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Wechselmodell

 
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich möchte euch gerne um eure Meinungen bitten.

unser Umgang ist ein Wechselmodell und findet, aus Sicht des KV's wie folgt statt:

im wtl. Wechsel
Di, Fr, Sa
Di, Fr, Sa, So

zu den Tagen zählt jeweils die Nacht. Dieses Modell leben wir seit fast 1,5 Jahren.

Bei Umgängen zu den Schulzeiten hole ich die Kinder von der Schule ab. Allerdings haben wir vereinbart, dass bei Vorfällen in der Schule ich an den Tagen Di, Fr zu benachrichtigen bin und nehme die Kinder dann auch wenn sie krank sind.

Ich stelle also die Betreuung der Kinder an diesen Schultagen 2 von 5 sicher.

Sie arbeitet drei tage die Woche, Di, Fr, Sa.
Ich stelle also zu 100% die Betreuung der Kinder während ihrer Arbeitszeit sicher. Sie stellt die Betreuung der Kinder während meiner Arbeitszeit nur zu 60% sicher.

Die Anzahl der Übernachtungen innerhalb von 2 Wochen sind bei beiden Eltern gleich. Ebenso die Anzahl der Abendessen, der Frühstücke und Mittagessen.

Ich verbringe tatsächlich mehr Zeit mit meinen Kindern als sie (einen halben Tag).

Notwendige Dinge wie Kleider und Schulsachen kaufen sie und ich.

Die Umgangszeiten und Verzicht auf Unterhalt wurden zwischen den Eltern schriftlich vereinbart aber nicht notariell beurkundet.

Jetzt habe ich folgende Fragen

Woran wird das Wechselmodell gemessen?
An den Tagen an denen die Kinder von einem Elterteil öfter zur Schule geht?
Wer mehr Zeit mit den Kindern verbringt?
Bei wem die Kinder gemeldet sind?

Ich bekam einmal folgende Auskunft:
"Die Tatsache, dass die Kinder bei Ihnen gemeldet sind, ist leider familienrechtlich völlig unbeachtlich. Wenn Sie wollen, dass die Kinder jeden Abend zu Ihnen kommen, geht das nur, wenn Ihre Frau damit einverstanden ist."

Gibt es hier jemanden, der es als unfair ansieht, wenn in der geschilderten Situation das KG geteilt wird und kein Unterhalt gezahlt wird obwohl KM weniger verdient?

Danke

Liebe Grüße

Loge

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2011 14:55
(@Wolkenhimmel)

Hi Loge,

worauf zielt denn Deine Frage ab?

Ich habe auch nur 50% von dem verdient was mein Mann hatte (beide Vollzeit), trotzdem ist kein Geld geflossen, vom KG haben wir die PKV bezahlt. Trotzdem war das für mich völlig in Ordnung, da ich von meinem Geld gut leben konnte.

Das Minutenzählen bringt mEn nichts, das schafft nur Unfrieden.

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 15:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Loge,

mal ganz pragmatisch: Ein Wechselmodell habt Ihr beide dann und so lange, wie Ihr selbst der Ansicht seid, ein solches zu praktizieren. Sobald es hierüber Unfrieden gibt oder gar "juristische Beurteilungen" gefragt sein sollen, steht es auf der Kippe oder ist sogar schlagartig beendet. Ist ähnlich wie beim Verteilen von Kuchenstücken: Wenn einer eine Briefwaage holt, damit der andere bloss kein Gramm zuviel bekommt, ist die Fairness vorbei.

Und ja: Wenn Eure Einkommen unterschiedlich sind, kann es aus Gründen der Fairness angebracht sein, dass man nicht jede Ausgabe genau durch zwei teilt, sondern der "Besserverdiener" beispielsweise sagt "ich übernehme die Klassenfahrt / die neuen Schuhe / die Brille / den Reitunterricht allein." Es ist nur Geld...

Ein funktionierendes Wechselmodell (und der damit verbundene elterliche Friede) ist viel zu kostbar, um es für ein paar Euros oder "absolute Gerechtigkeit" auf's Spiel zu setzen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 15:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Loge,
ich habe WH und Brille eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Allerdings möchte ich aus Sicht eines KV, der glücklicherweise ebenfalls ein WM mit seiner DEF vereinbart hat, auch noch mal die Aussagen verstärken, dass "Minuten-zählen" hier nichts bringt, da es eigentlich recht gleich verteilt scheint, und jedes Rütteln daran nur die Gefahr birgt, dass das ganze WM sich auflöst! Also Obacht!

Dass Du de facto mehr Freizeit mit den Kids verbringst als sie, liegt in der Verteilung der Tage begründet. Sei doch also froh! Alternativ könnt ihr ja auch einen Wochenwechsel machen - damit gibst Du aber Zeit mit den Kids ab, und ob Du es dann mit Deinem Job hinkriegst, kannst Du am besten beurteilen  :puzz:

Und klar: Bei einem WM wie von Dir geschildert wäre eine hälftige Teilung des KG und kein Unterhalt das gerechteste (ja, ich sähe es nicht als unfair!) - allerdings würde - wenn ich es mir leisten kann - hierüber keine das WM-gefährdende Diskussion vom Zaun brechen. Und wenn Deiner Frage unterliegt, dass KM hier Unterhalt fordert, dann kommt es auf die Details an - Erkaufen des WM ist hier das (philosophische) Stichwort.

Hope that helps, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 17:27
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Loge,

zu Deinem Thema hatte ich auch mal einen Thread gestartet. Besonders interessant ist das Urteil, das American Dad in seiner Antwort verlinkt hat.

http://www.vatersein.de/Forum-topic-22424-start-msg244811.html#msg244811

Gruss

Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 17:41
(@Wolkenhimmel)

http://www.vatersein.de/Forum-topic-22424-start-msg244811.html#msg244811

Wie es bei American Dad ausgegangen ist wissen wir aber nicht, oder?  :question:

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 17:54
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wolkenhimmel,

nein, das wissen wir leider nicht, aber vielleicht liest Americandad ja noch diesen Thread und schreibt, wie es bei ihm weiterging?

Beste Grüße

Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 18:22
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo @all,

und vielen Dank für eure Antworten.

@Tarek Danke auch für den link.

Ich habe unseren Umgang als Beispiel beschrieben und meine Gründe für meine Frage sind:

- was kann ich den juristischen Unsicherheiten eines WM's entgegensetzen
- welche Möglichkeiten gibt es das WM auf eine gesetzliche Basis zu bringen

Ein weiterer Grund ist auch die Frage von.......ich finde den Thread nicht mehr....Aber es wurden Anregungen für politisches Engagement zu einem neuen Familienrecht gesucht.

Grundsätzlich bringt Erbsenzählen nur Unfrieden.

Danke für euer klares Statement.

Ich gehe davon aus, dass jeder der ein WM führt sich mit dem Ex im Einvernehmen geeinigt hat und der Umgang nicht ausgeurteilt wurde.

Es wird aber vieles über das WM geschrieben und das WM wird, auch klar von mir, als Standardumgang gefordert. Wenn ein WM ausgeurteilt werden soll muss ich aber klare und nachvollziehbare Grenzen haben und mir ist nicht klar woran ich ein WM erkennen kann? Auf der anderen Seite habe ich immer ein Problem wenn ich ein WM lebe weil es keine gesetzliche Grundlage hat.

Ich kenne keine klare und vom Unterhalt gelöste Definition eines WM. Diese wäre aber Voraussetzung ein WM ausurteilen zu lassen oder Sicherheit zu bekommen wenn man tatsächlich ein WM lebt.

Gegenüber dem Nestmodell, bei dem deutlich ist wer die Verantwortung für die Kindesbetreuung hat ist eine eindeutige Abgrenzung beim WM nicht möglich und bietet bei strittigen Eltern weiteres Konfliktpotential.

Vielleicht sollte man statt den Focus auf ein WM zu legen eher den Umgang stärker gewichten und auch gegen den Willen des anderen Elternteils festsetzen. Dann kann auch ein WM erreicht werden.

Eine Entscheidung beim FamG ist eine Billigkeitsentscheidung. Jeder Fall soll als Einzelfall behandelt werden. Damit haben wir doch bereits die Grundsteine für ein WM?

Das einzige Argument das jetzt noch gegen ein WM aufgeführt werden kann ist das Kindswohl. Jetzt wird es schwierig. Streitende Eltern sind innerhalb einer Familie eine Belastung für die Kinder und werden nach einer Trennung eine noch größere. Dann kann ein WM durch Dritte nie ausgeurteilt werden ohne den Kindern eine große Belastung aufzulegen?

So betrachtet wäre die Rechtsprechung doch stimmig und nur die gängige Praxis oder das traditionelle Bewußtsein falsch?

Zu meiner Situaion. Es ist so, dass ich sehr großzügig bin und vieles mittrage. Bei manchen ihrer Entscheidungen, die Luxus sind beteilige ich mich nicht mehr. Dies führt aber auch zu Vorwürfen. Wie auch immer, da ich finde, dass die Kinder etwas mehr Förderung brauchen, möchte ich gerne den Umgang ändern auf einen wtl. Wechsel ändern. Aber ganz uneigennützig ist mein Wunsch nicht, denn dadurch habe auch ich mal ein ganzes WE Zeit für mich und meine neuen Pläne oder kann mal Sa abends weg. Aber Ex will nicht und einen Gang vor das FamG scheue ich.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2011 19:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Loge,

Du denkst zu kompliziert. Oder vielmehr: Du versuchst, dem deutschen Familienrecht Deine eigene Version von "Vernunft" und "Gerechtigkeit" überzustülpen. Das ist dort aber gar nicht vorgesehen.

Das WM wird nicht ausgeurteilt, weil es juristisch gar nicht existiert; deshalb kann man es auch nicht einklagen. Kinder aus Trennungsfamilien haben ihren Lebensmittelpunkt juristisch beim einen oder anderen Elternteil; der andere hat ein Umgangsrecht. Mehr ist familienrechtlich nicht vorgesehen; deshalb wirst Du auch nicht mehr "Sicherheit" bekommen als Du heute hast.

Andererseits: Dass es keine Garantien gibt, ist im Leben an vielen Stellen so; es wird in Trennungssituationen nur leicht vergessen. Es gab auch keine Garantie dafür, dass Du und Deine Ex lebenslang ein Paar seid. Und es gibt keine Garantie dafür, dass Eure Kinder gesund bleiben oder dass Du Deinen Arbeitsplatz behältst. All das sind Lebensumstände, an denen Du selbst nach Kräften arbeiten musst; ein Gericht kann Dir das auf der Basis der bestehenden Rechtslage nicht abnehmen. Genauso wenig wie es Dir "kinderfreie Wochenenden" verschaffen kann; die haben die meisten anderen Elternpaare auch nicht.

Ihr seid und bleibt Eltern. Gerade bei einem WM erfordert das Kommunikations- und Kompromissbereitschaft (wie bei zusammenlebenden Elternpaaren auch). Also macht was draus. Was bei einer gerichtlichen Entscheidung herauskäme, wäre keine Verbesserung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2011 19:29
(@Wolkenhimmel)

Moin Loge,

ich habe mir gerade Eure Wechsel noch mal angeschaut, mir wäre das zu unruhig gewesen. Kannst Du Dich nicht doch noch mal mit Deiner Ex hinsetzen? Denn sie hat ja auch nie ein WE ganz für sich.

Wir hatten einen halbwöchentlichen Wechsel, immer gleich aufgeteilt, damit wir regelmäßig zum Sport gehen konnten, das fand ich sehr entspannt.

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2011 09:56




 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
sehr interessantes Thema finde ich,warum ist es nicht möglich juristisch ein WM festzulegen???gab es hierzu noch nie eine Klage beim Verfassungsgericht???diese sind doch zuständig in solchen Fällen in letzter Instanz oder liege ich falsch??
Väterverbände usw. warum macht hier keiner etwas???aus Berlin haben wir nichts zu erwarten auser viell. eine neue Abänderung der Unterhaltsrechtes...mit einem WM hätten sich viele probleme von selbst ereldigt oder ???
Und der BGH bestärkte jetzt in einem Urteil doch erst einen Vater der zur Unterhalt verpflichtet wurde.
Der Vater wollte sein kind selbst betreuuen um die BU Zahlung zu kürzen in diesem Fall konnte KM ihre Tätigkeit ausweiten.
Grundsätzlich hat KM diese Angebot anzunehmen wenn der KV dies verlässlich usw.......
Hier könnte doch wirklich ein Weg frei gemacht werden für ein evtl. WM  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2011 10:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

gab es hierzu noch nie eine Klage beim Verfassungsgericht???diese sind doch zuständig in solchen Fällen in letzter Instanz oder liege ich falsch??

Soweit ich weiß nicht.
Und das liegt sicher auch daran, dass das BVerfG nicht für alles zuständig ist, was jemand ungerecht findet, sondern nur für Verfassungsverstöße und das tut es meines Wissens nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2011 10:57
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

schon komisch oder???
100th Klagen und keiner versucht das ABR der Mutter anzuzweifeln!!ist dies nicht ein Verstoß im Sinne von:

§ 1626
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Urteil des BGH Sep.2011

Der BGH vertritt die Auffassung die Verlängerung des Unterhaltsanspruchs über drei Jahre könne daran scheitern, dass der Unterhaltspflichtige  - auch gegen den Willen des anderen – ernsthaft und verlässlich die Übernahme von Kindesbetreuung anbietet. Wie bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach § 1684 BGB sei dabei auch im Rahmen des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB maßgeblich auf das Kindeswohl abzustellen, hinter dem rein unterhaltsrechtliche Erwägungen zurücktreten müssten.

Dar BGH Urteil würde sich auch genau mit 1626 decken!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2011 11:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also du bringst da so viele Dinge durcheinander, dass ich gar nicht weiß, was ich darauf antworten soll.

Das Hauptproblem dürfte sein, dass die Gerichte normalerweise die Aufgabe haben, für Gerechtigkeit zu sorgen.
Hier sind sie allerdings die Hauptverursacher der Ungerechtigkeit.
Es ist ziemlich sinnlos, nun von genau diesen Gerechtigkeit zu erwarten.

Es ist ja nicht so, dass sie nicht wüssten, was sie da tun.
Die tun das bewusst und mit Absicht.
Die Gerichte, inkl. des BverfG sind Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2011 13:15
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich wollte hier ja auch nicht das Unterhaltrsrecht mit Umgansrecht vergleichen ,aber wenn ein WM im Rahmen von Unterhaltszahlungen bestimmt wird muß dies ja auch in einem reinen Umgansrechtsfall gelten ????
Und in diesem Fall wurde ja generell gesagt das auch der KV die Betreuung gegen den Willen der Mutter leisten kann.
Es ist ja keine Einzelfall Entscheidung das der BGH die Betreuung generell nicht ausschließt und in diesem Fall ist
die Betreuung nichts anderes als ein WM oder????Mutter geht einer Arbeit nach KV sichert die Betreuung .....ob die KM Arbeitet ins Freibad geht oder sonst etwas nachgeht ist doch total egal.
Ein Versagen des WM könnte es m.e. nur geben wenn dies nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2011 13:41