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Wechselmodell / erweiteter Umgang

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(@grummelchen)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,
ich hoffe das mein Beitrag in der richten Rubrik gelandet ist…
Zurzeit lebt mein Kind im Wechselmodell. Das Wechselmodell wurde im Rahmen der Scheidung notariell in einem Scheidungsfolgenvertrag festgehalten. Das Wechselmodell läuft seit 3 Jahren.
Im Laufe der Zeit hat sich das Verhältnis von 50:50 auf 42 (Mutter):58 (Vater) verschoben (ganze Tage gerechnet, in Stunde geht es sogar Richtung 40:60). Das Verhältnis 42:58 besteht seit 2 Jahren. Ich (Vater) kümmere mich nahezu komplett um Arztbesuche, Kleidung, Urlaub, Friseur, die meisten Freizeitaktivitäten (Vereine), Schulmaterial, An- und Ummeldungen Schule, Psychotherapien usw.. Zusätzlich bringe ich den gesamten Unterhalt auf. Die Mutter beteiligt sich nicht am Unterhalt, bleibt bewusst mit ihrem Einkommen "unter dem Radar". Die Mutter bekommt also die Hälfte des Unterhalts.

Die Fragen:
Kann man in dieser Konstellation noch von einem wirklichen Wechselmodell sprechen?
Wäre es theoretisch denkbar, trotz der notariellen Vereinbarung, das Wechselmodell in ein Modell mit erweitertem Umgang für die Mutter zu wandeln, also letztlich ein Gerichtverfahren anzustrengen? Erfolgsaussichten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2021 18:01
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Hi, wenn du noch das Alter des Kindes angibst sollte dir besser geholfen werde  können.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2021 23:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Grummelchen!

Wäre es theoretisch denkbar, trotz der notariellen Vereinbarung, das Wechselmodell in ein Modell mit erweitertem Umgang für die Mutter zu wandeln, also letztlich ein Gerichtverfahren anzustrengen? Erfolgsaussichten?

Was soll eine Abänderung der zwischen Euch Eltern  getroffenen Vereinbarung bringen? Eurem Kind ist es wahrscheinlich relativ egal, zu wieviel Prozent durch wen auch immer es betreut wird.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2021 11:07
(@maxmustermann1234)
Registriert

Es geht ihm nicht um eine Abänderung sondern darum, dass sich die Mutter nicht an die Vereinbarung hält.

warst du schonmal beim Jugendamt, um abzuklopfen wie die dazu stehen? Theoretisch könntest du dort eine Beistandschaft einrichten, die Unterhalt für dich geltend macht. Problem könnte nur sein, dass dann die Mutter wahrscheinlich relativ schnell ihre Betreuung wieder wahrnehmen wird.

Wie sind denn die Betreuungsanteile geregelt worden? Und wie kommt es, dass sie weniger macht als abgesprochen? Fragt sie jedes mal nach, ob du mehr betreuen kannst oder habt ihr mittlerweile eine Regelung, die einfach kein WM mehr ist?

Ich gehe mal davon aus, dass der Unterhalt in der SFV geregelt wurde und aus dieser auch gepfändet werden kann?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2021 11:34
(@grummelchen)
Schon was gesagt Registriert

@Ruffys: 12/14

@Maxmustermann1234: In der SFV wurde keine Zwangsvollstreckung oder dergleichen vereinbart. Steht nur drin, die Parteien haben sich auf einen Kindesunterhalt von XXX€ geeinigt. Genaugenommen ist der Unterhalt falsch berechnet worden, nämlich wesentlich zu hoch. Der die SFV betreuende Rechtsbeistand hatte keine Ahnung (wie sich rausgestellt hat) von der Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell. Es wurde wie im Residenzmodell gerechnet, Aussage damals vom Rechtsbeistand, beim Wechselmodell kommt eh nix anderes raus. Ich habe dann selbst ein wenig gerechnet und den Unterhaltsbetrag mit Zustimmung der Mutter wesentlich gekürzt. Eine Anpassung der SFV gab es nicht. Ein anderer Rechtsbeistand meinte die SFV nicht anzutasten, sondern auf Zustimmung durch Duldung zu setzten. Ob das so richtig ist? Läuft seit 3 Jahren.

Die Kinder wollen nicht mehr so lange zur Mutter (bitte einfach so hinnehmen), daher die Verschiebung der Betreuungsanteile. Ich möchte auch daher auch nicht zurück auf 50:50. Außerdem hält sich die Mutter öfter nicht an die vereinbarten Tage und sagt z.B. kurzfristig ab. Im Grunde möchte ich das Wechselmodell so nicht mehr (falls eine Möglichkeit besteht dies zu ändern). Die Mutter ist unzuverlässig, macht keine Anstalten weningstens ein bisschen Kindesunterhalt zu erwirtschaften obwohl sie es könnte. Sie finanziert ein Großteil ihres persönlichen Bedarfs vom Kindesunterhalt. Im erweiterten Umgang würde sie wenigstens zum Teil unterhaltspflichtig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2021 18:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der KU (Kindesunterhalt) kann zwar über eine SFV vereinbart werden, unterliegt aber immer einer gewissen Schwankung. Dies ist auch hier scheinbar der Fall.
Wenn der Hauptbetreuungsanteil, mit den ganzen Anschaffungen, bei Dir liegt, es nur diese SFV gibt, dann kannst du diese kommentarlos einstellen. Es könnten dann folgende Szenarien auftreten, wobei der Ausgang vom Alter und der Standhaftigkeit der Kinder abhängt.

1) Die KM wird nicht weiter mehr arbeiten und sich (zumindest versuchen) als Mangelfall darzustellen. Damit kommen auch recht viele Mütter mit durch.
2) Die KM "entdeckt" ihre Liebe und Verantwortung zu den Kindern un bist mehr der Meinung, dass
    a) die Kinder bei ihr viel besser aufgehoben sind und natürlich sie die 55% mindestens betreuen sollte (mit Zahlanteil durch dich), oder
    b) sie zumindest das vollwertige WM wieder aufleben lässt.

Worüber du dir im Klaren sein solltest, dass vermutlich kein Weg ohne Widerstand durch die KM erfolgen wird. Darüber musst du dir, evtl. mit den Kindern, klar sein. Es kann passieren, dass die KM die Kinder aufstichelt, versucht zu beeinflussen ("jetzt Mama kein Geld mehr und muss hungern!", oder ähnliches). Auch kann es passieren, dass der Umgang für die Kinder dann unerträglich wird, weil nur nicht dieser Konflikt dort Thema ist.

Das sollte man zumindest bedenken.
Juristisch ist es wohl so, dass du die Zahlungen einstellen kannst, und dann wird es vermutlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, der den Aufenthalt und die Finanzen regelt.

Meine Frage:
Wie alt sind die Kinder? Und warum wollen die - aus Deiner Sicht - eher weniger zur Mutter?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2021 18:29
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ließ nochmal die SFV genau durch. Normalerweise steht am Ende immer eine Passage, dass jede Partei sich eine pfändbare Ausführung dieser SFV beim Notar abholen kann. Und damit kann dann gepfändet werden. Wenn der Notar das tatsächlich verpennt haben sollte, stell den Unterhalt ein und ich gebe Kasper Recht: wahrscheinlich wird es zu einem Verfahren kommen in welchem alles geregelt wird. Unwahrscheinliche Alternative: sie lebt ihre 40/60 Betreuung weiter ohne was zu zahlen, weil sie damit happy ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2021 21:02
(@grummelchen)
Schon was gesagt Registriert

@maxmustermann1234: Im Entwurf der SFV stand ursprünglich ein Passus "die Parteien unterwerfen sich der sofortigen Zwangsvollstreckung etc.". Auf Anraten des Notars wurde mir dringend geraten darauf zu verzichten, der Weg etwas zu fordern würde ohne so einen Passus etwas länger, meinte er.

@Kasper: Mit wenigen Worten ist nicht zu beschreiben warum die Kinder nicht mehr so lange zur Mutter wollen. Mangelde Mütterlichkeit, lebt nicht im hier und jetzt, schreit mal rum, weint dann wieder, ist unzuverlässig, kaum noch Bezug zum realen Leben...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2021 22:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@maxmustermann1234: Im Entwurf der SFV stand ursprünglich ein Passus "die Parteien unterwerfen sich der sofortigen Zwangsvollstreckung etc.". Auf Anraten des Notars wurde mir dringend geraten darauf zu verzichten, der Weg etwas zu fordern würde ohne so einen Passus etwas länger, meinte er.

Also gibt es keine Unterredung der sofortigen Zwangsvollstreckung. Sehr gut, damit kann sie nciht machen, solltest du die Zahlung einstellen.

@Kasper: Mit wenigen Worten ist nicht zu beschreiben warum die Kinder nicht mehr so lange zur Mutter wollen. Mangelde Mütterlichkeit, lebt nicht im hier und jetzt, schreit mal rum, weint dann wieder, ist unzuverlässig, kaum noch Bezug zum realen Leben...

Alter der Kinder?
Du solltet dir mit den Kindern absolut sicher sein. Gerade wenn es um das liebe Geld geht, gehen Mütter über Leichen und machmal auch über die ihrer Kinder.

Wenn es aber auch so schlimm sein sollte, dann man allerdings auch darüber nachdenken, ob ein 60/40% tatsächlich den Kindern gut tut? Aber das müssen auch wieder zu einem Grad die Kinder entscheiden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2021 10:57
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

@Kasper: alter steht in beitrag 4 an erster Stelle.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2021 21:07




(@grummelchen)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten die mir neue Impulse zum Nachdenken gegeben haben.

Im Moment denke ich, es ist an der Zeit anwaltliche Hilfe zu besorgen und zu klären wie die Chancen stehen das Wechselmodell in einen erweiterten Umgang für die Mutter zu wandeln. Ich habe gelesen das bei der Bewertung durch ein Familiengericht nicht nur die betreute Zeit sondern auch bewertet wird wer von den Elternteilen wesentliche Teile der Betreuung wahrnimmt (Arztbesuche, schulische Dinge usw.).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2021 20:35
(@grummelchen)
Schon was gesagt Registriert

Neuigkeiten...

...der SFV wurde geprüft, leider ist es anscheinend so, die Vereinbarung zum Unterhalt hat wohl letztlich Bestand, letzlich soll heißen, im Zweifelsfall kann sich die KM darauf berufen und die Zahlung anhand der Vereinbarung fordern, obwohl schon seit Jahren der Unterhalt anders gezahlt wird. Daher soll unbedingt der Vertrag den bestehenden Verhältnissen angepasst werden. Der SFV ist in Sachen Unterhalt nicht schlüssig, eineseits wird WM vereinbart, anderseits Unterhalt nach Residenzmodell.

Wie läuft so eine Abänderungsklage denn erfahrungsgemäß ab? Kann jemand was über die ungefähren Kosten etwas sagen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2022 10:14
(@maxmustermann1234)
Registriert

Stell dem Anwalt erstmal eine andere Frage: hat die Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg? Du hast dich ja freiwillig dazu bereit erklärt mehr zu zahlen. Ich bin mir nicht sicher, ob du das so einfach widerrufen kannst.

Du musst meiner Meinung nach erstmal den Status des Residenzmodells durchsetzen. Wenn klar ist, dass du ein Residenzmodell hast, dann bittest du die Mutter dir einen Forderungsverzicht auszustellen. Sollte sie sich weigern, kündigst du eine Klage an. Das sollte dann durchgehen. Aber aktuell habt ihr auf dem Papier doch ein WM, oder nicht?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2022 12:42
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Fragen:
Kann man in dieser Konstellation noch von einem wirklichen Wechselmodell sprechen?

Das Konzept eines "wirklichen Wechselmodells" gibt es nicht. Deswegen ist die Frage so nicht beantwortbar. Bis 60/40 gehen die meisten Gerichte davon aus, dass es sich um ein WM handelt. Als Doppelresidenz bezeichnete meine Anwältin und auch die Richterin ein 50/50 WM.

Wäre es theoretisch denkbar, trotz der notariellen Vereinbarung, das Wechselmodell in ein Modell mit erweitertem Umgang für die Mutter zu wandeln, also letztlich ein Gerichtverfahren anzustrengen? Erfolgsaussichten?

In dem Fall müsstest Du bzw. Dein Anwalt eine Abänderungsklage einreichen. Möglich ist das natürlich. Die Erfolgsaussichten stehen in den Sternen. Sie dürften aber eher gering sein, wenn man wenig Stichhaltiges bzgl. der Aufkündigung des WMs vortragen kann.

Btw, was in einer SFV steht, dh, was dort als Unterhalt vereinbart wurde, ist grundsätzlich ein Titel und als solcher vollstreckbar, egal ob die SFV notariell beurkundet oder vom Gericht protokolliert wurde, und egal ob da ein Passus zur Vollstreckung drin steht. Nach der Hauptverhandlung schickt der Anwalt einfach ein kurzes Schreiben ans Gericht und fertig.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2022 13:21
(@grummelchen)
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@MaxMustermann: Laut RA muss eine Anpassung des Vertrages an die bisher gelebte und wohl auch in Zukunft gehandhabte Unterhaltszahlung erfolgen. Im Vertrag steht zwar Unterhalt nach Residenzmodell der aber schon seit 3 Jahren nicht mehr so gezahlt wird. Die KM und ich haben uns darauf geeinigt nach WM zu zahlen. Die Änderungsklage sollte erfolgreich sein u.a. weil nur eine Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgt, sagt der RA.

@SLAM: Laut RA ist der Vertrag schon fehlerhaft da da schon 57/43 niedergeschrieben wurde. In der Realität geht es seit Jahren deutlich Richtung 60/40. Laut RA war und ist das kein WM laut aktueller Rechtssprechung. 60/40 wäre eindeutig erweiteter Umgang.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2022 16:33
(@maxmustermann1234)
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Wenn das tatsächlich so sein sollte: wieso gehst du nicht zum Jugendamt und richtest eine Beistandsschaft ein? ist kostenlos und dir sollten sich eigentlich darum kümmern. Wenn der neue Unterhalt auch berechnet wurde, forderst du die Mutter auf zu titulieren und dir  einen Forderungsverzicht auszustellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2022 16:38
(@grummelchen)
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@MaxMustermann: Laut RA ist die Angelegenheit umfangreicher, die Vereinbarung bezüglich Unterhalt in der SFV muss erstmal als nichtig erklärt werden, entweder im gütlichen Einvernehmen, was eher ausgeschlossen ist, oder per Klage. Danach kann der Unterhalt neu gerechnet werden incl. fiktiven Einkommen der KM (was derzeit nicht berücksichtigt wird). Wer das dann macht, ob Beistandschaft oder Einigung untereinander ist noch offen. Das wurde mir so für den Fall gesagt, dass es beim WM bleibt.
Die Frage die damit zusammenhängt ist, haben wir ein WM oder erweiterten Umgang? Da geht die Meinung des RA zu nein, kein WM aufgrund der Quote. Wenn dem so ist, ist der Unterhalt wieder ganz neu zu betrachten.

Mein Ansinnen ist eigentlich hauptsächlich im Moment zu verhindern das die KM sich auf den Vertrag berufen kann was den Unterhalt betrifft. Der RA der den SFV ausgearbeitet hat, hat damals einfach gesagt, in meinem Fall ist die Berechnung des Unterhalts egal, bei beiden Varianten kommt eh nix anderes raus, sagte er. Als dann das Geld in der Praxis nicht reichte habe ich nachgehakt und da kam dieser Fehler zu Tage.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2022 17:41
(@maxmustermann1234)
Registriert

Naja, deiner Ex sollte ja nicht daran gelegen sein in einem solchen Verfahren zu unterliegen, wenn klar ist, dass sie verliert, oder verdient sie wenig genug für PKH?

Ich habe gerade kein Gefühl, ob der RA Recht hat oder nur Geld verdienen will. Wenn eine Beistandsschaft die Mutter anschreibt, dann geht die davon aus das Kind auch vertreten zu können. Mit anderen Worten: es liegt kein WM vor. Dann könnte (wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann) aber die Beistandschaft die Klage führen, inkl. Kostenrisiko. In diesem Verfahren könnte auch beschlossen werden, dass die SFV keine Gültigkeit mehr besitzt.

Ich habe so einen Fall auch schonmal gesehen. Der Vater hatte knapp über 45%. Das Gericht sah das anders und verknackte ihn auf vollen Unterhalt (ohne Abstufung wegen erweitertem Umgang versteht sich). Das Verfahren wurde von der Beistandsschaft des Jugendamts geführt, wo die Mutter hingelaufen ist. Also scheint es nicht unmöglich zu sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2022 19:59
(@grummelchen)
Schon was gesagt Registriert

Mein Problem als rechtlicher Laie liegt gerade darin nicht beurteilen zu können ob der RA Recht hat...

Für mich als Laie sehe ich die Angelegenheit wohl zu einfach, es gibt einen Vertragspunkt bezüglich KU, der wurde aber nie so umgesetzt wie vereinbart, sondern im gegenseitigen Einvernehmen, leider ohne schriftliche Vereinbarung anders gehandhabt. Auf eine schriftliche Vereinbarung hat sich die Ex damals nicht eingelassen. Der rechtliche Rat des damaligen RA war, wenn der Unterhalt eine längere Zeit so gezahlt wird und es von der Gegenseite keine Einwände gibt würde das als Zustimmung durch Duldung zu werten sein und dadurch Bestand erlangen. Mein jetziger RA hat den Vertrag eher zufällig wegen eines anderen Problems gelesen und meint das es so nicht funktioniert und eine Änderung erforderlich ist. Dabei ist auch die Sache aufgefallen das die vereinbarten Betreuungszeiten für die Kinder im SFV seiner Meinung nach kein WM darstellen (43/57).

Was die PKH für die Ex angeht, ich habe gelesen das wenn Barvermögen (davon hat sie reichlich) vorhanden ist trotz niedriegen Einkommen keine PKH gewährt wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2022 06:29
(@maxmustermann1234)
Registriert

Was die PKH für die Ex angeht, ich habe gelesen das wenn Barvermögen (davon hat sie reichlich) vorhanden ist trotz niedriegen Einkommen keine PKH gewährt wird?

Ja, das ist richtig. Aber es ist immer so eine Sache, ob sie versucht das Ganze zu verschweigen.

Im Endeffekt geht es hier um eine Abänderung der SFV, das ist klar. Aber was spricht dagegen zu versuchen das Jugendamt den Prozess führen zu lassen. Wieso einen Anwalt mit dem eigenen Kostenrisiko mandatieren. Ich würde es erst über die Beistandschaft versuchen und erst wenn das nicht klappt selbst den Weg einschlagen. So ein Verfahren birgt immer Risiken. I.A. werden Frauen sehr aktiv, wenn ihnen der Antrag ins Haus flattert. Und die erfahren dann häufig sehr viele Hilfe ("die arme Mutter"). Am Ende eröffnet die parallel ein Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren, dort werden die Zeiten leicht abgeändert, sodass ein WM vorliegt, und dein Antrag auf Unterhalt läuft ins Leere. Die Kosten wirst du dann tragen.
Wärst du die Mutter, dann Feuer frei. Aber wie dir hier einige bestätigen können, passieren Vätern vor Familiengerichten seltsame Sachen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2022 11:34




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