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Wechselmodell - langsfristige Perspektive/ juristische Erfahrungen

 
(@ponchik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bin neu hier und möchte um ein paar Erfahrungen bitten:

Bin Vater einer 21 Monate alten Tochter, seit Dezember 2006 sind wir getrennt, leben aber noch in einer Wohnung. Ich betreue das Kind seit September 2006, meine Frau arbeitet ganztags (vorher umgekehrt).

Wir wollen ein 50:50 Wechselmodell machen, es bald in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen und dann vor Gericht so einbringen.

Hab mit meinem Anwalt gesprochen, der aus Erfahrung sagt: sogar wenn ich das Kind betreue und meine Frau ganztags arbeitet, eine Chance auf ABR habe ich eigentlich nur wenn sie auszieht oder ich mit Kind und das wird nicht gehen ... Ist da das Wechselmodell nicht eine bessere Lösung als ein langer Rechtstreit, bei dem ich ungewisse/ relativ geringe Chancen habe, da ich keinen Lebensmittelpunkt meiner Tochter bei mir als Kontinuität herstellen kann, u.U. sogar bei deutlich weniger als 50% Betreuungszeit lande (das klassische „alle zwei Wochenenden“) und gleichzeitig die Atmosphäre für lange Zeit vergiftet wird?

Die Frage für mich ist allerdings: kann meine Frau nach z.B. drei Jahren doch noch das ABR oder ASR einklagen/bekommen? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Das ist immer die ultimative Gefahr, aber unabhängig vom Umgangsmodell, denn eine Entziehung des Kindes kann man in Deutschland kaum bekämpfen, das ist Fakt. Unser Verhältnis ist aber so gut (besser als in den letzten 2 Jahren Ehe vor der Trennung), dass die für das Wechselmodell notwendige Vertrauensbasis und Kommunikation da ist. Was später sein wird, weiß ohnehin niemand.

Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 13:41
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

>Guck  zB mal hier<

Wenn keiner der ET objektiv erziehungsunfähig ist und das WM organisatorisch möglich, ist es mE der beste Weg für Kinder nach einer Trennung.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 15:31
(@ponchik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Skorpion,

danke für die Ermutigung und den Link, da hab ich noch ein paar Erfahrungen mit WM gefunden. Erziehungsunfähig ist keiner, wie gesagt verstehen und im Moment gut ...

Müssen ja auch noch ein Schema finden, viele scheinen das auch in dieser Altersstufe (ca. 2 Jahre) wochenweise gemacht zu haben, habe von 3/3/2-Tage-Lösungen oder ähnlichem gelesen, aber das ist ständige umzieherei ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2007 02:00
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wenn Ihr eine Elternvereinbarung macht und das WM darin schriftlich fixiert, wird diese wohl gerichtlich festgehalten und gilt. Erstmal. Allerdings gilt das WM als nicht justitiabel und würde wahrscheinlich nicht als Beschluss festgelegt, sondern als gerichtlich eingetütete Elternvereinbarung.

Deine Exe (und auch Du) kann danach jederzeit wieder ein neues Hauptverfahren aufmachen und alleiniges ABR oder SR beantragen.

Der Vorteil wäre aber dann, wenn bis dahin das WM lange praktiziert wurde, daß Du ein hohes Mass an Kontinuität vorweisen kannst und es nicht mehr ganz so einfach ist, das WM zu attackieren. Jedoch setzt das WM eine einvernehmliche Elternschaft voraus und die wäre im Streitfall nicht mehr gegeben und die Katze hat nen Grund sich in den Schwanz zu beißen.

Hier kannst Du lesen, wie so etwas gemacht wurde und wohing es u.U. führen kann:
http://www.vatersein.de/forum-topic-8486.0.html
http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=8501.0;topicseen

Das beste wäre Du schaffst es eine gute Ebene mit der Exe zu behalten, denn einvernehmlich kann ein WM Jahrzehnte lang gehalten werden.

Andererseits könntest Du Exe rausschmeissen, Schlösser austauschen und Antrag auf alleiniges ABR einreichen. 1000e Exen machen das so. Aufgrund Deiner eindeutigen Betreuungssituation scheinen Deine Chancen dabei besser zu stehen, als bei einem normalsterblichen Vater. Aber so eine Tour ist natürlich link und sicher nicht im Sinne des Kindes.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2007 02:41
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Müssen ja auch noch ein Schema finden, viele scheinen das auch in dieser Altersstufe (ca. 2 Jahre) wochenweise gemacht zu haben, habe von 3/3/2-Tage-Lösungen oder ähnlichem gelesen, aber das ist ständige umzieherei ...

Wie ihr die Intervalle macht, richtet sich nach einer Abwägung aus kindlichem Zeitverständnis und technischer Machbarkeit. Die "ständige Umzieherei" nimmt ein Kind ja nicht als solche wahr. In diesem Alter hat Lütting noch gar keine Zeitachse, es kann höchstens ganz wage seine zeitliche Position innerhalb eines Intervalls von einigen Minuten bestimmen. "Morgen", "Heute abend", "Nächste Woche", "Nach dem Mittagsschlaf" ist für das Kind alles völlig abstrakt und undifferenzierbar.

Daher sollten die Wechselabstände zunächst möglichst kurz (nicht länger als eine Woche) sein, damit dem Kind die andere Wohnung vertraut bleibt und nicht zur fernen Erinnerung wird. Wichtig ist einfach, dem Kind in beiden Wohnungen zu vermitteln, daß der andere ET zwar jetzt gerade nicht hier ist, aber kurzfristig greifbar, also nicht verschwunden. Das merkt das Kind sehr schnell.

Wie genau ihr dann die Intervalle festlegt, solltet ihr aber auch davon abhängig machen, wie ihr damit klarkommt. Bei der 3/3/2/2, 3/3 und ähnlichen Regelungen kann es auch sein, daß euch der Überblick verloren geht, und ihr müßt ja auch planen (Wann kann ich Überstunden machen, wann nicht etc pp). Woche/Woche ist für euch erstmal überschaubarer. Ihr kennt euer Kind und die organisatorischen Rahmenbedingungen am besten, also wird euch keiner eine endgültige Empfehlung geben können.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2007 11:03
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Wir wollen ein 50:50 Wechselmodell machen, es bald in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen und dann vor Gericht so einbringen.

Da darf, kann und wird auch keiner was gegen haben.

Die Frage für mich ist allerdings: kann meine Frau nach z.B. drei Jahren doch noch das ABR oder ASR einklagen/bekommen?

ASR nein, alleiniges ABR kann immer sein, das hängt dann davon ab, wie sich die Situation entwickelt. Einfach mal vorsorglich das ABR auf dich übertragen lassen, das solltest du dir aus dem Kopf schlagen, hör auf deinen Anwalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2007 11:15
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Skorpion!

ASR nein, alleiniges ABR kann immer sein,

Warum ASR - nein????????

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2007 12:56
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Skorpion!
Warum ASR - nein????????

Die Hürden für eine SR-Übertragung sind doch recht hoch. (Außerdem ist die SR-Frage zu großen Teilen erledigt, wenn das ABR übertragen wurde, aber da sollte sich der TE eigentlich keine Sorgen machen. Solange nicht einer von beiden ET durchdreht, und den Anschein hat es nach Aussage des TE nicht, werden die auf lange Sicht ohne Gericht auskommen.)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2007 13:07