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Wechselmodell / erweiteter Umgang

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass Du erst einmal tief Luft holen solltest und Dir dann folgendes klar machen:
1. Irgendwie musst Du der KM mitteilen, was Du willst. Selbst wenn das der Antrag bei Gericht ist, wird das Gericht euch als erstes an das JA verweisen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
2. Du willst vorallem den halben Unterhalt sparen. Wärst Du auch bereit auf den Unterhalt der KM zu verzichten? Offiziell kannst Du das natürlich nicht, aber im Innenverhältnis schon. Sprich Du akzeptierst, dass die KM nicht leistungsfähig ist und ihr betreut weiter wie bisher. Es könnte aber auch passieren, dass die KM einfach nicht zahlt und Du alleine betreust und zwar 100%. Kommst Du damit klar?
3. Dein Anwalt will natürlich das was Du willst. An einem Prozeß verdient er. Das Problem wird aber sein, dass sich das Ganze hinzieht, siehe 1. Es wird also ggf. über Jahre ein schwebendes Verfahren.
4. Das JA einzuschalten kann funktionieren, aber der Ausgang ist unklar. Das JA kann auch appellieren, dass die KM doch etwas mehr betreuen soll und alles bleibt beim Alten.
5. Wenn die KM Wind von der Sache bekommt, dann könnte sie ziemlich schnell dafür sorgen, dass die Kinder bei ihr den Lebensmittelpunkt haben und Du dann zahlst und zwar 100% an sie und den Mehrbedarf on top.

Aus meiner Sicht ist die jetzige Situation für Dich gar nicht so schlecht. Sicher kannst Du u.U. etwas gewinnen, Du kannst aber auch viel mehr verlieren. Überlege Dir also erst einmal, ob die jetzige Situation nicht vielleicht für alle das kleinere Übel ist.
Eine Aussprache dahingehend, dass die KM auf den Unterhalt verzichtet (ggf. teilweise) und Du dafür mehr betreust wäre auch ein Angebot.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2022 14:43
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