Vollmacht für Leben...
 
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Vollmacht für Lebensgef. der KM

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(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Gestern erhielt ich ein Einschreiben der KM.
Darin ist eine Vollmacht gewesen, die den LG der KM berechtigt mit mir Terminabsprachen für den Umgang durchzuführen.

Ist sowas sinnvoll, angesichts einer eher dürftigen Kommunikation zwischen den Eltern? Beide Seiten vertrauen sich nicht und eine entspannte Übergabe ist auch nicht zu 100% gesichert.

BTW: eine gemeinsame Beratungsstelle lehnt die KM vehement ab. Richter und Verfahrenspflegerin können auch nur mit dem Kopf schütteln.

Ich habe kein wirkliches Problem mit dem LG. Fast schon eher Mitleid. Ich will ihn aber eigentlich nicht in der Konstellation drin haben, weil ich das Spiel "stille Post" hasse.

Was kann oder sollte man gegen die Vollmacht unternehmen? Notfalls eine eigene Vollmacht für meine LGin aufsetzen?  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2017 11:02
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Und die beiden Lebensgefährten machen die Terminabsprachen untereinander aus ?  😉

Ich würde das Schreiben sorgfältig aufbewahren.

Für die Übergaben wäre es für das Kind einfacher, wenn sie der Lebensgefährte macht, nachdem was du hier schon beschrieben hast, es sei denn der Lebensgefährte führt sich so auf wie die Kindesmutter.

Was gibt es denn für Terminabsprachen ? Die Papazeiten wurden doch gerichtlich festgelegt. Heisst das, wenn die KM meint das Kind ist krank und darf nicht zum Papa, dass der Lebensgefährte dies dir mitteilt ? Oder wenn du das Kind zehn Minuten früher bringst, du ihm eine Nachricht schickst ?

Du kannst mit dem Lebensgefährten ein Bier trinken gehen und das Ganze einmal besprechen. Wie er sich das praktisch vorstellt ? Hat er Verhandlungsspielraum ? Ruft er nach jedem Vorschlag deinerseits die KM an ? Ist ein Nein schon vorprogrammiert ? Du kannst ja spasshalber einmal ausloten, warum der Mann sich dazu hergibt.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2017 11:44
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ist sowas überhaupt im rechtlichen Rahmen?

Inwieweit bin ich an so eine Vollmacht gebunden? Angesichts der mageren Kommunikation besteht doch die Gefahr für mich, dass bspw. ich mit dem LG etwas vereinbare, was die KM (aus welchen Gründen auch immer) wieder kippt. Dann kann ich mich ja auf nichts mehr verlassen. Und die Gefahr ist recht groß angesichts einer KM, die alleine bestimmen will was gut für das Kind ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2017 12:07
(@inselreif)
Moderator

Die Vollmacht sagt nur, dass der LG berechtigt ist, für die KM zu handeln.
Sie verpflichtet Dich zu nichts.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2017 12:16
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Vollmacht sagt nur, dass der LG berechtigt ist, für die KM zu handeln.

... und genau deshalb entlastet es Dich vom „stille Post Spiel“. Denn alles was Du nun mit ihrem LG ausmachst, gilt als wenn Du es mit ihr ausgemacht hättest. Vielleicht entspannt das ja sogar die Absprachen?!  :phantom:

toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2017 13:52
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Grundsätzlich wäre das ein Zug, der die Situation entspannt.
Jedoch habe ich kein Vertrauen in die Absprachen, weil ich keine Garantie habe, das die KM nicht noch Veto einlegt. Die Konsequenzen trage ich, weil der Umgang dann nicht so stattfindet wie mit ihrem LG vereinbart.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2017 15:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

selbst wenn die KM Dir nur den schwarzen Peter zuschieben will, dann hat sie gerade gewonnen, wenn Du jetzt am großen Rad drehen willst.

Gib der Sache doch eine Chance. Du könntest z.B. auch erwähnen, dass Du damit, dass der LG die Vereinbarungen mit Dir trifft und auch den Umgang übernimmt, die angespannte Situation entspannt werden könnte.
Damit bringst Du die KM auch wieder in Zugzwang sich an die Vereinbarungen zu halten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2017 16:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jedoch habe ich kein Vertrauen in die Absprachen, weil ich keine Garantie habe, das die KM nicht noch Veto einlegt. Die Konsequenzen trage ich, weil der Umgang dann nicht so stattfindet wie mit ihrem LG vereinbart.

Naja, was die Verbindlichkeit von (mdl) Absprachen betrifft, ändert sich eigentlich nichts! Gerade mit der Vollmach in Deiner Hand, kann sich KM eben nicht darauf zurückziehen, dass sie die Zusage ihres LG überstimmt.
Die Folgen, wenn KM eine (mdl) gegebene Zusage aus irgendeiner Laune widerruft trägst auch Du jetzt - mehr od weniger. Wichtige Absprachen würde ich deshalb dokumentieren, zB per email. Whatsapp und SMS eignen sich eher weniger..,

Ich würde es als Chance sehen so wie Du den LG und Euer Verhältnis beschreibst,

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2017 18:14
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, ein Bier gemeinsam kann ja nicht schaden...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2017 18:22
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Laut meinem Anwalt ist es grundsätzlich nicht möglich, da es Sorgerechtsbelange betrifft u daher die Eltern dies nicht delegieren können.

Aber ich taste mich mal ran u frag den LG, wie er es sich vorstellt und ob wir gleich mal über Übernachtungen reden wollen.  :rofl2:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2017 14:24




(@inselreif)
Moderator

Laut meinem Anwalt ist es grundsätzlich nicht möglich, da es Sorgerechtsbelange betrifft u daher die Eltern dies nicht delegieren können.

Das halte ich für ein Gerücht, so pauschal kann man das nicht abtun. "Terminabsprachen für den Umgang" sind nicht von so weitreichender Bedeutung, dass sie höchstpersönlich erfolgen müssen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 19:00
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich frag den LG mal bei Gelegenheit wie man sich das vorstellt. Eine Einladung zum Bier lasse ich erst einfliessen, wenn die Erklärung einen vernünftigen Ansatz erkennen läßt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2017 19:12
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

KM sollte nicht dabei sein, wenn du ihn darauf ansprichst.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 20:03
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist klar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2017 20:10
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, aber hör bitte auf zu träumen.

Ein Bier mit dem Next ist nett, aber das Schreiben ist nichts wert.
Bei Bedarf ist es unter Jux und Dollerei oder Druck entstanden.

Ab diesem Zeitpunikt zählt wieder die Realität, lassen wir doch mal die Spielchen.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2017 22:17
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, aber hör bitte auf zu träumen.

Ein Bier mit dem Next ist nett, aber das Schreiben ist nichts wert.
Bei Bedarf ist es unter Jux und Dollerei oder Druck entstanden.

Ab diesem Zeitpunikt zählt wieder die Realität, lassen wir doch mal die Spielchen.

LG D

Sorry - aber was bitte verleitet Dich zu dieser Aussage?
Wir sollten hier mit juristischen Ratschlägen sicher vorsichtig sein, aber wenn gerade derjenige von uns hier, der am meisten juristische Ausbildung und Erfahrung hat (Inselreif), sich deutlich anders positioniert,  dann frage ich mich schon, was Dein Fatalismus heute Abend für nen Hintergrund hat...
Abseits des juristischen halte ich - wie geschrieben - die Vollmacht (wenn sie denn eben wirksam ist) für ein gutes Mittel die Situation zu befrieden. Und sollte sie nicht wirksam sein, wäre immer noch zu überlegen, was die Folge eines Handels des LG ohne Vertretungsmacht wären... aber das will vermutlich keiner ausfechten.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2017 00:14
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach komm schon,

wenn der Bevollmächtigte konträr zu dem Willen der KM handelt, fällt ihr schon was ein, dies streitig zu machen.
Notfalls wird eben die Vollmacht widerrufen und das wars.

Das Dingen ist nicht das Papier oder das Porto wert, mit dem es versendet wurde.

Wenn sich KM daran hält, dann nur deshalb, weil sie einfach keinen Bock mehr hat.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2017 01:26
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

So, hatte heute ein paar Minuten mit LG ohne den Feldwebel.  😉
Scheint echt so, dass es von deren Seite der Versuch ist etwas Sand aus dem Getriebe zu nehmen.
Bier ist angeboten, warten wir mal ab.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2017 20:33
(@nadda)
Registriert

Hi,

dann freu dich und hoffe das es wirklich der Versuch ist die Situation zu entspannen.

Vielleicht merkt KM, dass der Stress nicht nur dir schadet, sondern auch dem Kind und ihr.
Man kann nur hoffen, das Selbsterkenntnis hinter dem Schritt steckt, es wäre schön für alle.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2017 06:00
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
nicht zuletzt aus persönlicher Erfahrung heraus, möchte ich mal erwähnen:
... vielleicht liegt es hier auch am (neuen?) Lebengefährten, der da ein Umdenken bei der KM veranlasst hat?
Wie dem auch sei ::dauendrueck:

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2017 13:16




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