Hallo,
habe langsam aber sicher keine Ahnung mehr was ich bezüglich der Kindsmutter noch machen soll.
Kurz zu mir, ich bin leider arbeitslos aufgrund schwerer Depressionen ( was sich aber nicht auf mein Kind auswirkt, wenn Sie einmal in der Woche hier ist, Ihr habe alles, was Sie benötigt hier, koche, , bastle, male etc. mit Ihr)
Sie selber sagt immer das Sie länger hierbleiben möchte, nicht zur Mama will und ich Sie mal wieder vom Kindergarten abholen solle. Ich schlage Sie nicht oder brülle Sie an oder sonst irgendetwas Negatives noch rede ich schlecht über ihre Mutter, ganz im Gegenteil.
Nun, ich habe nun schon öfters versucht eine Lösung mit der Mutter zu finden, damit ich Sie öfters sehen kann oder mal etwas mit Ihr Unternehmen darf ( Zoo, Zugfahren etc.) aber alles wird quasi verboten, Sie darf weder bei mir übernachten noch darf ich allein etwas mit Ihr Unternehmen. Sie argumentiert mit meiner Krankheit und finanzieller Lage.
Habe sie gebeten mich mal etwas mehr über meine Tochter zu informieren, über Freunde, Kindergarten, etc. da kommt einfach nichts, wenn meine kleine einen Auftritt hat mit dem Kindergarten erfahre ich es erst, wenn es vorüber ist.
Weihnachten, Ostern etc. bekomme ich sie nur kurz um Geschenke zu verteilen und das war es, die Feiertage verbringt sie mit ihrer Familie, weil es Tradition sei.
Wenn ich ihr Kleider Kaufen möchte bzw. irgendwas zum Anziehen wird das auch abgelehnt, weil ich ja kein Geld hätte, Geschenke wie Puppenhaus soll ich auch nicht kaufen, weil sie noch zu klein dazu wäre,, aber schwupps stehen all die dinge die meine Tochter sich wünscht eine Woche später bei ihr.
Wenn ich etwas bastle, ( Traumfänger z.b.) weil sie etwas von mir im Zimmer haben soll verschwindet er auf mysteriöse weise
Kurzum: Ich darf sie einmal die Woche für 5-6 Stunden sehen, keine Geschenke, die an mich erinnern erlaubt, ich darf mit ihr nichts unternehmen, sie darf nicht bei mir übernachten ich darf nicht in den Kindergarten, darf nicht zum Arzt mit ihr bzw. bekomme keine Infos, werde über nichts informiert und bekomme aber ständig mit das die kleine dies und das unternommen hat.
Ist ja auch schön, aber meine Tochter Ist nun knapp 4,5 Jahre alt und sie durfte noch nie irgendwas mit mir unternehmen, kein Ponyreiten oder Spielpark oder sonst etwas.
Finde es dramatisch, verliere meine Tochter jeden Tag mehr und ich weis nicht mehr was ich machen soll.
Vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich.
Hallo Vimita,
und erst mal, willkommen im Forum.
Kurzum: Ich darf sie einmal die Woche für 5-6 Stunden sehen, keine Geschenke, die an mich erinnern erlaubt, ich darf mit ihr nichts unternehmen, sie darf nicht bei mir übernachten ich darf nicht in den Kindergarten, darf nicht zum Arzt mit ihr bzw. bekomme keine Infos, werde über nichts informiert und bekomme aber ständig mit das die kleine dies und das unternommen hat. (...)
Finde es dramatisch, verliere meine Tochter jeden Tag mehr und ich weis nicht mehr was ich machen soll.
Ich sag's mal so: Zumindest bislang sind all diese Sabotage-Versuche deiner Ex ...
Sie selber sagt immer das Sie länger hierbleiben möchte, nicht zur Mama will und ich Sie mal wieder vom Kindergarten abholen solle.
... an eurem Mädel aber sauber abgeprallt!
habe langsam aber sicher keine Ahnung mehr was ich bezüglich der Kindsmutter noch machen soll.
Ich hab' da erst mal zwei Fragen, auf die dein Beitrag noch keine Antwort gibt:
Erstens, habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, oder hat die Mutter das alleinige Sorgerecht?
Zweitens, ist hier schon das Jugendamt mit im Boot (wenn ja: seit wann, und warum) und/oder hat es hier bereits ein Gerichtsverfahren gegeben (wenn ja, zu welchem Thema, und mit welchem Ergebnis)?
Dann noch ein kleiner Hinweis zu dem, was man besser nur (!) als Antwort auf eine entsprechende, ausdrückliche Nachfrage sagt - hier im Forum ist's weitgehend egal, aber z.B. die Tussis beim Jugendamt kriegen Sätze wie den folgenden schnell mal in den falschen Hals:
Ich schlage Sie nicht oder brülle Sie an oder sonst irgendetwas Negatives (...)
Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit unter zivilisierten Menschen, so etwas nicht zu tun; wer ungefragt betont, dass er's nicht tut, gerät leicht in den Verdacht, er habe etwas zu verbergen und versuche sich zu rechtfertigen.
Daher, wenn jemand dich fragt, ob du dein Kind schlägst, dann fällst du natürlich aus allen Wolken und kannst in dieser Situation sofort klarstellen, dass dir das nie im Leben auch nur einfallen würde.
Wenn du aber, aus welchen Gründen auch immer, irgendwo in vorauseilendem Gehorsam kundtun willst, dass dir so etwas völlig fern liegt, dann erzähle nicht, was du alles nicht tust; erzähle stattdessen lieber, wie wunderbar es ist, wenn du mit deiner Tochter zusammen Bücher anschaust, mit ihr zusammen etwas bastelst (einen Traumfänger zum Beispiel), und so weiter - also einfach nur davon erzählen, wie normal es bei euch zugeht.
Gab's denn da schon mal entsprechende Vorwürfe oder Verdächtigungen, oder wie bist du jetzt auf dieses Thema gekommen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
(((Zweitens, ist hier schon das Jugendamt mit im Boot (wenn ja: seit wann, und warum) und/oder hat es hier bereits ein Gerichtsverfahren gegeben (wenn ja, zu welchem Thema, und mit welchem Ergebnis)? )))
waren wir schon, laut jugendamt hätte ich einen vernünftigen, glaubhaften eindruck gemacht, ganz das gegenteil von dem was die mutter dort berichtet hat.
ich dürfte sie öfters sehen, wird aber von der kindsmutter ignoriert.
Sie hat dass alleinige sorgerecht, im wahn habe ich es nicht für nötig gehalten das zu beantragen ( im nachhinein bin ich schlauer)
es gibt einen verdächtigung ihrerseits, scheinbar hat mein kind vor ca. 2 wochen im schlaf gesagt " papa lass das " kann es mir nicht erklären noch war sie irgendwie anders als sie das we. darauf bei mir war.
frage: kann ich das sorgerecht im nachhinein noch beantragen obwohl ich es damals als für nicht nötig erachtet habe?
Hallo Vimita,
frage: kann ich das sorgerecht im nachhinein noch beantragen obwohl ich es damals als für nicht nötig erachtet habe?
Im Prinzip ja, aber das ist im Moment nicht die vorrangige Baustelle. Beim Sorgerecht geht's um solche Dinge wie z.B. die Wahl der Schule oder die Zustimmung zu Operationen - nur, was nützt einem dieses Mitspracherecht bei den "großen" Entscheidungen, wenn man mangels Umgang mehr oder weniger aus dem Leben seines Kindes herausgedrängt wird? Und das Umgangsrecht ist zum Glück unabhängig vom Sorgerecht!
Viel wichtiger ist es somit, erst mal die Umgangszeiten auf ein vernünftiges Maß zu erhöhen, dazu sollten dann relativ bald auch Übernachtungen bei dir gehören. Du kannst natürlich gegenüber der Mutter bei passender Gelegenheit betonen, dass du mit dem Sorgerecht gerne auch in dieser Hinsicht die Verantwortung für euer Kind übernehmen würdest und wenn sie darauf eingeht, um so besser; falls nicht, dann lohnt es sich m.E. derzeit nicht, hier einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen (über das Sorgerecht kann man immer noch reden, wenn der Umgang irgendwann hoffentlich mal in vernünftigen Bahnen läuft).
Sicherheitshalber nachgefragt: Die Vaterschaftsanerkennung hast du aber schon unterschrieben und die Mutter hat dem auch zugestimmt; d.h. du bist auch im juristischen Sinne der Vater dieses Kindes?
Was die Erweiterung des Umgangs betrifft:
Hilfreich ist es schon mal, dass du beim Jugendamt offenbar einen guten Eindruck hinterlassen hast, auch wenn dabei dank der KM zunächst nichts zählbares bei rausgekommen ist ;-(
Ein möglicher Ansatz wäre also, es noch ein zweites Mal beim Jugendamt zu versuchen und zwar (a) mit dem klaren Ziel, dort eine Umgangsvereinbarung zu treffen, wie der Umgang in den kommenden Wochen und Monaten von den derzeitigen fünf bis sechs Stunden pro Woche deutlich gesteigert werden kann, und (b) mit der deutlichen Ansage deinerseits, dass du die Sache vom Familiengericht entscheiden lassen wirst, falls so eine Umgangsvereinbarung nicht zustande kommt bzw. diese zwar zustande kommt, aber von der KM anschließend nicht eingehalten wird.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hi,
erstmal danke sehr für deine antwort, die gibt mir quasi den roten faden den ich gebraucht habe.
du hast vollkommen recht mit dem sorgerecht, zuviele baustellen sind einfach nichts. werde gleich am montag termin beim zuständigen jugendamt machen.
ich denke ich bin auch selber schuld, wir hatten jetzt schon öfters die diskussionen mit ihr über mehr zeit mit meiner tochter etc. aber ich habe mich immer und immer wieder " einlullen " lassen vielleicht
aus der hoffnung heraus es so zu lösen ( war ja selber scheidungskind und sie kennt meine probleme damit).
jedenfalls, vielen vielen dank, werde mich wieder melden wenn der termin zustande gekommen ist.
Hallo Vimita,
werde gleich am montag termin beim zuständigen jugendamt machen.
Dann nutze bitte vorher noch das Wochenende, um dir zu überlegen, wie du dir das hier vorstellst:
(...) mit dem klaren Ziel, dort eine Umgangsvereinbarung zu treffen, wie der Umgang in den kommenden Wochen und Monaten von den derzeitigen fünf bis sechs Stunden pro Woche deutlich gesteigert werden kann
Also: Überlege dir, wie die Umgangszeiten in ca. einem halben Jahr idealerweise aussehen sollten, und in welchen Etappen ihr drei (Vater, Mutter, Kind) dorthin kommen könntet. Das sollte dann nämlich die Grundidee sein, mit der du beim Jugendamt erscheinst - und im Zweifelsfall, schlage da ruhig mehr vor als nur den Standardumgang, damit du sozusagen Verhandlungsmasse für einen Kompromiss hast.
Du kannst gerne hier aufschreiben, wie du dir die Sache vorstellst; dann kannst du anhand der Antworten hier im Forum deinen Plan ggf. noch nachjustieren, bevor du damit zum Jugendamt gehst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich sehe einen Sorgerechtsantrag nicht als zweitrangig. Wenn du das Sorgerecht hast, kannst du die Erzieherinnen im Kindergarten bitten mit dir Entwicklungsgespräche zu führen und dich über Veranstaltungen für die ELTERN zu informieren. Dann kannst du auch teilnehmen und solltest dies auch tun.