Hallo Leute,
da ich davon ausgehe, dass ich mit meiner Noch-Ehefrau bezüglich Kindesaufenthalt auf keinen gemeinsamen Nenner komme, möchte ich für eine Vorwärtsstrategie gerüstet sein und mir ein Betreuungskonzept erstellen.
Ich betreue unsere Tochter seit ca. März 2010 sehr intensiv. Der Morgendienst dauert von 6:20 bis 8:30. Dann habe ich sie endlich "glücklich" im Kindergarten. Und am Abend beschäftige ich mich mit ihr nochals 3-4 Stunden.
An den Wochenenden verbringen ich i.d.R. die Zeit mit der Tochter.
Ich habe über die Suche zwar Ergebnisse erhalten - diese waren aber meinst nicht konkreter als "100-prozentig" oder "200-prozentig".
Nun war ich gestern in meiner Stadt beim "Familienservice", den ich über meinen Arbeitgeber kostenlos um Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung und Haushaltshilfen in Anspruch nehmen kann.
Ich arbeite aktuell 37,5 Stunden/Woche und kann mir die Zeit nach Belieben einteilen.
Telearbeit von zuhause ist möglich
Unsere Tochter geht jetzt zum 2. Jahr in den Kindergarten und wird dort von 8 Uhr bis 16 Uhr betreut (Freitag bis 14 Uhr).
Mein Konzept würde nun für die nächsten 2 Jahre so aussehen, dass ich eine Kindsfrau anstelle (die extra vom Familienservice mit Profilbeschreibung gesucht wird), die meine Tochter an 2 Tagen vom Kindergarten abholt, sie nachhause bringt und sich noch etwas mit ihr beschäftigt, bis ich dann eben komme.
An den restlichen Tagen würde ich die Tochter selbst abholen und betreuen.
Evtl. kann ich den Kindergarten auch noch eine halbe Stunde pro Tag nach vorne verlängern.
In der Kindergartenzeit würde mein Urlaub grundsätzlich ausreichen, um die Kindergartenferien abzudecken.
Sollte die Kleine krank werden oder Brückentage anfallen, so würde ich über Telearbeit von zuhause aus arbeiten.
Sollte ich krank werden, so bietet mir der Familienservice wieder kurzfristig eine Haushaltshilfe an.
Für die Zeit nach dem Kindergarten müsste ich dann noch zusätzlich absichern, dass meine Tochter einen Teil der Ferien eine Betreuung hat. Auch dies wäre entsprechend mit den Angeboten des Familienservices vereinbar.
Die Schule, die unsere Tochter sehr wahrscheinlich besuchen wird, bietet eine Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr an.
Frage:
Meint Ihr, dass ich noch für mehr Eventualitäten vorsorgen müsste ?
Ich will ein Konzept vorweisen können, das keine Fragen offen lässt. Bzw. muss es einfach deutlich besser sein, als das meiner Frau.
Meine Frau hat zwar nur ein 20-Stundenwoche (offiziell) - allerdings besucht sie noch mindestens 3 Jahre eine Fortbildung, die sehr zeitintensiv ist. So fallen 5-6 mal im Jahr 3-tägige Kurse an, 1 Kurs dauert eine ganze Woche und andere Lehrgänge sind am Wochende (Samstag und Sonntag). Das konnte sie bisher nur deshalb machen, weil ich ihr den Rücken freigehalten habe.
Für den noch 3 Jahre dauernden Kurs muss sie sehr viel lernen.
Wie bewertet Ihr das ?
koala
Hi,
mir stößt das übel auf:
In der Kindergartenzeit würde mein Urlaub grundsätzlich ausreichen, um die Kindergartenferien abzudecken.
Das impliziert, das du nicht bereit bist euer Kind die hälftigen Ferien bei der KM verbrinmgen zu lassen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Wie bewertet Ihr das ?
was spricht dagegen, mit Deiner Ex ein Wechselmodell einzurichten? Für das Kind ist der weitmögliche Erhalt beider Elternteile ohne Frage das Optimum. Gibt es irgendwelche kindeswohlgefährdenden Aspekte ausser der temporären, ausbildungsbedingten Abwesenheit Deiner Ex?
Argumente wie "wir können schlecht miteinander reden" sind jedenfalls kein Grund, das Kind deshalb "sicherheitshalber" in den eigenen Besitz zu bringen. Es sei denn, Du würdest der Mutter des Kindes dasselbe Recht aus denselben Gründen zubilligen - und Dich klaglos damit abfinden, wenn ein Gericht demnächst sagt "das Kind lebt bei der Mutter".
Irgendwelche Tricks und Tipps, wie man dem anderen Elternteil das Kind am besten entzieht, wirst Du hier jedenfalls nicht bekommen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
mir stößt das übel auf:
Das impliziert, das du nicht bereit bist euer Kind die hälftigen Ferien bei der KM verbrinmgen zu lassen.
Tina
Hallo Tina,
ich möchte die Teilung des Urlaubs natürlich haben. Ich habe es nur so verstanden, dass mein Konzept erstmal ohne "Hilfe" meiner Frau stehen muss.
Was wir dann für Absprachen für Urlaub, Feiertage oder sonstigen Umgang regeln, ist eine andere Sache !
koala
Moin,
was spricht dagegen, mit Deiner Ex ein Wechselmodell einzurichten?
Grüssles
Martin
Hi Martin,
ein Wechselmodell versuche ich bei ihr schon seit Anfang des Jahres zu platzieren. Es kam immer nur ein "NEIN".
Auch 4 Termine bei der Familienberatung brachten nichts. Sie hat nicht mal eine Diskussion zugelassen --> "NEIN".
Zischendurch hatte sie mal die Idee, dass ich unsere Tochter jede Woche von Fr. Mittag bis Mo. Früh haben soll.
Das hätte gut zu ihren Kursen und Lernphasen gepasst.
Ich sah das zumindest als interessante Gesprächsgrundlage.
Jedoch kam kurz danach wieder ein Schreiben von ihrem Anwalt, in dem Stand, dass sie es sich anders überlegt hätte und ich die Tochter nur jedes zweite Wochenende sehen soll (Sa bis So. Abend) und nannte das "großzügig".
Damit gebe ich mich aber nicht zufrieden und deshalb rechne ich mit dem Weg vor das Gericht und möchte mich eben darauf vorbereiten.
Meiner Frau ist es eben auch ein Dorn im Auge, dass unsere Tochte so gut mit ihrem Papa kann und bezeichnete das schon als "nicht normal".
Kommunizieren ist auch nicht ihre Stärke. Sie ist eher der Typ, der Fakten schafft, wenn ihr etwas nicht passt. Sie vertritt auch ganz andere Ansichten, was die Erziehung betrifft und die Konflikte beim Wechselmodell sind eigentlich vorprogrammiert.
koala
Hallo Leute,
leider habe ich noch keine brauchbaren Anworten erhalten.
Um es nochmal klar zu stellen:
Meine Nochfrau will mir (wenn wir die Trennung später auch in getrennten Wohnungen leben) den Umgang mit unserer gemeinsamen Tochter nur in einem relativ geringen Umfang gewähren, obwohl ich unsere Tochter (die jetzt 4 Jahre alt ist) mindestens gleichwertig und seit einem halben Jahr ganz überwiegend betreue.
An einem Wechselmodell hat sie kein Interesse gezeigt, obwohl in unserem Falle wirklich alle davon provitieren würden. Wir wollen ja auch beide im gleichen Stadtteil bleiben.
Wenn sie mir also nicht entgegenkommt und beantragt, dass die Tochter sich hauptsächlich bei ihr aufhalten soll, so habe ich eigentlich nichts zu verlieren und werde einen Gegenantrag stellen.
Eben nur für diesen Fall will ich ein Betreuungskonzept vorweisen können, das auch eine entsprechende Qualität hat.
Bitte lasst mir unter diesem Hintergrund noch weitere Stellungnahmen zukommen
Mfg
koala
Ich glaube, du hast schon recht gut vorgesorgt und ziemlich viele Eventualitäten berücksichtigt. Was mir auffiel ist, dass du z.B. keine Verwandten mit einbindest, zu denen die Kleine vielleicht einen Bezug hat. Sicherlich ist es eine sichere Lösung, über eine Einrichtung zu gehen, falls du wirklich mal krankheitsbedingt ausfällst aber ich würde da wohl als erstes Familienangehörige fragen. Nur ein Denkanstoß, kein Vorwurf 😉
Deine Idee habe ich nicht als Vorenthaltung der Kleinen der Mutter gegenüber verstanden, sondern als Konzept, dass zum Tragen kommt, wenn das ABR auf dich überginge und die Mutter z.B. auf Grund ihrer Fortbildung gerade keine Möglichkeit hätte, die Kleine im Krankheitsfall deinerseits zu betreuen. Hab ich das richtig verstanden?
Natürlich solltest du regelmäßigen Umgang und eine gute Beziehung zur Mutter fördern und zulassen aber darum geht es ja in so einem Konzept nicht vorrangig oder sollte man auch das darin berücksichtigen? *indieRundefrag*
Was du noch tun solltest, ist auf jedenfall ein genaues Protokoll über den derzeitigen Stand zu führen. Wann machst du was mit der Kleinen und zu welchen Zeiten. Ist zumindest für dich eine Stützte, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt.
LG
das Schwarzwaldmädel
Hallo Koala,
also ich hatte im geringen Maße das gleiche Problem... kurze Schilderung nochmal...
Trennung... ExFrau ausgezogen... Tochter (damals 11 Monate alt) verblieb bei mir... ExFrau kam nach 3-4 Monaten wieder und zog dann mit Kind aus während ich bei der Arbeit war...
ExFrau gab mir nach 8 Wochen (aufgrund EA Gericht) wieder eine geringe Umgangsregelung alle 14 Tage für 3-4h unter Aufsicht... weiteres sollte beim JA geklärt werden.
Beim JA war die dAme zuerst auf Seiten der KM, da es sich um ein Kleinkind handelte, dass unsere Tochter zuvor fast 4 Monate ausschließlich von mir betreut wurde, spielte dabei keinerlei Rolle zum Anfang... Sie kamen beide mit dem Argumenten
festes Umfeld, nicht hin und her gerissen, Mutter-Kind Bindung etc pp...
Meine Argumente beim JA waren, dass der Psychologe von der "Mutter-Kind-Bindung" Jahre später diese revidiert hat und anführte, dass es auch eine "Vater-Kind-Bindung" gebe, die genauso wichtig für das Kind ist.
Des Weiteren führte ich an und das war eigentlich der wichtigste Punkt (in den Augen der JA Dame), dass bei einem geringen Umgang mit dem Kind, keine Bindung aufgebaut werden kann... wie soll man eine für das Kind feste Bindung aufbauen, wenn man "nur" den "Wochenend-Papa" oder den "Besuchs-Papa" spielen darf/soll....
Und genauso wichtig sei es für das Kind Feiertage während des Aufwachsens nicht immer nur bei einem Elternteil zu sein und deren Familie sondern auch beim anderen Elternteil und deren Familie, weil beides gehört nunmal zum Kind auch wenn die Eltern getrennt sind.
Fazit jährlicher Wechsel aller Feiertage...
Weiterhin bekräftigte ich meinen Willen unsere Tochter öfters bei mir zu haben, da sie hier ein gutes Umfeld hat (eigenes Zimmer, Spielzeug etc. pp) und sich auch gerne bei mir aufhält...
Nach knapp 2-3Std. "Verhandlung" mit dem JA und der KM habe ich dann eine Umgangregelung bekommen die wie folgt aussah:
* 2 Wochentage ohne Übernachtung bei mir
* jedes 2. Wochenende bei mit
Mittlerweile siehts so aus, da sich die Fronten der Anfangsphase geglättet haben:
* 2-3 x in der Woche bei mir... mal mit und mal ohne Übernachtung
* jedes 2. Wochenende bei mir...
Unsere Tochter (nun 4J.) fühlt sich pudelwohl und sagt des öfteren von sich aus, dass sie lieber bei mir schlafen möchte und meine ExFrau fragt mich dann ob das bei mir passen würde (da ich Vollzeit arbeite)... und wenn da es zu 90% immer regelbar mit meiner Arbeit ist, steht dem meistens nix im Wege...
Aber nochmal auf dein Anliegen zurückzukommen... also meine Erfahrung diesbezüglich ist, das wenn eine Einigung nicht möglich ist, sich an das Jugendamt zu wenden und dort dann ruhig und mit sachlichen Argumenten in Bezug auf das gemeinsamme Kind zu argumentieren und zu versuchen, dass man damit das JA auf "seine Seite" bekommt.
Ich war damals erst allein da und hab meine Wünsche geäußert... die dame vom JA hat dann meine ExFrau und mich zum Gespräch eingeladen und dort hab ich dann wie gesagt versucht beide zu überzeuge... bei mir war es dann Glück (?), dass die Dame vom JA am Ende meine Argumente für Wichtig hielt.
Und ich denke unsere Tochter würde sich bei mir auch nicht so wohl fühlen udn immer so gerne bei mir sein, wenn ich nur alle z.B. 14 Tage Umgang bekommen hätte...
Ich hoffe ich konnte die mit meiner Erfahrung ein bissl helfen bzw. die eine Richtung geben was für einen Weg man gehen könnte...
Gruß Rainbow
PS: Also wie gesagt bei mir war das JA später auch vor Gericht die treibene Kraft den Umgang so durchzusetzen... ohne JA auf deiner Seite wird´s vor Gericht schwer werden... da sich der Richter auf jedenfall deren Meinung anhört und sich ganz oder zumindest teilweise an deren Meinung orientiert...
So ein Betreuungskonzept wie du hatte ich auch... meines sah sogar vor, dass ich auf Teilzeit gehen würde und meine Arbeitzeiten meinen "privaten" Verhältnissen angepaßt werden können... das gab mir mein Chef sogar schriftlich mit zur Gerichtverhandlung...
Ich hatte auch über 5 Monate penibel ein Tagebuch geführt... KM hatte als der Richter dieses anführte geheult und Besserung zugesagt und schon waren die letzten Monate vergessen...
Des Weiteren räumte ich auch der KM großügen Umgang ein... etc pp..
Bei mir waren die sozialen Umstände damals auch "besser" (trotz Teilzeit)...
Aber das Gericht intressierte es damals alles nicht...
Fazit: KM bekam das Kind zugesprochen... von daher schlug ich dann den o.g. Weg ein um zumindest einen guten Umgang zu bekommen...
So das nochmal als Zugabe... hatte ich vorhin leider vergessen zu schreiben... 🙂
Gruß nochmal...
Deine Idee habe ich nicht als Vorenthaltung der Kleinen der Mutter gegenüber verstanden, sondern als Konzept, dass zum Tragen kommt, wenn das ABR auf dich überginge und die Mutter z.B. auf Grund ihrer Fortbildung gerade keine Möglichkeit hätte, die Kleine im Krankheitsfall deinerseits zu betreuen. Hab ich das richtig verstanden?
LG
das Schwarzwaldmädel
Hi,
erstmal danke für die ersten inhaltlichen Anworten.
@Schwarzwaldmädel
Ja, Du hast es so richtig verstanden. Ich würde den Umgang mit der Kindsmutter später fördern und ausbauen, wie es nur möglich ist.
Letzlich (wenn sie will) könnte man es dann von dieser Seite in Richtung Wechselmodell wachsen lassen.