Hallo zusammen,
kurz zu meiner Situation:
ich bin 35, seit 5 jahren verheiratet und seit insgesamt 14 Jahren mit meiner noch-frau zusammen; wir haben einen wundervollen sohn (4 jahre), uns gerade unser traumhaus gebaut und sollten - nachdem dieser stress jetzt vorbei ist - endlich wieder ruhe und zeit für uns als familie finden.
daraus wurde aber leider nichts, da meine noch-frau sich dazu entschieden hat, mich zunächst mit einem kollegen und dann mit einem freund unseres nachbarn zu hintergehen, den wir gemeinsam (als familie) auf einem gartenfest kennen gelernt haben. mit diesem ist sie jetzt auch zusammen und seit dem sie den schlusstrich gezogen hat, ist sie auf einem amoklauf und ich erkenne sie nicht wieder. das ist jetzt fast 3 monate her.
zwischenzeitlich gab es verschiedene korrespondenz ihrer anwältin an mich und zwischenzeitlich habe ich mich auch anwaltlich vertreten lassen.
insbesondere in bezug auf das zu regelnde umgangsrecht stellt sie sich absolut auf die hinterbeine und will mir maximal den umgang alle 14 tage von freitag 1800 Uhr bis sonntag 1800 Uhr zugestehen. mein vorschlag über die anwältin mir doch noch den freitag 1800 bis samstag 1500 uhr zu ermöglichen - insbesondere vor dem hintergrund, dass meine noch-frau an drei tagen arbeitet und dann aber zwei volle tage mit ihm verbingen kann. dies wurde glatt abgelehnt, mit den worten "das müsse dann wohl das gericht entscheiden" 😡 ich kann aber nur am wochenende, da ich im ausland arbeite.
meine wahrnehmung ist, dass sie gezielt mit ihrem neuen LG und meinem kleinen eine neue 'familie' aufbauen will. der neue geht auch in 'unserem' haus ein und aus (nach nur 3 monaten) und liest im geschichten vor, spielt carrera-bahn etc. und wenn ich den kleinen dann mal habe, dann muss ich zunächst erstmal 1 stunde anhören wie toll der andere ist. aber das ist ein anderes thema. :gunman:
jetzt möchte ich mich aber ungern damit abfinden, denn ich liebe meinen kleinen sonnenschein über alles (und ich denke er mich auch) und habe angst vor einer totalen entfremdung. daher meine fragen (weitere informationen gerne auf rückfrage):
1. welche Schritte habe ich jetzt zu beachten, um meinen sohn (und den kontakt zu ihm nicht zu verlieren)?
2. wie habe ich mir so einen 'Gerichtsprozess' vorzustellen?
3. wie stehen die chancen (grundsätzlich) eine vernünftige regelung für den kleinen und mich hinzubekommen?
4. wie lange dauert so etwas und wie weit wird der kleine da mit hineingezogen (zb gutachten o.ä.)?
fragen über fragen und ich danke euch schon jetzt für eure antworten. und sorry, falls ich etwas ausschweifend war.
ein verzweifelter vater gruesst...
m.
Hallo mirablau,
ich hab mich da gerade mit den Frei- Sams- und Sonntagen verhaspelt, kannst Du das nochmal sortieren?
1. welche Schritte habe ich jetzt zu beachten, um meinen sohn (und den kontakt zu ihm nicht zu verlieren)?
Wer weiss das schon so genau. Eher loslassen, bevor ein Loyalitätskonflikt droht, ist zumindest meine Theorie. Den Wert der Ware "Umgangszeit" bestimmst Du.
2. wie habe ich mir so einen 'Gerichtsprozess' vorzustellen?
Der "Prozess" fängt beim Jugendamt an und wie man sich das vorstellen muss ändert sich gerade deutlich durch das am 1.9 in-kraft-tretende FGG-Reform-Gesetz.
3. wie stehen die chancen (grundsätzlich) eine vernünftige regelung für den kleinen und mich hinzubekommen?
Ob so ein Konflikt eskaliert oder in Vernunft endet hängt von allen Beteiligten ab, also auch von Dir.
4. wie lange dauert so etwas und wie weit wird der kleine da mit hineingezogen (zb gutachten o.ä.)?
Nach dem neuen Gesetz, das am 1.9. in Kraft tritt, gibt es ein Beschleunigungsgebot und das Gebot für einen ersten Termin innerhalb vier Wochen - wird sich zeigen, wie das in der Praxis aussieht.
fragen über fragen und ich danke euch schon jetzt für eure antworten
Erstmal bist Du dran, das mit den (Sams-)Tagen zu sortieren.
4. wie lange dauert so etwas und wie weit wird der kleine da mit hineingezogen (zb gutachten o.ä.)?
4 wochen? ich glaube nix! bei mir geht es über ein jahr. erster gerichtstermin 3 monate nach klageeinreichung. nächster gerichtstermin 6 monate später, dauer des psychologischen gutachtens über ein halbes jahr, was noch kurz ist, soweit ich hier im forum gelesen habe.
sicher wird das kind bei einem gutachten mit "hineingezogen", der gutachter muss ja sehen wie du mit dem kind umgehst usw. weiterhin holt ein gutachter auch unter umständen bei deinem arzt, kindergarten, JA, verfahrenspfleger informationen ein... zumindest ist dies in meinem falle so. aber bevor ein gutachten erstellt wird, muss dies erst einmal ein gericht beschliessen.
wenn es vors gericht geht, richte dich auf einen langen kampf ein, ich denke das können andere hier auch bestätigen...
ein prozess vor dem familiengericht ist wie jede andere gerichtsverhandlung, unter aussschluss der öffentlichkeit, bei mir waren anwesend, ich, die km, unsere beiden anwälte und der anwalt/verfahrenspfleger des kindes, welcher die interessen des kindes vertritt.
und wenn ich den kleinen dann mal habe, dann muss ich zunächst erstmal 1 stunde anhören wie toll der andere ist. aber das ist ein anderes thema
das kenn ich irgendwo her... scheint aber normal zu sein bei kindesmüttern...
Nabend,
also ich kann die negativen Erfahrungen von altermann nicht ganz bestätigen.
Bei mir hat die erste Umgangsklage ca 5 Wochen gedauert und hat zu einem befriedigenden Ergebnis geführt.
Das soll natürlich nicht heißen, dass altermann unrecht hat, sondern nur, dass es nicht zwingend so ablaufen muss.
Wie pappasorglos oben schon schrieb, gilt hierbei der Umgangsdreisprung als Mittel der Wahl.
1. direktes Gespräch suchen.
2. JA um Vermittlung bitten
3. Umgangsklage
Ich wage mal die These, dass das meistens nicht so negativ abläuft wie bei altermann. Du (altermann) hast da wohl besonderes Pech gehabt.
Generell solltest du (mirablau) bei all diesen Termin ruhig aber fest auftreten.
Du hast mit deinem Sohn 4 Jahre zusammen gelebt.
Es gibt keinerlei Grund zu der Annahme, dass der Umgang mit dir für ihn eine Belastung wäre.
Falls doch, möge deine Ex mal erklären, warum sie euren Sohn dieser Belastung dann 4 Jahre ausgesetzt hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.