Hallo,
meine Ex hat nachweislich bis heute ( Kind 1 Jahr ) mit allen Mitteln den Kindesumgang boykottiert.
Anwalt eingeschaltet mit der Hoffnung auf ein Gerichtsbeschluss mit Zwangsgeldandrohung.
Mein Anwalt sagte, dass es auf ein Vergleich hinauslaufen wird und es ca 4 Monate dauern wird bis ein Urteil
gefällt wird. Ein Eilverfahren ist auch nicht drin.
Was meint Ihr dazu und was könnte sich nach einem Vergleich ändern ?
G. Carleonne
Moin Carleonne,
meine Ex hat nachweislich bis heute ( Kind 1 Jahr ) mit allen Mitteln den Kindesumgang boykottiert.
nachgewiesen wodurch? Bevor ein Gerichtsverfahren mit Beweiserhebung stattgefunden hat, ist da juristisch nichts "nachgewiesen", sondern bestenfalls vorgetragen.
Anwalt eingeschaltet mit der Hoffnung auf ein Gerichtsbeschluss mit Zwangsgeldandrohung.
hat denn schon ein Gerichtsverfahren stattgefunden?
Mein Anwalt sagte, dass es auf ein Vergleich hinauslaufen wird und es ca 4 Monate dauern wird bis ein Urteil
gefällt wird. Ein Eilverfahren ist auch nicht drin.
es gibt entweder einen Beschluss ODER einen Vergleich - aber beides gleichzeitig geht nicht. Was soll es denn nun werden?
Was meint Ihr dazu und was könnte sich nach einem Vergleich ändern ?
in einem Vergleich steht das drin, was die Streitparteien drinstehen haben wollen und was beide unterschreiben. Was sich anschliessend dadurch ändert, hängt davon ab, ob und inwieweit die Vergleichsparteien sich daran halten wollen.
Aber woher sollte dieses Forum das wissen, was Du und Deine Ex aus diesem Vergleich macht?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
nachgewiesen wodurch? Bevor ein Gerichtsverfahren mit Beweiserhebung stattgefunden hat, ist da juristisch nichts "nachgewiesen",
sondern bestenfalls vorgetragen ?
Antwort : Neutrale Zeugen, Gespräch beim JA ( beide Parteien anwesend ), Email vom JA Inhalt die KM die Vaterschaft nicht unterschrieben weil ....
hat denn schon ein Gerichtsverfahren stattgefunden?
Antwort : Nein erst in ca. 4 Monaten.
Aber woher sollte dieses Forum das wissen, was Du und Deine Ex aus diesem Vergleich macht?
Antwort : Ich wollte wissen, was ich machen kann, wenn sich meine Ex an den Vergleich nicht hält.
Bei einem Beschluss gibt es zumindest theoretisch einige Möglichkeiten wie Zwangsgeld, Übertragung des Sorgerechts auf ein Rechtspfleger.
nachgewiesen wodurch? Bevor ein Gerichtsverfahren mit Beweiserhebung stattgefunden hat, ist da juristisch nichts "nachgewiesen",
sondern bestenfalls vorgetragen ?
Sie hat sogar meinen Anwalt angerufen und ihm mitgeteilt, dass einmal pro Woche Umgang zu viel ist.
und zu guter Letzt, nachgewiesen durch eine amtliche Urkunde. Ich habe die Vaterschaft vor einem Jahr anerkannt. Meine Ex vor 2 Monaten.
Ich finde deine Posting sehr verwirrend und habe große Schwierigkeiten da das Gesamtbild zu verstehen...
Du hast also ein Kind mit deiner Ex. Dieses Kind ist jetzt 1 Jahr alt und die Kindesmutter verweigert seit Geburt jeden Kontakt deinerseits mit dem Kind?
Aktuell hat sie das alleinige Sorgerecht und bis vor zwei Monaten hatte die KM die Vaterschaft nicht anerkannt, bis dann das Jugendamt (verm. wegen Unterhalt) Druck gemacht hat? Du hingegen hast die Vaterschaft direkt bei Geburt anerkannt?
Soweit richtig?
Jetzt gab es offenbar ein Gespräch beim Jugendamt - mit welchem Ergebnis?
Und dann soll jetzt gerichtlich Umgang festgelegt werden, weswegen du einen Anwalt eingeschaltet hast, der jedoch einen Vergleich für wahrscheinlicher hält?
Was genau hast du gerichtlich denn beantragt?
Du hast also ein Kind mit deinerEx. Dieses Kind ist jetzt 1 Jahr alt und die Kindesmutter verweigert seit Geburt jeden Kontakt deinerseits mit dem Kind?
Antwort : Ja
Aktuell hat sie das alleinige Sorgerecht und bis vor zwei Monaten hatte die KM die Vaterschaft nicht anerkannt, bis dann das Jugendamt
(verm. wegen Unterhalt) Druck gemacht hat? Du hingegen hast die Vaterschaft direkt bei Geburt anerkannt?
Soweit richtig?
Antwort : Ja ! Ich habe die Vaterschaft bereits als unser Kind 7 Wochen alt war anerkannt. Die Kindesmutter hat meine Vaterschaftsanerkennung
11 Monate lang hinausgezögert.
Jetzt gab es offenbar ein Gespräch beim Jugendamt - mit welchem Ergebnis? "
Nicht jetzt sondern vor 11 Monaten B.Z.W die Uneterhaltstutullierung vor einem Monat, es gab kein Ergebinis, die KM möchte von mir
nichts wissen. Sie möchte nur Kindesunterhalt. Ich habe mehrmals auch dem JA signalisiert, dass ich mir Umgang zum Kind wünsche.
"Und dann soll jetzt gerichtlich Umgang festgelegt werden, weswegen du einen Anwalt eingeschaltet hast, der jedoch einen Vergleich für wahrscheinlicher
hält? Was genau hast du gerichtlich denn beantragt?"
Antwort : ich habe nichts gerichtliches vereinbart. Bin zum Anwalt gegangen, weil ich kein anderen Ausweg sehe.
Mir wäre es lieber, dass meine Exfreundin den Umgang erlaubt hätte. Da mir wegen dem Kindesunterhalt und vermutlich Prozesskostenhilfe weniger Geld zum Leben verbleibt,
als einem Aufstocker.
Ich möchte nur mein Kind regelmässig sehen, nicht mehr nicht weniger. Deshalb ein Anwalt eingeschaltet.
Den ersten Geburtstag meines Kindes hab ich versäumt. Den zeiten möchte ich nicht versäumen.
Moin Carleonne,
in Summe hast Du bisher nicht viel mehr gemacht als jemand, der sagt "wenn es im nächsten Winter Schnee hat, geh ich vielleicht mal Ski fahren". Wenn Du Deine Ziele im gleichen Tempo weiterverfolgst, wird das auch nix mit dem zweiten Geburtstag.
Bei gerichtlichen Umgangsverfahren gibt es ein gesetzliches Beschleunigungsgebot. Das ist allerdings kein Selbstläufer; da muss man dem eigenen Anwalt schon mal ein bisschen Feuer machen oder sich ggf. einen anderen suchen. Wenn Du noch nicht einmal weisst, ob die Basis Deiner Umgangsregelung ein Beschluss oder Vergleich sein wird (weil noch nicht einmal Schriftsätze ausgetauscht sind oder eine Verhandlung terminiert wurde), brauchst Du Dir über Inhalte und Durchsetzbarkeit auch keine Gedanken machen.
Du wirst den Anwalt schon beauftragen müssen, eine Klage einzureichen; von allein passiert da nichts. Auch nicht, wenn es "Dein Recht" ist.
Grüssles
Martin
PS: Bevor Du antwortest: Bitte befasse Dich mit der Zitatfunktion des Forums und übe ein wenig im Testforum; ansonsten sieht man nicht, welcher Text von anderen ist und welcher von Dir.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich habe einen Anwalt beauftragt eine Klage einzureichen, ich wollte ein Beschluss haben es dem Anwalt erläutert, er ist der Meinung, dass es ein Vergleich geben wird.
Kann mir aus finanziellen Gründen kein anderen Anwalt suchen. Prozesskostenhilfe beantragt. Zahle den Unterhalt plus vermutlich Prozesskostenhilferaten.
Bei knapp 1300 Netto habe ich kein Spielraum.
Ich habe vieles unternommen, obwohl es vermutlich keine Rolle spielt, deshalb werde ich es nicht erläutern.
Habe seit der Geburt des Kindes bis auf den Gerichtsgang alles unternommen ! Das JA eingeschaltet, mehrmals die KM bezüglich Umgang kontaktiert, war bei Caritas.
Ich habe nichts gegen Fragen doch leider habe ich den Eindruck, dass ich der Buhmann bin. Das finde ich unfair.
Ihr müsst mir nicht helfen, doch falls jemand helfen möchte, nehme ich die Hilfe gern an.
Ich habe nichts gegen Fragen doch leider habe ich den Eindruck, dass ich der Buhmann bin.
Niemand hier hat Interesse daran, Dich zum Buhmann zu machen.
Aber wie Martin schreibt: Du wirst allen Anschein nach Deine Anliegen zeitnah gerichtlich geltend machen muessen, sonst wird sich nichts in Deinem Sinne positiv entwickeln.
Gruss,
gardo
Moin Carleonne,
Mein Anwalt sagte, dass es auf ein Vergleich hinauslaufen wird und es ca 4 Monate dauern wird bis ein Urteil
Dazu mal eine kurze Erklärung: Anwälte und Richter mögen Vergleiche lieber als Urteile. Bei einem Vergleich verdient der Anwalt mehr als bei einem Urteil. Bei einem Vergleich muss der Richter keine ausführliche Urteilsbegründung schreiben.
Aber: Niemand wird zu einem Vergleich gezwungen. Wenn du vor Gericht auf einem Urteil bestehst, wirst du eins bekommen. Ein Vergleich ist immer freiwillig. Natürlich kann es passieren, dass du vom Richter (oder auch von deinem Anwalt) zu einem Vergleich gedrängt wirst. Aber entscheiden wirst du selber. Wenn du den Rücken gerade machst, und sagst: "Aufgrund der bisherigen Umgangsverweigerung möchte ich keinen Vergleich sondern bitte um ein Urteil, in das dann auch Zwangsmaßnahmen aufgenommen werden sollen" , dann wirst du ein Urteil bekommen
Was meint Ihr dazu und was könnte sich nach einem Vergleich ändern ?
Hängt davon ab, wie deine KM tickt. Ein gerichtlicher Vergleich ist schon was anderes, als wenn ihr euch privat geeingt hättet. Es soll ja Frauen geben, die sich vom Gericht beeindrucken lassen und sich dann an den Vergleich halten.
Ein Vergleich hat für dich den Nachteil, dass er nicht so leicht abzuändern ist, denn du hast ihn ja freiwillig geschlossen. Bei einem Urteil hast du notfalls noch die Möglichkeit vors OLG zu ziehen.
Wenn du Gespräche mit der KM und dem JA geführt hast, die zu keinem Ergebnis gekommen sind, hast du alles getan, was im Vorfeld geht. Dann muss jetzt zeitnah die Klage laufen.
Ist die Klage denn schon bei Gericht? Wenn nicht, würde ich dem Anwalt Druck machen, damit diese schnellstens eingereicht wird.
Viel Erfolg wünscht
Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin Carleonne,
Ich habe vieles unternommen, obwohl es vermutlich keine Rolle spielt, deshalb werde ich es nicht erläutern.
Die Antworten und Ratschläge, die Du hier bekommen kannst, sind immer nur so gut wie die Informationen, die Du lieferst. Your choice.
Ich habe nichts gegen Fragen doch leider habe ich den Eindruck, dass ich der Buhmann bin. Das finde ich unfair.
Nicht dieses Forum trifft die Entscheidung darüber, ob Deine Ex eine Umgangsboykotteuse ist und was dagegen unternommen wird. Insofern kommst Du Deinem Ziel keinen Millimeter näher, wenn Du HIER jammerst; Du musst schon aktiv werden. Gespräche beim Jugendamt können ein Schritt in die richtige Richtung sein, wenn jemand sich davon beeindrucken lässt, aber der Laden hat nichts zu entscheiden.
Wenn Deine Ex den Umgang boykottiert, tut sie das aktuell vor allem aus einem Grund: Weil sie es kann, denn Du lässt es zu.
Ihr müsst mir nicht helfen, doch falls jemand helfen möchte, nehme ich die Hilfe gern an.
Naja, das Nötige wurde bereits mehrfach gesagt: Der richtige Schritt ist jetzt eine Umgangsklage und ein Gerichtsbeschluss oder Vergleich, der Ordnungsmittel enthält. Aber ob Du diesen Schritt gehst, musst Du schon selbst entscheiden - und machen musst Du ihn dann auch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sie hat sogar meinen Anwalt angerufen und ihm mitgeteilt, dass einmal pro Woche Umgang zu viel ist.
Du solltest vielleicht mal darüber nachdenken wie viel Umgang für dein Kind gut wäre. Es ist erst 1 Jahr alt. Du wirst es ganz sicher nicht für den halben Tag mit nach Hause bekommen.
Ein Bekannter von mir hat eine 7 Monate alte Tochter. Die darf er im Beisein einer Jugendamtsmitarbeiterin 20 Minuten im Park vor dem JA spazieren führen. Wenn sie in die Windeln gemacht hat, darf er sie unter Aufsicht wickeln. Seine Umgangszeit dauert im Durchschnitt 30 Minuten.
Das läuft aber alles über das Jugendamt mit denen mein Bekannter sehr eng zusammenarbeitet.
Er hat von sich aus bei einer Hebamme einen Väterkurs besucht was das JA positiv bewertet hat.
Es bringt nicht viel die Sache nur dem Anwalt die Sache zu überlassen du musst beim JA vorstellig werden und nachdrücklich dein Interesse zum Ausdruck bringen
karsten,
ich finde es problematisch, dass du solche - nicht positiven - Fallbeispiele anführst und damit bei einem offenkundig unerfahrenen Vater den Eindruck erweckst, das sei normal.
20 Min. unter Beobachtung "nur" weil das Kind klein ist, ist KEINE normale Umgangsregelung. Das hat man womöglich dem betroffenen Vater erzählt aber normal ist das nicht.
Die natürliche zeitliche Grenze für Kindesumgang im besagten Alter ist das Stillen, sofern gestillt wird.
Wird nicht gestillt und das Kind kennt den Vater - es muss also nicht überhaupt erst Bindung aufgebaut werden und das war ja offenbar nicht der Fall im von dir beschriebenen Fall - ist eine solche extreme Einschränkung willkürlich und zeugt eher von einem tendenziell mütterfreundlichen Gericht, das meint, der leibliche Vater sei, Bindung hin oder her, so gut wie jeder wildfremde Mensch auf der Straße für ein Kind.
Dieses 20 Min. mit Begleitung klingt nach Aufbau von 0 mit einem entsprechenden Aufbauplan. Also in der ersten Woche vielleicht 20 Min., in der folgenden 1h, dann 3h, dann ohne Begleitung 4 Stunden und das mehrmals wöchentlich oder dergleichen.
Kruemelmoster : Danke für den Tip, war noch nie vor einem Gericht, wird man mich danach fragen oder muss ich ein Cut machen und dem Gericht
sagen, dass ich ein Beschluss haben möchte ?
Martin : Wo ganau finde ich die Zitatfunktion ? Habe ein Anwalt beaftragt, ich weiss, dass mein Anwalt ein Vergleich haben will.
Ich lasse es nicht zu, dass meine Ex den Umgang boykottiert, deshalb will ich Klagen !
Karsten : Ich wechsle beruflich min. 10 Windeln täglich. Gegen " Beobachtung " habe ich nichts. Würde es zumindest teilweise begrüssen.
Nur 20 Min in der Woche wären mir zu wenig.
Hampelchen : Mein gesunder Menschenverstand stimmt Dir zu.
Wo ganau finde ich die Zitatfunktion ?
Wenn Du auf einen Beitrag antwortest, kannst Du entweder rechts oben über den betroffenen Beiträgen "Zitat einfügen" klicken, dann wird der ganze Beitrag zitiert und Du löscht das, was Du nicht zitieren möchtest.
Die andere Möglichkeit: Gelbe Sprechblase über dem Antwortfenster klicken und zwischen den eckigen Klammern ] [ via copy & paste den Text einfügen, den Du zitieren möchtest.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Carleonne,
Kruemelmoster : Danke für den Tip, war noch nie vor einem Gericht, wird man mich danach fragen oder muss ich ein Cut machen und dem Gericht
sagen, dass ich ein Beschluss haben möchte ?
Also, wenn der Richter einen Vergleich möchte, wird er ganz eindeutig sagen, was sein Vergleichsvorschlag ist, und dann beide Parteien fragen, ob sie damit einverstanden sind. Bei mir war es jedenfalls so. O-Ton: "... Ich schlage folgendes vor:.... (langer Text was er denn nun will).... Sind Sie damit einverstanden?" Wenn dann beide Parteien zustimmen, diktiert er das Ergebnis in sein Diktiergerät und fragt nochmal beide Parteien ob dass so okay ist.
Übrigens darfst du nicht einen gerichtlichen Vergleich mit einem Vergleich den die Änwälte unter sich ausmachen, ohne dass es vor Gericht geht, verwechseln. Die Anwälte können ja auch unter sich einen Vergleich aushandeln, ohne das Gericht. DAS ist dann allerdings nur solange was wert, wie sich beide Parteien daran halten wollen. Ist halt ne Verhandlungslösung. Kann aber auch funktionieren, abhängig davon wie die EX tickt.
Bei einem gerichtlichen Vergleich kann der Richter auch Ordnungsmittel einbauen, wenn er nicht von selbst drauf kommt, kann dein Anwalt ihn aber drum bitten. Von daher kann ein gerichtlicher Vergleich ganz okay sein, man muss sich aber darüber im klaren sein, dass eine Abänderung hinterher schwierig ist.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht