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Wechelmodell Umzug Mutter in anderen Ort

 
(@seriennummer2022)
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Guten Tag,

 

ich bin mir nicht sicher ob mein Thema hierher gehört, es ist schwierig einzuordenen da es mehrere Themen betrifft.

Meine Kinder 13/15 leben seit 2019 im Wechselmodell. Bisher hat alles weitgehend reibungslos funktioniert. Vor Kurzem hat meine Ex nach einem Zerwürfnis mit ihrem Vermieter die Kündigung erhalten. Jetzt möchte sie vom Dorf in die nahe Stadt umziehen da sie diesen Standort wesentlich attraktiver findet, okay, ihre Sache. Die Entfernung zu meinem Wohnsitz bleibt ungefähr gleich. Ach ja, mein Wohnsitz ist sozusagen ihr Stammhaus in dem sie die jungen Jahre aufgewachsen sind.

Vielleicht habe ich zuviel Phantasie...

Ich vermute sie möchte mit einer Wohnung in der wesentlich attraktiveren Stadt die Kinder mehr zu sich ziehen. Ich weiß, die Kinder sind in einem Alter an dem sie selbtst miteinscheiden können.

Ich rechne fest damit, da die Mieten wesentlich höher sind, mit höheren Forderungen beim Kindesunterhalt. Aufgrund einer schlechten Beratung zahle ich den Unterhalt zu 100%, dieser wird dann 1/3 2/3 auf die Eltern verteilt. Da es ihr Wunsch ist einen teurere Wohnung zu mieten weiß ich nicht genau wie da die Lage ist.

Fragen...

Wie kann ich mich gegenüber den Kinder verhalten um keinen Druck aufzubauen?

Was kann ich im Vorfeld in Sachen Unterhalt tun bzw. muss ich überhaupt tätig werden?

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2024 08:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich glaube, Du brauchst Dir hier erst mal überhaupt keine Gedanken machen, denn
KM bräuchte erst mal eine bezahlbare Wohnung in der Stadt; sollte sie womöglich mit Rückzug der Kinder zu ihr planen, braucht sich wahrscheinlich mind. zwei Kinderzimmer (also mind. eine 4-Zi-Whg)...m.E. aussichtslos.

Geschrieben von: @seriennummer2022

Was kann ich im Vorfeld in Sachen Unterhalt tun bzw. muss ich überhaupt tätig werden?

Auch hier abwarten (bis KM eine Änderung fordert) und Tee trinken; es sei denn, Du willst unbedingt an der KU-Regelung was ändern.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2024 10:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
Geschrieben von: @seriennummer2022

Ich rechne fest damit, da die Mieten wesentlich höher sind, mit höheren Forderungen beim Kindesunterhalt. Aufgrund einer schlechten Beratung zahle ich den Unterhalt zu 100%, dieser wird dann 1/3 2/3 auf die Eltern verteilt. Da es ihr Wunsch ist einen teurere Wohnung zu mieten weiß ich nicht genau wie da die Lage ist.

Was kann ich im Vorfeld in Sachen Unterhalt tun bzw. muss ich überhaupt tätig werden?

 

Sollte sie das Wechselmodell aufkündigen, dann müsstest Du Unterhalt gemäß DDT nach Deinem (bereinigtem) Einkommen zahlen. Wie teuer die Wohnung ist, die sie anmietet spielt dabei keine Rolle.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2024 21:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Seriennummer2022,

ergänzend zu Susi, da du dies hier geschrieben hattest:

Geschrieben von: @seriennummer2022

Aufgrund einer schlechten Beratung zahle ich den Unterhalt zu 100%, dieser wird dann 1/3 2/3 auf die Eltern verteilt.

Ich hab zwar nicht verstanden, was genau du mit "100%" und dies dann "im Verhältnis ein Drittel / zwei Drittel verteilen" gemeint hast, aber "aufgrund einer schlechten Beratung" verstehe ich so, dass du derzeit deutlich (?) mehr Unterhalt zahlst als du es bei einer sauberen Berechnung tun müsstest.

Die Berechnungsmethoden für "Wechselmodell" und "einer betreut, einer bezahlt" unterscheiden sich erheblich, und es ist eine spannende Frage, ob sie bei dieser Ausgangslage, falls sie tatsächlich das Wechselmodell aufkündigt, am Ende tatsächlich so fürchterlich viel mehr Geld von dir erhält als bislang. Nach deinen bisherigen Erfahrungen wirst du ja bei der dann anstehenden Neuberechnung besser aufpassen als beim letzten Mal - und dies gerne auch mit Hilfe dieses Forums ;- )

Anders gesagt, man müsste es mal nachrechnen, aber womöglich entpuppt sich ein eventuelles Aufkündigen des Wechselmodells für deine Ex in finanzieller Hinsicht als Schuss ins eigene Knie ...

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2024 00:07
(@seriennummer2022)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @malachit

Hallo Seriennummer2022,

ergänzend zu Susi, da du dies hier geschrieben hattest:

Geschrieben von: @seriennummer2022

Aufgrund einer schlechten Beratung zahle ich den Unterhalt zu 100%, dieser wird dann 1/3 2/3 auf die Eltern verteilt.

Ich hab zwar nicht verstanden, was genau du mit "100%" und dies dann "im Verhältnis ein Drittel / zwei Drittel verteilen" gemeint hast, aber "aufgrund einer schlechten Beratung" verstehe ich so, dass du derzeit deutlich (?) mehr Unterhalt zahlst als du es bei einer sauberen Berechnung tun müsstest.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2024 05:20
(@seriennummer2022)
Schon was gesagt Registriert

Irgendwie ist mein Text verschwunden...

...nur das Zitat geblieben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2024 05:49
(@seriennummer2022)
Schon was gesagt Registriert

Zweiter Versuch.

Zum Unterhalt...

Antwort RA beim Scheidungsverfahren: Zwischen dem Unterhalt Residenzmodell und Wechselmodell gibt es keinen nennenswerten Unterschied, es macht daher keinen Sinn Beides zu berechnen. Daher auch, ich Zahle 100% des Unterhalts, sie nichts. Sie weigert sich auch eine Tätigkeits entsprechend ihre Möglichkeiten anzunehmen.

Folge: Im Trennungsvertrag wird somit Unterhalt nach Residenzmodell vereinbart, heißt, Berechnung nach meinem Einkommen, Unterhalt und Kindergeld gehen an die Ex.

Weiter: In der Praxis funktionierte das nicht, sie hatte das Geld für die Kinder, ich nichts trotz 50% Betreuung. Beratung bei andern RA mit der Aussage, Katastrophe, stimmt alles nicht, Änderung nachträglich wegen notariellen Vertrag kaum möglich.

Lösung: Mit der Ex gesprochen, Geld wird auf Gemeinschaftskonto eingezahlt und 1/3 ich 2/3 sie auf die Eltern verteilt.

Neues Problem: RA 1 sagt, Ex kann aufgrund des Trennungsvertrages jederzeit den vollen Unterhalt fordern, RA 2 sagt, durch die jahrelange Übung wurde eine kunkludente Vertragsänderung herbeigeführt. Ja was denn nun?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2024 07:38
(@seriennummer2022)
Schon was gesagt Registriert

Ach ja, mal zur Wohnungsgröße...

Ich habe gefunden, 3 Personen, 3 Zimmer, ca. 75m² sind Minumum? Sie möchte 4 Zimmer und größer...

Es geht mir nur darum bisschen Hintergrundinfos zu haben falls sie mit neuen Forderungen kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2024 07:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @seriennummer2022

Antwort RA beim Scheidungsverfahren: Zwischen dem Unterhalt Residenzmodell und Wechselmodell gibt es keinen nennenswerten Unterschied, es macht daher keinen Sinn Beides zu berechnen. Daher auch, ich Zahle 100% des Unterhalts, sie nichts. Sie weigert sich auch eine Tätigkeits entsprechend ihre Möglichkeiten anzunehmen.

Womöglich traf das speziell für Euch beide zu, z.B. weil bereinigtes EK von KM so gering war, dass sie kein Unterhalt leisten konnte.

Geschrieben von: @seriennummer2022

Neues Problem: RA 1 sagt, Ex kann aufgrund des Trennungsvertrages jederzeit den vollen Unterhalt fordern, RA 2 sagt, durch die jahrelange Übung wurde eine kunkludente Vertragsänderung herbeigeführt. Ja was denn nun?

Ich tendiere eher zu RA1, da die Regelungen im notariellen Vertrag verankert sind, somit Rechtskraft bei Zuwiderhandlung.
Bis zur "konkludenten Vertragsänderung" (und somit Aufhebung des bisher gültigen) ist erst mal der bereits unterzeichnete gültig...das gilt übrigens auch für etwaige in diesem Vertrag verankerte Umgangsregelungen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2024 09:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@seriennummer2022 Bei der Unterhaltsberechnung spielt normalerweise (beim Residenzmodell) die Größe der Wohnung des Betreuungselternteils keine Rolle. Wenn aber ein Wechselmodell gelebt wird, dann gibt es Entscheidungen, die besagen, dass Kosten die aufgrund des Wechselmodells entstehen, also z.B. eine größere Wohnung, den Unterhaltsbedarf erhöhen und somit mehr Unterhalt zu zahlen ist. 

Die Unterhaltshöhe ist damit Verhandlungssache unter den Eltern und wenn diese sich nicht einigen können, dann bedarf es einer gerichtlichen Entscheidung. 

Bisher zahlst Du also 2/3 des Unterhalts an die KM. Bei einem richtig berechneten Wechselmodell wären es aber nur 50% (Ausgleichsbetrag), wenn die KM leistungsunfähig ist. Dafür würden Dir dann 3/4 vom Kindergeld zustehen. 

100% Unterhalt bei Kindern im Alter von 13 bzw. 15 Jahren ist schon erheblich und ich kann verstehen, dass Du eine gerechtfertigte Berechnung des Unterhalts haben möchtest. Deshalb wäre der erste Schritt beide Varianten, also Residenzmodell und Wechselmodell sauber zu berechnen. Prinzipiell gebe es auch die Möglichkeit von einem erweiterten Umgang auszugehen, in diesem Fall wäre es kein Wechselmodell, aber ein Umgang, der mehr als das Standardumgang ist. In diesem Fall könnte der Unterhalt um 1-2 Stufen niedriger berechnet werden.

Wie man aus der notariellen Trennungsvereinbarung herauskommt kann ich nicht sagen. Vermutlich nur über eine gerichtliche Änderung, wie die ausgeht ist schwer vorher zu sagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2024 10:15




(@seriennummer2022)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank erstmal.

Konkret aktueller Unterhalt...

Basis ist mein bereinigtes Netto plus 400€ Wohnvorteil. Mit der Summe in die DT ergibt dann den Unterhalt. Diesen Betrag plus das Kindergeld wird von mir auf das Gemeinschaftskonto überwiesen. Vom Gemeinschaftskonto wird dann der Betrag ca. 1/3 2/3 auf die Eltern aufgeteilt. Diese Vorgehen wurde vom RA vorgeschlagen um die Regelung im Trennungsvertrag zu ändern.

Eine richtige Berechnung, auch mit Ermittlung eines fiktiven Einkommen für die Ex erfolgte nie.

Real ist es kein wirkliches Wechselmodell von Anfang an, die Betreuung erfolgt im Jahresschnitt ca. 60% Vater (Ich) und 40% Mutter (Sie). Daran möchte ich nichts ändern (also 50/50), den Kindern geht es gut damit.

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2024 13:43