Dieses AG müsste m. E. nach §§ 152 Abs.2 und 154 FamFG das aktuelle Gericht zuständig bleiben, wenn es nicht schon nach § 152 Abs.1 zuständig bleibt.
Wenn SLAM sofort den Antrag stellt, sollte sich das Gericht an seinem Wohnort nach 152 I zuständig fühlen - Chance gut.
Sollte die Ex schneller sein und ihren Antrag schon in Hintertupfing eingereicht haben, ist erst mal Hinterupfing auch örtlich zuständig, es _kann_ nach 154 zurückverwiesen werden - Chance einigermassen gut.
Ich habe gerade nicht im Kopf, wie die Trennungszeit ausschaut, aber bombensicher wäre, wenn die Scheidung an SLAMs Wohnort schon anhängig ist, bevor Ex wegzieht. Dann führt an dieser Richterin kein Weg vorbei.
Gruss von der Insel
Die Gefahr ist hier ganz klar, Ex nimt die Kinder mit und dann sind die erstmal weg, welche Möglichkeiten hat er, sie wieder zurück zu holen?
Wenn er per eA das ABR bekommt, dann hat er direkte Handhabe die Kinder wieder abzuholen.
Kann natürlich sein, wie MJ1977 schreibt, das die Androhung Humburg ist und man mit der eA zu früh schießt.
Daher ggf. Hinweise sammeln, wenn sich die Anzeichen deutlich verdichten, ex das ggf. Auch klar per E-Mail o.Ä. ankündigt, dann würde ich schon vorab reagieren und nicht erst
wenn es geschehen ist.
Die Gefahr ist natürlich da, auf der anderen Seite ist bisher nix passiert. KM hat den Wunsch des Umzugs geäußert, wie wissen wir nicht! Manchmal sagt man viel wenn man erregt/sauer ist. Wenn auf das WM geklagt wurde, das wurde beschlossen. Welchen Eintrug macht es wenn die nächste eA eingeht ohne Belege? Wenn nachweislich gegen einen Beschluss verstoßen wird, macht das bestimmt keinen guten Eindruck bei Gericht.
wenn die Scheidung an SLAMs Wohnort schon anhängig ist, bevor Ex wegzieht. Dann führt an dieser Richterin kein Weg vorbei.
Der erste Scheidungsgrund sollte meiner Meinung nach auch am 13.07. stattfinden, wurde aber wegen unterhaltsforderungen der Ex vertagt. Daher ist er in diesem Punkt auf der sicheren Seite.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ab wann soll die erste Woche bei dir sein?
Wir haben noch Trennung unter einem Dach. Interessant wirds nach dem Auszug.
Ansonsten hat Kasper recht. Scheidungsantrag wurde eingereicht und auch zugestellt. Der bereits anberaumte Scheidungstermin wurde nach Stellen eines Verbundantrags durch die Gegenseite abgesagt. Die Scheidung wurde verhindert, um länger Trennungsunterhalt kassieren zu können. Das sowas möglich ist, ist einer der vielen Fehler im System.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ja klar, stimmt, sehr gut. Damit bleibt bis zur Scheidung diese Abteilung auch für alle Kindschaftssachen zuständig, egal wo Exe und/oder Kinder wohnen.
Ja klar, stimmt, sehr gut. Damit bleibt bis zur Scheidung diese Abteilung auch für alle Kindschaftssachen zuständig, egal wo Exe und/oder Kinder wohnen.
Danke, das sind gute Nachrichten !! Da kann ich heute gut schlafen 🙂
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo SLAM,
du kannst auch versuchen mit dem Beschluss zur Meldebehörde zu gehen und eine Ummeldesperre für deine Kinder zu beantragen. Dann kann deine Ex die Kinder auch sicher nicht abmelden. Wenn sie dann umzieht, schneidet sie sich ins eigene Fleisch: ein WM über 200km mit Schulkind geht nicht.
So, Madame fängt an, Fakten zu schaffen. Am Wochenende schaut sie sich eine Wohnung in Exhexenstadt an.
Meine Anwältin sagt, sobald es konkret wird, also ein Mietvertrag zustande kommt, muss sofort der Eilantrag auf eA ABR raus. Dieser liegt bereits in der Schublade. Anruf genügt, dann geht das Ding per Fax zum Gericht.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Das zuständige Gericht für die Kinder, ist immer der letzte reguläre Wohnsitz der Kinder, vor dem Rechtstreit.
Ich würde mir so schnell wie möglich eine Meldebescheinigung holen, damit du erst einmal weist wo der Hauptwohnsitz ist. Denn es gibt einige Meldeämter die einfach beim anmelden der Kinder, gerade wenn die anmeldende eine Mutter ist, mal einfach so die Kinder bei dir komplett abmelden. Das ist rechtlich nicht korrekt. Das Melderecht spricht zwar von einem ersten Wohnsitz. Im Familienrecht kann das Kind aber auch zwei haben.
Eine Ummeldesperre umgehen einige Städte gezielt, in dem sie einfach am alten Standort abmelden. München ist z.B. dafür bekannt (bei mir hat damals die Stadt München trotz Hauptwohnsitz einfach die Kinder abgemeldet). Meine Stadt konnte da nichts machen. Eine Rückänderung brachte mir nur den Zweitwohnsitz, obwohl auch im Scheidungsverfahren, die Kinder zwei erste Wohnsitze haben. Es wurde auch vom Richter klar gemacht dass, wer das gemeinsame ABR angreift verliert.
Manche Mütter verwenden beim ummelden auch die FH Taktik. Dann werden die Kinder einfach beim alten Wohnsitz abgemeldet.
Wenn die Kinder schon 2 Monate bei dir sind, hilft nur genaues notieren und viele Bescheinigungen.
Bei 200km geht kein Wechselmodell, da die Schule zu weit entfernt ist.
Es ist auch die Frage ob es Sinn macht das JA einzuschalten. Denn ob ein Schulwechsel dem Kindeswohl dient?
Es ist auch die Frage ob es Sinn macht das JA einzuschalten. Denn ob ein Schulwechsel dem Kindeswohl dient?
Das Gericht hat gesagt, dass wir uns zur Verständigung hinsichtlich des WM an das Jugenamt wenden sollen. Das WM wurde übrigens vom JA empfohlen und vom Gericht vorläufig beschlossen. Es gibt also einen Beschluss, wo es drin steht.
Heute habe ich sie mal zur Rede gestellt und sie damit konfrontiert, dass ihr Wegzug das WM verunmögliche.
Kommentar:
Sie will das Wechselmodell nicht. Sie habe sich dazu mit ihrem Anwalt beraten. Der habe gesagt, dass es uninteressant sei, was das Gericht sage und dass man sich nicht daran zu halten brauche. Um das Wechselmodell zu verhindern, könne sie weit weg ziehen. Sie dürfe das, weil sie die Mutter sei und ihr die Kinder gehörten. Ich könne die Kinder dann besuchsweise alle 2 Wochen am Wochenende sehen, falls es ihr passt. Wenn nicht, dann nicht.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
nach dieser Aussage würde ich nicht warten bis die Dame fakten schafft sondern direkt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Bezüglich ihrer Aussage was ihr Anwalt da gesagt haben soll, kann ich mir nur vorstellen das die Ex nur das gehört hat was sie hören wollte.
LG der Frosch
nach dieser Aussage würde ich nicht warten bis die Dame fakten schafft sondern direkt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Bezüglich ihrer Aussage was ihr Anwalt da gesagt haben soll, kann ich mir nur vorstellen das die Ex nur das gehört hat was sie hören wollte.
LG der Frosch
Jo, wahrscheinlich selektive Wahrnehmung. So blöd kann kein Anwalt sein. Oder doch ???
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Der habe gesagt, dass es uninteressant sei, was das Gericht sage und dass man sich nicht daran zu halten brauche.
Jo, wahrscheinlich selektive Wahrnehmung. So blöd kann kein Anwalt sein. Oder doch ???
Er war jedenfalls nicht so blöd, diesen Spruch im Gerichtsverfahren zu bringen - schade eigentlich ... :phantom:
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Er war jedenfalls nicht so blöd, diesen Spruch im Gerichtsverfahren zu bringen - schade eigentlich ... :phantom:
Deswegen würde ich nicht bereits jetzt die eA losschicken. Das könnte auch eine Finte sein, um eine Reaktion zu provozieren und die als Agressor dastehen zu lassen.
Was, wenn sie in einer Verhandlung dann sagt, dass sie das nie gesagt habe? Dann steht es Aussage gegen Aussage. Dieses Erlebnis kannst du in einer Erwiederung anbringen, aber nicht jetzt als Grund für eine eA.
Warte noch ab.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Malachit,
ja schade das er nicht so blöde war das vor Gericht zu sagen und ich wage es nicht zu hoffen das SLAM diese Kommunikation mit der KM per Whatsap oder Messenger geführt hat.
Lg der Frosch
Wäre der berüchtigte Sechser im Lotto. Ich glaube leider auch nicht dran...
Auch wenn es schwer fällt, im Moment ist eher nichts tun die bessere Option. Wenn es einen Beschluss gibt, lass sie dagegen verstoßen.
Auch wenn es schwer fällt, im Moment ist eher nichts tun die bessere Option.
Genau das sagt meine Anwältin auch.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
wenn das WM nicht zustande kommt, würde ich einen Antrag auf Ordnungsmittel nach §89 FamFG stellen.
Einen Antrag auf aABR würde ich tunlichst vermeiden, da Vorratsbeschlüsse spätestens beim OLG wieder aufgehoben werden (müssen), da sie rechtlich nicht statthaft sind.
Heißt, Madam muss (leider) erst Fakten schaffen.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)