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Was für möglichkeiten hat man(n)?

 
(@luzien)
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Hallo VSler,

hab mal ne Frage zum Umgangsrecht.
Meine Ex und ich haben das GSR. Sie tut immer so als wäre ihr die Kindsbeziehung zum Vater wichtig. Aber sie verhindert ständig den Umgang. An meinen We´s haben die Kids angeblich nie Lust zum Papa zu kommen wenn ich die Kids dann mal irgendwie ans Telefon bekomme wissen die nichts davon und erzählen mir was die Mama ihnen alles verspricht mit ihnen (und ihrem Neuen) zu unternehmen. Für mich hat es den Anschein das sie schleichend probiert mir die Kids zu entfremden. Wenn ich dann masiv werde und sage das es mein WE is, kommt immer das sie die Kids nicht zwingen würde wenn sie nicht wollen.

Die Kids waren auch seit sie 3 Jahre alt waren jedes We von Fr. auf Sa. bei meinen Eltern, waren jedes Jahr mit denen im Urlaub, der Opa ist ihr ein und alles und auch da dürfen sie nicht mehr hin. Die Begründung meiner Ex ist das sie meine Eltern nicht ausstehen könne. Also bleibt mir nur, das wenn ich meine Jungs mal hab, das ich dann mit ihnen zu meinen Eltern gehe und sie dann natürlich dort übernachten wollen und ich sie somit noch weniger habe.

Was könnt ihr mir für Tips geben und was hätte ich oder meine Eltern rechtlich in der Hand?

lg de Luzi

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 11:05
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Luzien,

habt ihr denn nun eine feste Umgangsregelung, oder nicht?

Dass die Kinder ihre Meinung ändern, je nachdem mit wem sie gerade sprechen, ist nicht ungewöhnlich. Loyalitätskonflikt.

Rechtlich haben deine Eltern nichts in der Hand, und du halt die evtl. vorhandene bereits gerichtlich festgelegte Umgangsregelung.
Sonst kommunzier mit deiner Ex.
Versuch´s über das Jugendamt.
Und letztendlich per Anwalt und Gericht, wenn vorgenanntes keine Lösung erbrachte.

Viel Erfolg!

mahjoko   🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 11:14
(@luzien)
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Es gibt nur eine Mündliche Regelung die sie halt nicht einhält. Wenn sie was vorhat bekomme ich die Kids, ansonsten nicht.

Habe mal gelesen das es wohl auch Urteile geben soll wo auch den Großeltern ein Umgangsrecht zugesprochen wurde wenn es dem Kindeswohl diene.

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 11:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Dur wirst wohl den Umgang gerichtlich regeln lassen müssen.

Solltest aber vorher das JA um Vermittlung bitten.

Deine Eltern haben zwar auch ein eigenes Recht auf Umgang, die Umsetzung wird aber üblicherweise in die Umgangszeit des Vaters gelegt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 11:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Luizen

Umgang hat stattzufinden, genauso wie der alltägliche Unterricht in der Schule.

Vorrangig hast du ein Umgangsrecht und auch die Umgangspflicht.
Die Zeit in der du die Kinder hast, kannst du gestallten wie du möchtest, ob du zu deinen Eltern (die auch ein Umgangsrecht haben)fährst oder in den Freizeitpark.

Wie mahjoko schon schreibt, geht es erst zum JA, wenn du dich mit KM nicht einigen kannst, bleibt auch da eine Einigung aus, gehts zum Gericht.
Dort wird dann kein Vergleich geschlossen, sondern ein Urteil/Beschluss, das die Umgangszeiten festlegt, angestrebt.
Sanktionen bei Fehlverhalten/Umgangsboykott der KM gehören selbsverständlich auch in den Beschluss.

Gruss Wedi

Ups, Beppo überschrieben

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 11:30
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

dann bietet sich doch zuerst mal eine klare Regelung mittels einer "unparteiischen" Stelle an: Dem Jugendamt!

Einen gemeinsamen Termin abmachen, dort gemeinsam vorsprechen, und die Wünsche auseinanderklamüsern, bzw. zusammenbringen.  
Gleich den Kalender mitnehmen. 😉

Sollte sie sich dort noch verweigern, dann ist der nächste Schritt eine Umgangsklage. Da wird sie sich dann aber schon rappeln müssen.

LG, mahjoko 🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 11:30
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke an Alle....werde es so machen und zum JA gehen. (wobei man da nix gutes hört für Väter).

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 13:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mir haben sie schon mal geholfen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 13:53
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo.

Mir ist es am Anfang auch so gegangen - EX gab mir die Kleine wie sie Lust und Laune hatte . Bei mir wurde der Umgang dann gerichtlich festgelegt wobei sich EXE auch nicht immer daran hält und auf der selben Schiene fährt wie Du geschildert hast - die Kleine hat heute keine Lust , ich zwinge sie zz nichts , willst Du sie zwingen , lass doch die Kleine entscheiden usw . Gott sei Dank ist das nur an dem Tag unter der Woche der Fall - die WE klappen ganz gut .
Ich hatte vorm Gerichtstermin kontakt zum JA und gleichzeitig eine Beratungsstelle für Alleinerziehende aufgesucht - waren beide sehr nett , gott sei Dank nicht Mutterbezogen und hat sich auch bei gericht gut gemacht .

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 14:37
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo.

Mir ist es am Anfang auch so gegangen - EX gab mir die Kleine wie sie Lust und Laune hatte . Bei mir wurde der Umgang dann gerichtlich festgelegt wobei sich EXE auch nicht immer daran hält und auf der selben Schiene fährt wie Du geschildert hast - die Kleine hat heute keine Lust , ich zwinge sie zz nichts , willst Du sie zwingen , lass doch die Kleine entscheiden usw . Gott sei Dank ist das nur an dem Tag unter der Woche der Fall - die WE klappen ganz gut .
Ich hatte vorm Gerichtstermin kontakt zum JA und gleichzeitig eine Beratungsstelle für Alleinerziehende aufgesucht - waren beide sehr nett , gott sei Dank nicht Mutterbezogen und hat sich auch bei gericht gut gemacht .

Ja genauso läufts ab momentan. Ich werd das Ja mal versuchen. Gericht wär mir zwar lieber weils dann ne Ruhe hat aber die Kosten tun weh.

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 15:02




(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

aber die Kosten tun weh.

Oh weh, Luzien, du hast keine 22,50 Euro für Gerichtsgebühren!?!?!

Einen Antrag auf einstweilige Anordnung des Umgangs kannst du ohne Anwalt in der Geschäftsstelle des Gerichts zu Protokoll geben. Binnen 4 Wochen musst du eine Entscheidung und/oder einen Termin bekommen. Dann gibt es einen Beschluss und gut ist's. Kosten werden gegeneinander aufgerechnet.

Wenn du den oder die MA(in) vom JA an deiner Seite hast, ist das ein Selbstläufer.

Im Jugendamt für "Schönwetter" zu sorgen, ist eine Frage der eigenen Beharrlichkeit.
Gepaart mit unerschütterlicher Höflichkeit.
Der flehentlich und wiederholt vorgebrachten Bitte  ;( "BITTE HELFEN SIE MIR!!!"
kann kaum ein Beschäftigter in der Helferindustrie widerstehen.

Wenn du merkst, dass es da nicht so läuft,
kannst du das Projekt immer noch abblasen.

Meine beiden Exen haben dabei zweimal Erfolg gegen ihre jeweiligen verflossenen Umgangsboykotteurinnen gehabt - und zweimal nicht. Das entspricht einer 50% Chance. In einem Zeitrahmen von mehr als 20 Jahren.

Hier im Forum sehen die Erfolgsaussichten auf den ersten Blick schlechter aus. Das führe ich allerdings auch darauf zurück, dass Männer die diese Fragen zu ihrer Zufriedenheit gelöst haben, hier nicht sonderlich präsent sind. Sodass ich hier tendenziell eher die Väter wahrnehme, die in ihren Bemühungen wenigstens teilweise gescheitert sind und/oder erst noch Hilfe suchen.

Grundsätzlich schätze ich die Chancen von Vätern, das Recht ihrer Kinder auf Umgang mit beiden Eltern auf vor einem einfachen Amtsgericht durchzusetzen, heute wesentlich besser ein als vor 20 Jahren. Damals musste erst das OLG ein Machtwort sprechen.

Langer Rede kurzer Sinn, lieber Luzien:

Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat bereits verloren.

Viel Erfolg wünscht dir
:thumbup: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 15:23
(@luzien)
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Hallo Biggi,

22,50?????....o.k....ich bin net so bewndert bisher haben mich Gerichte viel Geld gekostet.

Das was Du schreibst wäre natürlich auch ne Möglichkeit. Das geht so einfach wie Du es hier schreibst?. Ich geh aufs AG und bentrage ne Verfügung auf Umgang an jedem 2 WE und gut is?.

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 16:25
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

bisher haben mich Gerichte viel Geld gekostet

In der Regel sind es die Anwälte, die viel Geld kosten.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 16:30
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Biggi,

22,50?????....o.k....ich bin net so bewndert bisher haben mich Gerichte viel Geld gekostet.

Das was Du schreibst wäre natürlich auch ne Möglichkeit. Das geht so einfach wie Du es hier schreibst?. Ich geh aufs AG und bentrage ne Verfügung auf Umgang an jedem 2 WE und gut is?.

Yepp, Luzien, genauso einfach kann das sein.
Falls du das JA an deiner Seite hast.
Und das steht und fällt mit deinem Auftreten dort.

Dabei darfst du nicht erwarten, dass das JA schreibt:
"Luzien ist der Beste und seine Ex ist total bescheuert."

Wenn in der Stellungnahme vom JA steht

"Die Eltern haben den Kontakt zum JA gesucht.
Einigungsgespräche bleiben erfolglos.
Beide Eltern sind dem Kind liebevoll zugetan.
Das Kind fühlt sich zu beiden hingezogen."

dann reicht das üblicherweise schon.

Kleiner Tipp: Viele Jugendämter verteilen großzügig und kostenlos diese Broschüre vom Kinderschutzbund.

Wenn du daraus die Argumente zum Wohl eures Kindes  gebetsmühlenartig, hartnäckig und extrem höflich  wiederholst, wird jedes Argument dagegen für deine Ex sehr, sehr schwierig.

Wenn du aus dem Entwurf der Umgangsvereinbarung (Seite 58ff.) dir eine für dich passende Variante bastelst und einen Unterschriftreifen Entwurf davon zu jedem gemeinsamen Gespräch beim JA mitbringst, wird es für deine Ex schon im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehr, sehr eng.

Sei offen für ihre Änderungswünsche und bau in deinen ersten Entwurf genug Verhandlungsspielraum mit ein. Sodass ein Kompromissvorschlag des Beamten hoffentlich in der Nähe deiner eigentlichen Vorstellungen liegt. Mach zu deren Vorschlägen ein ernstes Gesicht, als fiele dir der Verzicht schwer. Und schau dann, dass das alle diese Einigungsversuche  aktenkundig werden.

Die Reihenfolge ist immer dieselbe:

Beantrage ein Beratungsgespräch zum Umgang beim zuständigen Sachbearbeiter.
Dazu wird er die KM und dich einladen.
Sei pünktlich, höflich, sachlich.
Lasse dich auf keinerlei Schlammschlachten und Rechtfertigungen aus der Vergangenheit ein.
Deine Ex hat das sooo erlebt?!?!
Wirklich?!?! Das tut dir leid.
Sie zu kränken war nie deine Absicht.

Ein freundliches Lächeln kostet dich ebenso wie der Ausdruck deines Bedauerns keinen Cent.

Beides macht im Umgang mit einer streitlustigen, reizbaren Ex einen ausgesprochen vorteilhaften Eindruck auf außenstehende Dritte. 

Du würdest gerne die Vergangenheit ruhen lassen.
Du suchst Beistand bei der Gestaltung der Zukunft eures Kindes.

Wiederhole wie ein gut dressierter Papagei die Phrasen aus der Broschüre:

"Für das Kind sind beide Eltern von großer Bedeutung."
"Das Ausbleiben gemeinsamer Erfahrungen entfremdet Kind und Eltern."
"Das Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Eltern." 

Dann reichst du der KM ebenso wie dem Beamten deinen Entwurf eienr Umgangsvereinbarung und bittest um Stellungnahme beim nächsten Gespräch.

Neue Terminvereinbarung. Fertig.

Dann geht das Theater von vorne los.
Immer gleichbleibend höflich und zuvorkommend im Ton.
Und unnachgiebig in der Sache:

Wiederhole wie ein gut dressierter Papagei die Phrasen aus der Broschüre:

"Für das Kind sind beide Eltern von großer Bedeutung."
"Das Ausbleiben gemeinsamer Erfahrungen entfremdet Kind und Eltern."
"Das Kind hat ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Eltern." 

Sobald das Jugendamt dir dazu rät, für die Rechte deines Kindes vor Gericht einzutreten, bist du (immer nochvöllig kostenneutral) einen sehr, sehr großen Schritt weiter. 

Dein Verhalten außerhalb des JA-Büros muss natürlich auch dazu passen:

Du bist pünktlich (und idealerweies enicht alleine) am vereinbarten Ort um den Umgang zu ermöglichen. Di lässt dir vor Zeugen sagen, warum es nicht geht. Du fragst, wann es ginge. Und erscheinst wieder pünktlich und mit Zeugen dort. Da ja - wie du schreibst - auch deine Eltern Interesse am Umgang haben, könnt ihr ja aus dem Abholen jedesmal ein kleines Familienevent machen.

Wenn das eine weile gut - oder eben nicht gut - gegangen ist, neues Gespräch beim JA.

S.o.

Spätestens beim vierten Gespräch nach diesem Muster hat der Beamte die Nase voll und verweist euch ans Gericht.  Die meisten verlieren schon deutlich früher die Lust an solochen Spielchen.

Das Theater kostet Zeit und Nerven. Aber kein Geld.
Und es hat sich sehr, sehr oft als zielführend erwiesen.

Viel Erfolg!  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 17:16
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die Tips  🙂

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2011 17:41