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Verweigerung des Umgangs mit Begründung, Kind sei krank

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(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Oh doch, die wird sich anlegen. Sie ist hier in der Stadt bekannt für ihre haarigen Zähne, andere Familienrechtsanwälte haben Angst vor ihr und Richter überlassen ihr gerne die Verhandlungsführung. Da habe ich wahrscheinlich einen sehr guten Griff getan.

Hallo Kitefan,

im Gesamten gesehen, hört sich dein jetziger Vorstoß für mich gar nicht so übel an. Hat die Mutter bis dato die Umgangsregelung eher als lose Verabredung gehalten, welche von ihr jederzeit gebrochen werden kann, so wird sie hoffentlich in Zukunft mehr unter Zwang stehen diese einzuhalten. Dass es mit dem WM nicht funktioniert ist schade aber es ist leider auch so, dass ein WM heute noch nicht unbedingt von einem Gericht angeordnet wird, sondern die Eltern den gemeinsamen Wunsch zur Einigung auf ein WM haben müssen, was i.d.R. meist vom "Unterhaltsempfänger" aufgrund "emotionaler und tiefer Beziehung zum Kind  :ironie: " abgelehnt wird.

Was so ein Gerichtsverfahren betrifft, musst du folgendes beachten: gerade im Familienrecht ist vieles schnell Polemik und Politik. Bei der letzten Verhandlung habe ich die gegnerische Anwältin der KM offensiv angegriffen. Das ist immer besser, als die KM selber anzugreifen da man sich so auf die Sachebene beziehen kann oder das zumindest als Sachebene verkaufen kann ;-).
Man könnte als außenstehender meinen, dass ich einen persönlichen Groll gegen die gegnerische Anwältin habe. Wenn wir uns heute auf der Straße treffen, grüßen wir uns aufs freundlichste und plaudern ab und an auch wein wenig. Warum? Man kennt sich...... aber nicht erst seit der Verhandlung.

Ich wünsche dir in jedem Fall viel Erfolg, aber vor allem wünsche ich eurem Sohn, dass er diesen Twist in den nächsten Wochen gut wegpackt. Ist für Kinder nicht leicht, da die Gefahr besteht, dass die Mutter ihren Frust auf das Kind überträgt und manipulativ einwirkt. Also sei bitte auf der Hut, zum Wohle deines Kindes.

Beste Grüße
Sputnik

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Geschrieben : 17.08.2016 12:40
(@kitefan)
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Tag zusammen,

Sputnik: Bist Du selbst Anwalt? Klingt so... Was das WM angeht, stimmt deine Einschätzung. Meine Anwältin klärte mich gleich zu Beginn der Erstberatung auf, dass das WM auch hier nur bei beidseitigem Einverständnis bestimmt wird. Und das liegt eben nicht vor, bei mir aus beruflichen Gründen, bei der KM aus bereits bekannten Gründen. Wie ein Verfahren aussieht, weiß ich selbst gar nicht, denn es wäre das Erste für mich (alles andere wäre auch seltsam...). Meine Anwältin riet mir auch, mich in diesem Fall eher zurückhaltend zu geben und rein sachlich zu argumentieren, die scharfen Angriffe ihr zu überlassen. Dies sich dann, so kristallisierte es sich im ersten Termin bereits heraus, hauptsächlich gegen die Vorgehensweise der gegnerischen Anwältin richten werden. Meine Anwältin hält ihr Vorgehen für unverantwortlich und unprofessionell, dies wird sie auch im Verfahren klar machen. Eben, weil der gegnerischen Anwältin die Chancenlosigkeit ihres Antrags bewusst gewesen sein muss.

Unser Sohn bekommt, zumindest von meiner Seite, nichts mit. Weder die Angriffe seiner Mutter noch die bisherigen Schreiben der Anwältin wurden von mir thematisiert. Was die KM daraus macht, ahne ich zwar, weiß es letztendlich aber nicht.
Mein Ziel mit dem eigenen Antrag ist es lediglich, der KM die Umgangssabotagen zu erschweren und ihr vielleicht über den Richter klarmachen zu lassen, dass sie mit ihrem Verhalten hauptsächlich dem Kind schadet und nicht mir. Sie hat bereits in der Vergangenheit versucht, den Jungen in ihrem Sinne zu beeinflussen, er hat aber anders darauf reagiert, als sie gerne hätte. Er fragte mich nämlich jeweils beim nächsten Umgang, ob das stimmt, was die Mama erzählt. So hatte ich, die Gelegenheit, es zu verneinen, ohne seine Mutter schlecht zu machen. Für ihn war es dann auch in Ordnung. Er ist recht ausgefuchst in solchen Sachen und wittert schnell, wenn man ihm Märchen auftischt. Er fragt viel nach, wenn ihm etwas nicht klar ist und merkt, wenn Dinge nicht schlüssig sind, wird dann beinahe detektivisch und lässt nicht locker. Ein gewitztes Kerlchen eben. Und, Himmel sei dank, er ist auch nur schwer zu beeinflussen.

TotoHH: Wie oben schon erwähnt, urteilen Gerichte bei uns das WM nur dann aus, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Nach meiner Anwältin wird zunächst geprüft, ob zu beiden Elternteilen eine innige Bindung des Kindes besteht, anschließend wird geprüft, ob die Eltern in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren. Letzteres funktioniert leider von ihrer Seite nicht gut. Und daran würde ein WM letztendlich auch scheitern. Ob ich etwas mehr Umgang bekomme als jetzt, wird sich zeigen. Mir würde es schon reichen, wenn der jetzige Umgang tituliert wird.

Ob es allerdings überhaupt zu einem Verfahren kommt, ist derzeit noch fraglich. Momentan prüft das Gericht noch die Kostenübernahme. Sollte die abgelehnt werden, vermute ich, dass die KM ihren Antrag zurückzieht. Dann wäre mein eigener Antrag dran. Verfahrenskostenhilfe bekomme ich ja nicht, aber ich würde das Geld investieren. Und dann würde, nach Aussage meiner Anwältin, zunächst der Fall an das zuständige JA zurückverwiesen werden mit der Aufforderung, sich einvernehmlich zu einigen. Das JA, so wurde es mir von dort bereits mitgeteilt, wird feststellen, dass von Seiten der KM keine Kooperationsbereitschaft besteht und eine Titulierung unumgänglich ist. Es sei denn, die KM ließe sich dann, mit entsprechendem Druck im Nacken, doch noch auf eine verbindliche Einigung mit schriftlicher Fixierung vor dem JA ein. Das wäre zwar kein vollstreckbarer Titel, aber zumindest ein erstes schriftliches Zugeständnis ihrerseits.

Mal sehen, ich werde berichten.

Gruß, Kitefan

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Themenstarter Geschrieben : 17.08.2016 13:24
(@kitefan)
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Moin,

kleines Update: Der Verhandlungstermin steht nunmehr fest. Der Richter besteht darauf, unseren Sohn persönlich anzuhören. Ich werde weiter berichten.

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Themenstarter Geschrieben : 21.09.2016 17:25
(@kitefan)
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Hallo zusammen.

So, ein Umgangsurteil ist gefällt, es kam zu guterletzt ein Kompromiss dabei heraus. Meine Anwältin meint, dass dies die bestmögliche Lösung war, weil meine Ex null Einsicht hatte und wir zudem auf einen Richter getroffen sind, der eigentlich gar kein Urteil fällen wollte. Er hätte es am liebsten gehabt, wenn wir uns so einigen. Für den Hinweis, dass dies bislang außergerichtlich nicht möglich war, hatte er kein Verständnis. Sei es drum, mit dem Kompromiss kann ich ganz gut leben.

Insgesamt habe ich dadurch sogar etwas mehr qualitativen Umgang mit unserem Sohn.

Aber, wie sollte es anders sein, das Gerassel geht weiter:

Vom Gericht wurde, vor allem auf meinen Wunsch hin, erneute Erziehungsberatung angeordnet. Dies tat der Richter, nachdem ich ihn darüber informierte, dass mit der Kindesmutter eine inhaltliche Kommunikation über die Erziehung nicht möglich ist. Sie verweigert sogar jedweden Kontakt, der über das Schriftliche hinausgeht.

Also wurde vom Richter Erziehungsberatung bei einem örtlichen Verein mit sehr guten Referenzen angeordnet, das vor Gericht ebenfalls anwesende Jugendamt bejahte dies ausdrücklich. Daher wurde die Erziehungsberatung bei ebendiesem Verein wörtlich in das Urteil aufgenommen.

Meine Ex hat aber einen Termin bei einer anderen Stelle ausgemacht, und zwar bei eben der Stelle, bei der in der Vergangenheit die Erziehungsberatung gescheitert ist. Nicht nur das, sie hat dort bereits erste Termine allein wahrgenommen, ohne mich darüber zu informieren. Dies ist, nach meiner Kenntnis, in höchstem Maße unprofessionell von der Beratungsstelle und wird normalerweise nur in Fällen von Kindesmissbrauch oder häuslicher Gewalt getan.

Meine Ex besteht jedoch darauf. Gemeinsame Termine bei der vom Gericht angeordneten Stelle lehnt sie kategorisch ab, nach Rücksprache mit der Anwältin (angeblich sei der Wortlaut des Urteils nicht relevant, es komme nur darauf an, DASS Erziehungsberatung durchgeführt, nicht WO).

Nun stehe ich da. Termine bei der von der Ex präferierten Stelle werden, soweit kann ich schon prognostizieren, schief laufen. Die dort zuständige Dame kennt mich aus dem beruflichen Zusammenhang und...naja...hasst mich wie die Pest. Dies hat sie in der Vergangenheit deutlich gezeigt, hat teilweise wirklich nicht das Kindeswohl im Auge gehabt, sondern der Mutter massiv den Rücken gestärkt.

Meine Überlegung geht jetzt dahin, mit der dortigen Vorgesetzten Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, wie es zu dem bisher unprofessionellen und voreingenommenen Verhalten der Mitarbeiterin kam. Letztendlich werde ich aber wohl gezwungen sein, die Termine dort wahrzunehmen. Meine Ex wirft mir nämlich schon jetzt fehlende Kooperationsbereitschaft vor...
Ich bleibe dran.

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Themenstarter Geschrieben : 28.11.2016 15:26
(@inselreif)
Moderator

Letztendlich werde ich aber wohl gezwungen sein, die Termine dort wahrzunehmen.

Wieso denn?

Das Gericht hat etwas, sehr konkret, angeordnet, weil ihr Euch nicht einigen konntet. Nun ist es so, dass diese Anordnung nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar ist, § 156 FamFG. Das scheint Deine Exe recht genau zu wissen - sie denkt gar nicht daran, dieser Anordnung Folge zu leisten, sondern tut irgend etwas anderes. Wenn Deine Reaktion jetzt darin besteht, dieser eigenmächtigen Änderung zu folgen, wird Dich die Exe auch beim nächsten Thema am Nasenring durch die Manege ziehen. Und das Gericht wird sich fragen, wieso es überhaupt etwas so genau anordnet, wenn ihr Euch beide nicht daran haltet.

Tu exakt das, was im Beschluss steht. Sonst kommt Dir die Exe nächstes Mal damit, dass es nur noch alle drei Monate Umgang gibt, weil der Wortlaut im Beschluss nicht so wichtig ist, wenn überhaupt Umgang stattfindet.
Wenn sie zu dem angeordneten Verein nicht will, ist das ihr Problem. Unsinnige Gespräche anderswo kannst Du Dir sparen.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 28.11.2016 16:54
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

Und ob die Nichteinhaltung strafbewehrt ist. Das Urteil trägt den Wortlaut "Zuwiderhandlungen gegen die gerichtliche Anordnung können auf auf Antrag mit einem Ordnungsgeld belegt werden".

Insofern hätte ich schon die Möglichkeit, etwas Druck aufzubauen. Allerdings fördert das ja nicht die dringend notwendige Kommunikation. Im Gegenteil. Wenn ich einen Antrag stelle, verzögert sich die Erziehungsberatung oder kommt gar nicht zustande. Und damit entsteht weiterer Schaden für unseren Sohn. Es ist eine Zwickmühle. Insofern tendiere ich fast dazu, die Termine beim Jugendamt wahrzunehmen, diese aber zu protokollieren und langfristig eine Kindeswohlgefährdung aus dem Verhalten der Mutter zu stricken. Denn um nichts Anderes handelt es sich.

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Themenstarter Geschrieben : 28.11.2016 17:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Kitefan!

Im Gegenteil. Wenn ich einen Antrag stelle, verzögert sich die Erziehungsberatung oder kommt gar nicht zustande. Und damit entsteht weiterer Schaden für unseren Sohn.

Hättest Du das zu verantworten? Ganz klar nein, oder?
Wenn Du jetzt der KM wieder hinterherhampelst, wird sich jeder zu recht fragen, wieso Du das überhaupt beantragt hast, wenn Du nicht willens bist, den Beschluss mit aller Konsequenz durchzusetzen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 28.11.2016 17:56
(@inselreif)
Moderator

Das Urteil trägt den Wortlaut "Zuwiderhandlungen gegen die gerichtliche Anordnung können auf auf Antrag mit einem Ordnungsgeld belegt werden".

Ich weiss ja nicht, wo das Gericht (bezüglich der Erziehungsberatung) dafür die gesetzliche Grundlage hernehmen will aber wenn der Richter es so sieht, dann beantrage doch das Ordnungsgeld.
Wenn die Exe Respekt vor Dir hat, kann das ihre Kommunikationsbereitschaft auch deutlich fördern.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 28.11.2016 18:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieso?

Ihr habt einen Vergleich in dem eine bestimmte Erziehungsberatung genannt wird. Dort habt iht euch per Vergleich entschlossen Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das hat deine Ex ebenso abgenickt, wie auch du. Wenn sie nun wo anders hinwill... ihr Problem.

DU vereinbarst einen Gesprächstermin mit der im Verleich genannten Stelle und gehst dort hin. Am besten nimsmt du dann den Vergleich mit und bittest dort darum, dass sie die Ex zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. Erscheint si dann dort nicht, dann kannst du das dem Gericht eben so mitteilen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 28.11.2016 18:40
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Wieso?

Ihr habt einen Vergleich in dem eine bestimmte Erziehungsberatung genannt wird. Dort habt iht euch per Vergleich entschlossen Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das hat deine Ex ebenso abgenickt, wie auch du. Wenn sie nun wo anders hinwill... ihr Problem.

DU vereinbarst einen Gesprächstermin mit der im Verleich genannten Stelle und gehst dort hin. Am besten nimsmt du dann den Vergleich mit und bittest dort darum, dass sie die Ex zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. Erscheint si dann dort nicht, dann kannst du das dem Gericht eben so mitteilen.

Tina

Genau so. Und sollte KM den Umgang "boykottieren", dann gehst du sofort zum Rechtspfleger und beantragst ein Ordnungsgeld.

Gruß
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2016 11:36




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