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Wechselmodell boykottieren

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 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

bei uns hat das Gericht vorläufig ein paritätisches Wechselmodell angeordnet.

Sie sagt nun, dass sie das nicht interessiert, sondern dass sie sich überlegt, wegzuziehen. Die Entfernung wäre dann 200km. Ich sagte zu ihr, dass sie bei einem angeordneten Wechselmodel nicht einfach so weit wegziehen könne, weil das das Wechselmodell verunmögliche. Anrwort: Das ist mir egal!

Meine Fragen:

a) Stimmt meine Aussage ?

b) Was soll ich machen, wenn sie es trotzdem tut ?

Servus,
SL

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2020 11:49
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde mal behaupten Deine Aussage stimmt.

Gerade im Hinblick auf die wohl momentane räumliche Nähe ist das gerichtliche angeordnete Wechselmodell beschlossen worden, wenn sich Deine Ex jetzt darüber hinwegsetzt mag das das Familiengericht bestimmt gerne. Ich gehe davon aus das in dem Beschluss Ordnungsgeld drin ist. Erste Methode wäre beim Verstoß Ordnungsgeld beantragen und evtl. gleich eA auf das ABR wenn Ex tatsächlich wegzieht.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 12:11
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die erste Einschätzung MJ1977.

Ich habe noch eine allgemeine Frage:

c) Welches Gericht ist dann zuständig? Das Gericht am neuen Wohnort oder das Gericht am aktuellen Wohnort, gegen dessen Anordnung sie verstoßen hat ?

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2020 12:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus SLAM,
ich denke, dass Du prinzipiell schon richtig liegst, zugleich wird es m.E. nicht möglich werden,
a) KM am Wegzug zu hindern und
b) sie in diesem Fall bei größeren Entfernungen zum WM gemäß Beschluss zu "zwingen".

Ich würde erst mal abwarten, was nun wirklich passiert und ggfls. -wie vorhin schon geraten- das alleinige ABR beantragen.
Auf jeden Fall würdest Du das WM ermöglichen (wollen), wenn KM das nicht will, hat sie Konsequenzen von möglicher Entfremdung bis hin zur Änderung des Umgangsbechlusses alleine zu tragen.

Zuständig wäre das Gericht am Wohnort der Kinder.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 12:26
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Richtig am Wegziehen kann man die KM nicht hindern, aber evtl. dass der Nachwuchs ebenfalls umzieht.

Mal ganz ehrlich, ich könnte mir denken, dass auch das Gericht am neuen Wohnort wenig begeistert ist wenn es einen Beschluss eines anderen Gerichts quasi druckfrisch auf den Tisch bekommt weil die KM der Meinung ist (bzw. ihr das Ergebnis nicht passt) sie könnte/müsste sich drüber hinwegsetzen. Da kann man sich als FG direkt drauf einstellen, dass die "Kundschaft" öfters einschlägt. Nach meiner Meinung wirft das kein gutes Licht auf die KM, was diese Erkenntnis jedoch wert ist steht wieder woanders.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 12:53
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Richtig am Wegziehen kann man die KM nicht hindern, aber evtl. dass der Nachwuchs ebenfalls umzieht.

Die Frage ist, kann man tatsächlich so einfach das gerichtlich angeordnete Wechselmodell boykottieren, indem man umzieht, die Kinder mitnimmt, und somit das ABR erzwingt, indem man sagt, wenn dann mal ein Gericht auf meinen Antrag hin tätig wird, die Kinder sind jetzt schon 2 Monate bei mir und bleiben bei mir, Kontinuität und so. Ist es wirklich so einfach?

Sie selbst kann ALLEINE jederzeit wegziehen, je weiter umso besser.

Aber Marco hat schon recht. Erstmal Ohren auf und abwarten, was passiert. Und dann ggf. eA auf ABR beantragen, bevor sie abhaut.

Das Problem ist, dass in unserem Fall das Gericht deutlich gemacht hat, dass es von einem alleinigen ABR nichts hält. Deswegen ist es mE sinnlos, diesen Antrag jetzt schon zu stellen. Aber das dann andere Gericht kann das ja ganz anders sehen, und auch den Beschluss eines anderen Gerichts ignorieren. Ist ja nicht sein Beschluss.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2020 13:08
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Problem ist, dass in unserem Fall das Gericht deutlich gemacht hat, dass es von einem alleinigen ABR nichts hält. Deswegen ist es mE sinnlos, diesen Antrag jetzt schon zu stellen. Aber das dann andere Gericht kann das ja ganz anders sehen, und auch den Beschluss eines anderen Gerichts ignorieren. Ist ja nicht sein Beschluss.

Ich gehe aber davon aus, das das Gericht keinen Grund für das alleinige ABR gesehen hat, weil er räumlich aneinander wohnt und wahrscheinlich war das Thema Umzug auch nicht Bestandteil in der Verhandlung oder? Jetzt macht ein Antrag noch keinen Sinn.

Klar kann es ein anderes FG anders sehen, aber man wird durchaus erkennen dass die KM den Bschluss in dem Sinne torpediert in dem sie wegzieht und ihn deshalb erst gar nicht umsetzen kann/will.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 13:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Problem ist, dass in unserem Fall das Gericht deutlich gemacht hat, dass es von einem alleinigen ABR nichts hält.

Ja, aber genau aus dem Grund kann die Mutter eben auch nicht so einfach bestimmen, dass sie mal eben die Kinder beim Umzug in die Kiste packt und mitnimmt.

Sollte sie das tun, musst du eben noch am gleichen Tag einen Antrag stellen. So lange sie bei dir gemeldet sind, ist auch noch das jetztige Gericht zuständig.

Ich denke deine Ex hat den Warnschuß nicht gehört. Wenn sie so weitermacht wird es auf Dauer kein WM geben. Aber ich kann mir gut denken, dass es nicht zu ihren Gunsten abgeändert wird

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 14:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist eine kackige Situation, weil du Fakten schaffen wie Ummelden nicht verhindern kannst. Die KM geht ja zur neuen Meldebehörde und die wissen von nichts. Außerdem dokumentiert eine Meldung nur den Ist-Zustand. Und wenn die KM als Wohnungsgeberin der Kinder ihren Meldepflichten nachkommt, kann die Meldebehörde dagegen nichts tun.

Allerdings sollst du der KM ja Geld leihen für den Umzug/die Kaution. Daher vermute ich mal, dass das für sie nicht so einfach gehen wird.

Ich hätte jedenfalls einen Antrag für eine EA schon fertig, in der ich nur noch das Datum und eine eventuell bekannte Anschrift eintragen müsste um das Ding höchst persönlich zum AG zu tragen. Dieses AG müsste m. E. nach §§ 152 Abs.2 und 154 FamFG das aktuelle Gericht zuständig bleiben, wenn es nicht schon nach § 152 Abs.1 zuständig bleibt. Sie bekommt dann also auch durch einen Umzug die Kinder nicht aus den Fängen dieser Richterin. Dafür müsste sie die schon erschießen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 14:18
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich gehe aber davon aus, das das Gericht keinen Grund für das alleinige ABR gesehen hat, weil er räumlich aneinander wohnt und wahrscheinlich war das Thema Umzug auch nicht Bestandteil in der Verhandlung oder?

Nein war kein Thema. Zum Umgang wurde das Jugendamt gehört. Und die Vertreterin hat ua gesagt, dass aus Kindswohlgründen das Wechelsmodell das Beste wäre. Das Gericht ist dem aus eigener Überzeugung gefolgt und hat das WM angeordnet. Und damit begibt sich die KM auf sehr dünnes Eis, wenn sie das WM boykottiert. In dem Fall geht sie nämlich indirekt oder sogar direkt gegen das Kindswohl vor. Bei der Richterin gewinnt sie mit so einem Vorgehen keinen Blumentopf. Deswegen wäre es ja so wichtig, dass diese Richterin zuständig bleibt.

Wie midnightwish schon auch erkannt hat, sehr dünnes Eis so ein Umzug. Wenn sie so weiter macht und es ganz blöd für sie läuft, dann sitzt sie in ihrer 200km Wohnung alleine und ich bin alleinerziehender Vater. Dann kann SIE alle zwei Wochen 200Km am WE hin und her dackeln und ich werde mich mit Sicherheit nicht an den Umgangskosten beteiligen. Hat sie ja selbst verursacht.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2020 14:30




(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Egal ob das gleiche FG zuständig ist (kennt den Fall) oder aber ein Neues (da wird man natürlich auch den druckfrischen Beschluss lesen) wird man sich Fragen warum die "Kundschaft" schon wieder da ist!

Welche Gründe hätte die KM eigentlich die Entfernung (200 km) zu schaffen?? Familie, Freunde, anderer Arbeitsplatz?? Abgesehen von der Tatsache dass man so das WM anscheinend unmöglich machen möchte!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 14:36
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Da wohnt eine Freundin von ihr. Ebenfalls geschieden. Und dabei reich geworden. Die instruiert die bald Ex.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2020 15:03
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiß jetzt ehrlich nicht wie alt das Kind/die Kinder sind (sorry bin zu faul zum nachlesen) aber der Nachwuchs scheint aktuell in der Gegend "verwurzelt" zu sein evtl. KiTa, KiGa, Schule und Freunde/Verwandte.

Damit sollte "eigentlich" auch einem FG klar werden, wodurch die plötzliche Umzugswunsch der KM begründet ist, gerade wenn der Beschluss druckfrisch ist und nicht den Erwartungen der KM entspricht. Ob sie sich damit wirklich viele Freunde macht.

Der Typ von Midnightwish scheint sehr gut zu sein, Antrag vorbereiten und abwarten. Mehr kann man in der aktuellen Situation wohl noch nicht tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 15:18
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie LBM auch geschrieben hat:
Kannst gleich deine Anwältin an die eA setzen, die Richterin wird sich freuen.
Der angekündigte Entzug rechtfertigt das bereits.
Wichtig ist, das es nicht passiert, es dürfen keine Fakten geschaffen werden.
Die Richterin kann das ABR auf dich übertragen um damit den ist zustand des WM bei zu behalten, der Schuss deiner Ex könnte gehörig nach hinten los gehen, wenn Du richtig reagierst.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 15:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kannst du die durch einen Mailverkehr noch mal dazu kriegen, dir das schriftlich zu geben?

"Liebes Exschnuckelpüpschen,

ich bin immer noch überrascht über deine Ankündigung nach Exhexenstadt zu ziehen. Wie stellst du dir denn auf 200km Entfernung die Durchführung eines Wechselmodells vor? (Und ggf.) Ich teile dir aber zur Vermeidung von Missverständnissen mit, dass Fix und Foxi ihren Wohnsitz hier im Elternhaus behalten werden und ich einem Umzug nicht zustimmen werde.

Liebste Grüße Besthusbandyoulleverhave".

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 15:25
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, aber alles andere hätte mich gewundert, auch wenn Madam in der Verhandlung selbst zugestimmt hatte.

Ab wann soll die erste Woche bei dir sein?

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 15:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kannst du die durch einen Mailverkehr noch mal dazu kriegen, dir das schriftlich zu geben?

Ich würde keine Mail vorab schicken. Wenn sie es durchziehen will, dann ist das nur eine Vorwarnung und sie stellt sich drauf ein. Mir gefällt der Vorschlag, eine eA vorzubereiten, damit man sehr schnell reagieren kann und vor allem, damit sichergestellt ist, dass man am alten Familiengericht mit der Sache bleibt.
Die eA kann SLAM auch selber vorformulieren und sich in den Speicher stellen. Dann braucht er die bei Bedarf entweder nur zur Anwältin schicken, bzw. ausdrucken und persönlich beim Familiengericht einreichen (geht meist viel schneller). Wenn er die eA jetzt an die Anwältin schickt, entstehen nur wieder (hoffentlich) unnötige Kosten.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 16:02
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke auch, gegen die "Androhung des Umzugs" kann/sollte man erst mal nix offensives unternehmen. eA vorbereiten und bei Bedarf dann einreichen.

Evtl. geht es jemanden noch auf dass es Humbug ist

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 16:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Kasper: das stimmt,  es wäre eine Vorwarnung, würde aber auch belegen, dass sie sich über die ausdrücklich nicht erteilte Zustimmung hinweg setzen würde.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 16:14
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, ich Frage mich, ob es nicht sogar sinnvoll ist, auf die Androhung hin, die eA schon einzureichen.
Er will ja den Beschlossenen IST Zustand des WM aufrecht erhalten, die eA kann erlassen werden, um Gefahr abzuwenden.
Die Gefahr ist hier ganz klar, Ex nimt die Kinder mit und dann sind die erstmal weg, welche Möglichkeiten hat er, sie wieder zurück zu holen?
Wenn er per eA das ABR bekommt, dann hat er direkte Handhabe die Kinder wieder abzuholen.

Kann natürlich sein, wie MJ1977 schreibt, das die Androhung Humburg ist und man mit der eA zu früh schießt.
Daher ggf. Hinweise sammeln, wenn sich die Anzeichen deutlich verdichten, ex das ggf. Auch klar per E-Mail o.Ä. ankündigt, dann würde ich schon vorab reagieren und nicht erst
wenn es geschehen ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2020 19:00




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