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was bedeutet § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

 
(@ich-habe-angst)

Hi,

wie ist der Paragraph zu verstehen, wenn der betreuende Elternteil mal krank ist und der Umgangselternteil "keine Zeit" (Null Bock) hat ?

(JA sagt Kinderheim, Krankenkasse sagt dass das JA spinnt.)

§ 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
(1) Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn

1  er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
2. die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
3. Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht   
      ausreichen.

(2) Fällt ein allein erziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.

Zitat
Geschrieben : 06.08.2012 12:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Dann kümmert sich Vater Staat um das Kind. Für solche Fälle hält das JA Notfall-Pflegefamilien bereit. Sind diese belegt, kommt auch ein Heim in Frage. Abhängig vom Alter des Kindes könnte ich mir auch betreutes Wohnen vorstellen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 13:00
(@nadda)
Registriert

Hi,

wenn der betreuende Elternteil mal krank ist dann ist immer noch die Frage wie krank. Wenn der Elternteil zu Hause ist gibt es unter Umständen die Möglichkeit sich eine Betreuung über die Krankenkasse im eigenen Haushalt bezahlen zu lassen.

Wie kommst du auf diese Frage?

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 15:35
(@ich-habe-angst)

Hallo,

nun lautet der Gesetzestext aber so:

(2) Fällt ein allein erziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.

Demnach müsste doch - zumindest bei Kurzzeitausfällen von z.B. 3 Tagen - eine Nachtmutter vom JA gestellt werden.

Das Kind soll doch laut Gesetzestext im elterlichen Haushalt versorgt werden.

Das ist sicherlich auch allemale besser für das Kind als ein Kinderheim.

Oder verstehe ich da etwas falsch ?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 19:06
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ein Elternteil krank ist, aber zu Hause ist, braucht das Kind eine Betreuung für den Tag, die dann gestellt werden kann.
Soviel ich weiss, wird Nachts oder am Wochenende keine Betreuung vom JA gestellt, dann kommt das Kind in eine Pflegefamilie oder ähnliches.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 19:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

(2) ... , wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.

Demnach müsste doch - zumindest bei Kurzzeitausfällen von z.B. 3 Tagen - eine Nachtmutter vom JA gestellt werden.

Wo ist es denn erforderlich, dass ausschliesslich im Elternhaus das Wohl des Kindes sicher gestellt werden kann? Ist das Kind Authist oder brauch es bestimmte und extra für das Kind angefertigte Einrichtungsgegenstände, die woanders nicht gegeben sind?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 19:37
(@nadda)
Registriert

Hi,

im Normalfall kriegt man es, auch wenn man im Krankenhaus ist, noch hin das Kind nachts bei nem Freund unterzubringen und tagsüber gibt es ja Möglichkeiten über die Krankenkasse. Vor allem 3 Tage sind überbrückbar.

Und wenn man sich das Ganze aus der Sicht des Kindes ansieht ist vor allem das die sinnvollste Lösung. Das Kind hat also Übernachtung bei ihm bekannten Personen  und kriegt nur teilweise jemand fremdes vor die Nase gesetzt. 3 oder 4 Tage lassen sich auch vielleicht gleich ganz bei Freunden regeln.

Eine Heimunterbringung für so eine kurze Zeit halte ich persönlich für eine Kindesquälerei. Bis das Kind halbwegs kapiert was los ist ist es wieder draussen aus der Einrichtung. Dazu kommt dann noch, dass in unseren Heimen meistens viele Kinder mit nicht grade positivem Hintergrund sitzen und so die paar Tage durchaus auch traumatisch werden können (Ja, diese Antwort ist politisch nicht gewünscht, das ist jetzt einfach Berufserfahrung).

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 21:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin iha,

nun lautet der Gesetzestext aber so:

es gibt kein Gesetz, das die Art der Unterbringung vorschreibt. Hier sind vor allem verantwortungsvolle Eltern gefragt. Auch und gerade für solche Fälle habt Ihr das GSR.

Demnach müsste doch - zumindest bei Kurzzeitausfällen von z.B. 3 Tagen - eine Nachtmutter vom JA gestellt werden.

wenn es ein Automatismus oder gar ein Gesetz wäre, dass Kinder nur in der elterlichen Wohnung übernachten dürfen, dürfte niemand mehr mit seinen Kindern in die Ferien fahren oder dann gar in einem Zelt oder Wohnwagen übernachten.

Für solche krankheitsbedingten Kurzzeitausfälle muss der andere Elternteil eben mal ein paar Tage Urlaub nehmen oder eine Lösung mit Verwandten und Freunden suchen - lange, bevor das Wort "Kinderheim" überhaupt gedacht werden muss. Der Versuch der Delegation des Problems an das Jugendamt und/oder eine dem Kind vollkommen fremde "Nachtmutter" spräche jedenfalls nicht gerade für elterliche Verantwortung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2012 21:29
(@ich-habe-angst)

Danke für die unangenehmen Antworten.

Somit wird also die KM darüber entscheiden, ob die Kinder für 3 Tage ins Kinderheim kommen während ich wegen Krankheit ausfalle.

Leider haben nicht alle AE Eltern ein starkes soziales Netz wie es in diesem Fall erforderlich wäre.

Die KM hat bereits Desinteresse signalisiert.

Das vom JA benannte Kinderheim ist tatsächlich beknackt.

ABER: Laut § 20 SGB VIII sollten die Kinder doch eindeutig zu nHause betreut werden. Ich habe den Eindruck, das das JA hier ganz heftig schummelt und alle gucken zu.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 15:29
(@nadda)
Registriert

Hi,

also jetzt mal raus mit den Infos: Wie alt sind die Kinder?
Und warum nimmt die KM die Kinder nicht die paar Tage?
Wieviele Kinder sind es?
Und in welcher Gegend von Deutschland seid ihr? Ist das zur Schulzeit oder während der Ferien?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2012 15:50