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Wechselmodell

 
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Bei mir steht demnächst ein Umzug in den Wohnort meines Zwerges an. Der Kleine ist 3. Bisher habe ich ihn im üblichem Maße und würde dann gern das WM anstreben, wobei KM sich vermutlich mit Händen und Füßeen wehren wird. Hat man überhaupt eine Chance das irgendwie durchzusetzen???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2017 15:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Mein Ratschlag ist: Mit viel Zeit und gutem Willen und ohne das böse Wort WM zu nennen! Baue sukzessive den Umgang aus, immer etwas mehr, KM unterstützen, Flexibilität anbieten und wenn dann irgendwann der "Umgang" bei jede zweite Woche Fr-Mo sowie hälftige Ferien steht, dann ist es bis zu einem 50:50 WM nicht mehr weit.

Warum glaubst Du wird sich die KM gegen die Ausweitung des Umgangs wehren?
Warum willst Du ein "WM"?
Und wie sieht Eure aktuelle Regelung aus?

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2017 16:10
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Wir mussten schon kämpfen zu der jetzigen Regelung zu gelangen. KM macht es nur widerwillig, weil sie weiß, dass ich es sonst einklage und sie dann mitzahlen muss da sie keine PKH bekommt. Sie ist für extra Umgänge nicht gewillt, bezieht sich immer auf die Regelung. Sie möchte am liebsten, dass ich ganz aus ihrem Leben verschwinde.

Derzeit hab ich ihn von Fr.-So. alle 2 WE bis zur Einschulung eine Woche in den Ferien und ab Schule 2Wochen im Sommer, und je eine Woche Herbst und Winter. Dann Ostern/Kartage im Wechsel und ebenso Silvester.

Ich möchte das Wechselmodell weil ich auch den Alltag mit meinem Sohn haben möchte, ich möchte nicht nur alle 2 Wochen Besuchs und-Bespaßungsonkel sein. Er fehlt mir und ich liebe ihn. Ich verpasse so viel.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2017 18:34
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Habt Ihr für die jetzige Regelung ein Gerichtsurteil auf das sich die Kindesmutter berufen kann oder eine Regelung beim Jugendamt ?

Ich würde versuchen, wie TotoHH schon schrieb, die Papazeiten behutsam auszuweiten, d.h. von Freitag auf Montag oder von Donnerstag abends bis Montag morgens. Oder auch eine Übernachtung unter der Woche.

Vielleicht kannst Du den Umzug zum Anlass nehmen und dies der Kindesmutter vorschlagen, mit dem Hinweis, dass Regelungen nicht in Stein gemeisselt sind.

Die Kindesmutter will, dass Du aus ihrem Leben verschwindest ? Dann müsstest Du auch aus dem Leben des Kindes verschwinden. Bei Eurem Kind besteht eine Vater-Kind-Bindung. Wärest Du nicht mehr "da", würde das Kind akut und in grossem Masse leiden. Will sie das ? Offensichtlich erträgt sie Dich nicht und der "Umgang" ist auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie kann sich nur vorstellen Dich maximal alle zwei Wochen am Freitag und Sonntag kurz zu Gesicht zu bekommen. Sie ist nicht das Kind.

Du solltest nie damit argumentieren, dass Du Alltag mit dem Sohn haben willst. Das Kind braucht umfangreiche Papazeiten um Alltag mit dem Vater zu leben und erleben.

VG,
Tsubame.

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Geschrieben : 15.06.2017 19:49
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Es ist eine schriftliche Umgangsvereinbarung, die ich vorgeschlagen habe und die sie mit ihrem Anwalt fast 1 zu 1 in "Stein gemeiselt" hat und die wir dann beide unterzeichnet haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2017 21:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es ist eine schriftliche Umgangsvereinbarung, die ich vorgeschlagen habe und die sie mit ihrem Anwalt fast 1 zu 1 in "Stein gemeiselt" hat und die wir dann beide unterzeichnet haben.

Ok - aber da mit dem Deinem Umzug sich die Voraussetzungen ändern, gibt es m.E. einen guten Grund die Vereinbarung anzupassen, zumal das Kind ja auch älter geworden ist. Vor Gericht würdest Du, wenn man den sog. "Standardumgang" als Maßstab anlegt etwas mehr bekommen. I.W. mehr Ferien, Teile an Weihnachten und je nach Laune des Richters vielleicht auch das Wochenende bis montags morgens od. einen Tag unter der Woche. Ob die Zeit schon reif ist ein WM vor Gericht zu erzwingen bin ich mir nicht sicher. Ich meine, hier war neulich zu lesen, dass erstmals(?) ein Gericht das WM gegen den Willen der KM ausgeurteilt hat. Vielleicht mal die Begründung lesen, ob man da Honig saugen kann.

Aber das eigentlich zunächst nur als Hintergrundwissen, was Du erreichen kannst. Jede bilaterale Einigung mit KM ist besser als das Thema vor Gericht zu klären. Und der sog. Umgangs3sprung geht ja sowieso zunächst über einen Einigungsversuch mit der KM, dann einen Vermittlungsversuch zB beim JA und erst dann die gerichtliche Klärung.

Auch wenn ich ein großer Fan eines echten WM bin, versteif Dich da nicht zu sehr drauf. Wichtiger als ein elend langer Kampf mit ungewissen Aussichten ist, dass Du schnell und zuverlässig möglichst viel Zeit mit dem Kind verbringst. Und wie gesagt: Da geht in jedem Fall mehr!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2017 21:19
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ihr habt recht...vielleicht sollte ich es erstmal mit Ausweitung probieren. Einen Tag/Übernachtung zusätzlich unter der Woche und bis Montag klingt erstmal nach nem guten Plan.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2017 12:37