Wechselmodell mit s...
 
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Wechselmodell mit sehr kleinem Kind (11 Monate) realistisch?

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(@herbart)
Rege dabei Registriert

Hallo, ich bin in der Situation, dass sich meine Partnerin von mir trennen will.

Ich stehe etwas unter Schock, weil sie einfach rundweg ablehnt mit mir über Gründe und Ursachen zu sprechen. Wir haben nach jahrelanger Beziehung einen 11 Monate alten süssen (Wunsch)sohn - mir ist, als würde mir der Boden unter den Füssen wegezogen. Wenn ich sie frage, wie sie sich das vorstellt mit der Trennung und dem Kind, wird Sie meist laut und beschimpft mich agressiv. Ich denke mal, sie hat sich das einfach nicht überlegt, sieht nur, dass "sie frei sein will" und "andere (Freundinnen) ziehen das eben auch durch". Sie hat jetzt irgendwie auch schon durchgerechnet, dass sie alleinerziehend auf Hartz4 finanziell besser dasteht - das scheint irgendwie auch ein wichtiger Grund zu sein. Meine Position, dass man eine Beziehung mit Baby nicht einfach beenden kann wie einen Flirt und dass ich mit ihr und meinem Sohn als Familie leben will - ignoriert sie komplett. Sie sieht sich schon als alleinerziehend.

Jetzt hat sie die Idee "Wechselmodell": Das Kind ist nach der Trennung 50% bei ihr und 50% bei mir. Keiner zahlt Unterhalt - alles ist super!

Mein Gefühl sagt mir, dass das mit einem 11monatigem Baby nicht funktionieren kann. Er ist einfach zu klein, um hin und hergeschoben zu werden. Sowas macht vielleicht ab 4 Jahren irgendwie Sinn. Und selbst dann ist es oft eine Strapaze für das Kind und die Eltern, wie ich es in meinem Umfeld oft erleben durfte. Das sie das nicht selbst sieht oder spürt, macht mir irgendwie Angst.

Kann jemand zu dem Thema Wechselmodell mit sehr kleinen Kindern etwas sagen? Gibt es Erfahrungen, Hinweise, Tabellen, Handreichungen? Ich bin einfach nur verzweifelt!

(Habe mir hier im Forum mal einige Beiträge durchgelesen. Wahrscheinlich denken viele: "Zu beneiden der Typ!" Für mich ist die Situation trotzdem der reine Horror. Bis vor 4 Wochen ging ich felsenfest davon aus, wir würden - egal was kommt - an einem Strang ziehen.)

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 14:35
(@staengler)
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Servus herbart,

willkommen bei vatersein.de

Wenn ich Deinen Bericht lese, dann ist es sicherlich gut, wenn Du rechtzeitig auf diese Seite gestoßen bist.

Wechselmodell funktioniert, wenn beide Elternteile dazu stehen.
Sobald einer nicht mehr mitspielen mag, kippt die ganze Geschichte.

Bei Kindern im Alter von 11 Monaten sind Deine Chancen dann gleich Null, dass das Kind seinen Hauptaufenthalt bei Dir hat.

Und zur Sache mit Harz 4 solltest Du Dich ganz schnell schlau machen.
Denn bevor Vater Staat an die Dame zahlen wird, bist Du erst mal an der Reihe.

Unterhalt für das Kind darfst Du auf alle Fälle bezahlen und auch der Mutter des Kindes bist Du bis zum 3. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet.
Der staat wird sicherlich nicht freiwillig an Deine Stelle dafür treten.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 14:49
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Herbart,

erstmal willkommen hier - und sei Dir Gewiss, viele von uns haben es genauso erlebt - Du bist absolut kein Einzelfall in der Situation. Es ist oftmals so, kurz nach dem 1 Geburtstag, dass die lieben Exen dann "freidrehen" und alles von einem auf den anderen Tag hinwerfen.

Bitte gib uns noch ein paar mehr Informationen: Verheiratet? Besteht GSR für das Kind? Und Achtung: damit ist die besondere Feststellung des GSR beim Jugendamt gemeint, da es hier gerade bei unverheirateten Paaren oft zu Verwechselungen kommt.

Du wirst hier eine Vielzahl von Meinungen zu dem Thema hören. Von "Super, dafür würde ich alles geben" bis zu "Na ja, Geld verdient werden muss auch, wie schaut das soziale Umfeld aus, können hier Oma und Opa noch einspringen" bis zu "mach doch ein Standartmodell mit komplettem Wochenende alle 2 Wochen und noch Zeit unter der Woche. Von Jugendsamtsmeinungen, dass nur "kurzer Kontakt für ein paar Stunden, dann aber öfters" für ein Kind in dem Alter gut wäre.

Aus meiner Sicht sind Kinder mit einem Jahr bereit, auch mal ihre Umwelt ausserhalb des ganz Vertrauten Bereichs zu erkunden, fühlen sich dann auch schon bei Oma und Opa wohl oder in Deiner Wohnung und man muss sich eigentlich keine Sorge machen,  dass hier Bindungsprobleme entstehen. Trotzdem sollte der Kontakt natürlich so häufig wie möglich sein, also am besten auch unter der Woche. Das allerwichtigste ist aber aus meiner Sicht, das der Umgang sofort regelmäßig und kontinuierlich beginnt. Das Kind stellt sich dann auch gut auf den Rhytmus ein, später weiss es auch genau wann es dann zum Papa geht und freut sich. Das ist echt kein Problem.

Wie gesagt, ermögliche Deiner Ex ihre "Freiheit" warhzunehmen und nutze die Zeit mit Deinem Kind. So schlimm die Trennungszeit ist, es bietet auch die Möglichkeit die Zeit mit seinem Kind viel intensiver zu erleben und auch viele schöne Momente zusammen zu erleben.

Und wie immer der Tipp an Dich: Pass auf. Deine Ex ist Dir in ihrer Planung schon weit vorauss. Als nächster Schritt solltest Du Dir jetzt schon einen guten Anwalt für Familienrecht suchen. Nicht um mit der Keule draufzuhauen, sondern hier erstmal Vertrauen zu fassen, grundlegende Dinge zu besprechen und im Notfall auch sofort reagieren zu können. Denn Du hast ab jetzt Deine Ex "nicht mehr unter Kontrolle". Auch wenn es hier viele nicht hören wollen können sich mit dem Zusammenzug von neuen Partnern etc. die vielen "guten Vorsätze" ganz schnell in eine andere Richtung entwickeln, da Du dann nur noch der "Störfaktor" und nicht mehr der praktische Babysitter für Discoabende bist. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 14:52
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Man kann den Vorrednern nur zustimmen.
So einfach wie ihr euch das vorstellt funktioniert das nicht.
Die erfinderischen Richter haben hier gleich 2 Möglichkeiten wie du trotzdem vollen Unterhalt an Kind UND Mutter zahlst:

1.: Sie nehmen das Wechselmodell zur Kentniss, urteilen aber trotzdem aus das du voll unterhaltspflichtig bist.
2.: Sie ordnen der Mutter schlichtweg 50.00000001% der Umgangszeit zu -> du bist umgehend voll unterhaltspflichtig.

Sorry, aber so hart es ist: Das Spiel kannst du nicht gewinnen. Dir bleibt die Option Wochenendzahlvater zu sein, oder 50%Vater der schauen muss wie er Beruf und Kind unter einen Hut bekommt (in dem Fall ist dir 50% Betreuung des Kindes kein Grund deine Arbeitszeit zu reduzieren. Komme dieses Begehr von dir, wird ganz flugs deine Umgangszeit reduziert .....)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 15:19
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Danke für die schnellen Reaktionen!
Zur Situation: kein Sorgerecht, leben in gemeinsamer Wohnung (stehen beide im Mietvertrag)

Sie will das ich sofort ausziehe, egal wohin und wie - Hauptsache weg! Ich weiss nicht was ich machen soll, wir haben nichts geklärt wegen dem Kind, SIE will sich trennen nicht ich - es wäre absurd, wenn ich ausziehe (und somit gegen meine Interessen handle). Die Strategie "Terror verbreiten um den sinnlosen Kindsvater aus der Bude zu bekommen" wird aber schon fühlbar. Mir graut vor dem, was noch daraus werden kann. Soviel Dummheit und Hass! Sie ist extrem genervt davon, dass ich mich nicht einfach wie ein geprügelter Hund verpisse.

Mein Problem ist erstmal nicht das Geld, alle sagen mir:"Zahlen wirst du sowieso!". Mein derzeitiges Hauptproblem ist, dass ich mit dem "Patchworkentwurf" emotional irgendwie nullkommanix anfangen kann. Zumal ich mich für etwaiges Sorgerecht "erst bewähren" soll. Nachdem ich mich das letzte Jahr 50% um das Kind gekümmert habe!

"Das Wechselmodell funktioniert nur, wenn beide es wollen!" - ja, genau - meine Angst ist im Moment, dass ICH das Gefühl habe, im Interesse meines Kindes da keinen Bock drauf zu haben. Klar will ich es sehen, ich liebe es - eigentlich will ich ja mit ihm als FAMILIE leben - dieses ständige Wechseln kann für mein Empfinden irgendwie einfach nicht gut sein.

Meine Horrorvision ist: "Ein für alle Parteien absolut stressiges Wechselmodell, wobei ich wegen Hartz4 sowieso die ganze Zeit Unterhalt zahlen muss - und nach 4 Jahren geht sie mit dem Kind einfach nach Timbuktu, weil ich mich bis dahin immer noch nicht bewährt habe ... (kann sie wohl aber auch mit Sorgerecht?)"

Ich werde versuchen mich weiter nicht provozieren zu lassen, aber der erste Geburtstag, Weihnachten, Silvester ... mir graut, mir graut, mir graut!

Inwieweit hat eigentlich eine bei einer Erziehungsberatung unterschriebene Umgangsregelung bindenden Charakter? Kann man sich darauf verlassen, oder ist die ganz schnell ausgehebelt, wenn es KV oder KM nicht mehr passt?

give respect
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Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 15:46
(@herbart)
Rege dabei Registriert

.... ach so: verheiratet? nein

give respect
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Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 15:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie will das ich sofort ausziehe, egal wohin und wie - Hauptsache weg!

Warum nicht sie?

Bleib also wo Du bist!

Aber wenn Du damit einen Umzug von Mutter und Kind 500 km weiter riskierst, solltest Du da nochmals darüber nachdenken und Dich hier im Forum dazu mit Ratschlägen versorgen lassen.

Inwieweit hat eigentlich eine bei einer Erziehungsberatung unterschriebene Umgangsregelung bindenden Charakter? Kann man sich darauf verlassen, oder ist die ganz schnell ausgehebelt, wenn es KV oder KM nicht mehr passt?

Bindend ist eine Umgangsregelung nur, wenn sie durch ein Gericht dafür anerkannt wird, oder gleich durch das Gericht erlassen wird.
Wichtig dabei ist, dass darin Regelungen für den Fall des Verstosses gegen diese Regelung aufgenommen sind.
Also Androhung von Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 16:25
(@diskurso)
Registriert

Hallo herbart,

Klar will ich es sehen, ich liebe es - eigentlich will ich ja mit ihm als FAMILIE leben - dieses ständige Wechseln kann für mein Empfinden irgendwie einfach nicht gut sein.

FAMILIE ist ja nun nicht mehr. Du solltest Dich möglichst bald den Tatsachen stellen.
Das Wechselmodell ist zunächst für Eltern, die es nicht kennen, schwer vorstellbar (genau so wie für JA-Mitarbeiter und viele "öffentliche Stellen").
Die Vorurteile reichen von "Kind wird hin-und-hergerissen" über "Kinder brauchen ein zu Hause" bis "viel zu teuer".
Ersetze zunächst das (negativ besetzte) Wort Wechselmodell mit Doppelresidenzmodell.
Erkenntnisgewinn stellt sich bei Dir vielleicht bei dieser Lektüre ein:
- http://www.pappa.com/divorce_child/gs_inttf.htm
- http://www.pappa.com/divorce_child/deMan-Alter+gleichmaessige-Beherbergung.html
- http://www.system-familie.de/paritaetmodell.htm
- http://www.system-familie.de/michael_frigger_wechselmodell.pdf
Derzeit ist natürlich von besonderer Bedeutung, ob die KM das Kind noch stillt.

Meine Horrorvision ist: "Ein für alle Parteien absolut stressiges Wechselmodell, wobei ich wegen Hartz4 sowieso die ganze Zeit Unterhalt zahlen muss - und nach 4 Jahren geht sie mit dem Kind einfach nach Timbuktu, weil ich mich bis dahin immer noch nicht bewährt habe ... (kann sie wohl aber auch mit Sorgerecht?)"

Falls Dir es gelingt, das gemeinsame Sorgerecht durchzusetzen, ist der Wohnortwechsel so einfach nicht.

Inwieweit hat eigentlich eine bei einer Erziehungsberatung unterschriebene Umgangsregelung bindenden Charakter? Kann man sich darauf verlassen, oder ist die ganz schnell ausgehebelt, wenn es KV oder KM nicht mehr passt?

Das kommt ganz auf die KM an.
Eine "unterschriebene Umgangsregelung" hat allenfalls moralische Bindung, juristisch ist der Wert gleich null.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 16:43
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Herbart,

Die Strategie "Terror verbreiten um den sinnlosen Kindsvater aus der Bude zu bekommen" wird aber schon fühlbar. Mir graut vor dem, was noch daraus werden kann. Soviel Dummheit und Hass!

Joar, auch das ist absolut normal und Deine Strategie sollte sein, so cool wie möglich zu bleiben. Denn so läuft das Spiel halt nicht. Wer sich trennen möchte, soll halt gehen. Nur dazu gehört auch, sich eine Bude zu suchen, das ist anstregend, nervig. Man muss auch Küchenplatten tragen, Waschmaschine in den 1. Stock tragen etc. Und dazu haben die Exen natürlich keine Lust - da ist es doch leichter den Ex-Partner rauszuschmeissen. Also, bleib ruhig. Desweiteren achte darauf, Dich auf keine Konfrontationen einzulassen. Ansonsten kannst Du unter Umständen durch den Gewaltschutzparagraphen aus der Wohnung katapultiert werden. Du weißt ja hoffentlich schon, dass nur Männer agressiv sind und Frauen immer nur das Schlechteste wollen.

Zeig ihr nochmal auf, dass zuallerst verbindliche Regelungen bzgl. des Umgangs und des Unterhalts zu klären sind. Dafür kann auch externe Beratung in Form der Mediation bzw. der Vermittlung durch das JA eine Möglichkeit sein. Danach kann sie ohne Stress jedes 2 Wochenende 48 Stunden von Deinem Unterhalt Party machen gehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 17:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herbart,

ich lese aus Deinen Posts (auch noch) etwas anderes; verkürzt zusammengefasst:

- wir haben ein kleines Kind
- meine Ex will sich trennen
- sie bietet mir von sich aus das Wechselmodell an
- davon halte ich aber nichts - also muss sie doch bleiben (und sich hauptsächlich ums Kind kümmern), denn ein Kleinkind braucht ja (s)eine Familie.

Falls das so etwa zutrifft: Das wird nicht funktionieren. Deine Ex ist ein freier Mensch und kann tun, was sie möchte; aktuell mit alleinigem Sorgerecht sogar ohne Deine Zustimmung ans Ende der Welt umziehen. Deine Ansichten über die Notwendigkeit von Familienleben nach Deiner Vorstellung sind uninteressant. Niemand wird sie dazu zwingen, mit Dir weiterhin in einer Wohnung zu leben.

Das sind die Fakten, aus denen Du jetzt das Optimum machen musst. Sicherheit in schriftlicher Form wirst Du keine bekommen, und aus der finanziellen Verantwortung für Mutter und Kind kommst Du (erst einmal) auch nicht heraus. Andererseits: In zwei Jahren könnte diese finanzielle Verantwortung für Deine Ex enden; möglicherweise auch früher: Zum Beispiel, wenn Du das Wechselmodell-Angebot annimmst und ihr damit einen frühzeitigen (Wieder-)Einstieg ins Erwerbsleben ermöglichst.

In jedem Fall: Komm weg von "ich will das alles nicht" und fang an, gemeinsam (!) mit ihr gangbare Wege zu suchen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 21:02




(@herbart)
Rege dabei Registriert

@alle: vielen dank für den beistand!
die links scheinen sehr brauchbar, so etwas suche ich gerade händeringend

Joar, auch das ist absolut normal und Deine Strategie sollte sein, so cool wie möglich zu bleiben.

Ja, soweit bin ich auch, aber es ist verdammt schwer.

@brille

Ich lese aus Deinen Posts (auch noch) etwas anderes.
Falls das so etwa zutrifft: Das wird nicht funktionieren. Deine Ex ist ein freier Mensch und kann tun, was sie möchte; aktuell mit alleinigem Sorgerecht sogar ohne Deine Zustimmung ans Ende der Welt umziehen. Deine Ansichten über die Notwendigkeit von Familienleben nach Deiner Vorstellung sind uninteressant. Niemand wird sie dazu zwingen, mit Dir weiterhin in einer Wohnung zu leben.
Das sind die Fakten, aus denen Du jetzt das Optimum machen musst. Sicherheit in schriftlicher Form wirst Du keine bekommen, und aus der finanziellen Verantwortung für Mutter und Kind kommst Du (erst einmal) auch nicht heraus. Andererseits: In zwei Jahren könnte diese finanzielle Verantwortung für Deine Ex enden; möglicherweise auch früher: Zum Beispiel, wenn Du das Wechselmodell-Angebot annimmst und ihr damit einen frühzeitigen (Wieder-)Einstieg ins Erwerbsleben ermöglichst.
In jedem Fall: Komm weg von "ich will das alles nicht" und fang an, gemeinsam (!) mit ihr gangbare Wege zu suchen.

Gut gemerkt - und Du hast natürlich Recht - aber ich bin irgendwie noch nicht so weit. Bis vor kurzem war ich noch im siebenten Himmel. Wir waren uns einig das GEMEINSAM durchzuziehen, die Sache hat mir einen solchen Energieschub gegeben. Ich glaubte eine ganz neue Ebene erreicht - zusammen an einer schwierigen aber unendlich schönen Aufgabe wachsen. Verantwortung, Sorge und Freude durch etwas einzigartiges und wertvolles - so war ich bis vor 4 Wochen noch drauf! Ich komm mir immer noch vor, wie betäubt - sie zieht hier einen Plan durch, der bestimmt schon ein halbes Jahr immer und immer wieder durchdacht und perfektioniert wurde - ich habe einfach zu tun, das alles zu verarbeiten. Ich kann nicht innerhalb von Stunden oder Tagen von "heiler Welt" auf "Supergau" umschalten und agieren wie ein Profi. Scheisse nochmal, ich muss erstmal begreifen, wie EGAL ihr alles das ist was mir lieb und "heilig" ist/war.

give respect
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 21:41
(@herbart)
Rege dabei Registriert

… die erwähnte "finanzielle Verantwortung für die Ex"? - wir sind nicht verheiratet - wer klärt mich Unwissenden bitte schonend auf?

give respect
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 21:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Herbart,

deshalb bist Du ja auch hier und kannst das Wissen vieler anderer Betroffener und Experten nutzen. Genau wie Deine Ex sich auch mit Hilfe ihrer Einflüsterinnen auf diesen Tag vorbereitet hat. Du musst Dir halt bewußt sein, dass Zeit ein wichtiger Faktor in dem "Spiel" ist. Wichtig ist, dass Du das Steuer für Dein Handeln umgehend wieder in die Hand bekommst, so schwer das auch am Anfang ist. Das bedeutet auch, sofort Aktivitäten in den wichtigsten Handlungsfeldern aufzunehmen.

Als nächstes Event kann Dir die Konfrontation mit einem Next (in Fachkreisen Bezeichnung für neuen Partner) ins Haus stehen. Auch wenn das hier wieder nicht gerne gehört wird (und ich sage bewußt, nicht alle Zweitpartner sind so) kann es Dir passieren, dass dadurch es bei Deiner Ex zu einer totalen Wandlung in Tun und Verhalten kommen kann. Und das passiert besonders gerne bei Menschen, die ungern über ihr eigenes Verhalten nachdenken wollen bzw. ungern allein sein möchten. Da kennst Du Deine Ex besser als wir...

Du bist verpflichtet, neben dem Unterhalt für Dein Kind auch Deine unverheiratete Partnerin zu unterstützen. Zumindest bis zum 3 Lebensjahr des Kindes. Das heißt, dass Du ihr die Differenz zu ihrem max. erzielbaren  Einkommen (je nach Beruf) zu erstatten hast. Ansonsten agieren hier auch Jugendämter und andere Institutionen gerne als willfähige Helfer, um Dich zum Zahlen zu bekommen. Bevor der Staat, sprich ALGII in Frage kommt, wird erstmal geschaut, ob man die Kohle nicht bei Dir einholen kann. Deshalb wirst Du auch sobald Deine Ex einen Antrag bei der ARGE stellt, Post ins Haus bekommen - mit der Aufforderung, Dein Einkommen offenzulegen.

Deshalb sei wachsam und folge dem Rat, den hier auch ein User in seinem Avatar stehen hat: "Nicht morgen, nicht abwarten... jetzt, sofort handeln..." Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 22:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte schonend ist das nicht möglich, also einfach ohne viele Worte:

1. Unterhalt für das Kind: Bis Volljährigkeit bsit du dafür alleine zuständig (außer es beginnt eine Lehre)

2. Unterhalt für die KM: Bis das Kind 3 jahre alt ist bist du ihr ggü. zu Unterhalt verpflichtet. Ihr Mindestbedarf liegt bei 770 €, die Obergrenze bei ihrem  Einkommen vor dem Kind. natürlich begrnez durch deine Leistungsfähigkeit. Das führt zu:

3. Was dir minimal übrigbleibt: 950 €

4. Zwischen 3 und 6 Jahren kannst du durchaus noch die Betreuungskosten des Kindes tragen, wenn Mama es schon vorher in einen Kiga bringt durchaus schon früher.

5. Sollte es Gründe geben, die eine Erwerbstätigkeit der Mutter auch nach 3 Jahren nicht möglich machen und diese durch das Kind begründet sind, verlängert sich der sog. Betreuungsunterhalt nochmal um ein paar Jährchen.

6. Solltest du ausziehen und nicht zeitgleich aus dme Mietvertrag entlassen werden kann es dir passieren das du Unterhalt für Kind und Ex zahlt und der Vermieter irgendwann bei die anklopft und Miete will, weil Ex sie nciht gezahlt hat.

So, ich hoffe das war schonend genug.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 22:37
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Du bist verpflichtet, neben dem Unterhalt für Dein Kind auch Deine unverheiratete Partnerin zu unterstützen. Zumindest bis zum 3 Lebensjahr des Kindes. Das heißt, dass Du ihr die Differenz zu ihrem max. erzielbaren  Einkommen (je nach Beruf) zu erstatten hast. Ansonsten agieren hier auch Jugendämter und andere Institutionen gerne als willfähige Helfer, um Dich zum Zahlen zu bekommen. Bevor der Staat, sprich ALGII in Frage kommt, wird erstmal geschaut, ob man die Kohle nicht bei Dir einholen kann. Deshalb wirst Du auch sobald Deine Ex einen Antrag bei der ARGE stellt, Post ins Haus bekommen - mit der Aufforderung, Dein Einkommen offenzulegen.

WTF? Das ist nicht wahr, oder? Wenn die KM Hartz4 beantragt bekomme ich automatisch zu der Aufforderung nach Kindesunterhalt auch noch die Aufforderung für die Frau zu bezahlen?
Und wenn ich nicht zahlen kann, kommt wohl die Vorschusskasse ins Spiel und es häufen sich Schulden an - so dass ich gar nicht mehr froh werde??? Nee, oder?

give respect
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 22:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herbart,

bevor Du jetzt finanziell im Quadrat springst: Stell einfach mal Dein Nettoeinkommen und das Deiner Bald-Ex-Partnerin vor der Geburt Eures Kindes hier ein; dann können unsere Unterhalts-Cracks mal rechnen. Das geht ohne Zahlen einfach schlecht.

Und ja: Eine Frau zu schwängern bedeutet für den Vater automatisch eine Schadenersatzpflicht, die umso höher ausfällt je besser sie zuvor verdient hat. Wie bei einem unversicherten Autounfall.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 22:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht zu vergessen, die Umgangskosten, die du,Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ebenfalls alleine zu tragen hast.
Auch wenn die Mutter mit dem Kind weg zieht.
Nicht dass es noch zu schonend wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 22:53
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Stell einfach mal Dein Nettoeinkommen und das Deiner Bald-Ex-Partnerin vor der Geburt Eures Kindes hier ein; dann können unsere Unterhalts-Cracks mal rechnen. Das geht ohne Zahlen einfach schlecht.

Bei mir ist nicht viel zu holen im Moment. Sollte aber eigentlich nicht so bleiben. Das überleg ich mir dann aber nochmal ... Mit tausend € kann man doch auch ganz gut über die Runden kommen.
Wie ist das mit dem Unterhalt für die Frau? Laufen die wegen Mindestbehalt nicht gezahlten Beträge ähnlich dem Kindsunterhalt als Schulden auf?
Auweia!

give respect
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2011 23:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also du müsstest schon ziemlich gut verdienen um in den nächsten Jahren über 1.000,- für dich zu kommen.

Schulden laufen bei Unterhalt für die Mutter aber i.d.R. nicht auf.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 23:18
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Ich weiss nicht, letzte Nacht habe ich gedacht: "Sie will sich trennen - die Sache mit unserem gemeinsamen Kind stellt Sie eiskalt hinter dieses Bedürfnis zurück (Zitat: Das wird nur Dir und Ihm wehtun! Mir nicht!) - Sie will auf alleinerziehend machen - dann soll sie doch!
Zwei Freunde von mir haben das durchgezogen "Wenn nicht JA dann NEIN."
Es war superghart für die, auch weil diese Entscheidung permanent gesellschaftlich geächtet wurde. Aber sie haben auf Grund dieser klaren Entscheidung, ihre Selbstachtung bewahrt und irgendwann wieder Fuss fassen können.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2011 11:47




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