Hallo,
ich habe mich vor 1,5 Jahren von meiner Freunding getrennt. Wir haben zwei Kinder (4, 6). Um die Trennung für die Kinder nicht allzu stressig zu gestalten haben wir uns auf eine 2/3 - 1/3 Lösung damals geeinigt (+ 750 € + Kindergeld an die Ex). Meine Wohnung ist ca. 1 Km entfernt von den Kinder (ich habe nix aus dem gemiensamen Haushalt mitgenommen). Mittlerweile möchte ich jedoch auf ein echtes Wechselmodell wechseln. Ich habe eine sehr starke Verbindung zu den Kindern (u.a. telefonieren wir quasi täglich wenn Sei nicht bei mir sind). Doch ist meine Ex dagegen mit den Begründungen daß ich a) in eine andere Stadt ziehen möchten (Entfernung ca. 14 KM) und b) die Kinder lediglich nur einen festen Ort haben sollten. Inoffiziell ist es jedoch das Geld was Sie in erster Linie isteressiert (sie hat mittlerweile eine Putzfrau und einen Gärtner, Sie kommt aus einer reichen Familie und ist verbeamtete Lehrerin). Sie droht mir mittlerweile sogar daß ich Ihr sogar Unterhalt zahle müsste, und Sie nicht eine vollzeitstelle als Lehrerin bekleiden müsste. Die Kinder sind übrigens immer bis ca. 16 Uh in der Betreuung!
Wie stehen die Chancen vor Gericht wenn ich das Wechselmodell durchsetzen möchte? Woran könnte es scheitern? Im PRinzip gibt es keinen Grund der gegen eine 50-50- Lösung spricht. Die Kinder würden davon nur profitieren.
Hallo Mr. Spock
Wie stehen die Chancen vor Gericht wenn ich das Wechselmodell durchsetzen möchte?
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Woran könnte es scheitern?
An der Justiz die das Wechselmodell fürchtet wie die Kirche im Mittelalter die Erkenntnis, dass sich die Erde um die Sonne dreht.
Die gute Nachricht ist, dass sie keine Chance hat, jetzt plötzlich auch noch Unterhalt für sich zu fordern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich werde trotzdem vor Gericht gehen und klagen bis es nicht mehr geht. Was muss man eigentlich tun um in Straßbourg zu klagen? Ich will eine schriftliche Begründung vom GEricht haben welches ich dann meinen Kindern später ein mal vorlegen kann, damit die sehen das ich wirklich alles versucht habe. WEr weiß, vieleicht können die Kinder in ferner Zukunft sogar gegen den Staat verklagen. Denn de facto werden die Kinder ja diskriminiert, indem ein Elternteil vorenthalten wird.
Lass es.
Das ist ausgelutscht.
Es gilt als unumstößlich, dass Kinder wissen, wo sie zuhause sind und dass es besser für sie ist, wenn sie mit dem anderen Elternteil nur Umgang haben.
Hinzu kommt, dass für das WM Einigkeit zwischen den Eltern vorausgesetzt wird, welche bei einer Klage ja offensichtlich nicht gegeben ist.
Daran wird auch der EGMR nicht rütteln.
Dass das WM nicht verordnet werden kann, kann ich sogar bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen.
Was ich aber schlimm finde ist, dass es vom BGH geradezu mit allen Mitteln bekämpft wird und (meistens) die Mutter "bestochen" wird, es abzulehnen.
So wie du es ja gerade erlebst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@spock,
von einer Klage kann ich nur dringend abraten! Die derzeitige Betreuungsform 1/3 zu 2/3 ist schon außerordentlich großzügig. Bei einem gerichtlichen Antrag auf Doppelresidenz (=Wechselmodell) wird eine elterliche Einigkeit vorausgesetzt. Nach der ständigen Rechtsprechung funktioniert das Doppelresidenzmodell nämlich angeblich nur, wenn beide Eltern insoweit Einigkeit herbei geführt haben, was zwingend dazu führt, dass sich eine entsprechende gerichtliche Entscheidung verbietet, weil eben keine elterliche Einigkeit besteht. Meines Wissens nach ist das Doppelresidenzmodell bisher erst ein enziges Mal gegen den mütterlichen Willen vor dem FamG Fulda angeordnet worden und dies auch nur deshalb, weil das Kind schon Jahre lang in der Doppelresidenz gelebt hatte, der mütterliche Antrag auf ABR nachweislich nur gestellt wurde, um Kindesunterhalt zu bekommen (zuvor hatte sie eine Klage auf Kindesunterhalt mit der Begründung verloren, dass das Kind von beiden Eltern gleichermaßen - also auch vom Vater - betreut und versorgt wird, so dass der Vater nicht barunterhaltspflichtig ist) und weil JA sowie Verfahrensbeistand und kinderpsychologischer Sachverständiger sich für das Doppelresidenzmodell ausgesporchen hatten, weil in diesem speziellen Fall eine Veränderung zum Residenzmodell dem Kindeswohl abträglich sei.
Bei einem nun von Dir gestellten gerichtlichen Antrag ist es als sicher vorherzusehen, dass die KM einen Antrag auf ABR stellen und sie einen solchen vermutlich auch durchsetzen wird. Dann ist es vorbei mit dem 1/3-zu-2/3-Betreuungsmodell und der 14-Tage-Wochenend-Event-Umgang winkt.
Deswegen mein dringender Rat: Finger weg vom gerichtlichen Antrag auf Anordnung des Doppelresidenzmodells!
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hallo, was bedeutet ABR?
Es kann doch nicht sein, daß die Kinder nach Gerichtsgang schlechter dastehen wie vorher. ..
Wie gesagt, es geht mir um schriftliche Dokumente für die Kinder für die Zukunft. Sie sollen sehen was geschehen ist. Damit haben Sie es dann auch schwarz auf weiss und die Mutter soll Ihnen mal in Zukunft erklären, warum der von Ihnen geliebte Vater ferngehalten worden ist. Ihre Geldgier werden dann auch die Kinder erkennen.
Die Mutter wird im übrigen kein Interesse daran haben, die Kinder lediglich alle zwei Wochenenden abzugeben, da sie sehr großen WErt auf Ihre Freizeit legt. Darüber hinaus haben wir einen ähnlichen Freundeskreis. Sie würde sich damit sozial ins Abseits manövrieren.
Wir haben eine 1/3 - 2/3 Lösung. Darüber hinaus jedoch gibt die Mutter die Kinder gerne mal an Wochenenden die Kinder bei meiner Mutter, bei meiner Schwester, bei Ihrer Familie ab. Kann man sowas vor Gericht sagen? Damit widerspricht Sie sich doch. Sie sagt, Kinder brauchen einen festen Ort, gleichzeit jedoch sind Sie bei mir, meiner meiner Famiele, bei Ihren Eltern usw.... Das ist doch verrückt.
Moin,
Hallo, was bedeutet ABR?
Es kann doch nicht sein, daß die Kinder nach Gerichtsgang schlechter dastehen wie vorher. ..
wer sagt, dass das nicht sein kann?
Wie gesagt, es geht mir um schriftliche Dokumente für die Kinder für die Zukunft. Sie sollen sehen was geschehen ist. Damit haben Sie es dann auch schwarz auf weiss und die Mutter soll Ihnen mal in Zukunft erklären, warum der von Ihnen geliebte Vater ferngehalten worden ist. Ihre Geldgier werden dann auch die Kinder erkennen.
vorhersehbar werden sich die Kinder bei Erreichen ihrer Volljährigkeit nicht dafür interessieren, was hier vor 12 bzw. 14 Jahren im Detail passiert ist. Ihre Meinung über ihre Eltern werden sie sich bis dahin aufgrund unzähliger anderer Fakten und Erlebnisse gebildet haben. Keine Ahnung, warum so gerne geglaubt wird, dass 18-Jährige wild darauf wären, Anwalts- und Gerichtsschreiben aus finsterer Vergangenheit zu lesen. Ich kann Dir versichern: Es wird nicht der Fall sein; sie werden wörtlich oder sinngemäss sagen "lass mich doch mit dem alten Sch*** in Ruhe!"
Die Mutter wird im übrigen kein Interesse daran haben, die Kinder lediglich alle zwei Wochenenden abzugeben, da sie sehr großen WErt auf Ihre Freizeit legt. Darüber hinaus haben wir einen ähnlichen Freundeskreis. Sie würde sich damit sozial ins Abseits manövrieren.
Du als Ex-Partner bist vermutlich am schlechtesten in der Lage, ihre Motive und ihre künftige Handlungsweise zu beurteilen. Im übrigen kann sie bei dieser Konstellation auch Dich sehr schnell in jenes "Abseits" manövrieren - Stichwort "die arme Frau opfert sich für ihre Kinder, und der blöde Kerl stellt ihr ständig mit Gerichtsverfahren nach." Das sind Geschichten, die gerne geglaubt werden. Auch und gerade von "Freunden".
Wir haben eine 1/3 - 2/3 Lösung.
über diese solltest Du froh und glücklich sein.
Darüber hinaus jedoch gibt die Mutter die Kinder gerne mal an Wochenenden die Kinder bei meiner Mutter, bei meiner Schwester, bei Ihrer Familie ab.
das tun Eltern in "funktionierenden" Familien auch, ohne dass sich daraus irgendetwas Negatives ableiten liesse - im Gegenteil: Das ist Familienleben pur. Kinder müssen nicht ausschliesslich von ihren leiblichen Eltern betreut werden.
Kann man sowas vor Gericht sagen? Damit widerspricht Sie sich doch. Sie sagt, Kinder brauchen einen festen Ort, gleichzeit jedoch sind Sie bei mir, meiner meiner Famiele, bei Ihren Eltern usw.... Das ist doch verrückt.
vor Gericht kann man sagen, was man will. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass Du mit solchen "Argumenten" Deine Position verbesserst; Du beweist damit lediglich, dass Dir gerade die Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft fehlt, die für ein Wechselmodell zwingend erforderlich wäre. Daran ist nichts verrückt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ABR=Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Es ist der wichtigste Teil des Sorgerechts und wird, im Falle von Uneinigkeit der Eltern über den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes ruckzuck auf einen Elternteil übertragen.
In über 90% der Fälle auf die Mütter. Diese Quote steigt angeblich seit einiger Zeit sogar noch an!
Danach kann sie ganz alleine bestimmen, wo sich euer Kind wann aufhält.
Und sei es in Mikronesien.
Es kann doch nicht sein, daß die Kinder nach Gerichtsgang schlechter dastehen wie vorher. ..
Sei versichert, die Richter halten das für eine Verbesserung für das Kind.
Das ist ein Relikt aus den dunklen Jahren des vorigen Jahrhunderts welches sich "Desorganisationsmodell" nennt und den Vater nach einer Trennung als Störenfried der Restfamilie ansieht und diesen so weit wie möglich von der Restfamilie fernhalten will.
Für dieses Modell gibt es zwar weder eine wissenschaftliche, noch eine moralische, noch eine juristische Grundlage, es lässt sich den Richtern aber nur schwer austreiben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, was bedeutet ABR?
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn es auf einen Elternteil übertragen wird darf dieser bestimmen wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufentahltsort hat und kann ggf. auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils umziehen.
Es kann doch nicht sein, daß die Kinder nach Gerichtsgang schlechter dastehen wie vorher. ..
Was du als schlechter gestellt ansiehst, muß eben nicht Meinung des Gerichts sein. Dies könnte auch der Meinung sein das Kinder ein festes Zuhause brauchen und daher überwiegend bei der KM leben sollten und dich nur noch besuchen.
Wie gesagt, es geht mir um schriftliche Dokumente für die Kinder für die Zukunft. Sie sollen sehen was geschehen ist. Damit haben Sie es dann auch schwarz auf weiss und die Mutter soll Ihnen mal in Zukunft erklären, warum der von Ihnen geliebte Vater ferngehalten worden ist. Ihre Geldgier werden dann auch die Kinder erkennen.
Im allg. interessieren sich Kinder dafür ganz und gar nicht. Ich halte es auch für völlig falsch Kindern ungefragt (egals in welchem Alter, also auch wenn sie erwachsen sind) irgendwelche Anwaltsbriefe oder Gerichtsakten zum lesen zu geben, um die Schlechtigkeit des anderen Elternteils zu beweisen. Bedenke dabei immer, das Kinder jeweils die Hälfte der Erbanlagen von Vater und Mutter haben und sich durch solches Verhalten oft innerlich zerissen fühlen, weil sie spüren d,as der Elternteil mit der Ablehnung des Expartners auch einen Teil von ihnen ablehnt.
Die Mutter wird im übrigen kein Interesse daran haben, die Kinder lediglich alle zwei Wochenenden abzugeben, da sie sehr großen WErt auf Ihre Freizeit legt. Darüber hinaus haben wir einen ähnlichen Freundeskreis. Sie würde sich damit sozial ins Abseits manövrieren.
Och sowas kann sich schnell ändern
Wir haben eine 1/3 - 2/3 Lösung. Darüber hinaus jedoch gibt die Mutter die Kinder gerne mal an Wochenenden die Kinder bei meiner Mutter, bei meiner Schwester, bei Ihrer Familie ab. Kann man sowas vor Gericht sagen? Damit widerspricht Sie sich doch. Sie sagt, Kinder brauchen einen festen Ort, gleichzeit jedoch sind Sie bei mir, meiner meiner Famiele, bei Ihren Eltern usw.... Das ist doch verrückt.
Wird vor Gericht wenig interessieren, da jeder Elternteil in seiner Zeit bestimmen kann wer, wie lange und wie oft die Kinder mitbetreut.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@spock,
warum sollen die Kinder als Erwachsene sich für den einen und gegen den anderen Elternteil positionieren? Damit sie Dein Ego streicheln, das derzeit ziemlich verletzt zu sein scheint?
Ich kann das verstehen, habe ich vor langen Jahren auch einmal so gedacht. Was ich damals aber nicht bedacht hatte, war die Frage, ob ich meinem Kind es wirklich einmal zumuten möchte, sich nachträglich von seiner von ihm geliebten und einziger Mutter für den Rest seines Lebens loszusagen, nur weil sie im Trennungsstreit versucht hatte, mich zu zerstören. Heute denke ich anders. Auch wenn mir persönlich meine Ex und deren Befinden völlig schnuppe ist, bin ich doch froh darüber, dass unser Kind zwei Eltern hat, die es lieben kann. Denn auch wenn die Abkehr meines Kindes von seiner Mutter für mich zwar eine späte süße Rache wäre, so wäre dies eine Katastrophe für mein Kind und meine Enkel, die es hoffentlich irgendwann einmal geben wird.
Wie gesagt, es geht mir um schriftliche Dokumente für die Kinder für die Zukunft. Sie sollen sehen was geschehen ist. Damit haben Sie es dann auch schwarz auf weiss und die Mutter soll Ihnen mal in Zukunft erklären, warum der von Ihnen geliebte Vater ferngehalten worden ist. Ihre Geldgier werden dann auch die Kinder erkennen.
Mit dieser Aussage wird der Eindruck erweckt, dass es auch eigentlich nicht um mehr Kontakt zu den Kindern geht, sondern um unverarbeitete Animositäten auf der Paarebene. Sollte dieser Eindruck auch bei Gericht erweckt werden, dann wird dieses eine Minimierung des Umgangs jedenfalls dann für kindeswohlförderlich halten, wenn die Kinder Anzeichen zeigen, dass sie in diese Animositäten eingebunden sind, was obige Aussage zumindest vermuten lässt.
Ich kannte einmal einen Vater, der sich beschwerte, dass sein 16-jähriger Sohn den Kontakt zu ihm abgebrochen hatte. Er sei von der Mutter infiltriert. Ich frug ihn, ob er den Grund des Kontaktabbruchs kenne. Er erwiderte, dass er seinen Sohn beim letzten Umgang über das ausschweifende Sexualleben seiner Mutter in Kenntnis gesetzt hatte. Sie sei nämlich ein notgei... Flittch..., das sich zu später Stunde in einer öffentlichen Kneipe von allen noch anwesenden männlichen Gästen auf dem Tresen habe fi... lassen. Er selbst habe das beobachtet.
Ich war entsetzt und frug ihn, ob er das wirklich seinem Sohn erzählt und auch die selben Ausdrücke verwendet habe. Er bestätigte das und rechtfertigte auf meine entsprechende Nachfrage seine Schilderung damit, dass sein Sohn ja schließlich wissen müsse, was für eine verfi... Hu... seine Mutter sei.
Ich hatte Verständnis für den Sohn und glaubte nicht unbedingt, dass er von seiner Mutter infiltriert worden ist. Dafür hatte der Mann schon selbst gesorgt. Denn Kinder lieben ihre beiden Elternteile immer, vollig gleichgültig, wie diese leben oder was diese ihnen gar angetan haben. Selbst vom JA in Obhut genommene Kinder leiden sehr unter der Trennung von ihren Eltern, selbst wenn durch die Inobhutnahme ein kindliches Martyrium beendet worden ist.
Man sollte also vorsichtig sein mit dem, was man an Erzählungen und oft nur subjektiven Wahrheiten seinen Kindern zumutet. Im schlimmsten Fall errreeicht man nämlich das Gegenteil dessen, was man erreichen will. Ich jedenfalls hätte auch den Kontakt zu meinem Vater abgebrochen, hätte er mir solches über meine Mutter erzählt, wie der oben geschilderte Vater es getan hatte.
Auch wenn ich der Sohn des TE wäre und mir als junger Erwachsener die alten Geschichten anhören müsste, würde ich ein Stück weit die Achtung vor ihm verlieren, weil er nämlich noch nach langen Jahren der Trennung diese noch immer nicht verarbeitet hat und egoistisch mich damit zu belasten versucht.
Warúm ich das alles schreibe? Weil ich ímmer wieder und in diesem Thread ganz besonders ausgeprägt lese, dass auch wir Väter in Trennungssituationen und gelegentlich auch noch lange Jahre danach oft nicht in der Lage sind, uns in die Situationen unserer Kinder hinein zu versetzen. Auch wir neigen gelegentlich dazu - wie dieser Thread wieder sehr anschaulich zeigt -, unsere Kinder mit den (unverarbeiteten) Animositäten auf der Paarebene zu belasten. Tun wir dies, sind wir keineswegs besser, als programmierende Mütter!
Viele Grüße,
Marcus Gnau