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Was kann danach noch kommen

 
(@der-unbeugsame)
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Hallo zusammen,

es liegt eine familienrichterliche und verbindliche Umgangsregelung vor, welche vom OLG überprüft wurde und als korrekt bewertet wurde.

Diese Umgangsregelung beinhaltet, dass ein Umgangspfleger bestellt wurde, welcher das Kind bei dem einen Elternteil abholt, dem anderen Elternteil übergibt und ab dem Zeitpunkt der Abholung des Kindes, hat dieses Elternteil kein Sorgerecht, welches ab dem Zeitpunkt der Abholung aussetzt und voll und ganz beim Umgangspfleger und anderem Elternteil liegt.

Welche "Späße" können jetzt dem einen Elternteil noch in den Kopf kommen, um diese Umgänge zu verhindern?

Es gibt zwar einen entsprechenden Passus in der Umgangsregelung, dass der eine Elternteil mit finanziellen Sanktionen zu rechnen hat, wenn Umgänge wegen dem nicht stattfinden können. Aber dieser Elternteil hat ein Einkommen unterhalb der Mindesteinkommensgrenze (ja, sowas gibts leider noch immer!) und dort ist eh nichts zu holen.

Grüße

DU

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2011 19:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Du,

dazu können Dir sicher die betroffenen Väter noch ausführlicher antworten.

Was man allein vom Mitlesen mitbekommen kann:

- Kind kann auf einmal "krank" sein; Kind kann deshalb nicht zum Umgang mitgegeben werden,

- sehr beliebt scheint die Attestierung einer mehrwöchigen "Mutter-Kind-Kur" zu sein - Umgang fällt, Dank Attest, aus und die Männer sind wieder angeschmiert,

- alles womit man Behörden immer schon gut austricksen konnte und die nach außen schwer bis gar nicht nachprüfbar sind (also alles im Bereich Gesundheit, Psyche, etc.)

Trotzdem viel Erfolg. Ich finde die Idee mit dem Sorgerecht interessant, so wird einer vermeintlichen Boykoteurin schon mal ordentlich Wind aus den Segeln genommen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 19:51
(@der-unbeugsame)
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Gut, das mit der Gesundheit sind doch aber alles Dinge, die man überprüfen kann.

Ok, psychische Dinge viellleicht nicht. Aber darüber muss ja der eine Elternteil schon ein psycholgisches Gutachten vorlegen, oder!? Und das kostet ja ne Menge Geld!

Zumindest könnten doch alle "Krankheiten" von einer entsprechenden ärztlichen und psychologischen Gegenseite überprüft werden. Und wenn der Elternteil ein Attest vorliegt, aus dem hervorgeht, dass das Kind nicht gesund ist, aber der Umgangspfleger vor der Tür steht und das Kind angeblich schläft, darf er das überprüfen? Darf er in die Wohnung? Was ist, wenn ein Attest vorliegt, das Kind zum Abholtermin lustig durch die Wohnung springt? Was ist, wenn ein Attest vorliegt, das Kind aber gar nicht zu Hause ist?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2011 20:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du machst dir zu viele Gedanken um Eventualitäten. Lass uns über die Folgen reden, wenn etwas passiert ist.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 20:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Zumindest könnten doch alle "Krankheiten" von einer entsprechenden ärztlichen und psychologischen Gegenseite überprüft werden. Und wenn der Elternteil ein Attest vorliegt, aus dem hervorgeht, dass das Kind nicht gesund ist, aber der Umgangspfleger vor der Tür steht und das Kind angeblich schläft, darf er das überprüfen? Darf er in die Wohnung?

Und wenn Km sagt, das das Kind nicht gestört werden darf und aus ärztlicher Sicht keine Aufregung verträgt?

Was ist, wenn ein Attest vorliegt, das Kind zum Abholtermin lustig durch die Wohnung springt?

Was ist wenn das Kind durch Medikamente plötzlich Fieberfrei ist?

Was ist, wenn ein Attest vorliegt, das Kind aber gar nicht zu Hause ist?

Es aber gerade an der Nordsee im Salzbad ist, um die Neurodermitis loszuwerden?

Ich bin oft umsonst gefahren, weil die Kinder Krank waren.
Da hilft nur Beweisen das man da war um die Kinder abzuholen(Zeugen etc.)und die Fahrkosten als ''Schaden'' gelten zu machen und auch zu beweisen, das die Kinder nicht krank waren.
Ärztliche Atteste lassen sich schnell besorgen.
So wie du selbst schreibst sind Sanktionen nicht durchführbar wenn nichts zu holen ist.

Doof, ist aber leider so.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 22:31