Moin moin,
wenn man sich auf ein Wechselmodell geeinigt hat, das Kind bei einen gemeldet ist, kann dann die Mutter das Wechselmodell wieder von sich auch beenden, zu mein Nachteil?
Wie ist hier das Umgangsrecht geregelt, hat da jemand Ahnung oder Erfahrung?
Moin,
wie wurde sich auf das WM geeinigt? Ist es schriftlich fixiert?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es wurde sich mündlich bisher geeinigt.
Sie stellt die Unterhaltszahlungsaufforderung über das Jugendamt zum vereinbarten Tag ein.
Wie soll dies schriftlich aussehen?
Ich hatte mal etwas vorbereitet, jedoch kam sie mir dann endlich entgegen, bevor ich es ihr vorgelegt habe.
Kann man hier ein Bild hochladen? Auf den Button klicken funktioniert nicht.
Moin,
ich kenne Deine Ex nicht, daher muss ich ausschließlich spekulieren. Bewerten, wie es realistisch sein könnte und wie es dann tatsächlich aussieht, musst du alleine bewerten. Ich möchte Dich auch nicht aufhetzen bzw. Dir den Mut nehmen.
Allerdings hast Du auch in Deinem anderen Treat beschrieben, dass sie keine Kommunikation wünscht. Alles soll per Brief besprochen werden. Ist natürlich völliger Blödsinn.
Aber es "könnte" darauf hinauslaufen, dass sie nun eine andere Vorstellung hat und es Dir nur nicht mitteilen will. Vielleicht will sie auch das WM kippen. Schließlich kannst du sie derzeit nicht zwingen. Auch zur Absprache kann sie jederzeit sagen, dass sie sich an solche Absprachen nicht "erinnern" kann.
Es ist auch ein Trugschluss, dass sie vorschreiben kann und Termine verschieben kann. Es sind immer absprachen, die möglichst in Einklang zu bringen sind. Im Grunde solltest Du irgendwie versuchen, die Kommunikation wieder herzustellen. Aber wenn sie es nicht zulässt, wird es schwierig.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Sie wünscht nur noch alles per Brief, um sie nicht zu reizen, bekommt sie diesen auch ab sofort.
Ich habe mein Schreiben nochmal ausgegraben, wo ich das mit dem WM festhalten wollte und lege dem bei, dort steht nur das drin wie wir es vorher telefonisch besprochen hatten und auch eigentlich drauf zu arbeiten. Der Kleine wird umgemeldet und dann folgt das WM mit gleichzeitiger Niederlegung des Unterhalts.
Hier hoffe ich das Sie sich an die Absprache hält und dies abkündigt bei ihren Beistand/Jugendamt.
Ich finde halt nichts im Netz, wenn das Kind bei mir gemeldet ist und wir WM machen, ob sie das Recht hat, jederzeit dies zu ändern ohne mich zu fragen. Ich finde nur massig wo es anders rum ist und das ist nicht das Selbe.
Meine Angst kommt daher, da sie was von mir möchte, sie dies vor dem Theater angefragt hat und nun gestern mich ermahnte ich soll sie nicht mehr per Handy belästigen, sie meldet sich wenn es um die Ummeldung geht und der Sache. Die Sache ist, das sie heiraten möchte, ihren Freund den sie seit 3 Monaten kennt und unser Sohn sein Nachnahmen annehmen soll....aktuell ihrer. Nach ihren ganzen Theater, macht es mich stutzig und ich stimme dem nicht mehr zu, habe aber angst das sie dann das WM danach zurück ziehen wird aus Frust.
Den Nachnamen Ändern brauch sie meine Erlaubnis und wenn ich diese nicht gebe, wird auch kein Gericht dem zustimmen, solange er kein Nachnamen hat, der ihm Schadet in Form von Mobbing oder Nachteile im Leben bringt.
Daher die Frage, ob sie einfach bestimmen kann das WM aufzuheben, wenn er bei mir gemeldet ist?
Ich behaupte nein, da wir GS haben und für das KW feste Tage von Vorteil sind und sie ggf. vor Gericht begründen muss warum sie es anders haben will, als vorher vereinbart. Ich das ist nur meine Sicht, die nicht stimmen muss.
Servus Diplodocus!
Wenn Du die Sache mit Namensänderung weiter diskutieren möchtest, mach hierzu bitte einen Faden im Unterforum Sorgerecht auf; das Thema hat nix mit Umgangsrecht zu tun. Hier passt dann auch das Thema Aufenthaltsbestimmungrecht (ABR), also wo Euer Sohn zukünftig gemeldet sein soll.
Ich kapiere noch nicht ganz, in welchem Zusammenhang Wegzug KM und WM stehen sollen; ebenso verstehe ich nicht, was Du mit Niederlegung des Unterhalts meinst. Ich vermute, dass KM das WM erst gar nicht umsetzen will, weil dann der KU in auch in Deine Richtung fliessen würde.
Eine Absprache zwischen Euch beiden ist nicht zwingend bindend und m.E. vor Gericht nicht durchsetzbar, es ist eine reine Absichtserklärung, die genaugenommen jederzeit widerrufen/abgeändert werden kann.
Davon ab wäre interessant, wie die Betreuung in den letzten drei Jahren ausgesehen hat; war diese auch schon nahezu hälftig?
Nochmal: wie der Umgang aussieht bzw. gestaltet wird, hat nichts damit zu tun, wo Euer Sohn gemeldet ist und auch nicht mit dem gSR (siehe ersten Satz).
Grüßung
Marco
**edit: Korrekturen**
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
Daher die Frage, ob sie einfach bestimmen kann das WM aufzuheben, wenn er bei mir gemeldet ist?
Generell hat dieses Recht jedes Umgangselternteil.
Da hier viele Details fehlen (Alter/Willen des Kindes, aktueller Umgang, Entfernung, etc.) will ich hier mal allgemein antworten.
Privat könnt ihr euch einigen wie ihr wollt, einzig und allein sind nur gerichtliche Vorgaben bindend.
Im Verfahren ist 1697a BGB (Kindeswohlprinzip) die Mutter (oder der Vater) des Verfahrens i.V.m. § 26 FamFG.
Danach können ein WM beschlossen/verglichen oder wieder aufgehoben werden.
Es kommt auf Bindung, Neigung, Wille, Kontinuität, Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft an, usw.
Versperrt sich ein Elternteil des Umgangs, so gilt in der Regel, dass ein erzwungener Umgang nicht gut für das Kind ist (vgl. auch <a href="" https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rs20080401_1bvr162004.html">BVerf G" 1 BvR 1620/04</a>, Rn. 16).
Wenn sie kein WM will und wenn er bei dir gemeldet ist, impliziert das den Lebensmittelpunkt bei dir, wenn er auch tatsächlich bei dir lebt. Dann müsste sie sich um Umgang bemühen, du kannst Unterhalt fordern. Bei einem paritätischen Wechselmodell seid ihr beide unterhaltspflichtig. Da wo das Kind gemeldet ist, fließt z.B. auch das Kindergeld, ... .
Ich finde, deine Frage sollte vorrangig sein: Wird sie ihn ummelden und er bei dir leben?!
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Ich kapiere noch nicht ganz, in welchem Zusammenhang Wegzug KM und WM stehen sollen; ebenso verstehe ich nicht, was Du mit Niederlegung des Unterhalts meinst.
Nun, Diplodocus ist seit einem Jahr von seiner Ex getrennt, das Kind lebt bei ihr. Folglich wird er aktuell auch Unterhalt für das Kind zahlen.
Frage: Wie weit zieht denn Deine Ex weg? Nur innerhalb des Ortes?
Jetzt kann ich Antworten.
Ja die Namensänderung hat rein gar nichts damit erstmal zutun, das ist nur ein Wunsch der KM der ihr sehr wichtig sein zu scheint.
Nach dem aktuellen Brief der Mutter gestern an mich, wir er nicht bei mir gemeldet für die Kita, sie möchte das ich ein Nebenwohnsitz anmelde für unser Kind bei mir, damit er in die Kita bei mir um die Ecke gehen kann, da sie ins Nachbarbundesland zieht etwa 10-15min weit weg von mir.
Nun schrieb sie aber auch das sie mir untersagt mein Sohn am Mittwoch zu sehen, was ich schon seit ein Jahre mache. Grund ist die psychische Belastung des Kindes, den Papa nur ein Tag zusehen.
Aktuell hab ich ihn jeden Mittwoch und alle zwei Wochen zusätzlich Donnerstag - Sonntag, sprich 6 Tage alle zwei Wochen.
Ab ihren Umzug sollte der Donnerstag in der anderen Woche dazu kommen um die Belastung vom Kind zu mindern und somit das WM ansetzen.... so die Vereinbarung mit der KM zusammen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das die KM einfach das Umgangsrecht vom KV bestimmen darf, bei gemeinsamen SGR und die Tage für das Kind gewohnt sind.
Getrennt leben wir seit nen Jahr und paar Monate, anfangs hatte ich ihn Fr-So alle zwei Wochen, da ich Arbeiten war und ich ein Abendstudium noch beenden musste, nach dem Abendstudium kam der Mittwoch hinzu, da sie dort länger arbeiten muss und seit Juni der eine Donnerstag als Übergang für das Wechselmodell.
Thema Unterhalt und Kita etc., hat nichts mit meiner Frage zutun, Unterhalt wäre mir egal und die Kita auch, wenn hier Kosten entstehen würden. Ich möchte nur mein Sohn wie vereinbart und mind. wie gewohnt sehen.
Unser Kind ist 3 Jahre, ist absolutes Papakind und ich gehe ggf. zum JA und vors Gericht wenn es nötig ist.
Nun stellt sie mir die Frage, darf sie mein Umgang mit mein Sohn einfach so, ohne fest Gründe zu haben, selber beschneiden, trotz GSR und gewohnten Tagen die schon länger laufen?
Weil sie fordert mit dem Brief von gestern das ich ab sofort mein Sohn nur noch 3 Tage alle zwei Wochen sehen darf.
Servus!
Nun stellt sie mir die Frage, darf sie mein Umgang mit mein Sohn einfach so, ohne fest Gründe zu haben, selber beschneiden, trotz GSR und gewohnten Tagen die schon länger laufen?
Nochmal: Umgangsrecht hat nichts mit gSR zu tun, Euer Kind und Du hättet Recht auf Umgang, auch wenn Du kein SR hättest.
Zu Deiner Frage:
Nein darf sie eigentlich nicht; sie kann es aber, weil
a) sie am längeren Hebel sitzt und
b) keine verbindliche, gerichtliche Umgangsregelung vorliegt.
Euer Kind (und auch Du) habt ein Recht auf regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang; ich würde KM schreiben, dass Du den bisher gelebten Umgang weiterführen möchtest. Hinsichtlich der angeblichen psychischen Belastung schlägst Du einen gemeinsamen besuch beim Arzt, der das diagnostiziert hat, um eine Lösung zu finden.
Weiter würde ich einen Umgangsplan schicken, welche sie bitte innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen bestätigen möge.
Wenn das nicht funktioniert, bittest Du das für Euer Kind zuständige Jugendamt um Vermittlung/Hilfe.
Führt das auch nicht zum Erfolg: ab zum Gericht mit Antrag auf Umgangsbeschluss.
Das ist der hier oft empfohlene Dreisprung: zuerst der/die Versuch(e) einer einvernehmlichen Lösung, zuletzt mit Hilfe des Familiengerichts.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke Marco,
genau so habe ich reagiert. Habe ihr unseren Umgangsplan jetzt nochmal zukommen lassen, denn sie mir bestätigen möchte, zzgl. einen Änderungsvorschlag auf volle Wochen statt gestückelt für die psychische Belastung und sollte sie dem nicht zustimmen, habe ich um ein persönliches Gespräch gebeten, anders falls muss uns der JA/Familienhilfe bei der Schlichtung und Problemlösung unterstützen.
Hoffe sie kommt endlich mal wieder zur Vernunft, da keiner weiß was ihr Problem sei.
Hallo,
Umgangsrecht hat nichts mit gSR zu tun, Euer Kind und Du hättet Recht auf Umgang, auch wenn Du kein SR hättest.
Generell ist das richtig, auf die Frage des TOs bezogen nicht ganz ausformuliert, denn:
- ohne GSR (hier: ABR und Umgangsbestimmungsrecht) könnte die Mutter sehr wohl nach Lust und Laune die Kontakte bestimmen,
- mit GSR könnten die Eltern das Kind hin und her "entführen", solange es keine gerichtliche Entscheidung über Umgang gibt.
Da es hier keine gerichtliche Regelung zu geben scheint, kann sie sich das Recht leider herausnehmen... das Gezerre führt unweigerlich zum Streit und ich sehe hier nur den Weg über's Gericht, was aber nicht heißen soll, dass der Dreisprung (Persönlich/Jugendamt/Gericht) nicht versucht werden soll.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Moin!
Mir scheint das recht wenig Umgang bisher für einen dreijährigen…..
Alle 14 Tage Freitag bis Montag plus 1 Tag in der Woche darauf sollte schon drin sein….
Greetz,
Milan
Ich hatte bei meiner Tochter (damals 4 Jahre alt), insgesamt 12 Tage je Monat (jedes Wochenende Freitag - Montag). Unterhalt zahle ich immer zu 100%.
Das Hauptproblem war der Wohnsitz. Dieser wurde von München einfach bei mir entfernt. Ein zurück ändern war nicht möglich.
Die Gerichtsentscheidung bei Scheidung war dass die Kinder zwei erste Wohnsitze haben.
Sollte das Kind bei dir als erster Wohnsitz gemeldet sein, so würde ich erstmal auch dort schriftlich darauf hinweisen (beim Meldeamt), dass dieses so bleiben soll. Sollte es zu Gerichtsverfahren kommen, so ist der Wohnsitz des Kindes entscheidend (eigentlich sogar der letzte Wohnsitz beider Eltern).
Bei Verhandlungen über das Jugendamt wird es als Vater oft schwierig, weil die Jugendämter sich verweigern. Ich habe das sowohl bei mir als auch bei anderen erlebt. Im Zweifelsfall sollte man sich möglichst schnell, das Umgangsrecht bei Gericht sichern ( mit einer höheren Forderung im Umgang starten, weil meist weniger gegeben wird).
Wechselmodell: ich habe es jetzt oft erlebt, dass das Wechselmodell ausgeübt wird aber der Vater eigentlich immer voll zahlt. Ansonsten lässt die Gegenseite es platzen. Dagegen wehren kann man sich nicht, es sei denn der/die Richter/Richterin schaut mal genauer hin.
Das Wechselmodell schadet dem Kind auch nicht. Es hat zwei Zimmer, zwei Haushalte und entsprechend Spielzeug. Das Problem sind eher Elternteile welche das Kind beeinflussen.
@OlliT: Nicht nur das, es findet auch viel Missinterpretation statt. Mein Sohn bspw. (9, davon fast 4 Jahre WM) nimmt mich häufig in den Arm und sagt mir, dass er seine Mutter vermisse. Ich hab ihn mal gefragt, ob er mehr bei ihr sein möchte. Als Reaktion gab es dann Panik und ein klares nein, dann wäre er ja weniger bei mir.
Trennungen machen Kinder immer auf die eine oder andere Art kaputt, das ist zwar traurig, aber man sollte das akzeptieren und versuchen die Situation für sie erträglich zu machen, als dem Irrglauben zu erliegen einseitige Maßnahmen dazu führen, dass es dem Kind plötzlich wie durch ein Wunder wieder gut geht. Denn das sind dann die Kindesbesitzer, wenn ein Kind nach dem Umgang "auffällig" ist, täte weniger Umgang dem Kind gut.