Hallo Forenkollegen,
die Sache ist zugegebenermassen etwas kompliziert und ich muss etwas weiter ausholen. Entschuldigt deshalb bitte den etwas länglichen Text. Vorsicht, seeeehr viel Text!
Kurz vorab zur momentanen Situation. Meine Tochter (12 Jahre) lebt z.Zt. in einem Kinderdorf in Berlin. Der in Wien lebenden Mutter wurde kürzlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Ich selbst lebe in der Nähe von Stuttgart (Leinfelden). Der Umgang mit meiner Tochter ist mir seit der Geburt stets von der Kindestmutter streng untersagt worden. Zur Zeit bemühe ich mich vor dem Gericht um zumindest ein Umgangsrecht. Natürlich werdet ihr euch fragen, weshalb ich das erst nach 12 Jahren tue, aber hierzu gleich mehr.
Leider muss ich euch mit der ganzen Geschichte belästigen, denn sonst versteht man das nicht. Die Kindesmutter werde ich im Folgenden Frau X nennen.
Ich lernte Frau X vor etwa 14 Jahren durch Zufall in einem Frauenhaus kennen (ich musste dort arbeiten).
Sie lebte dort, weil sie von ihrem damaligen Partner geschlagen wurde und keinen festen Wohnsitz hatte.
Frau X war sichtlich am Ende, ich hatte mich aber in sie verliebt und ich wollte sie da rausholen. Frau X ging auch kurzfristig eine Beziehung mit mir ein, trennte sich aber nach kurzer Zeit wieder und nahm die Beziehung zu ihrem vorigen Lebenspartner (Herrn G) wieder auf.
Etwas mehr als ein halbes Jahr später meldete sich Frau X telefonisch bei mir und bat mich uns noch eine Chance zu geben. Ich war darüber sehr glücklich, aber leider kannte ich die wahren Hintergründe nicht.
Anfangs lief alles fast perfekt. Lediglich der Ex Partner von Frau X machte etwas Probleme. Über mein zerkratztes Auto, die abgebrochene Antenne und meine blutige Nase will ich nicht mehr gross reden.
Nach kurzer Zeit (etwa 3 Monate) äusserte Frau X plötzlich den Wunsch nach einem gemeinsamen Kind. Einen Sohn (damals drei Jahre alt) hatte Frau X bereits von ihrem Ex Partner.
Nun ja, es kam mir schon etwas komisch vor, aber ich war mir meiner Sache sicher und wollte Frau X ohnehin heiraten. Also ran ans Werk. Es hatte mit einer normalen Beziehung und dem üblichen Verhalten wenig zu tun, da wurde was erzwungen. Über die damaligen Aktionen kann ich heut noch grinsen.
Ich hatte mich damals bereits um eine etwas grössere Wohnung bemüht und wollte mit Frau X zusammenziehen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich Ringe gekauft, ihr (so ganz altmodisch) einen Heiratsantrag gemacht und mich auch mit ihr velobt. Die Sache schien ok.
Die gemensame Wohnung lehnte Frau X jedoch ab und wollte vorerst im Frauenhaus bleiben.
Kurze Zeit später war Frau X dann auch wirklich schwanger und die Situation kühlte sich merklich ab. Hier kommt auch der Vorwurf, den ich mir als Begründung für die Trennung vorwerfen lassen musste. Der Sohn von Frau X machte, was kleine Kinder halt so machen - Er bekam die Masern. Ok, den Kleinen ab ins Auto verfrachtet und ins Krankenhaus. Der Arzt meinte, dass das wohl nicht weiter schlimm sei und fragte, ob wir den schon die Masern gehabt hätten. Nein, weder Frau X noch ich hatten sie jeh. Ich erwähnte aber dass Frau X schwanger sei und fragte, ob das vielleicht ein Problem sei. Der Arzt überlegte kurz und meinte, dass ein sehr geringes Risiko für das ungeborene Kind bestehen könnte. Er meinte, dass eine Fruchtwasseruntersuchung zu gegebener Zeit Gewissheit schaffen könnte. Ok, ich wollte Frau X nicht ängstigen und hielt vorerst meinen Mund.
Nun ja, kurz darauf bekam Frau X ebenfalls die Masern und hatte Beulen an den drolligsten Stellen. Sie zog sich sehr zurück und ich erklärte mir das mit der Erkrankung. Trotzdem, ich erinnerte mich an die Aussagen des Arztes, ich fragte vorsichtig bei Frau X nach, ob es nicht sinnvoll wäre eine Untersuchung vornehmen zu lassen. Frau X interpretierte das sofort so, dass ich auf eine Abtreibung hinarbeite. Die Beziehung war damit ziemlich am Ende und Frau X nahm wieder verstärkten Kontakt zu ihrem Ex Partner auf.
Trotzdem durfte ich Frau X gelegentlich besuchen.
Bei einem dieser Besuche sah ich den Ex Lebenspartner von Frau X aus dem Haus kommen. Ich weiss nicht wirklich was vorgefallen war, aber man kann es ahnen. Die Verabschiedung zwischen den beiden war ausgesprochen herzlich.
Als ich diese Sache ansprach, nahm ich auch etwas nachdenklich meinen Verlobungsring ab. Frau X sah darin sofort einen Grund die Verlobung zu lösen und warf mir ihren Ring vor die Füsse. Ich bat sie sich zu beruhigen und die Ringe erst mal aufzubewahren. Wenn es nun doch aus sein sollte, dann solle sie die (übrigens sehr teuren) Platinringe für unser Kind aufbewahren.
Nach etwa zwei Wochen durfte ich Frau X zu einem klärenden Gespräch besuchen. Ich bat sie, doch wieder vernünftig zu werden und dass wir die Ringe doch wieder anlegen könnten. Frau X lehnte das strikt ab. Sie hatte die Ringe ohnehin bereits von ihrem Partner versetzen lassen und gab das auch ganz offen zu. Fast im gleichen Atemzug bat sie mich auch darum, sie nie wieder zu besuchen. Na ja, ne Woche später bin ich halt doch zu ihr hin. Frau X kam schreiend auf mich zu und liess mir von der Betreuerin des Hauses ein Hausverbot erteilen.
Das war auch die Zeit, als ich Kontakt zu den Eltern von Frau X aufnahm. Ich wollte einfach begreifen was da los ist und erhoffte mir dort eine Antwort. Eine richtige Antwort bekam ich nicht, denn die Leute wussten es selbst nicht was los ist. Sie bestätigten mir aber, dass schon länger Verhaltensauffälligkeiten da sind. Unter anderem zerlegte Frau X das Auto (das sie von ihren Eltern geschenkt bekommen hatte) aus Wut mit einer Axt.
Es wurde aber bei einer anderen Aussage etwas klarer. Wie gesagt, Frau X hatte sich etwa ein halbes Jahr von mir getrennt und war zwischenzeitlich wieder mit ihrem Ex zusammen. In dieser Zeit wurde sie schwanger und es kam zu einer Fehlgeburt. Anscheinend war Herr G genetisch etwas vorbelastet und die Gefahr für Fehlgeburten war sehr hoch. Dennoch wollte Frau X unbedingt das Kind "ersetzen", sie hatte ohnehin schon eine Fehlgeburt und eine Abtreibung hinter sich.
Na egal, dann brauchen wir halt nen anderen Erzeuger.
Frau X leidet ohnehin unter chronischem Geldmangel und bewarb sich mit ihrer Geschichte bei einem lokalen Radiosender und erzählte dort freimütig. Natürlich habe ich sie in dieser Geschichte nur belogen und betrogen. Die Schwangerschaft war natürlich nur ein Versehen, weil ich sie unerwartet bedrängt hätte und deshalb nicht verhüten konnte. Ich habe sie dann natürlich sofort verlassen, als ich wusste dass sie schwanger ist. Sie ist aber ein starker Mensch und wird diese Enttäuschung überleben. Auch wenn sie nun vor einem Scherbenhaufen steht, so würde sie das tapfer durchstehen und den Kindern eine vorbildliche Mutter sein.
Na ja, da rollen sich einem die Fussnägel ein, ich durfte mir das Interview im Radio anhören. Ich hab sie daraufhin zur Rede gestellt und sie erklärte lapidar, dass das einfach vom Sender so erwartet würde.
Nun ja, ganz schlüssig war die Sache doch noch nicht und Frau X hielt sporadischen telefonischen Kontakt zu mir. Meistens ging es darum, dass sie nun wieder eine Beziehung zu Herrn G aufgenommen hat und es eigentlich ganz gut laufen würde. Genau deswegen dürfte ich keinesfalls wieder in ihr Leben treten.
Sei es wie es ist, Frau X kam wegen der Schwangerschaft in einem Mutter-Kind Projekt unter, bekam eine hübsche Wohnung und die Entbindung rückte näher. Herr G war mittlerweile wieder mal straffällig geworden und ist abgehauen - Man hat nie wieder etwas von ihm gehört oder gesehen. Dass hier natürlich auch keinerlei Unterhaltsleistungen von Herrn G für seinen Sohn erwartet werden konnten, sollte klar sein - Aber egal, sein Problem.
Die neue Adresse von Frau X war mir nicht bekannt, dennoch bekam ich sie über Umwege heraus. Schon blöd, wenn man sich ausgerechnet in nem Dienstleistungsunternehmen anmeldet, deren Betreiberin ne gute Bekannte von mir ist *g*
Aber egal, offiziell durfte ich die Adresse ja nicht benutzen und hielt mich zurück. Ich bekam aber auf ähnlichem Wege den genauen Entbindungstermin und das Krankenhaus heraus.
Ich hatte die Sache immer noch nicht verdaut und beschloss an diesem Tag ins Krankenhaus zu fahren. Ich dachte, dass diese Situation vielleicht doch einiges ändern würde.
Es war auch so, dass Frau X sich anfangs sehr über meinen Besuch gefreut hat. Ich durfte sogar mit in den Kreissaal. Dort änderte Frau X plötzlich ihre Meinung und liess mich unter Polizeiandrohung des Hauses verweisen.
Egal, am nächsten Tag bin ich wieder hingefahren und durfte versehentlich sogar meine Tochter kurz sehen. Danach wollte ich Frau X besuchen. Als ich dort auftauchte ging sie los wie eine Furie. Originalwortlaut: "Hast Du es immer noch nicht kapiert? Du wirst deine Tochter niemals sehen!!".
Die Ärzte haben mich daraufhin freundlich aber bestimmt des Hauses verwiesen.
Es kam was immer kommt, ich wurde vom Jugendamt angeschrieben und sollte meine Vaterschaft anerkennen. Ok, kein Problem, hab ich gemacht.
Frau X rief mehrfach an und forderte, dass ich nie wieder bei ihr auftauchen soll.
Durch Zufall fand eine Bekannte von mir eine Bekanntschaftsanzeige in einer lokalen Zeitung. Die Sache war eindeutig, Frau X suchte einen neuen Partner.
Nun ja, die Sache war wohl für mich gelaufen und ich hielt mich raus.
Dennoch, nach einiger Zeit rief mich Frau X an und wollte mich sehen, sie hätte Probleme mit ihrem neuen Partner. Ok, ab ins Auto und hin.
Bei meinem Eintreffen kam Frau X mit den Worten "Hau ab du Drecksack, ich hab dirs schon zig mal gesagt" die Treppe heruntergestürmt und knallte mir erst mal links und rechts eine. Ihr neuer Lebenspartner kam direkt hinterher und brüllte, dass ich mich nie wieder in die Nähe von Frau X wagen sollte und O (meine Tochter) nun sein Schätzchen sei. Kurz danach wurde es dunkel und ich wachte auf der Strasse wieder auf. Die Platzwunde war nicht so schlimm.
Fortan kamen sporadisch Anrufe, in der sich Frau X über die Probleme mit Herrn J beschwerte. Frau X gab mir die Schuld daran, weil sie Herrn J einfach nicht davon überzeugen könnte, dass sie eigentlich nie etwas von mir wollte. Na toll!
Bald danach trennte sich Frau X wieder von Herrn J und es kehrte kurze Zeit Ruhe ein. Nicht lange. Setzen wir mal wieder einen konkreten Zeitpunkt, meine Tochter war mittlerweile knapp 3 Jahre alt.
Frau X rief wieder mal sporadisch an und bat mich um Kleinreparaturen in ihrer Wohnung. Das ist auch sehr friedlich abgegangen und ich habe das gerne getan. Während meiner Anwesenheit wurden die Kinder entweder weggegeben oder weggesperrt.
Eines Tages war der Rolladen kaputt (er war gewaltsam aus der Halterung gerissen) und ich hab den gerichtet. Leider hatte ich nicht die richtigen Stopper dabei. Ich hatte nicht die Zeit passende Stopper zu besorgen und bat deshalb meinen Vater diese zu organisieren und zu montieren. Das hat er auch bereitwillig gemacht und sah bei der Montage einen Plüschbären auf dem Vordach liegen. Er hat ihn geholt und ihn Frau X gezeigt. Frau X meinte dazu nur, dass sie ihn absichtlich aus dem Fenster geworfen hätte, weil er schmutzig sei. No Comment, aber er war nicht schmutzig. Der Plüschbär ist heute noch bei meinen Eltern.
Ähnlich wie dem Plüschbären ging's dem Riesenplüschdrachen, den ich meiner Tochter zu ihrem dritten Geburtstag geschenkt hatte (natürlich ohne, dass ich sie dabei sehen durfte).
Frau X war damals bereits in psychologischer Betreuung wegen ihres Waschzwangs und ihrem lebensverneinenden Verhalten.
Es geschah etwas schier Undenkbares, Frau X gewährte meinen Eltern einen Umgang mit meiner Tochter. Die Voraussetzung war allerdings, dass mir meine Eltern keinesfalls einen Umgang zu ihr erlauben dürften. Ok, das hab ich erst mal gefressen und hielt mich zugunsten der Vereinbarung zurück. Trotzdem, irgendwann hab ich dann doch meine Eltern besucht und meine Tochter war zufällig da. Na ja, so richtig Zufall war das nicht. Mir ist das Herz fast in die Hose gerutscht und ich hab mich nicht getraut mich meiner Tochter gegenüber als Vater zu erkennen zu geben. Nun ja, bitte versteht mich nicht falsch, aber den Verdacht werden viele von Euch schon gehabt haben. Ich war sehr froh, dass er sich nicht bestätigt hat. Es gibt da so ein paar genetisch bedingte Auffälligkeiten in unserer Familie, die dominant vererbt werden - Meine Tochter hat sie.
Frau X hat natürlich (wie soll's anders sein) von meinem Besuch erfahren, war stinkesauer, hat es aber letztendlich doch akzeptiert.
Meine Eltern durften sich weiterhin um das Kind kümmern, wenn meine Tochter krank war oder aus sonstigen Gründen nicht im Kinderhort untergebracht werden konnte. Für beide Kinder war gesorgt und es wurde im Garten ein kleiner Spielplatz (Schaukel, Rutsche, Sandkasten) angelegt. Ich möchte hier nur nebenbei einwerfen, dass Frau X zu diesem Zeitpunkt nicht arbeitstätig war und auch vorher niemals war. Es waren lediglich etliche abgebrochenen Ausbildungen dabei.
Bislang wurde fast alles ohne Einschaltung des Jugendamtes geregelt. Nach etwa weiteren sechs Monaten änderte Frau X wieder ihre Meinung und war der Meinung, dass sie den Kontakt nicht weiter dulden könnte, weil sie es psychisch nicht weiter ertragen könnte. Es sei auch in unserem Interesse, denn wenn es der Mutter schlecht gehen würde, dann müssten auch die Kinder darunter leiden. Prima!
Ok, es kamen wieder mal Anrufe. Wenn ich nochmal versuchen sollte mich in ihre Nähe zu begeben oder Informationen einzuholen, dann würde es den Kindern schlecht gehen.
Meine Tochter war nun fast vier Jahre alt, ich habe das von Frau X ausgesprochene Verbot halbwegs beachtet. Dennoch war mir der Kinderhort bekannt und ich habe mich (verbotenerweise) über meine Tochter erkundigt (sehr oft krank, apathisch).
Bald darauf zog Frau X abermals um. Natürlich war mir bei diesem Umzug auch weder die neue Adresse noch eine Telefonnummer bekannt. Selbst den Eltern von Frau X war der Aufenthaltsort nicht bekannt.
Das Jugendamt verwehrte mir abermals jede Auskunft, da Frau X dies nicht wünscht. Wieder durch Zufall habe ich dennoch die neue Adresse erfahren. Manchmal ist's halt doch recht hilfreich, wenn man für ein grosses Logistikunternehmen arbeitet (nein, ich bin kein Briefträger). Egal, ich durfte die Adresse nicht kennen und konnte sie nicht verwenden. Trotdem hab ich mich zufälligerweise halt doch sehr oft dort aufgehalten und konnte meine Tochter wenigstens ein paar mal kurz aus der Ferne sehen.
Frau X war auf die finanzielle Hilfe ihrer Eltern angewiesen und hatte sich deshalb bei diesen gemeldet. So nebenbei bekam sie von denen auch noch ein neues Auto. Dennoch war es ihren Eltern strikt verboten, die Kinder auch nur zu sehen. Das einzige Entgegenkommen ihren Eltern gegenüber, waren ein paar unscharfe Fotos. Diese Zeit ging einige Jahre.
Ich verstehe mich übrigens sehr gut mit den Eltern von Frau X und gelegentlich (so alle halbe Jahre) haben wir telefonisch Informationen ausgetauscht.
So kam es auch, dass mich die Eltern von Frau X über einen bevorstehenden Umzug von Frau X informierten. Nun ja, das war für mich schwer vorstellbar, denn Frau X war nach wie vor ohne Arbeit. Das sollte sich aber bestätigen. Meine Tochter war zu diesem Datum übrigens bereits zehn Jahre alt.
Eines Tages flatterte mir ein Brief vom Jugendamt Berlin ins Haus, in dem ich informell von den Kosten einer Fremdunterbringung meiner Tochter erfahren habe. Ich habe natürlich sofort in Berlin angerufen und wollte wissen, was es denn damit auf sich hätte. Wie ihr euch denken könnt, war man auch dort zu keinerlei Auskunft bereit. Man wunderte sich in Berlin lediglich darüber, dass ich mich überhaupt informieren wolle, denn Frau X habe stets beteuert, dass ich mich niemals um meine Tochter gekümmert hätte. Informationen bekam ich nicht viele, man verriet mir aber, dass meine Tochter bereits seit Herbst 2003 fremduntergebracht war. Über die Gründe wollte man nichts sagen.
Für mich war das erst mal wieder mal eine Sackgasse. Der Zufall sollte diesmal auf sich warten lassen.
Der Zufall kam aber, denn Frau X rief einige Zeit später an. Sie hatte wohl erfahren, dass ich versuchte beim Jugendamt Informationen zu bekommen.
Ich muss sagen, dass Frau X anfänglich sehr umgänglich war. Sie erzählte mir freimütig, dass sie in einer neuen psychologischen Therapie sei und dort einen neuen Lebenspartner gefunden hätte. Ich bekam sogar ihre Telefonnummer (die hatten noch nicht mal die Eltern von Frau X). In der Folgezeit gab es einige sehr vernünftige und sachliche Gespräche. Frau X war sogar bereit, das verhängte Umgangsverbot zu lockern und mir sogar ein Mitspracherecht einzuräumen.
Ihr könnt's euch denken, das Blatt sollte sich abermals wenden. Eines Tages kam ein Anruf, dass sie nun endgültig ihr Leben in den Griff bekommen will (sie ist 40) und deshalb neue Ziele hat. Sie will eine Ausbildung zur Assistentin in der Pathologie machen und muss deshalb nach Wien. Mit ihrem Lebenspartner habe sie ebenfalls Schluss gemacht, weil der ihr nur im Weg stehen würde. Ausserdem würde ich ihr ebenfalls im Weg stehen und sie möchte den Kontakt beenden. Auch ein eventuelles Umgangsrecht sieht sie nicht mehr ein, weil sie es schliesslich auch schon 12 Jahre alleine geschafft hätte, meine Tochter zu erziehen. Letztendlich sei ihre Entscheidung auch gut für mich, denn ich könne eh keine Verantwortung übernehmen. Frau X war für keine Argumente mehr zugänglich und beendete das Gespräch sofort (Hörer aufgeknallt).
Ich habe noch mehrfach versucht sie telefonisch zu erreichen, sie legte aber sofort auf, als sie bemerkte dass ich es bin. Es kam nur einmal der Spruch "Uli lass das, du willst doch nicht, dass ich mir wegen Dir eine Geheimnummer zulegen muss".
Ok, das wollte ich wirklich nicht. Ich stand mal wieder im Regen und musste warten. Weitere Versuche beim Jugendamt waren ebenfalls erfolglos. Offenbar durfte man mir nichts sagen.
Natürlich stand der nächste Zufall an. Frau X ist in diesem Frühjahr tatsächlich nach Wien gezogen. Ich erfuhr davon durch ein Schreiben des Amtsgerichts. Neben einer Kopie des Urteils lagen auch Kopien der Anträge des Jugendams als auch Kopien der zugrundeliegenden Gutachten vor. In einer einstweiligen Verfügung wurde Frau X das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder entzogen. Es lagen psychologische Gutachten bei, dass Frau X psychisch schwerst krank ist und ihr wurde ein extremer Waschzwang bescheinigt. Ich habe aus diesem Gutachten auch erfahren, dass sie wegen ihrer multiplen Zwangserkrankungen auch bereits seit Jahren arbeitsunfähig geschrieben ist und von einer kleinen Erwerbsunfähigkeitsrente lebt. Frau X wurde bescheinigt, dass sie nichts mehr mit der realen Welt zu tun haben will. Sie könne nur noch in einer Welt der Toten leben und wäre deshalb ihr grösster Wunsch in der Pathologie zu arbeiten.
Es wurde ebenfalls bescheinigt, dass Frau X ihre Tochter nicht lieben kann, weil sie schmutzig sei. Frau X laässt in ihrer Wohnung keinerlei Besuch zu (auch nicht den Schornsteinfeger oder den Gasmenschen), weil diese schmutzig sind. Frau X ist auch nicht in der Lage ihre Post abzuholen, weil sie darin Gefahren für ihre Gesundheit sieht.
Nun ja, ich will nicht wertend werden, aber mir fällt dazu nur ein Wort ein "Vollmeise".
Kurzum, das Amtsgericht Berlin hat ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig entzogen.
Es wurde auch ein Gutachten über meine Tochter erstellt, bei ihr wurden leider ebenfalls bereits Auffälligkeiten bemerkt. Sie zieht sich (mit 12 Jahren!) in ihre Scheinwelt zurück und redet mit ihren Stofftieren und Bäumen. Irgendwelche Gegenstände sind ihre fiktive Familie, die sich um sie kümmert und sie redet diese Gegenstände auch mit Namen an.
Die schulischen Leistungen sind gut und es wurde auch ein IQ Test gemacht - Fast beneidenswerte Ergebnisse! Ihre besonderen Begabungen liegen im logisch/mathematischen Bereich. Dennoch, es wurden deutliche soziale Defizite festgestellt. Körperlich entspricht ihre Entwicklung dem Alter. Ich mach mir aber Sorgen!
Frau X hat trotzdem Ihren Sohn nach Wien verbracht. Dort lebte sie mit ihm in einem Ausländerwohnheim in einem Zimmer mit 22 Quadratmetern und hat ihre Ausbildung angetreten. Der Sohn hielt es dort nicht nicht mehr aus, weil Frau X erhebliche Probleme mit der Ausbildung hat und dies an ihrem Sohn ausgelassen hat. Der Sohn von Frau X hat deshalb Briefe an das Jugendamt geschrieben, in denen er dringenst darum bittet, wieder zu seiner Schwester nach Berlin zu dürfen. Ich kann euch sagen, mir liegen Kopien dieser Briefe vor und es ist erschütternd.
Die Rückholung nach Berlin ist mittlerweile erfolgt. Frau X versuchte abermals ihren Sohn gegen seinen Willen nach Wien zu verbringen. Ich weiss nicht, wer das Entschieden hat, aber der Sohn von Frau X wurde daraufhin in einer Notstation untergebracht. Mittlerweile lebt er ganz in der Nähe meiner Tochter im Kinderdorf.
Ich habe Kopien sämtlicher Unterlagen vom Amtsgericht zugeschickt bekommen und es ist einfach nur furchtbar, was hier mit den Kindern angestellt wird.
Man kann über Frau X denken wie man will, aber ganz dumm ist sie nicht. Sie hat sich einen Anwalt genommen und stimmt nun ausdrücklich der jetzigen Unterbringung der Kinder zu. Das Amtsgericht wird nun aufgrund dessen seinen einstweiligen Beschluss zurücknehmen und Frau X wieder alle Rechte zusprechen.
Ich denke man muss kein Hellseher sein um zu ahnen, was im nächsten Jahr passiert. Frau X sieht übrigens mittlerweile auch keinen Sinn mehr darin ihre Ausbildung fortzusetzen, weil sie sich unzulänglich verstanden fühlt und plant einen weiteren Umzug nach Salzburg.
Nun ja, bisher stand immer die Drohung von Frau X im Raum, dass sie jede Macht über ihre Kinder hätte und wenn ich und die Grosseltern nicht genau das tun würden was sie will, sie die Kinder schikanieren würde. Jetzt sind aber die Kinder (vorerst) in Sicherheit, die Amtspflegschaft wurde von Berlin nach Stuttgart zurückverlegt und ich bekam eine neue Sachbearbeiterin beim Jugendamt.
Ihr habt's fast geschafft, wir sind wieder in der Gegenwart.
Natürlich habe ich und die Grosseltern meiner Tochter (beiderseits) dort abermals angefragt und die Dame ist sehr verständig. Anfangs wurde sogar darüber nachgedacht, ob nicht zumindest die Eltern von Frau X vorab schon Fotos der Kinder bekommen könnten. Ein Trugschluss, denn Frau X hat nach wie vor das Sorgerecht und verbietet jede Information herauszugeben. Frau X droht bereits den Behörden mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Dennoch hat man mir erlaubt dort persönlich vorzusprechen. Die Sachbearbeiterin hat durchblicken lassen, dass sie eigentlich meiner Meinung ist. Es kam aber auch ganz klar die Angst vor einer Dienstaufsichtsbeschwerde heraus.
Dennoch kam heraus, dass eine Änderung der Umstände nur auf gerichtlichem Wege zu erreichen ist. Ok, den Antrag auf ein Umgangsrecht habe ich noch am selben Tag per Einschreiben/Rückschein eingereicht.
Mittlerweile erhielt ich einen Anruf, dass ich doch bitte meinen (mit den Grosseltern gemeinschaftlich gestellten) Antrag zurückziehen möge und nur die beiden Parteien der Grosseltern weitere Anträge stellen sollen. Es sei schliesslich so, dass ich mich zwölf Jahre nicht um meine Tochter bemüht hätte und auch Informationen über mich vorliegen würden, die einen Umgang zu mir nicht ratsam erscheinen lassen. Allenfalls die Grosseltern hätten eine Chance.
Die Frage, welche Informationen denn das nun über mich wären, wurde nicht beantwortet, da dies streng vertraulich sei.
Natürlich fallen einem bei so einer Aussage sämtliche Fehler in seinem Leben auf einmal ein. Ich bin weder vorbestraft, noch bin ich sonstwie auffällig geworden. Ok, etliche Strafzettel habe ich bekommen. Ich bin selbstständig und mein Einkommen ist dadurch nicht garantiert. Berufsbedingt bin ich auch viel unterwegs und habe nicht immer Zeit. Wahr ist auch, dass ich Unterhaltsrückstände hatte, die aber stets ausgeglichen habe. Mein Einkommen ist auch nicht das tollste, aber ich komme damit aus. Ich lebe alleine und wenn ich bei mir zuhause bin, dann gehe ich schon ganz gerne mal in die Kneipe und unterhalte mich mit meinen Bekannten (Architekten, Redakteure, ander Informatiker etc.). Dass dabei nicht nur Kaffee getrunken wird, ist auch klar. Aber wo ist hier das Problem? Na ja egal, ich werd wohl nie erfahren worauf die raus wollten.
Ok, jetzt hab ich euch genug zugesülzt. Ich kann euch aber versichern, dass hier noch viel mehr haarsträubende Dinge vorgefallen sind. Eine vollständige Schilderung müsste wohl in Buchform abgefasst werden.
Und nun die erlösende Frage. Was kann/muss ich tun, um diesen Irrsinn zu beenden. Bitte sagt jetzt nicht, dass ich mir ne Kalaschnikoff kaufen und nach Wien fliegen soll - Diese Idee habe ich schon vor Jahren verworfen.
Jetzt schon vielen Dank und viele Grüsse,
Uli
[Editiert am 8/10/2005 von yacc]
[Editiert am 8/10/2005 von yacc]
Oh je, ich seh schon. Ich hab mir mal etliche andere Fragen/Antworten und Urteile bzgl. des Umgangsrechs durchgelesen. Da ist wohl für mich gar keine Chance mehr. Die zwölf Jahre brechen mir das Genick.
Trotzdem Danke für's Durchlesen,
Uli
Moin Uli !
Erstmal herzlich Willkommen bei Vatersein.
Das ist ja eine lange Geschichte ! Aber macht nix.
Nun aber mal etwas mehr Geduld als von Nachts um 3 bis 4 ja ?
Du schaffst hier in der Gemeinschaft bestimmt etwas !
Mein erster Eindruck beim Lesen Deines "Roman" war immerwieder:
Zu der Geschichte gehören zwei. Eine die agiert und einer der es mit sich machen lässt.
Dann sehe ich keinen Grund, warum Du Dir nicht längst nachhaltig professionelle Beratung geholt hast. Ich will es Dir nicht vorwerfen, sondern von Dir wissen !
Soweit zur Schelte.
Willkommen in der Gegenwart.
Du wirst um einen Fachanwalt für Familienrecht nicht umhinkommen.
Aber zunächst werde nwir die Situation, die aktuellen Fakten mit Dir durchgehen.
Besondere EIle scheint ja nicht geboten zu sein, Deine Tochter ist ja untergebracht.
Eventuell könnte jedoch dringendes Handeln angesagt sein, was Deinen Antrag angeht.
Kannst Du uns den mal abschreiben ?
Dennoch kam heraus, dass eine Änderung der Umstände nur auf gerichtlichem Wege zu erreichen ist. Ok, den Antrag auf ein Umgangsrecht habe ich noch am selben Tag per Einschreiben/Rückschein eingereicht.
Hast Du den Antrag bei Gericht ( in Berlin ?) selbst formuliert ? Ist darüber beschieden worden ?
Mittlerweile erhielt ich einen Anruf, dass ich doch bitte meinen (mit den Grosseltern gemeinschaftlich gestellten) Antrag zurückziehen möge und nur die beiden Parteien der Grosseltern weitere Anträge stellen sollen. Es sei schliesslich so, dass ich mich zwölf Jahre nicht um meine Tochter bemüht hätte und auch Informationen über mich vorliegen würden, die einen Umgang zu mir nicht ratsam erscheinen lassen. Allenfalls die Grosseltern hätten eine Chance.
Wer hat Dich angerufen, bestimmt das Jugendamt oder ? Welches, in Berlin ?
Fest steht, das Du als sorgerechtsloser Vater gar keinen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts bei Gericht stellen darfst.
Theoretisch darfst Du nur das Jugendamt anregen, die dürfen dann Anträge stellen.
Doch vor allem mußt DU Dir über Deine Zielausrichtung im Klaren sein.
Willst Du Dich von nun ab um Deine Tochter kümmern ?
Bist Du bereit, ihr aus der Scheinwelt herauszuhelfen ?
(klar baut sie sich die, wenn keine Eltern da sind)
Bist Du Willens und in der Lage, Deine Tochter zu Dir zu nehmen ?
Bis dahin sind noch etliche Schritte, aber Du brauchst unbedingt ein festes Ziel.
. . . versetz Dich in die Lage der Ämter, wenn da einer nur einen Umgangsantrag stellt, sind die doch den Vorgang lange noch nicht los ! ! !
So, noch eine Kleinigkeit zum Nachdenken:
Eine Persönlichkeitsstörung, wie z.B. die der Borderlinestörung tritt zu 80% bei Frauen auf und diesen Frauen fehlte über 90% der Vater bei der Erziehung
Also, gut das Du diesen Schritt gemacht hast, hier wirst Du schlau werden.
Lieben Gruß
Elternteil_m
[Editiert am 8/10/2005 von Elternteil_m]
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hallo Uli,
an deiner Stelle würde ich nicht so schnell den Kopf in den Sand stecken. Du hast doch Zeugen, die bestätigen können, dass du dich immer im Rahmen deiner Möglichkeiten erkundigt hast, wie es den Kindern geht. Auch das Verhalten von Frau X ist dokumentiert.
Besorge dir eidesstattliche Zeugenaussagen und suche dir einen guten Anwalt.
Von vagen Behauptungen würde ich mich nicht einschüchtern lassen. Du hast als leiblicher Vater ein Recht auf Umgang mit deiner Tochter. Ich denke, dass es für sie wichtig wäre, wenn sie spüren könnte, dass du dich um sie kümmern willst. Einen Versuch ist es doch immer wert.
Viel Glück!
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Was mich nachdenklich stimmt, ist, das Frau X ja nur das Umgangsrecht, und das auch nur vorübergehend entzogen sein soll.
Nicht, das Du uns nicht alles erzählst, sondern:
Entweder ist Frau X erziehungsunfähig, dann würde ihr das gesamte Sorgerecht entzogen.
Oder sie ist nur vorübergehend mal , weil grade im Moment belastet, erziehungsfähig, dann könnte man ihr das Umgangsrecht vorübergehend entziehen. Das macht Sinn.
Aber Du sprichst davon, das in den Gutachten Faru X die Erziehungsfähigkeit abgesprochen wird, und ihr daraufhin "nur" das Umgangsrecht vorübergehend entzogen wurde. . .
Für mich widerspricht sich das, aber ich laß mich geren eines Besseren beleeren.
Aus Deinem anderen Post zum Geld etnnahm ich, das das Jugendamt eine Unterhalts- Beistandsschaft hat. Oder hat es umfangreichere Beistandsschaft ? ( Geht für jedes Teil des Sorgerechts)
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hups, so viele Antworten?
Erst mal vielen Dank an alle!
Ich gehe mal chronologisch vor und antworte zuerst auf die Einwendungen/Fragen von Elternteil_m.
Es ist richtig, dass bei solchen Vorgängen immer mindestens zwei Parteien dazu gehören. Es ist auch richtig, dass ich mich dazu habe erpressen lassen. Frau X betonte immer wieder, dass jede Handlung von mir oder den Grosseltern sofort zum Schaden der Kinder wären. Ich könnte mich selbst in den Hintern treten, dass ich auf diese fadenscheinigen Argumente eingegangen bin. Ein offensives Vorgehen wäre hier sicher richtiger gewesen. Frau X hielt mich aber stets auf einem Stand, bei dem ich hoffen konnte, dass sich mit der Zeit etwas zum Positiven verändern würde. Nichts von dem ist dauerhaft eingetreten.
Man kann mir meinetwegen auch nachsagen, dass ich ein geduldiger (oder auch weicher) Mensch bin).
Ja ok,
ich habe bisher keine professionelle Hilfe eingeholt, weil ich immer dachte, dass das auch gütlich geregelt werden kann. Offensichtlich habe ich mich da getäuscht und Frau X nutzt die Feuerpausen gegen mich.
Dass ich um anwaltliche Hilfe nicht herumkomme, ist mir schon klar. Ihr bekommt auch gerne eine Abschrift meines Antrags an das Gericht. Leider liegt mir dieser Text nicht auf diesem Rechner vor und ich habe auch keinen Zugriff darauf).
Ja, den Text habe ich selbst und ohne anwaltliche Hilfe verfasst. Ich fühle mich durchaus in der Lage, einen Brief vorerst auch ohne Anwalt zu verfassen.
Der Antrag ging direkt an das zuständige Amtsgericht in Berlin. Eine Antwort liegt mir noch nicht vor (es ist auch nur eine Woche her).
Tatsächlich wurde ich vom Jugendamt Berlin angerufen und gebeten, meinen Antrag zurückzuziehen. Es mag ja sein, dass ich keine Rechte habe irgendwelche Forderungen oder Anträge zu stellen. Tatsächlich stelle ich mir die Frage, ob es nicht wirklich Gründe geben kann, die gegen den Umgang mit meiner Tochter sprechen würden.
Das Jugendamt ist zwar scheinbar auf meiner Seite, muss sich aber bisher dem Zwang der Kindesmutter beugen.
Nun ja, natürlich bin ich bereit meine Tochter aufzunehmen und ich würde ihr liebend gerne mein Arbeitszimmer zur Verfügung stellen. Auch wenn der Bruder mitkommen würde, dann gibt es da immer noch Zimmer. Nur ist halt die Frage, ob sie das überhaupt wollen. Die Unterbringung oder Schulen wären überhaupt kein Problem, aber die Kinder müssen entscheiden.
Ich wäre natürlich auch gerne bereit für die Kinder zu sorgen, auch wenn das beruflich etwas schwierig werden könnte.
In die Lage der Ämter musste ich mich nun schon oft genug versetzen und muss zugeben, dass die es auch nicht leicht habenn und ich auch Verständnis dafür aufbringen kann.
Nun aber Deiner letzen Aussage:
<i>Eine Persönlichkeitsstörung, wie z.B. die der Borderlinestörung tritt zu 80% bei Frauen auf und diesen Frauen fehlte über 90% der Vater bei der Erziehung</i>
Fast unglaublich, denn Frau X fehlte genau dies. Ihr Vater führte in der Familie nur ein Schattendasein und vertiefte sich in seine Arbeit. Vielleicht ist Frau X genau deshalb so geworden? Ich suche immer noch eine Erklärung für ihr Verhalten und will ihr eigentlich keine Vorwürfe machen.
Ich hoffe nur, dass es meiner Tochter nicht genau so ergeht. Im psychologischen Gutachten stand noch ein sehr besorgniserregender Satz: "O akzeptiert sich nicht als Mädchen".
Ok, aber keine Sorge, diesmal lass ich nicht locker!
Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüsse,
Uli
Hallo Uli,
na klingt doch ganz gut.
Bezüglich des Antrages habe ich DIch nciht kritisiert, etwas nciht ausdrücken zu können.
Manchmal erscheint es auch bei Gericht sogar besser, wen nein in Rechtssachen unbedarfter Vater etwas beantragt. . .
Was ich kritisch daran sehe, ist, das Du vielleicht einen besseren Antrag mit besserer Unterstützung hättest stellen können, aber um das zu beurteilen, müssten wir erstmal den Inhalt Deines Antrages wissen, vielleciht raten wir Dir schleunigst mit einem Fachanwalt für Familienrecht etwas zusätzlich zu beantragen oder so. . .
Tja, das JA . . . rät Dir, den Antrag zurückzunehmen. . . .tztz. . .und Du meinst sie sind die wohlgesonnen ? Woraus schließt Du das dann ? wollen Euer Kind zu Oma und Opa lassen aber nicht zu DIR ! Soweit wir wissen gibt es in Dir ein Elternteil ;-), das direkt zur Verfügung steht und in der Lage ist , für das Kind zu sorgen, und dann bist Du an erster Stelle !
Ausser, wir wissen etwas nicht. . .vielleicht, das was das JA weiß, und DU auch noch nicht weißt!?
Aber nach Deinen Aussagen könnte es sich ja lediglich eine nicht haltbare Behauptung sein.
Nur: Wenn Du den richtigen Antrag stellst, wird Dir auch die Behauptung in Detail vorgehalten und DU kannst Dich wehren, keine Angst, wenn Du nichts am Stecken hast !
P.S. Wer nur die Silbermedaille anstrebt wird nie die Goldmedaille erringen.
oder auch: Wer immer 200m vor der Oper parkt, wird nass wenns regnet.
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hallo,
Du hast Recht, das Originalanschreiben ans Gericht liegt mir leider noch immer nicht vor. Es wurde auf nem geschützen Rechner geschrieben, der von aussen nicht zugänglich ist. Hmm, das Anschreiben ans Gericht wurde mit Hilfe meines Vaters erstellt und der hat von der Juristerei nun mal nicht wenig Ahnung.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob eine Abschrift hiervon hier weiterhelfen könnte. Das Schreiben ist sehr kurz und bündig verfasst (eine Din A4 Seite). Die Kernaussage ist lediglich die, dass wir (ich und die Grosseltern) ein Umgangsrecht beantragen. Zu der Begründung verweisen wir auf bereits vorausgegangene Schreiben. In der Summe belegen diese vorhergehenden genau die Geschichte, die ich oben erzählt habe. Wie ich finde, ist das besonders glaubhaft. Die verschiedenen Schreiben wurden von drei Parteien abgefasst (meine Ex-Schwiegereltern, meine Eltern und mir). Es passt wie ein perfektes Getriebe, da passt alles zusammen und es gibt keine Unstimmigkeiten.
Ich bin dennoch der Meinung, dass die Jugendämter auf unserer Seite sind. Immerhin wollen sie das Risiko verteilen. Insbesondere von der nun zuständigen Sachbearbeiterin in Stuttgart bin ich ausgesprochen positiv überrascht. Immerhin hat sie sich die Geschichte angehört und geht darauf ein. Ich denke, dass Frau X auch die Jugendämter schikaniert hat und die nun einfach keine Lust mehr haben.
Was die Vorwürfe des JA angeht, so kann ich versichern, dass da nichts Unnormales bei mir vorliegt. Ich hoffe, dass mir die Bedenken im weiteren Verlauf genauer erläutert werden. Ich bin sicher, dass ich sie entkräften kann.
Ach ja, bevor ich es vergesse, Du hattest gefragt, ob da nicht eine Erziehungsunfähigkeit von Frau X vorläge. Ich kenn mich da nicht so genau aus, aber anscheinend sieht das das Jugendamt ähnlich. Der Antrag des Jugendamtes lautete auf "Entziehung des Sorgerechts", das Urteil des Amtsgerichts kennt ihr - Das beschliesst lediglich den vorübergehenden Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Nun ja, Dein letzter Satz: "Wer nur die Silbermedaille anstrebt ...".
Ja klar, schlussendlich will ich mehr, aber ich denke hier ist die Politik der kleinen Schritte angesagt. Wir können die grossen Brocken erst dann in Angriff nehmen, wenn wir bereits über die kleinen drüber sind - sonst stolpern wir und fallen auf die Schnautze.
Viele Grüsse,
Uli
[Editiert am 9/10/2005 von yacc]
Wow und vielen Dank an Elternteil_m,
hallo, ich hab mich gerade über die Borderlinestörung kundig gemacht. Die Symptome passen zu 100% auf Frau X. Leider stelle ich auch schon Ansätze bei meiner Tochter fest 🙁
Ok, aber das kann man hinkriegen.
Bei Frau X ist es vielleicht schon zu spät, aber ich hoffe dennoch auf eine Heilung. Nein, ich will keine Beziehung mehr zu ihr, aber ich würde mich freuen, wenn ihr geholfen werden kann.
Das Problem war in der Vergangenheit, dass sie sich selbst in psychologische Betreung begeben hat, aber eigentlich nicht aus dem Elend heraus wollte. Sobald ein(e) Therapeut(in) das Problem erkannt hatte, wechselte sie sofort die psychologische Betreung. Teilweise ging sie sogar Beziehungen zu Therapeuten ein, um sie besser kontrollieren zu können. Oh man, es tut mir wirklich leid das sagen zu müssen, aber ich glaub, dass da nur noch ne stationäre Behandlung hilft.
Bei meiner Tochter sehe ich leider ähnliche Ansätze. Ich kann nur hoffen, dass man da noch den Hebel umwerfen kann. Ich denke, dass es nun allerhöchste Zeit ist, ihr zu vermitteln, dass da auch noch ein Vater und Grosseltern sind. Die Unstetigkeit muss aus ihrem Leben endlich raus!
Vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Hinweis,
Uli
[Editiert am 9/10/2005 von yacc]
Moin Nachtschwärmer!
Ich wollte Dir nicht sagen, das die Frau X eine Borderlinestörung hat.
Das steht mir nicht zu, habe ich auch nicht vermutet.
Gib bitte weder dem Jugendamt noch dem Richter Deine Vermutungen über ihre Krankheit ab.
Die Borderlienstörung wird gerne genommen, um ums Sorgerecht zu streiten, aber sie ist keine "offiziell anerkannte Krankeit" und Richter wollen dann ein Gutachten erstellen, was lange dauert und die Wut der Frau X hochwiegelt. Es hilft Dir nix.
Aber Deine Tochter ist eventuell auf dem besten Wege dahin und der kannst Du helfen.
Du mußt so schnell wie möglich für Deine Tochter präsent sein. Sie braucht Dich.
Sie braucht nicht eine Unterbringung, wo es warm und trocken und Vollkost gibt,
sondern ihren Vater. ( und den auch mit Macken und Kanten )
Mach das den anderen klar !
Hier fragt Hermann Van Veen ein Kind etwas: . . . sound an !
Einen Sonnentag wünscht
Elternteil_m
[Editiert am 9/10/2005 von Elternteil_m]
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hallo Elternteil_m,
erst mal vielen Dank für diesen Hinweis. Beim JA oder dem Amtsgericht sollte ich den Begriff "Borderline" vielleicht wirklich nicht erwähnen.
Dennoch, nun hat das "Kind" einen Namen. Insbesonders die Eltern von Frau X (ich auch) sind daran interessiert, dass Frau X aus eigenen Stücken etwas lockerer lässt und das ist nur durch eine Therapie zu erreichen. Da ist's schon sinnvoll, wenn wir wissen woraufhin wir arbeiten müssen.
Frau X begibt sich ja ständig freiwillig in irgendwelche dubiosen Therapien. Leider zieht sie keine durch.
Ich weiss nicht, ob das eine gute Idee ist, aber die Eltern von Frau X wollen nun sämtliche finanziellen Leistungen einstellen um den Druck auf Frau X zu erhöhen. Ich denke, der Antrag und das folgende Verfahren sind erst mal Druck genug.
Die Sache hat sich nun leider soweit zugespitzt, dass wir vorerst nicht mehr um eine gerichtliche Regelung herumkommen.
Nochmal vielen Dank,
Uli
Moin,
kurz zum Thema Borderline:
Es ist eine vornehmlich weibliche Erkrankung. Dies liegt aber nach aktueller Forschung auch daran, dass bei Männern einfach früher mit einer Diagnose aufgehört wird. So nach dem Motto: Er ist eben depressiv. Er ist eben Säufer. Eine tiefer gehende Diagnostik wird bei Männern oftmals nicht betrieben.
Die Gründe für Borderline sind zu zwei Dritteln Misshandlungen in der Kindheit und zu einem Drittel wechselndes Zuwendungsverhalten eines Elternteiles oder beider Elternteile. Nicht festgestellt wurde, so die Uni Kiel, dass das Fehlen eines Elternteiles Borderline hervorruft.
Borderline ist nicht heilbar! Mit zunehmendem Alter treten nur nicht mehr alle Diagnostikpunkte gleichzeitig auf.
Ob deine Ex Borderline hat, lässt sich nur durch eine versierte Kapazität diagnostizieren. Zwar ist ihr Verhalten für diese Diagnose geeignet, jedoch fehlen mir einige markante Verhaltensmerkmale, die einen Borderliner auszeichnen/ausmachen.
Den Borderline-Verdacht wirst du schön für dich behalten und noch nicht einmal deinem Spiegelbild anvertrauen. Du ahnst gar nicht, welche Wege diese Information zu gehen vermag und sich damit gegen dich richtet.
Guck mal in die Buchempfehlungen. Dort gibt es "Schluss mit dem Eiertanz" - das für dich wichtige Buch. Du wirst in die Lage versetzt, Borderliner zu begreifen. Dieses Wissen kannst du nutzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tja, ich denke ihr habt Recht. Ich sollte Borderline ganz schnell wieder aus meinem Wortschatz streichen.
Tatsächlich kann ich mir nicht anmassen hier eine Diagnose zu stellen. Bitte jetzt nicht lachen, aber ich hab spasseshalber mal den Test auf http://www.psychotherapiepraxis.at/b_survey.phtml gemacht. Ich habe alle Fragen unvoreingenommen und nach bestem Wissen und Gewissen ehrlich beantwortet. Die Auswertung des Fragebogens deutete ganz klar auf Borderline hin. Aber das ist natürlich nicht aussagekräftig.
Die Symptome sind bei Frau X übrigens wirklich zu 100% da. In meinem ersten Posting wollte ich nur nicht zu viel schreiben (es ist schliesslich auch so schon lang genug geworden). Auch habe ich in meiner Schilderung auf die eine oder andere (für Frau X) peinliche Szene verzichtet.
Das empfohlene Buch werde ich mir in jedem Fall mal anschauen. Auch wenn's vielleicht nur dazu gut ist, dass ich Frau X ein bisschen besser zu verstehen lerne.
Momentan ist's auch eh unbedeutend ob es nun wirklich Borderline ist oder nicht. Das belegbar seltsame Verhalten von Frau X sollte vor Gericht ausreichen.
Beim ersten Verfahren wurde das ja bereits festgestellt und das ohne, dass Aussagen von mir oder den Grosseltern eingeholt wurden.
Ich denke, dass kommenden Verfahren noch so einiges ans Licht kommen wird, was meine Chancen auf ein Umgangsrecht erhöhen wird.
Nochmals vielen Dank an alle,
Uli
[Editiert am 10/10/2005 von yacc]
Hups, gleich noch ne Frage. Die Mühlen mahlen unerwartet schnell. Ich bekam heute ein Schreiben des gegnerischen Anwalts mit (sinngemäss) folgendem Inhalt.
Fakt sei, dass ich meine Tochter seit 12 Jahren praktisch nie gesehen und sie somit auch keine Beziehung zu mir hätte. Die Gründe für diese Trennung seien unerheblich, wichtig sei für meine Tochter lediglich, dass es so war. Bei einer Befragung meiner Tochter hätte sich ergeben, dass sie sich nicht an mich erinnern könnte. Sie wüsste lediglich, dass da mal ein Mann war, der ihr bester Freund gewesen sei und sie und ihre Mutter plötzlich ohne Abschied verlassen hat. Sie empfinde deshalb eine grosse Enttäuschung. Das kann ich nicht gewesen sein, denn ich war ja gezwungenermassen wirklich fast nie dort. An den Namen des Mannes könnt sich meine Tochter leider nicht mehr erinnern.
Für meine Tochter sei es ohnehin schon sehr schwer mit der Erkrankung der Mutter und der Trennung von ihr umzugehen. Aufgrund dessen musste meine Tochter bereits in eine psychotherapeutische Betreung gegeben werden, die allerdings bereits erste Erfolge zeige. Meine Tochter lebe heute glücklich und unbeschwert in einer Pflegefamilie.
Es könne eigentlich nicht mein Wunsch sein, dass ich nun durch mein Auftreten eine weitere Diskontinuität in das Leben des Kindes bringe und den Behandlungserfolg gefährde. Man entnehme meinen Schreiben, dass ich ja schliesslich auch am Wohl des Kindes interessiert sei.
Man möchte mich deshalb, im Interesse des Kindes, dringenst bitten, meinen Antrag auf ein Umgangsrecht unverzüglich zurückzunehmen.
Na prima, da haben wirs wieder. Das Kindeswohl ist offensichtlich eine formbare Masse.
Was kann man auf so ein Schreiben noch antworten? Ehrlich gesagt hab ich nicht die Absicht meinen Antrag auf ein Umgangsrecht zurückzunehmen. Ja ok, sieht jetzt etwas blöd aus und ich kann der Argumentation sogar ein Stück weit folgen. Aber wie sähe es denn aus, wenn ich den Antrag nun zurücknehme? Ich glaube, dass ich dann mit künftigen weiteren Anträgen gleich aus dem Rennen wäre. Lieber verliere ich in dieser Sache und habe wenigstens die Chance es nochmal zu versuchen.
Wie seht Ihr das?
Jetzt schon vielen Dank,
Uli
[Edit] Ein paar Schraipfäler rausgemacht und die Erklärung etwas verständlicher formatiert [/Edit]
[Editiert am 15/10/2005 von yacc]
[Editiert am 15/10/2005 von yacc]
Die einzige Mühle die das schnell mahlt, ist ein hungriger Anwalt !
Freu Dich über die Träne ! Das Schreiben ist lediglich eine Drohgebärde. Immer aufplustern lassen und die Ruhe bewahren! Bloß nicht drauf reagieren !!!
Denn wenn der Anwalt meint, das Dein Antrag im Verfahren abgelehnt würde, könnte er Dich ja ins Gerichtsverfahren laufen lassen, ohne zu agieren. . .aber nein, er hat Angst und meint Du würdest etwas beim Richter erreichen!
DU hast ein Gericht beauftragt, hier eine Entscheidung herbeizuführen, und dabei sollte es auch bleiben, sonst kannst DU Dir Deine Kontinuität für immer und ewig abschminken.
Vielleicht würde ich darüber nachdenken, das Schreiben irgendwie ins Verfahren einzubringen, damit das Gericht sieht, das hier versucht wird, Dich zur Aufgabe VOR dem Gerichtsverfahren zu bringen. Ich weiß aber nicht wie am geschicktesten, oder hat der Anwalt das auch so das JA wissen lassen ?
P.S.
Fakt ist, das Du Vater Deiner Tochter bist, und Dich am besten um sie kümmern wirst, auch wenn es Dir bislang durch die Krankheit Deiner Ex verwehrt war.
Hast Du Dich nach einem Anwalt umgeguckt ? Gib Gas ! Bevor da eine vorläufiger Bescheid des Gerichtes kommt, sollte sich ein FACHANWALT das Ganze angucken!
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hallo yacc,
die Krankheit Deiner Ex besteht nicht erst seit gestern??Dann frag ich mich warum Du Sie jetzt zu Dir holen willst??Ein Umgangsrecht hätte Dir damals genauso gut zugestanden...
Das der gegnerische RA antwortet lässt keinerlei Rückschlüsse darauf zu das Du Chancen hast!
Aus meiner Sicht als Erzieherin und Tochter eines Juristen und mit meiner persönlichen Erfahrung in einem ähnlichen Fall kann ich Dir sagen wer da den kürzeren ziehen wird..
Weswegen glaubst Du das sie es bei Dir besser hat?
Wie stellst Du Dir das denn vor mit der Anäherung zu Deiner Tochter?Wie willst Du ihre Probleme auffangen ein Dir völlig fremdes zudem traumatisiertes Kind und ein ihr völlig fremder Mann der auf einmal Vater sein will?Wo siehst Du da das Kindeswohl?
Du überlegst Dir allein aus Prinzip den Antrag aufrecht zu erhalten? Du fragst wie das aussehen würde?Also ich würde sagen der Mann ist einsichtig!Aber Du musst mit der Entscheidung leben und wenn es für Dich wichtig ist sagen zu können das Du es wenigstens nochmal versucht hast ist das Deine Priorität!Ist auch ein Kostenfaktor und es geht an die Substanz!
Das Mädel aus der Pflegefamilie zu holen zu Dir wo sie wieder nur eine ihr fremde Person hat?
No way!Je länger sie dort ist desto chancenloser ist die Sache!
Du wirst Dir eine Menge berechtigte Fragen stellen lassen müssen. Ich kann Dir sagen das wenn das Dein Hauptargument ist das die KM es verhindert hat wirklich sehr schlecht da stehst.
Bring ruhig den von Dir genannten Brief mit zur Verhandlung wie Elternteil_m Dir geraten hat .Ob es Dir was nützt ist fraglich denn dieser ist KEIN Einschüchterungsversuch des Gegners!
Ob Du es darauf ankommen lassen solltest..denke für Dich wäre es wichtig dann hast Du es wenigstens versucht!
Eins ist mir auch aufgefallen : Du schreibst Du hast Deine EX im "Frauenhaus"kennengelernt wo Du gearbeitet hast....was war denn das für eines? In einem tatsächlichen FRAUENHAUS dürfen keine Männer rein auch nicht zum arbeiten!
Gruss Delphin
[Editiert am 15/10/2005 von Delphin]
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hi Delphin,
zunächst mal vielen Dank für Deine ehrliche Meinung, auch wenn sie mir natürlich nicht so recht gefällt. Dennoch, vielleicht ist auch Deine Sichtweise hilfreich.
Ein klein wenig will ich mich aber doch verteidigen. Die Krankheit von Frau X besteht tatsächlich nicht erst seit gestern. Die Anfänge waren schon zu sehen, als ich noch mit ihr zusammen war. Dennoch die Prognosen waren gut und man dachte, man würde es in den Griff bekommen.
Frau X verstand es aber sehr gut Leute gegeneinander auszuspielen. U.a. scheiterte an dieser Fähigkeit auch fast die Ehe ihrer Eltern.
Das gehört zwar jetzt nicht hier her, ist aber lustig. Einmal hat sie ne Mitbewohnerin auf mich angesetzt. Die sollte mich in eine verfängliche Situation bringen und somit den Grund für die Trennung liefern.
Es war auf skurrile Art und Weise sogar lustig, hat aber natürlich nicht funktioniert, denn ich liebte Frau X damals wirklich.
Zurück zur eigentlichen Sache. Frau X verstand es ausgezeichnet mit Vertröstungen, Drohungen und Verboten Macht auszuüben. Das ganze Lügen und Intrigennetz wird nun so ganz allmählich enttarnt.
Vor nicht all zu langer Zeit erfuhr ich dann, dass die Kinder in einer Fremdunterbringung sind und Frau X keinen direkten Zugriff mehr auf sie hat.
Einerseits war ich froh darüber, denn damit hat Frau X ihr Hauptdruckmittel (die Kinder) verloren und die Kinder waren aus der Schusslinie. Erst jetzt war es gefahrlos möglich überhaupt etwas zu unternehmen. Dem Jugendamt wurde auch klar, dass wohl an den Erzählungen von Frau X so einiges nicht stimmte.
Das psychologische Gutachten über meine Tochter gab mir dann aber den Rest. Da kann man einfach nicht weiter zugucken und auf Besserung hoffen.
Der Brief des RA ist m.E. nicht eben schlecht formuliert. Er klammert alle Schuld von Frau X aus und hebt die Punkte hervor, die mich belasten. Dennoch, bei einem Verfahren werde ich die ganze Wahrheit offenlegen und die wirft doch ein ganz anderes Licht auf die Sache.
Es mag sein, dass man in der gängigen Rechtssprechung dazu neigt, auch in solchen Fällen zugunsten der KM zu entscheiden. Das macht die Sache aber nicht richtiger. Jetzt aufzugeben würde bedeuten zu verlieren. Damit wäre das Vorurteil nochmals bestätigt. Irgendwo beisst sich doch da die Katze selbst in den Schwanz.
Du fragst, weswegen ich glaube, dass es meine Tochter bei mir besser hätte. Wenn Du die Geschichte nochmal genau liest, dann wirst Du feststellen, dass ich mich zunächst nur um ein Umgangsrecht bemühe.
Ich schliesse aber nicht aus, die Kinder auch zu mir zu nehmen. Letzteres hängt aber auch ganz wesentlich vom Wunsch der Kinder ab.
Wenn zumindest meine Tochter zu mir kommen würde, dann könnte ich ihr Stabilität und ein hervorragendes soziales Umfeld bieten. Auch für die Ausbildung wäre gesorgt. Ich bin u.a. gelegentlich Dozent an der VHS, bringe schon ein paar didaktische Voraussetzungen mit und könnte sie sicher unterstützen.
Die erste Kontaktaufnahme stelle ich mir natürlich schon sehr schwierig vor. Ich kann nicht einfach dort auftauchen und sagen "Guck mal, ich bin dein Papa".
Vorerst wünsche ich mir lediglich Telefon oder Briefkontakt. Meine Tochter wird dann zusammen mit dem Jugendamt entscheiden müssen, ob und wann ein persönlicher Kontakt zu mir wünschenswert ist.
Ich bin sogar der Meinung, dass die jetzige Unterbringung momentan das beste für beide Kinder ist.
Den Antrag werde ich nicht nur aus Prinzip aufrecht erhalten, sondern weil ich den Antrag schliesslich nicht aus einer dummen Laune heraus geschrieben habe, sondern das wirklich will!
Ich habe es lange genug (viel zu lange) mitgemacht, als einsichtiger Trottel da zu stehen. Ich bin nicht dazu da um den Ämtern und der KM den leichtesten Weg zu bereiten und mir als Belohnung die Ehrennadel der Einsicht anzustecken. Diese Nadel dürfen sich andere anstecken, wenn sie einsehen, dass dieses strikte Umgangsverbot Unsinn ist.
Du hast insofern Recht, dass je länger das Mädel dort untergebracht ist, die Chancen für mich sinken. Fast gleichzeitig rätst Du mir aber, die Segel zu streichen und damit noch mehr Zeit ins Land gehen zu lassen. Beisst sich denn bei dieser Argumentation nicht schon wieder die Katze selbst in den Schwanz?
Natürlich werde ich mir sehr viele (durchaus berechtigte) Fragen stellen lassen müssen. Das musste ich ja auch schon beim JA. Natürlich ist es auch schwer die zwölfjährige Trennung zu erklären. Dennoch kann es ja nicht ganz egal sein, weshalb es überhaupt dazu kam und mit welchen Mitteln Frau X dies durchgesetzt hat.
Ob es Sinn hat den o.g. Brief in der Verhandlung anzuführen wage ich zu bezweifeln. Die gleiche Argumentation wird der RA ohnehin in der Verhandlung verwenden.
Ich will diese Verhandlung übrigens nicht um mir die Worte "Ich habe es versucht" auf die Stirn tätowieren lassen zu dürfen, sondern weil ich ein Umgangsrecht will!
Ja, ich habe Frau X im Frauenhaus kennen gelernt. Genau genommen war es so ne Art Aussenstelle für minder schwere Fälle. Das eigentliche Frauenhaus war überlastet und die etwas harmloseren Fälle waren in einem dedizierten "Hotel" untergebracht. Dort lebten überwiegend alleinerziehende Frauen mit Problemen. Selbst eine komplette Familie (incl. Mann) lebte dort.
Männerbesuch war zwar unerwünscht aber möglich.
Ich kam dort rein, als ich ein Funkgerät einer Bewohnerin reparieren und einstellen musste. Frau X war (unglücklicherweise) auch anwesend.
Du siehst also, dass ich auch das erklären kann.
Auch wenn Du mir scharf widersprochen hast, so möchte ich mich dennoch für Dein Schreiben bedanken. Es stimmt einen schon mal auf die Dinge ein, die da noch kommen werden. Vielleicht gar keine schlechte Übung.
Nochmals vielen Dank und viele Grüsse,
Uli
Noch die Antwort an Elternteil_m:
Hallo,
erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Klar, wahrscheinlich ist es erst mal das Beste, überhaupt nicht auf das Schreiben zu reagieren. Ob das Schreiben im Verfahren zu gebrauchen ist, wird man sehen. Ich werde es aber nicht von vorneherein als Argument benutzen, da hab ich schliesslich viel schwerere Geschütze.
Keine Sorge, ich werde nicht aufgeben. Mir geht es schliesslich nicht darum ein Gerichtsverfahren angestrebt haben sondern das Umgangsrecht zu erlangen.
Nen richtigen Anwalt hab ich immer noch nicht *schäm*
Bisher war ich nur in so ner dubiosen Rechtsberatung, die mir nicht wirklich geholfen hat.
Ich muss mich mal umhören, welcher Anwalt auf Familienrecht spezialisiert ist und Erfolge vorweisen kann. Hmmm? Vielleicht habt ihr mir ja nen Tip? Ok, es ist zwar hier nicht unbedingt erwünscht Rechtsanwälte zu vermitteln, aber mir würde es schon ein Stück weiterhelfen. Ich lebe übrigens im Grossraum Stuttgart.
Nochmals vielen Dank und viele Grüsse,
Uli
Sooo, da haben wir's. Die Vorladung kam heute an und die Verhandlung findet am 31.10.2005 am Amtsgericht xxxx statt. Geladen sind lediglich Frau X, meine Tochter und ich. Die Grosseltern sind ausgenommen. Dem Gerichtsschreiben lagen auch Kopien der Schreiben von Frau X bei und die fährt alle Geschütze hoch. Ok, das ist ihr gutes Recht. Dennoch, ich hätte mir eine friedlichere Lösung gewünscht. Aber was solls, vielleicht waren die erneuten Angriffe von Frau X eine ganz gute Einstimmung auf das kommende Verfahren. Immerhin habe ich nun die Bestätigung, dass ich auf Frau X keine Rücksicht mehr nehmen kann.
Bitte keine realen Orte. Danke Biga
[Editiert am 17/10/2005 von biga]
yacc,
Dann wünbsche ich Dir bis dahin ausreichend Zeit und Ruhe, Dich auf den Termin vorzubereiten und Deine Argumente zu unterfüttern. Ob und was Du davon bringst, kannst Du immer noch entscheiden.
Beim Termin selbst wünsche ich Dir alles Gute und viel Erfolg!
Gruß
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)