Vollmacht für Leben...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vollmacht für Lebensgef. der KM

Seite 2 / 2
 
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Scheinbar ist die Vollmacht nicht viel wert. Gestern kam eine E-Mail der KM, darin war u.a. der Satz: wenn ich Fragen zur Vollmacht habe, soll ich mich an sie wenden. Das war nachdem ich mit dem LG gesprochen habe.

Erst vor vollendete Tatsachen stellen (sie hätte ja im Vorfeld ihre Hintergrundidee vorstellen können) und dann dem Bevollmächtigten nicht zugestehen, dass er offene Fragen beantworten kann/darf...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2017 08:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hatte so was auch mal. Ich hatte mit dem KV ein echt gutes Gespräch, wo wir alle Fragen und Probleme geklärt hatten (dachte ich). Ca. 1 Woche später kam ein Brief von ihm, dass das alles nicht so fix und endgültig besprochen ist. Daraufhin habe ich ihn angerufen und er meinte, dass das ja nur ein Brainstorming gewesen sei. Ich antwortete nur, dass mir für ein Brainstorming meine Zeit zu schade sei. Weitere Gespräche gab es dann nicht mehr.

Du weisst nun, dass das ganze Alibifunktion hatte. Und kannst dann entsprechend reagieren, wenn noch mal ein Angebot kommt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2017 10:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Scheinbar ist die Vollmacht nicht viel wert. Gestern kam eine E-Mail der KM, darin war u.a. der Satz: wenn ich Fragen zur Vollmacht habe, soll ich mich an sie wenden.

Laaaangsam....

Zunächst einmal: Fragen zur Vollmacht an sich (Umfang, Geltungsdauer, Anwendung etc) sollten in der Tat mit der Vollmachtgeberin besprochen werden.

Aber ich denke mal, das ist gar nicht das Problem.

Ich vermute, dass die Vollmacht der KM dazu dienen sollte, dass sie über ihren LG ihren Teil von Absprachen kommunizieren kann. Sozusagen als "Sicherheit" für Dich, dass Du auch Aussagen des LG als verbindlich entgegen nehmen kannst/ sollst. Das zunächst sollte auch schon mal in Deinem Sinne sein.

Das Du das nun nutzt und versuchst auch Absprachen mit dem Bevollmächtigten zu treffen (wie wir es Dir hier ja auch durchaus nahegelegt haben), hatte KM vermutlich nicht auf dem Schirm (und scheint offensichtlich nicht von ihr gewollt zu sein (Kontrollverlust)). Ist aber letztlich nicht Dein Problem. Vielmehr muss der Bevollmächtigte wissen, wie weit seine Vollmacht geht. Letztlich wird er vermutlich nichts verbindlich zusagen können/ dürfen. Das solltest Du im Hinterkopf haben und - falls er dennoch Vereinbarungen mit Dir trifft - die dann hinterher kassiert werden, dies dann thematisieren. Vielleicht an einem unwesentlichen Thema mal austesten (muss ja nicht gleich die verbindliche Buchung des Karibik-Urlaub sein  😉 )

Erst vor vollendete Tatsachen stellen (sie hätte ja im Vorfeld ihre Hintergrundidee vorstellen können) und dann dem Bevollmächtigten nicht zugestehen, dass er offene Fragen beantworten kann/darf...

M.E. muss sie das nicht mit Dir vorbesprechen, weil die Erteilung der Vollmacht an den LG nicht Deiner Zustimmung unterliegt.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2017 11:19
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für eure Hinweise, Kommentare und Hilfestellungen. Das hilft mir ungemein.

Klar muss sie die Vollmacht nicht im Vorfeld freigeben lassen. Aber es wäre schön gewesen, wenn sie die Idee dahinter zumindest vorgestellt hätte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2017 12:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber es wäre schön gewesen, wenn sie die Idee dahinter zumindest vorgestellt hätte.

Sicher dat...
Aber hattest Du das erwartet??  :phantom:
Nicht ärgern lassen. Ist wie es ist. Wenn Du weisst, wie damit umzugehen ist, kein Grund irgendein Fass aufzumachen.
Schönes Wochenende, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2017 12:21
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, Faß aufmachen lohnt nicht. Ich habe keinerlei Verpflichtung mich an die Vollmacht zu halten. Woher auch. Warten wir mal ab ob und wann sie mir die offenen Fragen beantwortet... :rofl2:

Schönes WE!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2017 12:34
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Gestern erhielt ich ein Einschreiben der KM.
Darin ist eine Vollmacht gewesen, die den LG der KM berechtigt mit mir Terminabsprachen für den Umgang durchzuführen.

Laut Vollmacht kann der LG Terminabsprachen mit dir durchführen. Das heisst auch : nicht nur deine Wünsche gehen über ihn, auch die der KM. Warte einmal ab. "Halte" dich an die "Vollmacht". Oft ist die Art und Weise, wie ein neuer Partner Terminabsprachen macht, angenehmer und höflicher als die der Ex.

KM will sicherlich nicht, dass LG und du dich auf ein Bier zusammensetzen. Aber dein Angebot steht.

Ist der LG jetzt derjenige, welcher die Übergaben macht ?

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2017 13:21
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

KM will sicherlich nicht, dass LG und du dich auf ein Bier zusammensetzen. Aber dein Angebot steht.

Das vermute ich auch.

Ist der LG jetzt derjenige, welcher die Übergaben macht ?

Wenn sie unter der Woche noch nicht zuhause ist, ja.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2017 14:17
Seite 2 / 2