Vollmacht Aufenthal...
 
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Vollmacht Aufenthalt für Urlaub bei Umgangsrecht??

 
(@matize)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
melde mich hier speziell bei "Vater sein..." als Mutter, weil ich mir hier Rat/Erfahrungen erhoffe. Mein Ex-Lebenspartner und ich sind getrennt. Wir haben ein sehr gutes Verhältnis. Sorgerecht liegt alleinig bei mir. Nun möchte er mit seiner Mutter und unserer Tochter i.d. Urlaub auf die Kanaren fliegen. Da die Tochter ja einen anderen Nachnamen trägt, möchte ich nicht, dass er Ärger bekommt bzw. auch handlungsfähig ist, sollte etwas passieren.

Somit würde ich ihm gerne eine Vollmacht für diese Zeit erteilen. Weiss jemand, was da drin stehen sollte - gibt es hierfür irgendwo ein Formular?

Würde mich über Antworten freuen.

Gruß Matize

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2009 23:09
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Matize und Willkommen hier!

Das Einfachste wäre, Du würdest mit ihm zum Jugendamt gehen und dort das gemeinsame Sorgerecht mit ihm festlegen. Dann braucht er für diese und zukünftige Reisen nur noch den Pass Eurer Tochter und ist Notfälle auch vollständig handlungsfähig.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2009 00:14
(@matize)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Milan,

ja, da hast Du Recht - da sind wir auch dran. Nur fliegt er jetzt bereits nächste Woche. Und Ämter und schnell.. nunja  :exclam: Daher benötigen wir einfach jetzt schnell eine Zwischen-Lösung. Eigentlich wäre ich nicht so drauf erpicht... aber ich habe letztes Jahr schlechte Erfahrungen gemacht. Da ist mir meine Mutter auf einer Urlaubsreise in Asien unter den Händen weg gestorben. Daher will ich es einfach geregelt haben!

Gruß Matize

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2009 00:18
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Matize!

Dann kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, weil ich mich in dieser Frage nicht so gut auskenne. Sicher reicht dann eine Vollmacht. Aber wie genau die lauten muss, weiss ich nicht. Ich bin aber sicher, dass Du da noch konkrete Anregungen bekommen wirst. Hier im Forum gibt´s Fachleute für alle Themen...

Hast Du mal danach gegoogelt? Heutzutage gibt´s doch fast alle Formulare und Schreiben als Download...!?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2009 00:46
(@matize)
Schon was gesagt Registriert

Ja, habe schon viel gegoogelt. Leider kam für dieses Thema nix raus. Nehme an ist zu aussergewöhnlich, weil ja doch meistens GSR vorhanden ist. Daher dachte ich, ich schreibe hier mal ins Forum, vielleicht hat jemande Erfahrungen (vor allem die männlichen Forums-TN) ... 😉

Gruß Matize

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2009 00:50
(@susi0815)
Schon was gesagt Registriert

hallo an euch

@Matize eine Vollmacht und die Geburtsurkunde der Tochter sind ausreichend.Zur Sicherheit  kannst du per Gericht auch eine Art Einstweilige Vefügung (mir fällt leider der name nicht ein)beantragen in der dem Vater für die zeit des urlaubs eine Art sorgerecht zugeteilt wird..das dauert max. einen tag bis du diese hast. Wo und wie genau das abläuft kann ich dir leider nicht sagen,am besten du Gehst mal bei euch zum Amtsgericht und erkundigst dich..ich weiß es nur von einer bekannten da war es so ähnlich wie bei dir und die hat es so gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2009 01:07
(@matize)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,
das mit der Geburtsurkunde bzw. der offiz. Vaterschaftsanerkennung ist eine super Idee. Darauf kam ich noch nicht! Vielen Dank für den Tipp! Ich denke, das dürfte incl. einer Vollmacht ausreichen...

Danke!

Gruß Matize

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2009 01:13