Hallo,
am WE habe ich Fr, Sa und So Umgang mit meinem 16 Monate alten Kind. Zwar sind die Eltern sich über 10 Uhr Beginn einig. Aber die Endzeit ist immer noch umstritten. Ich will 16 Uhr, die Mutter 13 Uhr. Ich befürchte, bis morgen wird es zu keiner Einigung kommen. Was mache ich jetzt? Im Zweifel macht die Mutter nicht auf, weil sie keine Klarheit hat.
Grüße von Peter
Hi Peter!
Wie ist denn das bei Euch alles geregelt?
GSR spielt keine Rolle für Umgang. Aber wie sieht es mit dem ABR aus? Gibt es eine verbindliche Umgangsregelung vom Gericht?
Wenn nicht, dann solltest Du diplomatisch sein. Besser 3 Stunden weniger Umgang als gar keinen. Ausserdem könnte sich ja während des Umgangs noch was ändern. Vielleicht verschiebt sie auf 14 oder 15 Uhr?
Langfristig solltest Du mal über eine gerichtliche Umgangsregelung nachdenken. Ansonsten hast Du solche Diskussionen vor jedem Umgangstermin.
Greetz,
Milan
Hallo Peter,
wenn ihr euch allein nicht einig werden könnt, nehmt eine Dritte Person zur Rate. Dies kann auch z.B. das Jugendamt sein.
Dort könntet ihr versuchen bei einem Beratungsgespräch eine Einigung zu finden und ggf. noch andere Sachen klären die strittig sind.
Im ersten Moment (um einen Streit zu verhindern), würde ich dir raten erstmal dem Zustimmen was deine (Ex)Frau möchte aber ihr auch gleich dabei den Vorschlag machen, durch Inanspruchnahme von Dritten über die Umgangzeiten eine Lösung zu finden.
Wenn sie es nicht möchte (so war es bei mir), dann mach erstmal von deiner Seite aus einen Termin beim JA und schilder dort dein Anliegen. Das JA wird dann ggf. deine (Ex)Frau anschreiben und sie zu einem Gespräch einladen. Ob dann mit dir oder erstmal ohne lass ich nunmal dahin gestellt.
Bei mir es damals das gleiche Problem... meine Tochter war damals auch 16 Monate alt.
Beim Jugendamt hatten wir dann damals einen gemeinsamen Nenner gefunden auch bei Problem die später entstanden/aufgetreten sind.
MfG
Rainbow
PS: (Änderung - hab was vergessen^^)
Also bei mir wurde es damals so geregelt, dass meine Tochter dann von Freitag Nachmittag bis Sonntag 16:00 Uhr bei mir bleiben konnte. Das fand die Dame vom JA besser für das Kind als täglich hin und her gebracht zu werden.
Ansonsten kann ich Milan nur beipflichten... falls die Km des öfteren einen Hang dazu hat den Umgang auszusetzen etc. pp lass den Umgang vom Gericht festlegen allerdings erst nachdem du mit der KM und ggf. dem JA eine (auch für dich) annehmbare Lösung im Intresse des Kindes gefunden hast.
Hallo,
die KM hat bisher keinen Umgang ausgesetzt. Das macht es auch so schwer, ihr auf die Füße zu treten. Ich habe dieses WE Umgang, der per gerichtlich genehmigten Vergleich beschlossen wurde. Aber mehr als Fr, Sa und So wurde nicht vereinbart. Es sollte flexibel vereinbart werden, daher sind keine Zeiten oder die Länge vereinbart.
Jetzt sagt die KM, unser Kind kam vom letzten Umgang durstig und hungrig zurück und war eine Woche lang sehr anhänglich, als ich Fr 6 Stunden und Sa 6 Stunden Umgang hatte. Sie sagt, es sei zu viel gewesen.
Ich muss dazu auch sagen, dass ich mich schon Anfang der Schwangerschaft getrennt habe und nicht mit unserem Kind gelebt habe. Im ersten Jahr war kaum Umgang, weil ich mich nicht von der Ex kommandieren lassen wollte. Dadurch hat leider die Beziehung zum Kind gelitten, sehe ich mittlerweile ein.
Die Kleine braucht auch immer länger, bis sie auftaut. Aber gerade deshalb will ich auch mehr Umgang am Stück.
Grüße von Peter
Umgang mit flexiblen Zeiten bringt nur was, wenn beide Seiten dazu in der Lage sind... das scheint bei euch noch nicht zu sein.
Von daher wie schon gesagt, ab zum JA und wenn das auch nicht hilft wohl oder übel zum Gericht (hier entscheidet dann die schwarze Robe- wie steht in den Sternen)...
Ein Kind mit 16 Monaten ist nunmal "sehr anhänglich"... das ist normal... wenn es mit dir zusammen ist, wird es doch genauso sein oder irre ich mich da?
Und das mit dem durstig und hungrig ist nur ein blödes Argument... sie sucht Gründe um ihre Zeitvorstellung durchzusetzen.
Wie gesagt ich würde an deiner Stelle das JA um Mithilfe bitten aber platze dort net mit Forderungen auf, sondern bitte sie um Mithilfe eine Lösung zu finden...
Dort kannst du auch aufführen, dass du der Vater des Kindes bist und dementsprechend eine Bindung zu euren Kind aufbauen möchtest aber um eine Bindung aufzubauen benötigt man Zeit mit dem Kind und das nicht gerade wenig... weiterhin könntest du noch anführen, dass du nicht nur ein Freizeitpapa- Wochenendpapa- Zahlpapa oder Spaßpapa sein möchtest sondern unter den Umständen der Trennung soweit es geht ein Vater aber dafür ist eine tiefe Bindung zum Kind notwendig und von daher sollte auch ein dementsprechender Umgang im Interesse eures Kindes gestaltet werden.
Der Umgang sollte auch später dem Alter angepaßt werden...
Dieses Wochenende mußt du wohl oder übel erstmal mit dem Zufrieden sein, was deine Ex dir zugesteht.
MfG
Hallo,
und wie sieht es bei Gericht aus, wenn ich dieses WE nicht 10 bis 13 Uhr zustimme, es zu keiner Einigung kommt und die KM deshalb die Tür nicht öffnet. Bin ich dann der A**** oder sie?
Wir haben bald wieder eine Verhandlung.
Grüße von Peter
Wie gesagt, da sie das alleinige ASR und ABR hat bleibt dir erstmal nichts anderes übrig als ihrem "Wunsch" zu entsprechen...
Abraten würde ich aber sehr davon, dem Zuzustimmen und dann das Kind doch erst später zurückzubringen... das wäre Fatal für deine Zukunft was Umgang angeht... halte dich an die Zeiten.
Mach vor der Verhandlung noch einen Termin beim JA und teile dort wie o.g. das Problem mit und bitte ein Lösung....
Bei der Verhandlung kannst du das Problem ja nochmal von deinem RA ansprechen lassen und den Richter bitten hier ggf. eine Entscheidung zu treffe aber die besser ist als die, die ihr als Eltern treffen könntet bezweifel ich...
Aber auch bei Gericht führe die o.g. genannte ruhig an gegen durch deinen Anwalt...
Gruß
PS: Verzichte nun aber nicht auf deine Umgangstage nur weil deine Ex dir weniger Zeit vorgibt... das kann dir auch negativ ausgelegt werden... wenn Ex also für dieses Wochenende 10-13 uhr möchte, dann nutze diese Zeit.
Hallo Rainbow,
bitte lies meine Frage nochmals. Was du sagst, leuchtet mir ein, aber wie sieht das bei Gericht aus, wenn es morgen so endet, wie ich oben sagte. Sie will es halt auch schriftlich, dass ich sie um 13 Uhr zurückbringe.
Grüße von Peter
Wenn sie es auch noch schriftlich möchte, dann geb es ihr schriftlich... allerdings halt in diesem Schriftstück auch fest, dass diese Zeiten nicht deinem Wunsch entsprechen und nur für dieses Wochenende bestehen.
Wie es vor Gericht aussieht kann ich dir nun nicht sagen, dass hängt von Mr. Robe ab...
Solange du nicht auf deinen Umgang verzichtest und versuchst Gesprächsbereit zu sein sollte dir dieses nicht als negativ ausgelegt werden.
Du solltest auch morgen gleich mal beim JA anrufen... und mit euren Ansprechpartner oder dem jeweiligen Tagesansprechpartner dort sprechen und am Telefon auf das Problem (inkl. dem Umstand das deine Ex nun auch noch was schriftliches haben möchte bevor du euer Kind bekommst) hinweisen und einen Termin vereinbaren. Schreib dir den Namen des Sachbearbeiters aber auf... 🙂
Wie gesagt erstmal kannst du nichts weiter machen... du mußt erstmal den Termin beim JA ggf. die nächste Verhandlung abwarten...
Sie will es schriftlich, weil sie meint, dass ich, wenn ich die Kleine länger einbehalte, einfach behaupte, es wäre so vereinbart gewesen.
Hi
dann schreib ihr einen netten Schriebs, dass du 16 Uhr wolltest, und sie ohne Angabe von Gründen 13 Uhr und du deshalb, damit es überhaupt zum Umgang kommt, 13 Uhr zustimmst und pünktlich sein wirst. Und lass dir den Schriebs von ihr auch unterschreiben. Nur dann bekommt sie es schriftlich von dir.
Dann hast du auch gleich für die nächste Verhandlung einen Zettel, der zeigt dass eine gerichtliche Regelung der Anfangs- und Endzeiten nötig ist.
ligr ginnie
PS: falls du gerade das GSR beantragst, könnte sowas als "Differenz" und uneinsichtig ausgelegt werden, da solltest du auf die User hier hören, die damit mehr Fingerspitzengefühl haben als ich, weil ich nie verstehe was so eine Streiterei bringt (nicht gegen dich persönlich, du willst ja keinen Streit, nur Umgang)
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie,
schriftlich reicht auch bloß eine SMS oder Email. Ich überlege halt, sie auflaufen zu lassen und dann dem Gericht zu melden, dass sie den Umgang boykottiert, wenn sie nicht aufmacht.
Grüße von Peter
stimme einfach 13 Uhr zu und bringe es 16 Uhr zurück. Begründung: das Kind wollte noch nicht heim, oder sowas (wenn es denn wirklich will)
ich bin der Meinung die Kinder auch mitentscheiden zu lassen. Meinen Sohn hab ich auch manchmal Sonntag Mittag, manchmal abends zurückgebracht, je nachdem wie er Lust hatte oder nicht.
Sie ist 16 Monate alt und kann auf dieser Ebene noch nicht sprechen.
sie kann doch aber sicher äussern ob sie heim will oder (noch) nicht?
Das kann in dem Alter wahrscheinlich noch kein Kind. Unser Kind jedenfalls nicht. Wenn ich deinem Tipp folge, empfängt mich bei der Übergabe wahrscheinlich die Polizei. Die KM ist da ganz schmerzfrei.
Hi
Hallo Ginnie,
schriftlich reicht auch bloß eine SMS oder Email.
ich denke es ist immer besser wenn einer was schriftlich will selbst auch darauf zu bestehen. Sonst hat sie etwas schriftliches in der hand, du aber nicht. Ich dachte, wenn du auch was hast von ihr, ist es hilfreich für dich
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie,
ich speichere meine verschickten Mails und SMS und lasse mir über verschickte SMS einen Versandbericht schicken. Da bin ich dann schon auf der sicheren Seite. Aber mit Unterschrift von beiden ist es natürlich noch sicherer.
Grüße von Peter