Guten Abend liebe Gemeinde
ich habe da einen Fehler gemacht, bei der Scheidung haben wir uns wie folgt geeinigt: gemeinsames Sorgerecht -das Kind lebt bei der Mutter. OK das habe ich vor 4 Jahren unterschrieben, ich habe ein gutes Umgangrecht ( jeden Di + Do bis 19:00 Uhr; jedes 2te WE und auch mal zwischendurch) ich kann eigentlich nicht klagen.
Da die Mutter jeden Nachmittag bis 19:00 Uhr arbeitet ist meine Kleine bei Ex-Schwiegereltern untergebracht, abens ist die KM oder ein "Bekannter da" Sie ist im Prinzip gut versorgt da mein EX Schwiegervater sich wirklich versucht zu kümmern.
Jetzt kommen von einigen Seiten ( auch von meiner Lütten ) die Aussagen - Warum lebt sie nicht ganz bei Dir..... sie wird jetzt 10, was kann ich machen damit sie "umzeihen" darf - auf einen Streit habe ich keine Lust, da meine Kleine das wieder mal ausbaden darf und auch ich den großzügigen Umgang nicht gefährden will.
Ich wohne nur 800m weiter ist also recht einfach. Ich habe aber das Gefühl das es bei der KM oft "raucht" und sich die kleine nicht mehr wohl fühlt. Sie ruft mich abends um 19;30 Uhr an, Mama ist weg ich bin allein zu Haus... wenn ich nicht zu Oma +Opa fahre darf ich nicht mehr reiten.... Hausaufgaben mache ich im Reitstall, die anderen Kinder schauen sich die Hausaufgaben an.... 😡
Letztens haben sie sich wohl gestritten und die KM hat angeblich gesagt das sie mit 14 gern zu Papa ziehen darf -
Das kann es doch nicht sein, ich habe Angst das die Kleine untergeht - mit Familienstreitigkeiten hat das nichts zu tun ich möchte nur das es der Kleinen gut geht
Meine Frage was kann ich tun das die kleine umziehen darf, oder ist es besser den Umgang so beizubehalten und die 4 Jahre noch durchzuhalten
Danke für eure Antwort im voraus
Tom
Hallo Tom,
hast du schon mal versucht mit der Mutter darüber zu reden, ob man das "Modell" möglicherweise umdrehen kann?
Gruß pk
Oder einfach weiter ausbauen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da sie stinksauer ist das ich in der Nähe geblieben bin komunizieren wir über SMS und Zettelchen, mir reicht das eigentlich auch. Hier im Ort werde ich als " du bist nicht das ärmste Schwein - aber das bedauernswerteste " bezeichnet..... kannst aufhören zu lachen ich hab so einiges durch und musste schon oft die Faust in der Tasche machen - ist ja kein Problem wenn es um mich geht - aber nicht auf die Kosten/Rechnung meiner Tochter.....
LG tom
Hi Beppo,
klar das denke ich ja auch , ich muß vorsichtig sein - du kennst das Gefühl bestimmt aber auch wenn der Zwerg versuch noch 10 Min. abends rauszukitzeln und du hast im Hinterkopf da kommz gleich ne SMS mit der definition Pünktlichkeit..... aner Mutti darf abends nicht da sein, ich hatte schon ein Gespräch mit dem JA vor 2 Jahen ..... da sagte man mir : Das Kind ist nicht vernachlässigt, da machen wir nix. Naja war ja nur ein Tag Urlaub im Sinn......
LG tom
Wie groß deine Chancen auf einen Umzug zu dir, gegen den Willen der Mutter stehen, kann hier keiner wirklich vorhersagen.
Dafür gibt es zu viele Unsicherheitsfaktoren.
Der größte hat einen schwarzen Kittel an.
Da der (angebliche!?) Wunsch deiner Tochter praktisch dein einziger Trumpf ist, wird das eng.
Sie ist noch nicht in dem Alter, wo ihr großes Gehör geschenkt wird.
Ab 14, sagt man, wird immer auf die Kinder gehört. Ab 12 oft.
Aber mit 9?
Zumal sie dann vermutlich einem gewissen Druck ausgesetzt sein wird und es ist offen, ob sie dem stand hält.
Ich halte im Moment das Risiko für deutlich größer als die Chance.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo
dann werden wir wohl noch 2 Jahre abwarten müssen ( halten wir auch noch durch), aber was mus ich dann tun ? Ich möchte das es recht "einfach" für meine Tochter wird :note: Sie soll allen in die Augen sehen können und kein schllechtes Gewisssen bekommen - das nutzt ja auch keinem etwas.
Soll ich einfach zum RA oder doch beim JA vorsprechen - hat da jemand eine Erfahrung
LG Tom
Hallo Tom,
aus dem Bauch heraus würde ich dir DRINGEND abraten, in diesem Stadium JA oder gar Gericht zu bemühen. Du hast Umgang, von dem viele Väter nur träumen können.
Noch mal der Ansatz Richtung Mutter. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist sie sauer, weil du nicht weiter weg gezogen bist, "gestattet" dir aber trotzdem ein großzügiges Umgangsrecht.
Könntest du nicht ein bisschen über deinen Schatten springen und so was wie eine annähernd "normale" Kommunikation ins Leben zu rufen? Abseits von Zettelchen und SMS, sondern so Auge in Auge bei einer Tasse Kaffee? Schließlich geht es um euer GEMEINSAMES Kind und nicht um euch.
Gruß pk
Hi Prokids,
das Bauchgefühl habe ich ja auch - eigentlich - z.Z zumindest, da ich warscheinlich zuviel kaputtmache. Über meinen Schatten springe ich schon oft da ich immer ja sage wenn die Kleine zu mir möchte bzw sie bei der KM stört. Ich habe es auch recht einfach da mein Chef mene EX rechtt gut aus " alten Zeiten" kennt und ich somit viele Vorteile habe.
Normale Komunikation - das geht nicht wirklich nicht, stell Dir vor du hast deine Partnerin "beichtet" dir Heilig Abend das sie jemand anderen hat,verlässt das Haus lässt dich mit deiner Tochter allein und kommt erst am 2ten Weihnachtstag abends wieder....... nur mal so als Denkanstoss ist nicht bös gemeint. Ich hatte da echt heftige Gedanken was ich mit Ihr mache - aber jedoch nur in Gedanken....
Deshalb hab ich den tollen Umgang - und bin dankbar
Letztens haben sie sich wohl gestritten und die KM hat angeblich gesagt das sie mit 14 gern zu Papa ziehen darf
Hallo,
bei gemeinsamen Sorgerecht kann das Kind jederzeit zum anderen Elternteil umziehen, sofern Einvernehmen besteht. Wenn kein Einvernehmen besteht und es zieht dennoch um, holen nicht mal deutsche Richter es mit Staatsgewalt raus. Wenn im Scheidungswisch steht, dass das Kind im Einvernehmen der Eltern bei der Mutter lebt, je nu, vier Jahre ändern viel.
Will heißen: WENN DAS KIND ABSOLUT SICHER ist, bei dir leben zu wollen, diskutiere nicht mit der KM, oder gar Dritten wie dem JA oder Gerichten, sondern schaff' Fakten. Voraussetzung ist immer, das Kind nicht damit zu belasten sondern zu vermitteln, dass seine Entscheidung gut ist wie sie ist, egal wie sie ausfällt - aber halt auch konsequent durchgestanden werden muss, ggf. gegen Ämter und Mutter...
/elwu,
der jüngste mir bekannte Wechsler von Mutter zu Vater war damals 9 Jahre alt. Sein Dad hat das vorbereitet juristisch, klar. Der Bub selbst allerdings hat den Richter im 4Augengespräch ganz allein überzeugt, das juristische Gezeter der Eltern war da schlicht irrelevant.
Sorry für die Tippfehler - ist mal wieder spät um 4:30 Uhr klingelt der Wecker..... 🙂
kannst du mir bitte ein wenig mehr schreiben
Hallo,
klar, welche konkreten Fragen hast du?
/elwu
Hi ELWU,
wie kann ich Fakten schaffen, wie ist das mit juristisch klar vorbereiten , kann ich das Urteil irgendwo nachlesen ?
Danke vioelmals
TOM
Hi Tom!
Ich habe in absehbarer Zeit (meiner is noch 7) ein ähnliches Problem wie Du und beschäftige mich daher immer mal wieder damit.
Die grundsätzliche Situation ist leider so, dass es keinerlei juristische Sicherheiten gibt. Alles kann geschehen. Die Optimisten sagten mir "ab 8 Jahren beginnt der Kindeswille ausschlaggebend zu sein". Die Pessimisten sagten "nicht vor 16Sofern es keine schriftliche Vereinbarung zum ABR gibt, habt Ihr das volle GSR". Der Normalsterbliche tippt so auf 12-14 Jahre. Die Entscheidung liegt letztendlich ganz allein bei einem Schwarzkittel. Hat ihm sein Kaffee geschmeckt, dann hast Du vielleicht gute Karten. War der Kaffee bitter, dann eben nicht.
Ist die Kurze jedoch ersteinmal bei Dir über einen grösseren Zeitraum, dann sieht das alles ganz anders aus. Und da setzt Elwu an.
Wichtig dafür: Hast Du damals lediglich zugestimmt, dass die Kurze bei der KM lebt, oder hast Du der KM das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) direkt alleinig übertragen?
Sofern es keine expliziete Vereinbarung zum ABR gibt, habt Ihr das voll GSR und seid somit vollkommen gleichberechtigt. Der einzige "Vorteil" der KM ist natürlich, dass die Kurze schon so lange bei ihr ist.
Stichwort: Kontinuitätsprinzip.
Das kannst Du umdrehen. Spätestens nach 3 Monaten greift es auch juristisch. Dann reissen die Schwarzkittel eigentlich nur noch selten die Kids wieder aus dem (dann nicht mehr) neuem Umfeld. Und wenn die Kurze dann auch noch selbst sagt, dass sie bei Dir bleiben will, dann müsste es eigentlich auch so bleiben.
Eine weitere Alternative, die langfristig aaber auch zum kompletten Umzug zu Dir fhren kann, wäre das Wechselmodell. Da ist sie z.B. die halbe Woche bei Dir, die andere Hälfte bei KM. Die WEs wechselt Ihr Euch ab.
Greetz,
Milan
wie ist das mit juristisch klar vorbereite
Hallo,
wie ist der genaue Wortlaut des Beschlusses in Bezug auf Sorgerecht und Aufenthaltsort?
/elwu
Hi Milan,
du tickst ja wie ich .....ist so meine Meinung.
Zu 1.Hast Du damals lediglich zugestimmt, dass die Kurze bei der KM lebt, oder hast Du der KM das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) direkt alleinig übertragen?
In der Trennungsvereinbarung steht geschrieben : bla bla bla ;
Urteilsauszug: Aus der Ehe ist ein noch minderjähriges Kind hervorgegangen; ein Sorgerechtsantrag wird nicht gestellt.
bla bla bla
lediglich in der Trennungsvereinbarung beim Notar wurde sinngemäß geschrieben: das Kind lebt bei der Mutter; folgende Umgangszeiten wurden vereinbart Di+Do.....von bis und jeweils alle 2 Wochen...sowie....
eine Übertragung ist das ja nicht ( hoffe ich doch ) oder ?
Stichwort: Kontinuitätsprinzip.
Da muss ich mich mal schlaulesen - sorry-
Das Wechselmodell kann ich glaube ich vergessen, ich darf / möchte den Bogen auch nicht überspannen.
Was mit und ich denke auch dir wichtig ist, den Zwerg(en) will ich nicht wehtun und sie nicht ausspielen ist ja immerhin die Mutter......
Danke Milan
Ps Wann bist du wieder hier - muss mal schlafen. ich brauch den Job weiterhin
Hi Elwu,
habe es rausgesucht :
Das Sorgerecht über unsere Tochter ......soll uns nachwievor gemeinschaftlich zustehen, wobei der Aufenthalt des Kindes einvernehmlich so geregelt wird , wie es jetzt ist, nämlich bei der Mutter. Herrn .... wird ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt. Dabei soll insbesondere Rücksicht genommen werden auf das Kind und deren Wünsche.
Ich weiß ich habs damals unterschrieben, was sollte ich machen 2 RA´s hatten mir keine Chance vorrausgesagt da ich ja voll arbeite und die Lütte war 5 Jahre alt - war schon ok so und mir wurde ja auch viel versprochen.
LG Tom
Moin!
Hmmmm ... klingt nicht nach einer ABR-Übertragung auf die KM. Glaube das ist lediglich ein Vergleich. Darüber setzen sich Mütter regelmässig hinweg ohne, dass ihnen dafür etwas angekreidet wird. Was jedoch nicht heissen soll, dass einem KV dasselbe "Recht" zusteht. Für Dich als KV liegt die Latte wesentlich höher als für die KM.
Ich glaub ich würde versuchen im ersten Schritt das Wechselmodell durchzukriegen und das dann erstmal beizubehalten. So wandert die Kontinuität zumindest schon mal langsam in einen gleichberechtigten Bereich.
Wenn es dann irgendwann ganz in Deine Richtung kippt bzw Du die Kurze ganz einbehältst, stehen Deine Chancen auf einen erfreulichen Ausgang deutlich besser als jetzt.
Ich für mich habe mich dagegen entschieden meinen Kurzen einfach einzubehalten (obwohl er mich ständig darum bittet). Das kann nämlich knifflig werden. Immerhin müssen die Kids z.B. in die Schule, von wo sie von der KM dann einfach abgeholt werden können und dann ist der ganze Plan wieder über den Haufen geworfen. Du kannst ja nicht den ganzen Tag auf dem Schulhof stehen und Wache halten... und selbst wenn, könntest Du die KM ja nicht daran hindern die Kurze mitzunehmen. Immerhin darf auch sie das genau wie Du.
Gibt es keinen Weg eine einvernehmliche Lösung mit der KM zu finden? Für die Kids ist das immer das beste.
Greetz,
Milan