Hallo,
zuerst möchte ich mal Vorstellen.
Mein Name ist Ronny, ich bin 31 Jahre und komme aus Dresden.
Seit 5 Wochen weiß ich das die KM mich betrügt und somit hatte dies die Trennung zu folge.
Das ganze Entwickelt sich leider langsam zum Rosenkrieg um unsere 2 Jährige Tochter.
Ich habe zu 50% das Sorgerecht und meine Tochter sowohl die KM leben noch bis zum 31.05. in unserer Gemeinsamen Wohnung.
Beim Jugendamt haben wir uns auf eine 2/3-1/3 Regelung zum Nachteil von mir geeinigt.
Nun kommt der Fall auf, dass die KM mir androht wärend unserem Zusammenleben, mit unserer Tochter zu Ihrem neuen Partner über Nacht zu gehen.
Meine Frage ist natürlich ob sie das einfach so darf, da es ja immer heißt: zum wohle des Kindes und gewohntes Umfeld. Die kleine hat einen sehr guten Bezug zu mir und Ihr fehlt es an nichts. Natürlich bricht es mir, als liebender Vater das Herz bei dem gedanken, das sie jetzt schon mit dem neuen Partner eine Familie eingeht und mir damit meine Tochter weg nimmt.
Falls ich im Recht bin, wie kann ich unterbinden das der Fall eintritt?
Beste Grüße
Ronny
Falls ich im Recht bin, wie kann ich unterbinden das der Fall eintritt?
Guten Abend, Ronny!
Kurz und knapp: Du kannst es nicht unterbinden.
Im Moment bist du krank vor Enttäuschung, Liebeskummer, Eifersucht usw.
Alles menschlich. Das haben fast alle durchlebt und durchlitten, die hier mitschreiben.
Einziger Trost: Es geht vorüber. Solange du mittendrin steckst, ist es die Hölle.
Glaube einer alten Frau: Der Tag wird kommen, da ist es dir völlig schnuppe, wer deine Ex beschläft - solange du es nicht musst.
Dann kommt mit Sicherheit auch der Tag, an dem eine neue Frau in deinem Leben eine Rolle spielt.
Bis dahin hast du hoffentlich immer noch mindestens 1/3 Umgang mit deiner Tochter - eventuell mehr, wenn du hier im Forum die richtigen Tipps mit nimmst.
Wohin du dann mit deiner Tochter fährst, bei wem ihr übernachtet und wen deine Tochter in deiner Obhut kennen lernt - das hat deine Ex dann so wenig zu interessieren wie dich jetzt, was sie mit dem Neuen macht.
Mitfühlende Grüße
Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
He Biggi,
vielen Dank für deine aufbauenden Worte.
So richtig verstehe ich das dennoch nicht. Meine kleine ist in der Wohnung bis 31.05. gemeldet (Hauptwohnsitz), hat ihr gewohntes Umfeld und einer Papa der sich liebevoll um die kleine kümmert. Wieso darf die Mutter Ihre eigenen Interessen durchsetzten, bzw. gegen die Interessen der kleinen entscheiden und Sie aus Ihrem "gewohnte" Umfeld reißen. Würde mir dieses Recht auch zustehen?
Moin Ronny (und willkommen hier),
lies dich mal zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht ein.
Das ABR habt ihr beide, da gemeinsames Sorgerecht besteht. Das heißt, deine Ex darf euer Kind (theoretisch) nicht gegen deinen Willen einfach aus der gemeinsamen Wohnung mitnehmen. Macht sie es dennoch (und schafft somit Fakten) , kannst du einen Antrag auf Übertragung des ABR auf dich beim Familiengericht stellen. Das muss dann aber auch sofort und in Form eines Eilantrags geschehen, um überhaupt irgendeine Chance zu haben. Du solltest dich deshalb jetzt schon dringend nach einem Anwalt für Familienrecht in deiner Umgebung umsehen, um zeitnah reagieren zu können.
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Brainstormer
Hi Brain,
grundsätzlich hast du Recht.
Nur geht es hier um:
Nun kommt der Fall auf, dass die KM mir androht wärend unserem Zusammenleben, mit unserer Tochter zu Ihrem neuen Partner über Nacht zu gehen.
Und das wird er nicht verhindern können. Wenn er mit dem Argument "ich will nicht, dass die KM mit unserem Kind beim neuen LG übernachtet" das ABR einklagt wird eres vorherhsehbar verlieren.
Hi Ronny,
Meine Frage ist natürlich ob sie das einfach so darf, da es ja immer heißt: zum wohle des Kindes und gewohntes Umfeld.
Das gewohnte Umfeld wird sich für euer Kind nun eben erweitern. Oder möchtest du, dass ihr weiterhin die Wohnung alle 3 gemeinsame bewohnt oder das Kind drin wohnt und ihr euch abwechselnd dort aufhaltet, während eurer Betreuungszeit?
Mit dem Argument "gewohnte" Umgebung würde man dann auch in intakten Familien den Eltern einen Umzug verbieten müssen, da damit Kidner auch ihr Umfeld verliren oder ändern müssen.
Auf Dauer wird euer Kind eben zwei Zuhause haben, sich das Umfeld erweitern.Was übrigens auch in intakten Familien passiert. Das Umfeld erweitert sich auf den Kindergarten, auf die Schule,später auch auf das Zuhause und Familie des Freundes/der Freundin. Und dann wird das Kind irgendewann sein Umfeld radikalt ändern und ausziehen, eine Ausbilung machen, eine Familie gründen o.ä.
So richtig verstehe ich das dennoch nicht. Meine kleine ist in der Wohnung bis 31.05. gemeldet (Hauptwohnsitz), hat ihr gewohntes Umfeld
Und danach? Wird die KM mit Kind auziehen oder du?Werdet ihr euch beide eine neue Wohnung suchen? Mach dich frei vond em Gedanken, dass deine Ex kein eigenes Leben mehr führen darf oder nur dann,wenn die Kleine bei dir ist. Das hat aber auch nichts mit dem Meldegestz zu tun. Das bildet nur ab, wo das Kind seinen gewöhnlichenAufenthalt hat. Es bedeutet nicht, dass das Kind nicht alleine oder mit Mama oder Papa bei Oma und Opa übernachten darf, oder mit Mama oder Papa für ne Woche in den Urlaub fahren kann oder eben mit einem Elternteil zum neuen Partner/in gehen darf. Ein Kind wird nicht durch die Meldung des Hauptwohnsitzes dort an der Heizung festgekettet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin.
Auch wenn es Brainstormer mit seinem klammerzusatz geschrieben hat, sollte herausgestellt werden, dass es sich um Theorie handelt. Praktisch wird es ab Juni so sein, dass jeder ET in seiner Umgangszeit weitgehend machen kann was er will. Und deshalb hielte es ich es für absolut quatschig, es jetzt (noch) zu verbieten, dass das Kind gegen Deinen Willen auswärts übernachtet. Spätestens ab Juni wird Eurer Kind auch Teil der neuen Patchwork-Familie und das wirst Du akzeptieren müssen! Du solltest allerdings mal versuchen an die Vernunft der KM zu appellieren, warum sie das Kind jetzt mitnehmen will, wenn sie sich doch sicherlich vergnügen will!?
Ich würde ggf. versuchen im Vorgriff auf Juni ab sofort Eure 1/3 : 2/3 Betreuungsregel zu leben - jeder bestimmt dann eben in "seiner" Zeit, was getan und hat in dieser Zeit die Pflicht zur Betreuung. Der jeweils andere ist dann auch keine Rechenschaft pflichtig, was und wo er sich in seiner "freien Zeit" aufhält.
Interessieren würde mich, was sich hinter der vereinbarten Umgangsregelung verbirgt. Du schreibst "zum Nachteil" und "Rosenkrieg", bist aber offenkundig eine Einigung eingegangen, was grs. gut ist und besser als gerichtliche Auseinandersetzungen. "1/3" klingt nach (etwas) mehr als dem "Standardumgang" (jedes zweite WE und hälftige Schulferien), aber natürlich weniger als ein gleichberechtigtes und gleichverteiltes Wechselmodell, dass sich aber auch nicht rechtlich durchsetzen lässt.
Meine grundsätzliche Empfehlung an Dich (Euch): Weniger in rechtlichen Kategorien denken und argumentieren, sondern zum Wohle des Kindes. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass ein Kind in genau dem Alter sehr gut damit leben lernt, zwei Kizi zu haben, Mama und Papa nur getrennt zu erleben.
Gruss, Toto
Moin zusammen,
ich hatte Ronny so verstanden, dass seine Ex vorhat, in einer Nacht&Nebel Aktion samt Kind auszuziehen.
Der Titel des Threads ist da eigentlich auch recht eindeutig: "Wärend Trennung mit leibl. Kind ausziehen".
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Brainstormer
Moin Brain,
okay- ich hatte es tatsächlich auf die jene oder andere Übernachtung bezogen...
Aber auch wenn es um eine Umzug oder Auszug vor dem 31.5. geht, wäre das mE keine Nacht und Nebel Aktion, das sich die Eltern offensichtlich schon auf ein zukünftiges Betreuungsmodell "geeinigt" haben. Insofern hielte ich es für recht egal, ob der Auszug nun sofort oder erst Ende Mai geschieht.
Gruss, Toto
Ich verstehe es so, dass es um beides geht
1) Darf die künftige Ex das Kind mitnehmen, wenn sie bei ihrem Lover schläft - Ja darf sie, im Grunde kannst Du froh sein, das sie Dich nicht als Babysitter für ihre Eskapaden benutzt und das Kind an sein neues Umfeld heranführt.
2) Darf die künftige Ex ausziehen und das Kind gegen Dienen Willen mitnehmen - An sich nicht, aber unzählige Frauen tun dies jeden Tag und kommen damit durch.