. Du kannst aber, wie Sophie beschrieb, den Antrag als mutwillig bezeichnen, weil Du ihr bereits mehrmals Elterngespräche angeboten hast.
Das Gericht will nämlich sehen, dass ihr euch vorher einigt. Selbst im Verfahren kann es sein, dass das Gericht euch in Elterngespräche drängt. Das solltest Du annehmen bzw. fördern.
In dem Antrag der KM ist nämlich auch der Wunsch enthalten, auf eine Befragung unseres Sohnes zu verzichten mit der Begründung, es würde ihn irritieren.
In dem Alter wird der vermutlich ohnehin befragt, ob Exe will oder nicht. Und das entscheidet das Gericht.
Ich würde daher einen Verfahrensbeistand für ihn haben wollen.
Der wird vom Gericht ohnehin bestellt. Da kommen dann noch mal Extrakosten auf Dich zu in Höhe von ca. 200 Euro. Ich weiss nicht, ob es für Dich teurer wird, wenn Du den beantragst. Insofern würde ich da erst einmal die Füsse still halten. Warum willst Du den beantragen? Dem Kind tut der Umgang doch gut. Aus Deiner Sicht gibt es nichts, den bestehenden Umgang zu ändern. Alles andere ist Kindeswohlgefährdung.
Konzentriere Dich auf die Karte Elterngespräche.
VG
BP
Der wird vom Gericht ohnehin bestellt. Da kommen dann noch mal Extrakosten auf Dich zu in Höhe von ca. 200 Euro. Ich weiss nicht, ob es für Dich teurer wird, wenn Du den beantragst.
Wenn Du mit 200 Euro mal auskommst ...
Aber da die Kosten meist aufgehoben werden, trägt man auch bei einer Selbstbeantragung immer die Hälfte... wenn man nicht VKH bekommt.
Daher würde ich dem Gericht einfach in einer Seite aufzeigen, dass diese Themen bereits besprochen wurden, das JA mit dabei war und eine gegenteilige Meinung/Rat vorgebracht hat, die KM seinerzeit zugestimmt hat und Du die Sache im Grunde als erledigt angesehen hast. Vielleicht noch Unverständnis darüber äußern, dass eine Beratung vorgenommen wurde, die KM sogar damit einverstanden war und es nun auf dem gerichtlichen Wege versucht wird, anstatt es weiter mit Gesprächen (und Kompromissbereitschaft) zu versuchen... zumal, als kleine Spitze könnte man das anbringen, dass das JA ein Wechselmodell angeregt hat, dies aber nicht weiter verfolgt wurde.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Bereits zu dem Termin beim JA im März brachte sie genau diese Forderung mit und die Dame vom JA bezeichnete den Wunsch als unsinnig. Sie schlug sogar im Gegenzug ein Wechselmodell mit Aufhebung des Unterhalts vor. Dies lehnte die KM vehement ab und auch ich kann dies derzeit nicht leisten, weil ich dann meine Arbeitszeiten reduzieren müsste und unterhaltstechnisch zum Mangelfall würde. Genau so ist dies beim JA auch protokolliert worden.
Also mit diesem Rückenwind würde ich genau diese Gegenforderung aufmachen. Ich meine, wenn KM im März den Schuss nicht gehört und nun dennoch weniger Umgang durchsetzen will, obwohl das JA mehr Umgang/ Wechselmodell unterstützt, dann nutze das doch - und zwar taktisch!
Zunächst:
- Ob überhaupt und wieviel Unterhalt im WM anfällt wäre zunächst mal zu prüfen. Wie Du dabei zum Mangelfall werden würdest erschließt sich mir nicht. Aber das ist auch nicht so wichtig. Denn
- dass es evtl. nicht sinnvoll/ vernünftig ist, deshalb die Arbeitszeit zu reduzieren, kann evtl. auch nachvollzogen werden.
Aber warum nicht mal fordern, das JA vortragen lassen und nachher vergleichsweise "großzügig" der bisherigen Regelung, vielleicht mit der einen od. anderen kleinen Verbesserung zu stimmen?
Alle Anfeindungen, wie Du das zeitlich leisten willst, kannst Du an Dir abprallen lassen. Das soll nicht das Problem der KM sein! Und niemand verlangt, dass in einem WM der KV Hausmännchen spielt, wenn auch einen LG bei einer evtl. tagsüber notwendigen Betreuung unterstützen kann (und auch Hort etc. ist ja kein Kinderknast...).
So würde ich ran gehen.
Ein Tipp noch: alle Querverweise auf die finanzielle Situation der KM aufgrund ihres gönnerhaften und solventen Next würde ich sowas von stecken lassen. Das lässt nur einen Neid vermuten, der Dir nicht weiterhilft!
gruß, toto
Moin nochmal,
ich habe gerade nachgesehen ... Euer Sohn ist 6 ... ich war mal in einer ähnlichen Situation.
Mutmaße einmal, dass der Lütte in die KiGa geht, in naher Zukunft dann zur Schule... das lässt sich recht gut organisieren.
Die Betreuung im KiGa kann man bis teilweise 17 Uhr hochziehen, wenn nicht bereits vorhanden. Wenn er in die Schule geht, dann kann man mit HORT arbeiten, dass ist nichts verwerfliches, und machen tausend andere Eltern auch, selbst ohne Trennung.
Wenn man dann noch Verwandte und/oder Freunde hat, auf die man im Notfall zurück greifen kann, dann ist das handelbar ... Und Kontakte zu gleichgesinnten Eltern (Freunde des Sohnes) kommen im Laufe der Zeit von ganz alleine.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Guten Morgen und danke für die Antworten.
TotoHH:
Der KiGa ist beendet. Bislang gab es eine Hortbetreuung bis max. 16 Uhr (Dorf eben), die ich nach Bedarf stundenweise in Anspruch nehmen konnte. Die monatlichen Kosten beliefen sich auf ca. 10,-€. Damit hatte ich kein Problem und wir haben es auch so gemacht. Mit dem Schuleintritt, der in zwei Wochen stattfindet, fällt diese Betreuungsmöglichkeit allerdings weg. Die Schule befindet sich zwar genau nebenan, hat aber keinen Zugriff auf den Hort des KiGa. Das sollte aber nicht problematisch sein. Die KM wohnt 200m von der Schule entfernt und er läuft diesen Weg bereits jetzt ab und an. Nachmittags könnte ich ihn also ohne Weiteres dort abholen. Sie will das zwar nicht, aber was sie will und was ein Gericht entscheiden würde, sind ja verschiedene Dinge.
Für die Anderen:
Ich hatte letzte Woche noch einen kurzfristigen Termin bei der Anwältin, die mir empfohlen wurde, und WOW! muss ich sagen, die Dame versteht ihr Handwerk. Zunächst mal hat sie das Gericht kurzerhand telefonisch über die mögliche Einkommenssituation der KM informiert. Sie ist mit so gut wie allen Richtern per Du, ebenso mit den Rechtspflegern und genießt einen sehr guten Ruf hier am Amtsgericht.
Sie hat mir empfohlen, einen eigenen Antrag zu stellen. Verfahrenskostenhilfe würde ich zwar nicht bekommen, aber sie hat die Gesamtkosten fix mit ca. 880,-€ errechnet. Das ist es mir wert, um Klarheit zu schaffen. Sie wird beantragen, den Umgang auf das bisherige Maß strafbewehrt zu titulieren. Soll heißen, die KM würde für jeden vereitelten oder sabotierten Umgang 150,-€ Ordnungsgeld zahlen. Den entsprechenden Antrag hat sie in meinem Beisein diktiert. Er ist so scharf und treffend formuliert, dass, so ihre Aussage, die "Gegenseite" wahrscheinlich Muffensausen bekommt. Vor Gericht sollte es nicht schwierig werden, den Umgang so festzulegen, zumal auch das JA dahintersteht. Die zuständige Mitarbeiterin des ASD wird auch als Verfahrensbeistand beantragt (die entsprechende Quali hat sie wohl nach Aussage der Anwältin, man kennt sich...).
Die KM möchte den Umgang bereits mit Schuleintritt verringern. Wir leben in Hessen, das wäre dann ab dem 30.08. Da ein entsprechendes Verfahren vermutlich frühestens in 4-6 Wochen stattfindet hat die Anwältin mir empfohlen, alle Sabotageakte, die bis dahin anfallen, genauestens zu protokollieren. Das ist dann auch mehr Futter für die Verhandlung.
Nun heißt es abwarten, wünscht mir Erfolg.
Gruß
Kitefan
Moin Kite.
Ich verstehe zwar Deine an mich gerichtete Antwort nicht?! Ich würde - aus eigener sehr positiver Erfahrung - einiges in Bewegung setzen um ein WM zu etablieren. Aber das musst letztendlich Du angesichts Deiner persönlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten wissen! Wichtig war mir nur das folgende:
- Wie Du das WM organisierst, ist letztlich Deine Sache. Wenn Deine Partnerin Dich dabei unterstützen kann oder Deine Eltern oder Du sonstige Fremdbetreuung einbaust, da hat KM schlicht nicht mit zu reden. Da es allerdings strittig ist und einer Beurteilung Dritter unterliegt (hier JA) wäre es natürlich hilfreich, wenn persönliches Engagement Deinerseits mindestens vorgegeben wird.
- Wenn dies allerdings
Die KM wohnt 200m von der Schule entfernt und er läuft diesen Weg bereits jetzt ab und an. Nachmittags könnte ich ihn also ohne Weiteres dort abholen. Sie will das zwar nicht,
andeuten soll, dass in einem WM das Kind nach der Schule erst zu KM gehen soll und dann dort von Dir abgeholt wird, dann ist das sicherlich nicht optimal. Und ja - an "Deinem" Tag solltest auch Du für das Abholen von der Schule bzw. die Nachmittagsbetreuung sorgen. Das KM das "nicht will" ist iT sogar nachvollziehbar und keine sichere Bank vor Gericht fürDich.
Aber letztlich wollte ich Dir das WM nur nahelegen, nicht aber Dich reinquatschen. Allerdings hätte ich mit dem offenkundigen Rückenwind des JA das WM gefordert. Geben kann man im Sinne eines Kompromisses immer noch.
Jetzt liegt Deine Forderung im Rahmen des bisherigen Umgangs auf dem Tisch - sollte ein Kompromiss (aka Vergleich) gesucht werden zw. Deiner Forderung und des mütterlichen Willens wäre die Mitte immer noch schlechter als bisher. Dh Du musst Dich nun stur und kompromisslos zeigen, um den bisherigen Umfang durchzusetzen. Das finde ich keine optimale Ausgangsposition den Richter zu überzeugen.
Nur so meine Gedanken, Toto
Sie ist mit so gut wie allen Richtern per Du, ebenso mit den Rechtspflegern und genießt einen sehr guten Ruf hier am Amtsgericht.
das heisst, sie wird sich mit niemanden dort anlegen. Insbesondere dann nicht, wenn sie im Sinne Deiner Sache für das Gericht unbequem werden müsste.
Die zuständige Mitarbeiterin des ASD wird auch als Verfahrensbeistand beantragt (die entsprechende Quali hat sie wohl nach Aussage der Anwältin, man kennt sich...).
Also sorry, das ist doch ein Käse. Erstens mal kann (leider) jeder zum VB bestellt werden, den das Gericht für geeignet hält, eine erforderliche Quali gibt es nicht.
Zweitens mal halte ich es für sehr brenzlig, jemand aus dem Jugendamt zum VB zu bestellen. Ich sehe da sogar einen Interessenkonflikt. Es ist schon schlimm genug, dass die Beistandschaften für Mutter und Kind im selben Haus angesiedelt sein dürfen.
Im Gegenteil. Wenn Du einen neutralen VB bekommst und dieser zusätzlich zum ASD Deinen Standpunkt stützt, ist Dir deutlich mehr gedient.
Gruss von der Insel
Moin,
TotoHH: Sorry, ich habe Kaspers Beitrag versehentlich dir zugerechnet. Die Forderung meiner Anwältin wäre sogar eine leichte Verbesserung zum bisherigen Modell, bewegt sich aber im Großen und Ganzen im bisherigen Rahmen. Ein WM ist zeitlich nicht leistbar. Ohne groß ins Detail zu gehen: Zwingende Kernzeiten bei mir, selbst bei TZ, exorbitante Arbeitszeiten bei der LG, meine Eltern wohnen zu weit weg und sind leicht gebrechlich, kurz - ein WM funktioniert derzeit nicht. Wäre aber eine Option, wenn Sohnemann alt genug ist, um selbst mit dem Bus zu uns zu fahren (ist nicht weit, etwa 5 km vom Wohnort der Mutter).
Inselreif: Oh doch, die wird sich anlegen. Sie ist hier in der Stadt bekannt für ihre haarigen Zähne, andere Familienrechtsanwälte haben Angst vor ihr und Richter überlassen ihr gerne die Verhandlungsführung. Da habe ich wahrscheinlich einen sehr guten Griff getan. Was den VB angeht, habe ich keinerlei Bedenken. Die Beistandschaft seitens des JA besteht bislang nur unterhaltstechnisch für das Kind, die Dame vom ASD ist im indirekten Sinne eine Kollegin von mir (wir arbeiten für denselben Magistrat), sie verfügt über Fortbildungen speziell in diesem Bereich und hat bereits in vorhergehenden Telefonaten signalisiert, dass sie das Verhalten der KM für kindeswohlschädlich hält (fehlende Bindungstoleranz) und eine Anhebung des Umgangs befürwortet. Sie kennt den Jungen bereits aus einem vorherigen Termin.
Ein WM ist zeitlich nicht leistbar. Ohne groß ins Detail zu gehen: Zwingende Kernzeiten bei mir, selbst bei TZ, exorbitante Arbeitszeiten bei der LG, meine Eltern wohnen zu weit weg und sind leicht gebrechlich, kurz - ein WM funktioniert derzeit nicht.
Hindert doch aber nicht daran es zu fordern und sich dann auf einen Kompromiss einzulassen. Du kriegst freiwillig (also im Vergleich) eh weniger als Du forderst. Und ein WM wird sicherlich nicht so mir nichts, Dir nicht ausgeurteilt.
toto