Hallo an alle und vielen Dank an alle die sich diesen Tread ansehen !!!
Bin schon lange hier, kein Sorgerecht, nach Trennung darf ich unsere kleine 5 1/2 Jahre nur alle 2 Wochen max. 5 Stunden sehen.
Mutter verweigert alles, Mutter will nicht das kleine Papa mehr lieb hat (hat Angst davor), Mutter redet Papa schlecht usw. usw.
Auf die Frage ob ich mit der kleinen zu Ostern auch einen Tag haben könne sagt Sie die kleine will nicht,
am Telefon hört man dann, du XX willst du nun mit Papa (im Hintergrund - nein von der kleinen) und sie sagt du musst auch nicht.
Mit meiner Ex werde ich keinen Kompromiss mehr eingehen können.
Immer wieder mal gut und böse,
Immer wieder Kind willst du mit Papa ? wenn du nicht willst, musst du nicht.
Somit hilft nur noch das JA wo der JA Berater mir sagte ich solle ihm genau mitteilen was ich möchte,
damit Er dies der Mutter mitteilen kann.
Nun habe ich meines Erachtens etwas ausgearbeitet was dem Kindesalter entsprechend i.o. ist,
ich bin nicht der Typ der zb. sagt du musst 3 Wochen bei Papa sein, nein dies ist ein Formular auf lange sicht.
Was haltet Ihr davon ???
Meine Ex wird ab diesem Zeitpunkt an dem der vom JA ihr das vorlegt alles "wirklich" alles unternehmen um mir die Hölle mal so richtig heiß zu machen.
So zum Formular:
Umgangsvereinbarung:
XX geboren am 00.00.0000 in XX
mit dem Vater XX
I. Termine des Umgangsrechts
1. an Wochenenden beginnend ab dem 17.04.2009 im 14 tägigen Wechsel von
Freitag 17:30 Uhr bis Sonntag 19:00 Uhr;
2. darüber hinaus besteht unter der Woche ein 2 wöchentliches regelmäßiges Besuchsrecht
am Mittwoch bzw Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:30Uhr;
neben diesen regelmäßigen Umgangsterminen sollen die Umgangstermine für die Zeiten der
Schulferien und der staatlichen oder kirchlichen Feiertage so geregelt werden, dass während
dieser Zeiten beiden Eltern möglichst gleich lange Zeitblöcke für das Umgangsrecht zur Verfügung
stehen, wobei im jährlichen Wechsel dem umgangsberechtigten Elternteil jeweils die
erste oder zweite Hälfte der Ferien bzw. der Feiertagszeiten zustehen soll;
3. während der Schulferien:
a. in den Osterferien im jährlichen Wechsel 1 Woche Umgang mit Mutter die andere Woche mit dem Vater, beginnend mit dem jeweiligen Wochenende vor den Ferien.
b. zu Pfingsten im jährlichen Wechsel 1 Woche Umgang mit Mutter die andere Woche mit dem Vater, beginnend mit dem jeweiligen Wochenende vor den Ferien.
c. in den Sommerferien im jährlichen Wechsel zwischen den ersten und zweiten
Dreiwochenblöcken.
d. in den Herbstferien im jährlichen Wechsel die Hälfte der Ferienwoche
e. in den Weihnachtsferien im jährlichen Wechsel 1 Woche Umgang mit Mutter die andere Woche mit dem Vater, beginnend mit dem jeweiligen Wochenende vor den Ferien.
Heiligabend,24.12. verbringt XX mit der Mutter,
1. Weihnachtsfeiertag 25.12. verbringt XX mit dem Vater
Wobei das Kind jeweils zur Hälfte der Weihnachtsferien bei Mutter bzw Vater ist.
Christi Himmelfahrt (Vatertag) verbringt XX mit ihrem Vater
II. Modalitäten des Umgangsrechts:
1. Der Elternteil, bei dem sich XX aufhält, hat XX zu
Beginn der Besuchszeit dem anderen Elternteil zu übergeben und XX
mit für die Umgangsperiode ausreichender Kleidung und sonstiger Ausrüstung zu versehen.
2. Der umgangsberechtigte Elternteil trägt während des Umgangskontaktes mit XX die alleinige Verantwortung für deren Wohlergehen.
Er hat XX pünktlich nach Ende des Umgangszeitraums zurückzubringen.
Im Fall von nicht vermeidbaren Verspätungen hat er den anderen Elternteil telefonisch zu informieren.
Dazu sind folgende Telefonnummern zu nutzen,
Vater: 0171 - XYZ
Mutter: 0178 - XYZ
Bei einer Änderung der Kontakttelefonnummern werden sich die Eltern jeweils informieren.
3. Verhinderungen der Umgangskontakte sind spätestens eine Woche vorher dem anderen Elternteil anzuzeigen.
Erkrankungen von XX stellen keine Verhinderungen
eines Umgangskontaktes dar, soweit beim umgangsberechtigten Elternteil die
Möglichkeit besteht, dass das Kind situationsangemessen versorgt werden kann.
Bei ärztlich attestierter Reiseunfähigkeit entfällt ein Umgangskontakt.
4. Ausgefallene Umgangskontakte werden stets am nächsten Wochenende nach Wegfall
des Kontakthindernisses nachgeholt.
5. Die Eltern haben alles zu unterlassen, was XX dazu veranlassen
könnte, Umgangskontakte mit dem anderen Elternteil abzulehnen.
Sie haben sich insbesondere jeglicher negativer Äußerungen über den jeweils anderen Elternteil strikt zu enthalten und sind verpflichtet XX aktiv zur Aufrechterhaltung der Kontakte zum jeweilig anderen Elternteil anzuhalten und zu ermuntern.
Dies schließt ein, dass die Kinder anzuhalten sind, zu Feiertagen und Geburtstagen
in den für Kinder üblichen Formen mit dem anderen Elternteil in Kontakt zu treten.
6. Telefonkontakte, Briefe und Geschenke außerhalb der Umgangszeiten sind im Rahmen des üblichen zuzulassen, sie sollen aber nicht der Kontrolle des Tagesablaufs dienen und haben in ihrer Häufigkeit das Recht des jeweils anderen Elternteils auf ungestörte Privatsphäre zu achten.
RAHMENBEDINGUNGEN:
1.1 Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen von XX, bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese flexibel zu handhaben.
1.2 Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle sechs Monate) zu überprüfen und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung muss einvernehmlich erfolgen.
1.3 Ist ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung von XX verfügbar, wird bevorzugt der andere Elternteil in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.
1.4 Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils und ggf. auch seines neuen Partners XX gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen von XX zu den Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.
1.5 Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genauso wenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Urlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen. Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig
Unterschrift der Mutter:
Unterschrift des Vaters:
DANKE EUCH ALLEN FÜR JEDEN VERBESSERUNGS VORSCHLAG,
DANKE EUCH ALLEN FÜR DIE MÜHE,
DANKE EUCH ALLEN FÜR DIE HILFE.
*** edit: Mobilfunknummern entfernt
Hallo Vatersein User,
was würdet Ihr tun ?
wie würdet Ihr vorgehen ?.
Ex meinte auf die Frage ob ich die kleine zu Ostern haben dürfte das Sie unsere kleine gefragt hat aber Sie will nicht.
Es ist jedoch so das sobald die kleine bei mir im Auto sitzt ganz anders reagiert,
es ist als wenn man einen Schalter umlegt, papa wann kommst du wieder ?, papa ich hab dich lieb, papa ich find es schön mit dir was zu machen usw. usw.
Sobald Sie in die Nähe von Mama kommt (auch am Telefon) bin ich nicht mehr wichtig und kleine hat keine Lust mehr was mit mir zu machen.
Ex will es momentan bei den alle 2 Wochen für ca. 5 Stunden belassen und erst nach und nach das ganze Erweitern (wie, wann, bleibt offen, kann Sie mir nicht sagen).
Kleine ist mittlererweile 5 Jahre und 6 Monate jung.
Ex klammert extrem an der kleinen und meines Erachtens wird das extrem schwer mehr von der kleinen zu haben.
Welche Erfahrungen habt Ihr so gemacht ???.
Warten und evtl. alles im Guten mit Ex regeln und hoffen das der Umgang erweitert wird.
Oder aufs ganze gehen JA Umgangsregelung zukommen lassen und wenn da nichts rauskommt Familiengericht ansteuern ?.
Sicher weiß ich nur das wenn ich den Weg über JA bzw. Gericht gehe Ex alles unternehmen und boykottieren wird.
!!! MEIN GRÖßTES PROBLEM,HAB NOCH KEINE EIGENE WOHNUNG DA TRENNUNG VOR 1 1/2 MONATEN WAR (LEBE SOMIT GERADE BEI MEINEN ELTERN *und das mit 40*) !!!!!
Vielleicht hat der ein oder andere von euch Erfahrungen, oder Tips für mich.
Währe für alle Ratschläge, Info´s Dankbar.
Vielen Dank im vorraus.
was würdet Ihr tun ?
wie würdet Ihr vorgehen ?Ex meinte auf die Frage ob ich die kleine zu Ostern haben dürfte das Sie unsere kleine gefragt hat aber Sie will nicht. Es ist jedoch so das sobald die kleine bei mir im Auto sitzt ganz anders reagiert
Das beschriebene Verhalten ist gut bekannt und wird als "Loyalitätskonflikt" beschrieben. Ich würde zuerst das mit der KM thematisieren. Anfangen kannst Du ja, indem Du ihr einen Ausdruck hiervon gibst:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Trennung_Scheidung/s_1864.html
Vielleicht Punkt 5 rot anstreichen: "Seid nicht traurig, wenn ich zum anderen gehe". So werden Loyalitätskonflikte nämlich gemacht.
Dann (also einen Termin später) würde ich über dieses Thema eine Beratung vorschlagen und die zeitlichen Vereinbarungen erstmal ganz aussen vor lassen. Wenn man sich da in den klassischen Grabenkampf locken lässt gibt es keinen Gewinner aber mindestens einen Verlierer.
Mir fällt dazu eine Geschichte ein aus dem Roman „die Abenteuer des Tom Sawyer“: Der Romanheld wird zum Zaunstreichen verdonnert und von seinen Kumpels dafür gehänselt. Dann schafft er’s aber, sie zu überzeugen , dass das eine ganz coole Auszeichnung ist, dass er den Zaun streichen darf und verlangt schliesslich einen Dime (oder so) pro Latte von seinen Kumpels, die Schlange stehen, weil sie auch mal streichen wollen.
Soll heissen: zu allen Zeiten haben die Menschen Zäune gestrichen und Kinder betreut. Wo aber die Pflicht/Spass - Grenze ist, ist das Ergebnis eines dynamischen Prozesses und steht keienswegs fest. Der Grossteil der hier registrierten betreuenden Mütter beklagen sich über zu wenig Umgangszeit. Du hast es mit der Psychologie einer 4-jährigen zu tun (ich meine nicht Deine Tochter) und musst Dich darauf einstellen.
Also: bleib cool bei den Zeiten, senke Deine „Dann-eben-nicht“-Schwelle wenn die Schikanen zu albern werden, und pushe die Beratungsschiene über das Problem des Loyalitätskonflikts.
Natürlich nur meine Meinung (aber nicht ganz unfundiert).
Danke pappasorglos,
und wieder weiß ich das ich vielleicht zu einseitig sehe.
Du hast vollkommen recht es ist ein Loyalitätskonflikt für die kleine (warum bin ich nicht selbst darauf gekommen).
Ich werde versuchen das ich die 20 Bitten an geschiedene Eltern meiner Ex unterschiebe und Sie sich evtl. mal Gedanken darüber macht.
Leider glaube ich aber auch das Ex sowas nicht interressiert.
Zu extrem pfärcht Ex unsere kleine ein, jede Minute ohne unsére kleine ist für Ex die Hölle.
Unsere kleine schläft auch nur in Mamas Bett, weil ex auch hier nicht ohne Sie sein kann.
Papa durfte kleine nie ins Bettchen bringen, aber Oma & Opa ihrerseits schon.
Am Sonntag wurde mir wieder mal klar das unsere kleine sich extrem auf die Bezugsperson fixiert, ein Junge wollte mit mir reden und meine kleine fing an zu weinen,Papa geh da weg komm mit, der gehört nicht zu uns usw. usw.
Ich danke dir Pappasorglos und ich nehme deine Worte wahr.
Danke Dir und euch allen.
hallo,
ich habe mir zeit gelassen und die statements nur überflogen. eines habe ich aufgeschnappt und möchte es gerne verwenden; -Loyalitätskonflikt - . Das denke ich ist es was Psychologen und deren Vertreter berühren. Das ist die Angst. Verstärkt wird dies durch Sorgerechtsangelegenheiten. Habe ich Sorgerecht durch Ehe oder Anerkennung der Vaterschaft bei unehelicher Geburt?
Zu deinen Fragen.... Sie sind sehr schwer zu beantworten und ich werde es versuchen. Ich denke aber ich stosse eher auf Kritik undUunverständnis, aber es ist mein Gefühl.
deine ansicht für eine regelung sind legitim und verständlcih. aber ich denke zum scheitern verurteilt. du willst von null auf hundert. das geht nicht. ein kind, mit 5,5 J plötzlich von 5 h / Woche über Nacht zu halten ist verständlich geht aber nur wenn eine starke emotionale bindung besteht.
ich würde nach deiner schilderung so vorgehen, dass ich das kind öfter sehe. den abstand zwischen den begnungen kürzen und weiter aubaun. ein kind im alter von 5 bis 6 J hat auch ansprüche. heißt vorbereitung auf schule, basteln, spielen, schreiben, malen...........u.v.m.
willst du auch diese verantwortung?
liebe grüße und viel glück
Danke Loge,
willst du auch diese verantwortung?
Ja !!!!
Ich will diese Verantwortung voll und ganz weil ich sie liebe und alles für Sie tun würde.
Das diese Regelung von Anfang an zum scheitern verurteit ist ist mir auch klar denn Mutter und Vater ziehen (wenn getrennt) seltenst an einem Strang.
Das Kind ist der Angelpunkt, der Druckpunkt, die Macht über den Vater !!!
Der vom JA wollte eine klare Aufstellung von mir und warum (wie viele sagen) klein Anfangen ???
Gekürzt wird sowieso, ob von Mutter, vom JA oder vom Gericht.
Das ich die Kontakte allmählich steigern muß, sollte, ist mir klar und ich bin mit Sicherheit kein Vater der ihrer Mutter das Kind streitig macht (das währe nicht ich und ich würde nur einem Schaden, unserem Kind).
Klar ist auch das 2 Wochen bei Papa nicht von heute auf morgen gehen aber in der Zukunft vielleicht.
Selbst wenn meine kleine 2 Tage übernacht bei mir währe und dann mit Füßen strampeln würde um zu Mama zu kommen, würde ich Sie zu Mama bringen.
Denn ich liebe meine kleine Maus und alles was ich gegen ihre Ma tun würde, würde ich auch im engsten Sinne ihr antun.
Danke Dir !
hi,
kinder sind inhalt. aber auch viel, sehr viel arbeit. ich glaube dir was du schreibst und wünsche dir alles glück. ich kann dir nicht weiter raten, denn ich besitze weder kompetenz in recht noch in psychologie.
liebe grüß
Hallo an alle,
und danke wiedermal für Eure Unterstützung.
Gerne würde ich sofort in die vollen gehen (Gericht) denke aber das der Weg über´s JA schier Pflicht zum Gericht hin ist
und 2tens evtl. nicht so stark provozierend.
Desweiteren wird das JA dann wohl befragt werden und da möchte ich einfach ein "sicherer vertreter" der Umgangsregelung sein.
Exe wird beim JA Vertreter alles daran setzen und evtl. auch Lügen unterbreiten aber da hoffe ich auf den JA Mitarbeiter das dieser das Reale sieht.
Eines ist sicher, unsere kleine hat extreme Loyalitätskonflikte da sie beim letzten Umgangstermin (4 Stunden) mich fragte ob bei mir auch der Osterhase kommt.
Am Telefon (Mama daneben) wollte Sie nichts mehr davon wissen und meinte sie wolle nicht zu mir und ausserdem kam gerade Wickie im Fernsehen.
Ex meinte darauf,wenn Sie nicht will dann will Sie nicht.
1 Woche Ferien und kein einziger tag für Papa und Tochter.
Und dann immer die Drohungen (wenn du jemals schlecht über mich vor dem Kind redest dann mach ich dir die Hölle heiß).
Am Samstag 18 Uhr wollte ich der kleinen Frohe Ostern wünschen und ex sagte sie ist bei oma & opa bis Sonntag da kommt der Osterhase :gunman:
Und ich darf Sie nicht mal sehen bzw. sprechen da auf die Frage wann ich dann anrufen kann ein saloppes "keine Ahnung" kam ;(
Ex kann die Eltern-Paarebene nicht trennen. Und ein verlässlicher Umgang ist für Ex HORROR.
Werde mir am Dienstag einen Termin geben lassen beim JA und ihm dann meine Umgangsregelung (wie ich mir sie vorstelle) unterbreiten.
Über unsere kleine musste ich Schliesslich erfahren das Sie im August für 3 Wochen nach Amerika zur Ex ihren Bruder fliegen mit Oma & Opa.
Danke DeepThought und euch allen, Danke
Hallo joysilence,
ich kann nix Konstruktives beitragen ( ist auch schon alles gesagt finde ich ) :redhead: wollte aber darauf hinweisen daß ich an deiner Stelle die Handynummern aus dem ersten Posting nehmen würde :redhead:
Grüße,
das Augentierchen
Vielen Dank Augentierchen,
und demjenigen der die Handynummer überschrieben hat.
Man oh man wie konnte ich so blöd sein :knockout:
Danke euch allen.
Nun ist es aber so das ich die ersten 2 Jahre fest mit der kleinen zusammenlebte.
Dann 1 Jahr lang (nach Trennung) jede Woche einen Wochenendtag von 10 Uhr bis 17 Uhr und unter der Woche einen halben Tag.
Dann sind wir für ca 3 Jahre zusammengezogen bis zum Ende vor 4 Wochen und jetzt beginnt der Umgangsstress.
Heißt die letzten 3 Jahre war ich immer anwesend, hab fest mit meiner kleinen und Ex zusammengewohnt.
Nur eben ins Bettchen bringen, Zähneputzen, Geschichten vorlesen, mal mit der kleinen allein was tun, das durfte ich nie.
Trotz alledem besteht bis dato eine sehr innige Beziehung zu meiner Tochter, das merke ich vor allem dann wenn ich Sie abhole,wie wenn man einen Schalter umlegt,sobald wir mit dem Auto losfahren ist die kleine zu mir wie wenn ich das einzige für Sie währe,sie hängt an mir sehr. (An Mutter natürlich mehr - ist ja auch normal) will damit nur sagen das ich sehr wohl eine klare Verbindung für die kleine bin.
Bis jetzt zumindest noch, da Ex immer wieder dazwischenfunkt.Ostern will sie nicht zu dir und ich zwinge sie auch nicht, anrufen ist nicht da Ex nicht weiß wann sie zu hause sind usw. usw.
Danke euch allen, Danke
Hallo und Frohe Ostern euch allen und euren Kindern 🙂
Ich wollte noch eines loswerden,
ich bin mit Sicherheit niemand der auf diese Umgangsregelung picht,
nur will der vom JA eine klare Aufstellung von mir haben und wie viele sagen, nachgeben geht immer, mehr nie !!!
vor allem nicht wenn es doch noch vor Gericht geht.
Mir ist klar das eine Übernachtung von heute auf morgen nicht zu 100% realisierbar ist und wenn kleine nicht bei mir schlafen will, dann würde ich sie eben Abends wieder zu Ma bringen und am nächten Tag wieder abholen.Und all das dann langsam aber Sicher erweitern, das werde ich auch dem vom JA übermitteln.
Wenn Ferien sind dann hole ich sie eben jeden Tag ab und die Nächte verbringt sie bei Ma wenn sie nicht bei mir schlafen will.
Ex hat dann ja auch 3 Wochen Urlaub im Ausland gebucht.
Warum sollte so eine "vorläufige Regelung" nicht klappen ? zu viel Streß für die kleine ?
Danke euch allen !!!
Hallo an Euch alle :redhead:
So, nun habe ich eine Umgangsregelung zusammengestellt die nicht progressiv ausgerichtet ist und vor allem (so denke ich) spielraum lässt.
Am Dienstag ist nun der Tag an dem ich diese Regelung abgeben werde (JA wollte von mir eine Regelung wie ich Sie mir vorstelle).
Meine bitte an euch alle ist mir evtl. Tips bzw. Anregungen zu geben ob dies so i.o. ist oder noch was geändert werden sollte.
Ich bedanke mich schon im vorraus bei all denen die sich diese Mühe machen und wünsche Euch allen ein hoffentlich schönes Wochenende mit euren Kindern. DANKE VIELMALS
Hier mein Schreiben:
Umgangsvereinbarung
Für unsere Tochter XXX geboren am XX.XX.XXXX
1. Vorbemerkungen
XXX hat ein Recht auf beide Eltern.
Ich werde uns als Eltern akzeptieren und respektieren und die Beziehung
zum jeweils anderen Elternteil fördern sowie alles unterlassen, was diese Beziehung
beeinträchtigen könnte. Die Mutter erkennt an, dass auch der Vater ein Recht darauf hat,
seine Tochter zu sehen und seine Beziehung mit ihr aufrechtzuerhalten; die Ausgestaltung
der Umgangstermine liegt daher in seiner eigenen Verantwortung.
2. Umgangstermine
2.1. xxx und ihr Vater sehen sich alle 2 Wochen von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:30 Uhr.
darüber hinaus besteht unter der Woche ein 2 wöchentliches regelmäßiges Besuchsrecht
am Mittwoch bzw Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:30Uhr
(in der Woche wo das Wochenende kein Umgang stattfindet).
Erkrankungen von xxx stellen keine Verhinderungen
eines Umgangskontaktes dar, soweit beim umgangsberechtigten Elternteil die
Möglichkeit besteht, dass das Kind situationsangemessen versorgt werden kann.
Bei ärztlich attestierter Reiseunfähigkeit entfällt ein Umgangskontakt.
Der andere Elternteil ist hierüber unverzüglich zu informieren.
Der entfallene Umgang wird dann am darauf folgenden Wochenende nachgeholt.
2.2 Zusätzlich verbringt xxx die Hälfte der Oster-, Pfingst-, Sommer-,
Herbst- und Winterferien beimVater.
Die genauen Termine werden die Eltern jeweils am Jahresanfang bestimmen.
Neben diesen regelmäßigen Umgangsterminen sollen die Umgangstermine für die Zeiten der
Schulferien und der staatlichen oder kirchlichen Feiertage so geregelt werden, dass während
dieser Zeiten beiden Eltern möglichst gleich lange Zeitblöcke für das Umgangsrecht zur Verfügung
stehen, wobei im jährlichen Wechsel dem umgangsberechtigten Elternteil jeweils die
erste oder zweite Hälfte der Ferien bzw. der Feiertagszeiten zustehen soll;
2.3. In den Weihnachtsferien im jährlichen Wechsel 1 Woche Umgang mit der Mutter
die andere Woche mit dem Vater, beginnend mit dem jeweiligen Wochenende vor den Ferien.
Heiligabend,24.12. verbringt xxx mit der Mutter,
1. Weihnachtsfeiertag 25.12. verbringt xxx mit dem Vater
Wobei das Kind jeweils zur Hälfte der Weihnachtsferien bei Mutter bzw Vater ist.
4. Kontakt außerhalb der Umgangstermine
Telefonkontakte, Briefe und Geschenke außerhalb der Umgangszeiten sind im Rahmen des üblichen zuzulassen, sie sollen aber nicht der Kontrolle des Tagesablaufs dienen und haben in ihrer Häufigkeit das Recht des jeweils anderen Elternteils auf ungestörte Privatsphäre zu achten
5. Schlussbestimmungen
5.1. Die Mutter wird den Vater in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung von
xxx informieren. Hierzu vereinbaren wir, einmal im
Monat in der Woche vor dem Umgangswochenende telefonisch ein Elterngespräch zu
führen. Über erhebliche Erkrankungen ist der Vater umgehend zu informieren.
5.1 Modalitäten des Umgangsrechts:
1. Der Elternteil, bei dem sich xxx aufhält, hat xxx zu
Beginn der Besuchszeit dem anderen Elternteil zu übergeben und xxx
mit für die Umgangsperiode ausreichender Kleidung und sonstiger Ausrüstung zu versehen.
2. Der umgangsberechtigte Elternteil trägt während des Umgangskontaktes mit xxx die alleinige Verantwortung für deren Wohlergehen.
Er hat xxx pünktlich nach Ende des Umgangszeitraums zurückzubringen.
Im Fall von nicht vermeidbaren Verspätungen hat er den anderen Elternteil telefonisch zu informieren.
Dazu sind folgende Telefonnummern zu nutzen,
Vater: xxxx-xxxxxx
Mutter: xxxx-xxxxxx
Bei einer Änderung der Kontakttelefonnummern werden sich die Eltern jeweils informieren
5.2 Rahmenbedingungen:
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was xxx dazu veranlassen
könnte, Umgangskontakte mit dem anderen Elternteil abzulehnen.
Sie haben sich insbesondere jeglicher negativer Äußerungen über den jeweils anderen Elternteil strikt zu enthalten und sind verpflichtet xxx aktiv zur Aufrechterhaltung der Kontakte zum jeweilig anderen Elternteil anzuhalten und zu ermuntern.
Dies schließt ein, dass die Kinder anzuhalten sind, zu Feiertagen und Geburtstagen
in den für Kinder üblichen Formen mit dem anderen Elternteil in Kontakt zu treten.
Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen von xxx bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese flexibel zu handhaben.
Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle sechs Monate) zu überprüfen und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung muss einvernehmlich erfolgen.
Ist ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung von Joy verfügbar, wird bevorzugt der andere Elternteil in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.
Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils und ggf. auch seines neuen Partners xxx gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen von xxx zu den Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.
Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird.
Der Vater darf genauso wenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat.
Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Urlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen.
Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig.
Das wars :redhead:
Danke,vielen Dank euch allen für eure Mühe und Hilfe,Danke !!!! :dankeschoen:
Hallo joysilence,
hab mir weder deine Erste noch Letzte Umgangsvereinbarung komplet durchgelesen, sie sind viel zu lang. KM wird nie wollen oder immer brechen können.
Zudem muss ich dir aus meiner Erfahrung sagen, dass nicht die Dauer des Umgangs ausschlaggebend ist sondern wie ihr die gemeinsame Zeit verbringt und eines tages sind sie fähig auch selbst zu entscheiden.
Mit meiner Ex werde ich keinen Kompromiss mehr eingehen können.
Das meine ich auch.
Meine Ex wird ab diesem Zeitpunkt an dem der vom JA ihr das vorlegt alles "wirklich" alles unternehmen um mir die Hölle mal so richtig heiß zu machen.
Das glaub ich auch. Es liest sich wie das Grundgesetz im Hochsicherheitstrackt eines Gefängnisses. Na, ist nur meine Meinung nach Gefühl.
Auf die Frage ob ich mit der kleinen zu Ostern auch einen Tag haben könne sagt Sie die kleine will nicht,
am Telefon hört man dann, du XX willst du nun mit Papa (im Hintergrund - nein von der kleinen) und sie sagt du musst auch nicht.
Such einen Weg mit der Kleinen direkt zu sprechen und nicht über KM!
Es ist jedoch so das sobald die kleine bei mir im Auto sitzt ganz anders reagiert,
es ist als wenn man einen Schalter umlegt, papa wann kommst du wieder ?, papa ich hab dich lieb, papa ich find es schön mit dir was zu machen usw. usw.
Du schreibst als hättest du Kontakt mit meiner Tochter.
Joysilence, dein Kind leidet unter dem Druck von KM. Du musst was unternehmen.
Zitat von pappasorglos:
Das beschriebene Verhalten ist gut bekannt und wird als "Loyalitätskonflikt" beschrieben.
Das ist meines erachtens grober Unfug. Im Fall von Joysilence ist KM verantwortlich für einen "Loyalitätskonflikt".
Es gibt dazu auch so ein Gesetz einer Verpflichtung den Umgang zu fördern!
Eines ist sicher, unsere kleine hat extreme Loyalitätskonflikte da sie beim letzten Umgangstermin (4 Stunden) mich fragte ob bei mir auch der Osterhase kommt.
Am Telefon (Mama daneben) wollte Sie nichts mehr davon wissen und meinte sie wolle nicht zu mir und ausserdem kam gerade Wickie im Fernsehen.
Ex meinte darauf,wenn Sie nicht will dann will Sie nicht.
Die Kleine hat Angst vor KM, sie verweigert Umgang. Du musst was unternehmen.
1 Woche Ferien und kein einziger tag für Papa und Tochter.
Ich rate dringend dagegen einzuschreiten. Kürze deine gewollte Umgangsregelung um 80% an Buchstaben und Zahlen und leite alles zu Gericht.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo Joysilence,
ich versuche mich mal...als umgangsgewährende und fast Vollzeit arbeitende Mutter. Ich würde die Krise kriegen mit so einem Vorschlag! Aber -wie gesagt- aus meiner Sicht!
So, nun habe ich eine Umgangsregelung zusammengestellt die nicht progressiv ausgerichtet ist und vor allem (so denke ich) spielraum lässt.
Den Spielraum habe ich nicht gefunden!
1. Vorbemerkungen
XXX hat ein Recht auf beide Eltern.
Ich werde uns als Eltern akzeptieren und respektieren und die Beziehung
zum jeweils anderen Elternteil fördern sowie alles unterlassen, was diese Beziehung
beeinträchtigen könnte. Die Mutter erkennt an, dass auch der Vater ein Recht darauf hat,
seine Tochter zu sehen und seine Beziehung mit ihr aufrechtzuerhalten; die Ausgestaltung
der Umgangstermine liegt daher in seiner eigenen Verantwortung.
Hier würde ich das Recht des Kindes mehr in den Vordergrund stellen: Nicht der Vater hat das Recht auf ... sondern das Kind hat das Recht auf...
2. Umgangstermine
2.1. xxx und ihr Vater sehen sich alle 2 Wochen von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:30 Uhr.
darüber hinaus besteht unter der Woche ein 2 wöchentliches regelmäßiges Besuchsrecht
am Mittwoch bzw Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:30Uhr
(in der Woche wo das Wochenende kein Umgang stattfindet).
18:30 ist definitiv zu spät! Das Kind ist noch klein und braucht etwas Zeit wieder "zu Hause" anzukommen bevor es ins Bett muß. Wie wäre es mit 18:00?
Meine Erfahrung: Langes Abschiedsprozedere, dann doch noch Hunger...und plötzlich heißt es "ab ins Bad, Schlafenszeit"! Keine Zeit mehr zum Erzählen etc.
Erkrankungen von xxx stellen keine Verhinderungen
eines Umgangskontaktes dar, soweit beim umgangsberechtigten Elternteil die
Möglichkeit besteht, dass das Kind situationsangemessen versorgt werden kann.
Bei ärztlich attestierter Reiseunfähigkeit entfällt ein Umgangskontakt.
Der andere Elternteil ist hierüber unverzüglich zu informieren.
Der entfallene Umgang wird dann am darauf folgenden Wochenende nachgeholt.
Über diese Regelung stolper ich immer wieder: Das heißt im Normalfall: Muttern pflegt das Kind gesung, verzichtet (muß, weil Kind krank) auf die WE-Aktivitäten und Papa bekommt am offiziellen "Mama-WE" (das vielleicht verplant war) das gesunde Kind und spielt den Freizeit-Onkel? Im Umkehrschluß bedeutet das, das an "Mama-WE" wenn das Kind krank ist dann das "Papa-WE" gestrichen ist, da das "Mama-WE" nachgeholt wird?!
2.2 Zusätzlich verbringt xxx die Hälfte der Oster-, Pfingst-, Sommer-,
Herbst- und Winterferien beimVater.
Die genauen Termine werden die Eltern jeweils am Jahresanfang bestimmen.
Neben diesen regelmäßigen Umgangsterminen sollen die Umgangstermine für die Zeiten der
Schulferien und der staatlichen oder kirchlichen Feiertage so geregelt werden, dass während
dieser Zeiten beiden Eltern möglichst gleich lange Zeitblöcke für das Umgangsrecht zur Verfügung
stehen, wobei im jährlichen Wechsel dem umgangsberechtigten Elternteil jeweils die
erste oder zweite Hälfte der Ferien bzw. der Feiertagszeiten zustehen soll;
1. Dein Kind (KiGa-Kind) hat noch keine Ferien...da fällst Du auf die Schnauze!
2. Ein berufstätiger Elternteil würde das nicht akzeptieren!
Das heißt im konkreten Fall, das außer in den Sommerferien nie zusammenhängend länger Ferien möglich sind.
3. Berufliche Gegebenheiten vollkommen außer Acht gelassen werden!
2.3. In den Weihnachtsferien im jährlichen Wechsel 1 Woche Umgang mit der Mutter
die andere Woche mit dem Vater, beginnend mit dem jeweiligen Wochenende vor den Ferien.
Heiligabend,24.12. verbringt xxx mit der Mutter,
1. Weihnachtsfeiertag 25.12. verbringt xxx mit dem Vater
Wobei das Kind jeweils zur Hälfte der Weihnachtsferien bei Mutter bzw Vater ist.
Naja, soweit ok...aber nicht flexibel!
4. Kontakt außerhalb der Umgangstermine
Telefonkontakte, Briefe und Geschenke außerhalb der Umgangszeiten sind im Rahmen des üblichen zuzulassen, sie sollen aber nicht der Kontrolle des Tagesablaufs dienen und haben in ihrer Häufigkeit das Recht des jeweils anderen Elternteils auf ungestörte Privatsphäre zu achten
Wieso willst Du außerhalb der Umgangszeiten noch Geschenke machen? Geschenke gibt es doch nur zu Anlässen?!
Telefon- und Briefkontakte...ok, ansonsten halte ich den Passus nicht für wichtig.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Die Mutter wird den Vater in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung von
xxx informieren. Hierzu vereinbaren wir, einmal im
Monat in der Woche vor dem Umgangswochenende telefonisch ein Elterngespräch zu
führen. Über erhebliche Erkrankungen ist der Vater umgehend zu informieren.
Naja, wenn Du Dein Kind regelmäßig siehst ist der Passus überflüssig und bei zerstrittenen Eltern funktioniert das ohnehin nicht.
Zeugnisse sind selbstredend und schwerere Erkrankungen...Alles Andere nicht wirklich hilfreich.
5.1 Modalitäten des Umgangsrechts:
1. Der Elternteil, bei dem sich xxx aufhält, hat xxx zu
Beginn der Besuchszeit dem anderen Elternteil zu übergeben und xxx
mit für die Umgangsperiode ausreichender Kleidung und sonstiger Ausrüstung zu versehen.
Was ist denn die sonstige Ausrüstung?
2. Der umgangsberechtigte Elternteil trägt während des Umgangskontaktes mit xxx die alleinige Verantwortung für deren Wohlergehen.
Er hat xxx pünktlich nach Ende des Umgangszeitraums zurückzubringen.
Im Fall von nicht vermeidbaren Verspätungen hat er den anderen Elternteil telefonisch zu informieren.
Dazu sind folgende Telefonnummern zu nutzen,
Vater: xxxx-xxxxxx
Mutter: xxxx-xxxxxx
Bei einer Änderung der Kontakttelefonnummern werden sich die Eltern jeweils informieren
Naja, selbstredend... in Deinem Fall wohl leider nicht!
5.2 Rahmenbedingungen:
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was xxx dazu veranlassen
könnte, Umgangskontakte mit dem anderen Elternteil abzulehnen.Sie haben sich insbesondere jeglicher negativer Äußerungen über den jeweils anderen Elternteil strikt zu enthalten und sind verpflichtet xxx aktiv zur Aufrechterhaltung der Kontakte zum jeweilig anderen Elternteil anzuhalten und zu ermuntern.
Dies schließt ein, dass die Kinder anzuhalten sind, zu Feiertagen und Geburtstagen
in den für Kinder üblichen Formen mit dem anderen Elternteil in Kontakt zu treten.
Was soll der Teil? Insbesonder der letzte Teil? Hat wohl nix mit Umgangsvereinbarung zu tun?!
Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen von xxx bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese flexibel zu handhaben.
Hier weichst Du gerade alles vorher Geschriebene wieder auf! War das der Teil, den Du "flexibel" nennst?
Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle sechs Monate) zu überprüfen und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung muss einvernehmlich erfolgen.
Hier solltest Du nicht so einschränkend sein, im Vorfeld hattest Du gerade ALLE Ferien verteilt!
Dein Kind kommt bald in die Schule, das wäre für mich der nächste "Überprüfungstermin". Bitte denke auch daran, das das Kind eigene Interessen entwickelt: Feriencamp hier, Schulausflug da...etc, das sollte von der Zeit beider Eltern abgehen!
Ist ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung von Joy verfügbar, wird bevorzugt der andere Elternteil in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.
Das kannst Du knicken! Muttern ist nicht verpflichtet Dich als Hauptbetreuungsperson zu benennen...muß auch ja auch nicht sein, soweit es nicht Deine Umgangszeit betrifft!
Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils und ggf. auch seines neuen Partners xxx gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen von xxx zu den Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.
Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird.
Der Vater darf genauso wenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat.
Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Urlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen.
Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig.
Naja, allgemeines Gesülze, das kannst Du nicht verankern, es ist "nur" Dein Wunsch.
Das wars :redhead:
Danke,vielen Dank euch allen für eure Mühe und Hilfe,Danke !!!! :dankeschoen:
Bitte nicht böse sein...habe da so meine eigenen Vorstellungen, die aber nicht unbedingt in Deinen Rahmen (sprich in Eure "familieren" Umstände) passen!
Kürze das Teil und hebe die für Dich relevanten Punkte heraus!
Nächste Überprüfung wäre der Schulbeginn, erst dann ist eine stare Ferienregelung sinnvoll.
So, das Zitieren hier ist eine Qual...ich bin bettreif!
Gute Nacht
Pinkus
Vielen vielen Dank Kuno und Pinkus,
und wieder werde ich schlauer und muß zugeben das Ihr vollkommen Recht habt.
Und ja Kuno ich muß und werde was unternehmen,heute (nach 14 Tagen) durfte ich von 10 Uhr bis 16 Uhr was mit meiner kleinen machen.
Meine kleine wollte unbedingt wieder (zum 3 mal hintereinander) in so einen Indoor Hüpf & Co Laden (schrieb exe per sms) nur sagte ich da ich diesemal baden gehen würde.Beim abholen flüsterte kleine ihrer Ma ins Ohr das sie nicht baden gehen wolle und ex wollte von mir das ich das akzeptieren solle. Kleine im Auto,exe weg, alles anders auf die Frage ob wir heut mal was anderes machen wollen (also baden) au jaaaaaaaaaaa !!!!!!!!!
Zurück zur Ex Wohnung, kleine willst du noch ein Mentos mitnehmen ???
Nein Papa, Mama kuckt ;(
Ich könnte noch sovieles schreiben was mir heute den Atem genommen hat aber was bringt das.
Allein schon die aussage von Ex ich darf der kleinen nichts schenken,zu Ostern gabs von Exe und Ihren Eltern eine Barbie,ein neues Fahrrad und eine DVD Kollektion. Von mir und meinen Eltern ! nichts !
Du hast recht Pinkus, viel zu viel !!!!
Ich denke ich werde es extrem kürzen für den Herren vom JA, der meiner Ex dies wohl vorlesen wird und exe wirds nicht aktzeptieren !!!
Diese Woche am Donnerstag ist mein 2ter Termin beim JA und dann muß ich warten bis Ex beim JA Mitarbeiter gesprochen hat.
Kommt da nichts raus, werde ich gerichtliche Schritte einleiten (habe am Di bereits einen Vorab-Termin).
Ich möchte mich nochmals sehr sehr herzlich bei Euch beiden bedanken für die "extrem" gut beratenden Argumente und vor allem die Zeit die Ihr geopfert habt. Vielen vilen Dank !!!!!! :dankeschoen:
Meine bitte an euch alle ist mir evtl. Tips bzw. Anregungen zu geben ob dies so i.o. ist oder noch was geändert werden sollte.
Bitte lass die Romane. Und dann wolltest Du doch keinen Kleinkrieg um die Zeiten eröffnen, oder? Ich meine, Freitag sollte entweder Kindergartenabholung sein oder halt Samstag morgen. Weil wer hat denn was von dieser Freitagsplanung? Da werden 2 Alltage "zerschnitten". Eine Umgangsregelung muss auch effizient sein, um erfolgreich sein zu können - irgendwann ist ja (hoffentlich) der Hickhack vorbei und dann sollten doch möglichst alle was davon haben.
Also ich mach jetzt mal folgendes, ich nehme "meine" letzte Umgangsregelung, die im wesentlichen ein Template "meines" Jugendamtes ist, füge jeweils einen Kommentar an und einen Formulierungsvorschlag für Deinen Fall. Wenn Du in dem Template bleibst, läufst Du zumindest nicht Gefahr, ins BlaBla abzurutschen.
1. Sie als Eltern sind sich darüber einig, dass <Bubi> 14-tägig die Zeit von 10 bin 18 Uhr beim Vater verbringt
Das war für ein 1 1/2 jähriges Kind, und die Beraterin hatte auf Kurzbesuche zwischendrin gedrängt, die aber logistisch schwer unterzubringen waren, da haben wir sie weggelassen. Bei einem 6-jährigen Kind ist das nach gängiger Meinung aber nicht nötig, also wenn Du's einrichten kannst an einem Werktag um 13 Uhr aufzuschlagen, warum dann nicht die Kindergartenabholung am Freitag? Mein Vorschlag:
"Sie als Eltern sind sich darüber einig, dass <Prinzessin> 14-tägig die Zeit von Freitag Kindergarten-/Schulschluss bis Sonntag, 18 Uhr beim Vater verbringt"
2. Der Vater wird <Bubi> pünklich abholen und auch zurückbringen. Bei absehbaren Verspätungen wird er die Mutter rechtzeitig informieren.
Das ist wichtig, auch die rechtzeitige Information bei einer Abholverspätung, weil nichts erzeugt wohl mehr Umgangsfrust als ungewisses Warten. Mir ist es darüber hinaus wichtig, am Vortag durch Telefon oder SMS-Kontakt den Termin einfach nochmal kurz zu bestätigen, das schafft die Ungewissheit weg, ob vielleicht ein Planungs- missverständnis vorliegt und gibt einfach ein besseres Gefühl. Bei Kindergartenabholung sollte man auf jeden Fall am Vortag telefonieren, weil man sich ja bei der Abholung nicht spricht. Mein Vorschlag:
"Der Vater wird <Bubi> pünklich abholen und auch zurückbringen. Bei absehbaren Verspätungen wird er die Mutter rechtzeitig informieren. Die Eltern sind sich einig, dass sie am Vortag (also i.d.R. am Donnerstag) möglichst telefonisch, aber mindestens durch beidseitige SMS, den Termin gegenseitig rückversichern."
3. Die Umgangstermine werden im Wechsel sonntags und samstags stattfinden
(entfällt)
4. Der 14-tägige Umgangsrythmus beginnt am Sonntag, den....
Ist denke ich wichtig, in die Vereinbarung einen solchen "Kick-Off" reinzuschreiben. Bei Euch sollte das aber eher was sein, was die Übernachtungen bisschen "einübt". Mein Vorschlag:
"Der 14-tägige Umgangsrythmus beginnt zunächst am Samstag, den XYZ, 10 Uhr, mit einer Übernachtung und wird am darauffolgenden Termin, also am Freitag, dem XYZ+13, mit der beschriebenen Abholung am Kindergarten fortgesetzt."
5. Sollte ein Elternteil eine Verlegung eines Umgangstermins aus wichtigen Gründen wünschen, ist der andere Elternteil hierüber rechtzeitig zu informieren. Der Umgangstermin wird dann am Wochenende nach dem eigentlich festgelegten Termin nachgeholt.
Das kann man so stehen lassen.
6. Die Eltern informieren sich gegenseitig rechtzeitig über ihre Urlaubstermine. Im Fall, dass ein Elternteil im Urlaub verreist ist, fallen die in dieser Zeit liegenden Umgangstermine aus.
Das ist Wischiwaschi und macht nur Stress. Weil wenn da Hotel-Oma zum Dauer-Urlaubs-Reiseziel erklärt wird, hat sich das Thema Weinachten und Ostern gleich miterledigt. In Deinem Fall kann man das wohl einfach weglassen, weil ja eigentlich durch Punkt 5. schon abgehakt, andererseits willst Du ja eine Ferienregelung sowieso noch reinschreiben.
7. Zusätzliche Umgangstermine sind der Ostermontag, Pfingstmontag und der zweite Weihnachtsfeiertag.
Ich wollte diesen Satz eigentlich nicht haben, sie hat ihn trotzdem reinschrieben, weil sies halt immer macht. Ich halte das für Quatsch. Mein Vorschlag:
"Gesetzliche Feiertage, die auf einen Donnerstag oder einen Montag fallen und an ein Umgangswochenende anschliessen, verlängern das entsprechend. Für Weihnachten und Ostern sind sich die Eltern einig, dass jeweils ausgewogene Regelungen gefunden werden müssen."
8. Sollte <Bubi> aufgrund einer Erkrankung nicht reisefähig sein, wird die Mutter den Vater rechtzeitig informieren. Ein deshalb ausgefallener Umgangstermin wird dann am darauf folgenden Wochenende nachgeholt.
Diese Nachholungs-Floskel steht wohl nicht nur zufällig in diesem Template, weil boykottierende Exen sonst immer drauf rum reiten. Also einfach mal so stehen lassen.
9. Die Eltern sind sich weiterhin darüber einig, dass sie sich bei der Übergabe des Kindes über wichtige Vorkommnisse informieren (z.B. dass sich <Bubi> den Kopf gestossen hat oder <Bubi> den Eindruck macht, dass er krank wird o.ä.)
Kann man wohl so stehen lassen.
10. Weiterhin besteht Einvernehmen zwischen den Eltern dahingehend, dass sie sich negativer Äusserungen gegenüber dem anderen Elternteil enthalten.
Das ist in Deinem Fall zuwenig, weil es die Problematik des Loyalitätskonfilts nicht erfasst. Vielleicht so:
"Weiterhin besteht Einvernehmen zwischen den Eltern dahingehend, dass sie sich negativer Äusserungen gegenüber dem anderen Elternteil enthalten sowie <Prinzessin> gegenüber stehts eine positive Einstellung zum Umgang zeigen. Es besteht Einigkeit darüber, dass <Prinzessin> in einen Loyalitätskonflikt gerät, wenn sie den Umgang mit Ängsten, Traurigkeit oder Stresssymptomen eines Elternteils, sei es echt oder zur Schau gestellt, in Verbindung bringt und das Kindeswohl dadurch beeinträchtigt wird."
Dann steht bei mir noch ein Punkt zum Folgegespräch, den lass ich mal weg. Bei Dir kommt natürlich noch die Ferienregelung dazu.
Hallo pappasorglos,
Top, einfach nur Top :thumbup:
Vielen Dank für deine Mühe ( VIELEN DANK FÜR DIE MÜHE VON EUCH ALLEN) !!!!!!!!
Durch Euch habe ich nun einiges gelernt und das mit 39 Jahren :knockout:
Du hast vollkommen recht pappasorglos und deine Angabe sind absolut präzise ausgeführt, danke dafür.
Werde nun mal nach eurem Schema ein etwas anderes Schreiben aufsetzen und es hier nochmals einstellen.
!!! Wunder gibt es immer wieder !!!
Heute ruft Ex an und sagt das Sie glaube das unsere kleine Papa mehr sehen will,
defaktum sagte Ex das ich sie nunmehr jedes 2 Wochenende von Samstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und Sonntag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr abholen kann :traeumich:
Was jetzt los ?????
Nun hab ich den Termin bei der Anwältin am Dienstag und am Donnerstag beim JA, und jetzt ????
Einzig und allein fragte ich gestern beim Baden meine kleine ob sie Papa öfter sehen wolle (blöd von mir aber is mir so rausgerutscht)
und anscheinend sagte sie so was ähnliches der Mama.
Und wie Ex mir heute auch per Telefon sagte, fängt nun die fragerei der kleinen an,kleine wünscht sich das Papa und Mama sich wieder vertragen und Papa wieder nach Hause kommt ;(
Schwierige Situation (aber normal) hat wohl jeder von Euch schon erlebt.
So, jetzt was tun ??? Termine beim JA und Anwalt fallen lassen und sich auf Ex Aussage verlassen ???
Bin jetzt irgendwie baff, auf einen Schlag zeigt Ex das kleine mehr Umgang will und ja nun bekommen wir den auch !!!
Ex sagte auch das kleine auch bei mir schlafen darf wenn Sie will aber eben erst wenn ich eine eigene Wohnung habe (verständlich).
Baff, bin ich zu eilig mit allem ? bin ich zu ängstlich ?
Egal wie, werde auf euren Rat hören und eine neue Regelung entwerfen,diese hier nochmal einstellen und
dann dem JA mitteilen.Ein Gespräch beim JA mit uns beiden wird die fronten wohl nicht verstärken wenn beide Parteien einsichtig sind (hoffe ich).
Ich möchte aber noch eines loswerden:
Ich möchte mich herzlichst bei euch allen Bedanken,das Ihr euch die Zeit für jemanden nehmt den Ihr gar nicht kennt.
Ich möchte mich bedanken für Eure Ratschläge, euere Tipps und euer Angagemant.
Das dies nicht selbstverständlich ist, ist absolut klar und ich freue mich einfach immer und immer wieder das es Menschen wie Euch gibt.
:dankeschoen: :dankeschoen: :dankeschoen:
Moin joysilence,
ich würde zu "vorsichtiger Freude" raten. Dem Gesinnungswandel Deiner Ex kann Einsicht zugrundeliegen - aber auch ein taktisches Manöver. Zum Beispiel, Dich dazu zu bringen, Deine juristischen Umgangsbemühungen erst mal einzustellen, indem sie Kooperationsbereitschaft simuliert - um danach wieder ins alte Strickmuster zu verfallen.
Schau Dich mal hier ein wenig um; da findet sich einiges: elternvereinbarung.de/muster.htm
Kürze Deinen Entwurf auf das JETZT Notwendige; formuliere ihn so, dass er nicht wie eine einseitige Forderung Deinerseits aussieht, sondern wie etwas von Euch als Eltern gemeinsam Formuliertes und leg ihn der Mutter Eures Kindes zur Ergänzung/Änderung um ihre eigenen Vorstellungen und zur Unterschrift vor. Danach siehst Du am ehesten, ob sie es ernst meint oder nur Spielchen spielen will.
Es geht dabei nicht vordergründig um die juristische Beweiskraft eines solchen Papiers (die besteht nämlich de facto nicht), sondern vor allem um das Wissen, dass erwachsene Menschen eigentlich nicht mehr über etwas streiten müssen, das sie bereits gemeinsam schriftlich niedergelegt haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, Brille 007 !!!
Zum Beispiel, Dich dazu zu bringen, Deine juristischen Umgangsbemühungen erst mal einzustellen, indem sie Kooperationsbereitschaft simuliert - um danach wieder ins alte Strickmuster zu verfallen.
nun ja,Exe wusste bis dato (glaube ich) nichts von meinen Vorhaben.
Aber für den Fall der Fälle behalte ich den Termin am Dienstag bei meiner RA,damit für den Fall der Fälle diese gleich ein Schreiben an Exe senden kann (bzw. gleich an FamG) und wir sofort handeln können.Das JA dann natürlich begleitend.Schau Dich mal hier ein wenig um; da findet sich einiges: elternvereinbarung.de/muster.htm
Kürze Deinen Entwurf auf das JETZT Notwendige; formuliere ihn so, dass er nicht wie eine einseitige Forderung Deinerseits aussieht, sondern wie etwas von Euch als Eltern gemeinsam Formuliertes und leg ihn der Mutter Eures Kindes zur Ergänzung/Änderung um ihre eigenen Vorstellungen und zur Unterschrift vor. Danach siehst Du am ehesten, ob sie es ernst meint oder nur Spielchen spielen will.
Es geht dabei nicht vordergründig um die juristische Beweiskraft eines solchen Papiers (die besteht nämlich de facto nicht), sondern vor allem um das Wissen, dass erwachsene Menschen eigentlich nicht mehr über etwas streiten müssen, das sie bereits gemeinsam schriftlich niedergelegt haben.
Grüssles
Martin
Sorry war berkehrt geschrieben !!!!
Hallo, Brille 007 !!!
Zum Beispiel, Dich dazu zu bringen, Deine juristischen Umgangsbemühungen erst mal einzustellen, indem sie Kooperationsbereitschaft simuliert - um danach wieder ins alte Strickmuster zu verfallen.
nun ja,Exe wusste bis dato (glaube ich) nichts von meinen Vorhaben.
Aber für den Fall der Fälle behalte ich den Termin am Dienstag bei meiner RA,damit für den Fall der Fälle diese gleich ein Schreiben an Exe senden kann (bzw. gleich an FamG) und wir sofort handeln können.Das JA dann natürlich begleitend.
Schau Dich mal hier ein wenig um; da findet sich einiges: elternvereinbarung.de/muster.htm
Danke,toller Tip !!!
Kürze Deinen Entwurf auf das JETZT Notwendige; formuliere ihn so, dass er nicht wie eine einseitige Forderung Deinerseits aussieht, sondern wie etwas von Euch als Eltern gemeinsam Formuliertes und leg ihn der Mutter Eures Kindes zur Ergänzung/Änderung um ihre eigenen Vorstellungen und zur Unterschrift vor. Danach siehst Du am ehesten, ob sie es ernst meint oder nur Spielchen spielen will.
Genau das habe ich vor - vortsetzung folgt -
Es geht dabei nicht vordergründig um die juristische Beweiskraft eines solchen Papiers (die besteht nämlich de facto nicht), sondern vor allem um das Wissen, dass erwachsene Menschen eigentlich nicht mehr über etwas streiten müssen, das sie bereits gemeinsam schriftlich niedergelegt haben.
Auch hier hast du vollkommen recht
Vielen Dank für deine (und eure) Bemühungen !!!!!
Werde mir Mühe geben eine bessere Ausarbeitung zusammen zustellen,Dankeschön