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Wechselmodell

 
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nach gut 3 Jahren wende ich mich wieder hier im Forum an Euch.

Meine 12-jährige Tochter würde gerne im wöchentlichen Wechsel bei Ihrer Mutter und bei uns (mir + meine Lebensgefährtin) sein.
Bisher war die Regelung so:
Meine Tochter war jedes 2. WE von Freitag Mittag bis Dienstag Morgen bei uns.
Zusätzlich auch jeden Montag nach dem WE wo sie bei Ihrer Mutter war. Die Ferien wurden immer zur Hälfte bei der Mutter und bei uns verbracht.

Jetzt ist meine Tochter soweit, dass Sie gerne im wöchentlichen Wechsel bei Ihrer Mutter und bei uns wäre.
Von meiner Seite gibt es keine Bedenken und ich würde mich freuen, wenn es klappen würde.

Leider hat die ganze Sache eine Haken:
Nachdem meine Tochter diese Woche bei ihrer Mutter diesen Wunsch geäussert hatte, kam die berechtigte Gegenfrage, ob sie das auch wirklich so möchte.
Die Tochter hat das mit "JA" beantwortet, worauf ihre Mutter ihr entgegnete, dass sie das "unfair" findet, nachdem was sie alles für sie gemacht hat.

Meine Tochter hat mir das heute abend so geschildert und war auch sehr traurig.
Ich war nicht traurig. Ich war wütend, dass sie das Kind so unter Druck setzt. Ich hab meiner Tochter gesagt, dass sie mir Ihre ehrlich Meinung dazu sagen solle, und sie mir ruhig sagen kann, falls sie jetzt doch nicht den wöchentlichen Wechsel möchte. Und dass ich sie auch nicht weniger lieb habe oder denke, dass sie mich nicht so gerne haben würde, wie ihre Mutter, falls alles beim Alten bleiben würde. Ich möchte meine Tochter nicht in einen Gewissenskonflikt bringen.

Ich weiss auch, warum sich meine Ex dieser Regelung verweigern wird. Sie benötigt einen grossen Teil des von mir gezahlten Kindesunterhalt um Ihre angehäuften Verbindlichkeiten zu tilgen und leider kommt das Geld nicht da an, wofür es bestimmt ist. Ich steh dem Ganzen da leider machtlos gegenüber. Wenn ich mal ganz vorsichtig bei meiner EX andeute, dass die Klamotten die Sie unserer Tochter einpackt teilweise eine Zumutung sind (so wie jetzt an Weihnachten), dann wird der Hörer aufgelegt und leider ist ein vernüftiges Gespräch nicht zu führen.

Meine Frage:

Wie stehen die Chancen, bei so einem Fall, wo sich die Kindesmutter weigern würde?
Wie gewichtig ist da die Meinung einer 12-jährigen und welchen Weg müssten wir einschlagen ohne dass die Tochter zu sehr in einen Gewissenskonflikt gebracht werden kann.

Gruß
Libero

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 02:03
(@scorpion)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Libero,

Wie gewichtig ist da die Meinung einer 12-jährigen und welchen Weg müssten wir einschlagen ohne dass die Tochter zu sehr in einen Gewissenskonflikt gebracht werden kann.

Das kommt wohl sehr auf die Richterin oder den Richter an.
Grundsätzlich muss der Kindeswille deutlich erkennbar sein.

Ob das Kind nun mit 14 vom Gericht nicht für voll genommen wird oder sich doch schon mit zehn Jahren mit einer Umgangsänderung oder im Extremfall gar Umgangsverweigerung durchsetzt, das hängt von dem klaren Auftritt des Kindes, der Konstanz mit der ein Wille vorgetragen und verfolgt wird sowie individuellen Eindrücken ab. Eine feste Altersgrenze gibt es hier nicht.

In diesem Alter ist die Frage nach dem Weg eine schwierige Frage. Rein theoretisch wird der Umgang gütlich außergerichtlich oder vor Gericht geregelt.
Je nach Entwicklungsstand des fast-Teenagers lässt sie sich ohnehin nicht von einem Gericht diktieren, wo sie noch hingehen muss, das ist die praktische Seite.

Bleibt die Komponente Gewissenskonflikt. Hier ist entscheidend, ob die Mutter gereit ist auf den Willen des Kindes eingehen zu wollen und es dann auch tut. Gibt hier keiner nach, so entsteht hier ein ernster Streitpunkt. Raten oder Empfehlen ist hier für Außenstehende sehr schwer. Immerhin ist das eine emotionale Entscheidung Deiner Tochter. Die beste Lösung wäre sicher eine interne Lösung, die nicht einer Partei von außen aufgedrängt wird sondern zwischen Dir und der Mutter gefunden wird... Ist sicher leichtergesagt als getan...
Kommt es zu keiner gütlichen Regelung und es geht vor Gericht, so ist ein Gesprächstermin Deiner Tochter mit dem JA und danach eine Anhörung vor Gericht üblich.

Beste Grüße,
Scorpion

... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 03:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

wobei noch zu bedenken ist das es das WM juristisch nicht gibt. Es lebt vom Konsens der Eltern. Ein Richter wird sich schwertun es zu beschließen, wenn abzusehen ist, das es an der Kommunikation der Eltern scheitert.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 08:20
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich würde zuerst das gespräch mit KM suchen und ihr nahelegen, dass es ausschliesslich um das Wohl, die Förderung und Entwicklung des Kindes geht und die KM
sich keine Sorgen über ihre Beziehung zum Kind machen muss. Dies würde ich auf
leicht emotionalem Wege tun.

Sollte dies zu keinem Ergebnis führen würde ich mit dem Kind sprechen und, wenn
der Wunsch nach einem WM immer noch deutlich vorhanden ist, ihr die rechtliche
Situation auseinandersetzen und erklären, dass es gegen den Willen der KM kein
WM geben kann ihr aber die Möglichkeit habt den Lebensmittelpunkt bei dir
durchzusetzen und danach das WM durchzuführen. Ein  Kind mit 12 kann das sicher
einordnen.

Evtl. hast du auch die Möglichkeit der KM beim WM nicht den ganzen Unterhalt zu streichen.

Gruß

(und ich hoffe für euch, dass ihr es schafft)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 08:43
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

unsere Tochter hat bei mir mehrmals glaubhaft gesagt, dass sie den wöchentlichen Wechsel möchte. Auch nachdem ich Ihr erklärt habe, dass wir alles beim alten belassen können und sie keine Angst haben muss, dass "Papa" dann "böse" sei.

Den vollen Unterhalt würde ich auch nicht streichen wollen, da meine EX "nur" 30 Std. in der Woche + Nebenjob arbeiten geht und daher etwas weniger verdient als ich. Mir gehts auch nicht darum, dass ich Unterhalt streichen möchte oder dann alle anfallende Ausgaben auf den Cent genau aufrechnen, sondern ich denke, dass unsere Tochter in einem Alter ist und auch schon reif genug ist, wo sie ihren eigenen Willen kundtun kann und wenn es ihr dabei gut geht, dann sollten man es auch möglich machen.

Ich habe gestern im Net eine Beispielrechnung gefunden, in der ich auch weiterhin 75% ( meine EX 25%) an Kindesunterhalt zahlen würde. Das ist kein Thema für mich.

Nur was machen wir, wenn die Mutter sich dem Gespräch verweigert (und das wird sie), da mit Ihr über Dinge die nicht nach Ihrem Gusto sind nicht zu reden ist. Sie wird hysterisch oder legt einfach den Hörer auf (kommt immer mal wieder vor, wenn sie keine Argumente hat, oder es nicht nach Ihrem Willen geht)?

Gruß
Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 10:20
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen,

wobei noch zu bedenken ist das es das WM juristisch nicht gibt. Es lebt vom Konsens der Eltern. Ein Richter wird sich schwertun es zu beschließen, wenn abzusehen ist, das es an der Kommunikation der Eltern scheitert.

Tina

Ich würde das juristisch einfach nicht so eng sehen. Das Wechselmodell ist nichts weiteres wie ein vom Richter festgelegter Umgang. Ob dies nun zufälligerweise WEchselmodell oder Paritätsmodell heißt. ist doch eigentlich egal.
Die Überlegungen um die es dabei geht drehen sich doch eigentlich nur um die KU-Bezüge, welches die KM verlieren würden, wenn sie das WM praktizieren.
Also köder deine EX doch mit Geld, sag ihr du bezahlst weiterhin vollen KU. Auch wenn dies unfair ist, denk daran an dein Kind und nicht an deine EX.
Fakt ist, dass das WM von sehr vielen Kindern sehr gut angenommen wird, die Vorteile klar überwiegen, nicht umsonst wurde es in vielen EU-Ländern sogar im Gesetzbuch verankert !

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 10:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Libero!
Habt Ihr evtl. über die Variante WM auf Probe oder schrittweise Umgangserweiterung nachgedacht? Ich gehe davon aus, dass Du KM über Deine Vorstellungen der KU-Modalitäten schon informiert hast.
Ich könnte mir vorstellen, dass zusätzlich zur KU-Baustelle noch Loslassensängste und evtl. auch Machtverluste seitens KM hinzukommen.

Wenn KM sich weiter sträubt und der Wunsch der Tochter nach wie vor unverrückbar vorhanden ist, wird Dir/Euch nichts anderer übrig bleiben, als auf Umgangserweiterung zu klagen.
Ob hierbei dann das WM erreicht wird, wird sich dann zeigen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 10:35
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

meine Tochter ist bereits 10 Tage oder mehr im Monat bei uns, also eine Umgangserweiterung wird schon seit längerem praktiziert.
Das ist meiner EX auch garnicht unrecht, damit sie mehr Zeit für Ihre Arbeit/Nebenjob und natürlich auch für sich hat. Nach anfänglichen Schwierigkeiten nach der Trennung/Scheidung bezgl. Umgangsrecht, haben wir das die letzten 3 Jahre auch so wie beschrieben umgesetzt.

Über die KU-Modalitäten hab ich mit der Mutter noch garnicht gesprochen, da ich erst mal abwarten möchte, wie sie auf das WM reagiert. Ich weiss, dass es ihr dabei in erster Linie um evtl. Einbusen geht und nicht um Loslassensängste oder Machtverlust.  Ich wär auch bereit, wie oben beschrieben, den KU nicht voll zu streichen, sondern davon weiterhin 75% zu tragen.

Gruß
Frank

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Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 10:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Frank!

Über die KU-Modalitäten hab ich mit der Mutter noch garnicht gesprochen, da ich erst mal abwarten möchte, wie sie auf das WM reagiert. Ich weiss, dass es ihr dabei in erster Linie um evtl. Einbusen geht und nicht um Loslassensängste oder Machtverlust.  Ich wär auch bereit, wie oben beschrieben, den KU nicht voll zu streichen, sondern davon weiterhin 75% zu tragen.

Reaktion ist nun bekannt, jetzt ist es an der Zeit, sich an den Verhandlungstisch zu setzen und zu schachern wie am türkischen Basar ... 😉

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 11:30
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Aus dem Grund wollte ich mir hier im Forum erstmal Rat holen.  :question:

bevor ich die Gäule scheu mache und keine Chance habe, das Wechselmodell anzustrengen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 11:38




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Libero:
Wie schon gesagt,
da das WM im dt. Familienrecht nicht verankert ist, geht ohne Zustimmung der KM eher nichts bis bestenfalls mehr Umgangserweiterung.
Ob letzteres dann als WM ausgelegt werden kann, wird sich zeigen.
Aber ich habe das Gefühl, dass Du das WM evtl. "erkaufen" könntest. Der Pres scheint auf jeden Fall hinnehmbar!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 11:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Wenn es der KM tatsächlich nur ums Geld geht, dann ist das doch eigentlich eine gute Nachricht. Weil lösbarer als die Verweigerung aus den anderen oben genannten Gründen - auch wenn es echt ätzend ist.
Im Übrigen finde ich die von Dir angedachten 75% des derzeitigen Unterhalts echt großzügig (im echten WM wären es 0%, da jeder seine Kosten tragen müsste). Aber vielleicht ist der Vorschlag einer schrittweisen Unterhaltsreduzierung eine Möglichkeit zum Kompromiß. Oder vielleicht den Unterhalt an tatsächliche Ausgaben fürs Kind (zB Klamotten) zu knüpfen, die Du vollständig (und gegen Beleg) bezahlst...
Und je nachdem wie ausgeschlafen Deine Ex ist, vielleicht kannst Du ja auch bluffen in den Verhandlungen, à la "wenn wir uns nicht einigen, dann könnte ja bei Gericht auch ein WM rausgekommen, mit 0 EUR Unterhalt"
Viel Erfolg - und berichte bitte,
Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 22:01
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

hab gestern mit meiner EX tel. wegen einem Gesprächstermin. Sie hat mich auf nächste Woche vertröstet, da sie im Moment keine Zeit hat.
Ich werd mich nächste Woche bei Ihr melden und hier dann berichten, wie es gelaufen ist.

Gruß
Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2011 12:31
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich hab mir das WM erkauft (ich zahl vollen Unterhalt nach DD), ist zwar ungerecht, unverschämt und fast unbezahlbar, da ich auch noch Anziehsachen und dergleichen kaufe, aber mir ist es das Wert.
Und was in ein paar Jahren ist, wer weiß, ich erhoffe mir dadurch, dass die Kinder möglichst Schadenfrei aus der Sache hervorgehen da sie einen gleichwertigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben.

Alles Gute
Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 13:57