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Was genau heißt "elterliche Verantwortung"

 
(@alleinohnedrei)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

bei einem Verfahren vor dem FamG wegen Umgang sind die Eltern (X+ ich) vom Richter aufgefordert worden, im Verfahren erging noch kein Beschluss:

"Zur Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes zur Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung Beratungsstellen aufzusuchen"

Ich würde nun gerne den Richter anschreiben und nachfragen, was genau das bedeutet. Darf ich das, oder ist das Einflußnahme auf ein laufendes Verfahren?

Vielleicht kann aber jemand hier erklären, was ganz konkret damit gemeint ist?

Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 16:53
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hallo
Für mich liest es sich so das ihr beide euch an eine Erziehungsberatungsstelle wenden sollt um an eurer komunikation zu arbeiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 16:56
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Hallo Allein,

willkommen im Forum!!

Es geht dem Richter hier darum, dass Ihr eine Beratungsstelle zur Mediation aufsucht um, außergerichtlich, eine Einigung zur erzielen und daran zu arbeiten Euch auf eine gemeinsame elterliche Ebene zu begeben.

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 16:58
(@alleinohnedrei)
Schon was gesagt Registriert

Stirnpatsch! Warum sagt der Richter das nicht gleich?

Meiner X passt es nicht, dass ich auf schriftlichen Kontakt bestehe und hat rumgejammert.
Ich weiß aber aus Erfahrung, dass es bei ihr besser ist, es schriftlich zu machen.

Danke für die schnelle Antwort.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 17:00
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Ich würde so vorgehen....
Du gehst zum JA oder Caritas oder wer auch immer solche Mediationen anbietet und vereinbarst einen Termin. Die widerum schreiben dann Exilein an und laden sie zu dem Termin ein.
Damit hast Du dann, weil Du Dich gekümmert hast und den ersten Schritt getan hast auch gleich wieder bessere Karten vor Gericht, nur für den Fall, dass Exilein nicht auf die Mediation eingeht.

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 17:05
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

daher bietet sich ja die Mediation an.

Gruß
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 17:06
(@alleinohnedrei)
Schon was gesagt Registriert

Wegen Termin habe ich schon angefragt, nur was genau das ganze dort soll verstehe ich nicht.
Sie wird jammern und erzählen und ich werde sagen, das soll sie schriftlich machen.

Für mich ist die Kommunikation so wie sie läuft völlig stimmig und ich bin nicht an einer "Beziehung" gleich welcher Form mit X interessiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 17:21
(@bester-papa)
Registriert

Hi Alleinohnedrei,

so ganz verstehe ich Dein Problem nicht. Es geht hier nicht um Deine Beziehung zur Ex, sondern, wie WeDad bereits schrieb, darum,die Kommunikation zu verbessern und aussergerichtlich eine Einigung in Sachen Umgang zu finden.

Eure Einigung wird dann auch schriftlich protokolliert und wird dann auch ans Gericht geschickt. Das Gericht kann diese Elternvereinbarung dann als Grundlage für einen Beschluss verwenden. Insofern hast Du dann alles schriftlich.

Und wenn Exe nur blockt, wird auch dies dokumentiert.

Aber vor dem Richter zu sagen, dass Du nur noch schriftlich mit Deiner Exe kommunizieren willst, macht keinen guten Eindruck.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 17:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin aod,

Wegen Termin habe ich schon angefragt, nur was genau das ganze dort soll verstehe ich nicht.
Sie wird jammern und erzählen und ich werde sagen, das soll sie schriftlich machen.

Für mich ist die Kommunikation so wie sie läuft völlig stimmig und ich bin nicht an einer "Beziehung" gleich welcher Form mit X interessiert.

da liegt der Webfehler: Eine Elternbeziehung, in der alles "nur schriftlich" abläuft, ist keine. Das Gericht hat Euch diesen Hinweis gegeben, damit Ihr lernt, die Paar- von der Elternebene zu unterscheiden und auf Letzterer respektvoll und vernünftig zum Wohl Eurer Kinder miteinander zu kommunizieren. Ja, auch und vor allem mündlich. Das sollt Ihr bei einer Mediation (wieder) lernen.

Mit Deiner obigen Einstellung bist Du das Kommunikationshindernis und nicht Deine Ex. Pluspunkte wirst Du dafür nicht bekommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 17:48
(@alleinohnedrei)
Schon was gesagt Registriert

Hi Alleinohnedrei,

so ganz verstehe ich Dein Problem nicht. Es geht hier nicht um Deine Beziehung zur Ex, sondern, wie WeDad bereits schrieb, darum,die Kommunikation zu verbessern und aussergerichtlich eine Einigung in Sachen Umgang zu finden.

Beziehung: Der Richter war erstaunt, dass sich die Eltern nicht regelmäßig treffen, das Verfahren ist von der Ex angestrengt worden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 20:02




(@alleinohnedrei)
Schon was gesagt Registriert

Moin aod,
da liegt der Webfehler: Eine Elternbeziehung, in der alles "nur schriftlich" abläuft, ist keine. Das Gericht hat Euch diesen Hinweis gegeben, damit Ihr lernt, die Paar- von der Elternebene zu unterscheiden und auf Letzterer respektvoll und vernünftig zum Wohl Eurer Kinder miteinander zu kommunizieren. Ja, auch und vor allem mündlich. Das sollt Ihr bei einer Mediation (wieder) lernen.

Mit Deiner obigen Einstellung bist Du das Kommunikationshindernis und nicht Deine Ex. Pluspunkte wirst Du dafür nicht bekommen.

Grüssles
Martin

Ich kenne diese verschiedenen Ebenen, das geht nach dem Motto: Bis auf den Alkohol ist er ein super Abstinenzler;-) Da ist auf allen Ebenen nichts zu wollen und ich suche keine Pluspunkte und Kommunikation muss wirklich nicht mündlich sein, das geht auch per Email, vor allem, wenn ich damit nachweisbar bessere Erfahrungen gemacht habe.

Danke für den Hinweis.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2012 20:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin aod,

wenn die richterliche Aufforderung lautet:

"Zur Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes zur Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung Beratungsstellen aufzusuchen"

liegt es nicht in Deinem Ermessen, einfach zu sagen "davon halte ich aber nichts und mit der rede ich auch nicht, weil ich mit schriftlicher Kommunikation bessere Erfahrungen habe."

Wenn Du vor diesem Gericht mehr erreichen willst als Dir einen Satz roter Ohren abzuholen, tust Du gut daran, solche Hinweise ernst zu nehmen. Falls nicht, solltest Du Dich zumindest nicht darüber beschweren, wenn dieses Gericht aufgrund Deiner Uneinsichtigkeit und fehlender Kooperation Entscheidungen trifft, die Dir nicht passen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2012 22:23
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die Ex sich aber als Kindsbesitzerin sieht und von allen Institutionen die.der.deutsche.Staat zu bieten hat Rückendeckung bekommt, weil.Sie.die "heilige Kuh" ist. Und wenn die Ex dementsprechend in diesem Wissen darin "suhlt" dann wird nie ein Gespraech in Respekt stattfinden. Warum sollte.die KM dir respektvoll gegenueber treten ? Sie weiss das.du keinerlei Chance hast als 14 Tage Regelung. Insofern geht ihr der Respekt sonst wo vorbei.

Mit einer.Kindsbesitzerin.kannst.du.2.Stunden im Rahmen einer Meditation sprechen.
Die.wird Dich als.Vater des Kindes trotzdem kein Respekt entgegenbringen.

Klar wenn es eine.richterliche Anweisung ist gehst da hin.
Aber letztlich machst dich da.als Vater des Kindes wie so oft zum Affen und die.Kindsbesitzerinnen lacht sich innerlich einen.
Der.Kindsbesitzerinnen ist der 14 Tage Umgang schon ein Dorn im Auge. Aber gibt sie natürlich vor den Institutionen nicht zu.

Respekt ? Von einer "heiligen Kuh" ? Vergiss es.
Aber geh zu.diesen.Terminen ist wichtig !!!!!! Wirklich !!!!!
Aber erwarte null komma nix

Aber auch wie Martin sagt wenn du nicht hingehst und.solche Saetze bringst wie
- habe keine Lust mit der zu reden
- bringt doch eh nichts mit der zu reden

Damit verschlechterst deine.Ausgangssituation noch mehr.
Also.Termin bestätigen und hingehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 12:15
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Beziehung: Der Richter war erstaunt, dass sich die Eltern nicht regelmäßig treffen, das Verfahren ist von der Ex angestrengt worden.

Müssen Eltern sich regelmäßig treffen?
Ich finde, es geht auch ohne, kommt halt auf die Ansprüche an.
Ein Austausch über die Belange der Kinder (= elterliche Verantwortung) wäre natürlich prima, der kann knapp mündlich sein oder knapp schriftlich. Oder bei einer Tasse Kaffee mündlich oder in Schriftform ausführlich.

Ich kann nachvollziehen, dass du lieber alles schriftlich machst. Weil dir sonst die Ex das Wort im Mund verdreht oder sowas, oder warum sonst?

In unserem Fall bevorzuge ich auch absolut schriftliche Aussagen. Dann lässt sich wenigstens nachweisen, dass der Ex die Aussagen genauso getätigt hat. Mündliche Abmachungen "vergisst" er ständig.

LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 13:25
(@wedad)
Rege dabei Registriert

DG,

der Einzige der sich respektlos zeigt bist Du.
Du haust Deine Hasstiraden in jeden erdenklichen Thread und lenkst so die Aufmerksamkeit wieder auf Dich.
Ich habe die Nase voll und werde Dich ab sofort ignorieren. Aber da Du ohnehin keine Hilfen annimmst, wird Dich das auch nicht weiter stören.

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 13:27
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Selbstverständlich müssen sich Eltern nicht regelmäßig treffen. Um jedoch die Paarebene zu verlassen und auf die Elternebene zu gelangen, kann eine Mediation von Nutzen sein, um den Umgang für das Kind zu regeln und entspannter zu gestalten. Dafür müssen jedoch beide Elternteile bereit sein.
Ich persönlich finde es besonders interessant, dass die KM in diesem Fall das Verfahren angestrengt hat. Das zeigt für mich, dass sie sich mehr um den Umgang bemüht als der KV.
Nur eine eindeutige Regelung und Kontinuität gibt dem Kind die Sicherheit die es braucht um den Umgang auch unbeschwert genießen zu können.
Wenn diese Ebene erreicht ist, kann der Kontakt zwischen den Eltern auch schriftlich funktionieren. Wobei allerdings die Erfahrung zeigt, dass wenn die persönlichen Schuldzuweisungen aufhören und man seinem Expartner sein "neues" autonomes Leben gönnt, der persönliche Kontakt, sei es telefonisch oder auch persönlich ganz entspannt laufen kann.
Meine Partnerin ist hier das beste Beispiel. Wir haben Heiligabend zusammen mit dem Papa vom Zwerg gefeiert und das war der entspannteste Heiligabend den ich seit Jahren erlebt habe.

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 13:50
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur eine eindeutige Regelung und Kontinuität gibt dem Kind die Sicherheit die es braucht um den Umgang auch unbeschwert genießen zu können.

aber die sollte wiederum schriftlich sein. Meiner Meinung hat das Kind das Recht auf eine eindeutige, klare und ( am besten schriftlich ! ) festgelegete Umgangsregelung.

Klar der eine wählt lieber den mündlichen Weg der andere den schriftlichen.
Mir ist schriftlich auch lieber. Weil Exe von Ihren mir gegenüber getroffenen Aussagen auch nichts mehr wissen will.

Nur was macht derjenige der die schriftliche Variante der Umgangsregelung will diese aber nicht bekommt ?
Richter legen einen Beschluss doch auch schriftlich fest. Der unterschrieben werden muss.
Warum kann also hier der Umgangsberechtigte Elternteil nicht auch auf eine schriftliche und unterschriebene Umgangsvereinbarung bestehen ?

Das ist der Knackpunkt.  :knockout:

Was Ihn allerdings nicht davon entbindet im Interesse des Kindes und seiner Ziele ( mehr Umgang > so denke ich )
zu diesen Mediations-Gesprächen zu gehen !!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 14:11
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moin DG
Du verkennst, dass in diesem Fall die KM!!!!!!! den Umgangsprozess angestrebt hat. Strebt man einen Umgangsprozess (bei dem es in der einen oder anderen Form eine schriftliche Regelung geben wird) an, um den Umgang zu verhindern?

Ich finde persönlich, dass der Richter hier eine gute Entscheidung getroffen hat mit der Mediation. Man kann ja durchaus am Ende des Gesprächs, die Ergebnisse festhalten. Aber für die Kids ist es netter, wenn die Eltern miteinander reden (im Idealfall)

Btw bei mir gibts keine Umgangsregelung. Bei uns gibts Absprachen, wer wann wie fahren kann (Papa ist weggezogen, aber wir ziehen in 18 Monaten auch dahin).
Und wenn der Zwerg sagt er will zu Papa, dann ruft er ihn an und die Jungs besprechen das. Ich werde dann übers Ergebnis informiert und würde nur in Extremsituationen (Arztterminen die sich nicht verschieben lassen / Krebsnachsorge) mein Veto einlegen. Dies weiss Papa.

Es kann also gehen, wenn man miteinander redet, aber auch wir haben dafür Zeit gebraucht, allerdings stand bei uns die ganze Zeit ausser Frage, dass wir beide das Beste fürs Kind wollen und keiner von uns beiden besser oder schlechter für den Zwerg ist.

Gruß Zwergnases Mama (die mit Ole, Papa und Zwerg Heiligabend gefeiert hat)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2012 14:26